Unternehmer, die Leistungen in der Schweiz erbringen, sind bei Überschreiten der globalen Umsatzgrenze von CHF 100'000 dazu angehalten, genau zu prüfen, ob dadurch eine Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz begründet wird oder ob eine Ausnahmeregel erfüllt ist. Nicht betroffen sind Unternehmen, die zwar die Umsatzgrenzen überschreiten, aber primär Gegenstände in die Schweiz liefern und dort nur eine untergeordnete Tätigkeit ausüben. Hier ist nur die Einfuhrsteuer geschuldet, eine Registrierungspflicht besteht nicht. Es ist daher genau zu analysieren, ob von einer untergeordneten Leistung ausgegangen werden kann.mehr
Immer mehr deutsche Unternehmen müssen sich der Schweizer Mehrwertsteuer unterstellen, da sie Kunden in der Schweiz mit mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen bedienen. Dabei stellen sich vermehrt Fragen zur korrekten Ausgestaltung der Rechnung und zur Unternehmensidentifikationsnummer der Schweiz (UID Nummer).mehr
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Schweizerische und liechtensteinische Architekturdienstleistungen sind grenzüberschreitend sehr gefragt. Und auch die Schweiz und Liechtenstein sind für deutsche Architekten ein interessanter Markt. Was mehrwertsteuerlich zu berücksichtigen ist, lesen Sie hier.mehr
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Umsetzung der zweiten Stufe des MwSt-Digitalpakets zum 1.4.2021 bzw. 1.7.2021 und ändert den UStAE.mehr
Die Finanzverwaltung hat in einem weiteren BMF-Schreiben zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze Stellung genommen.mehr
Der VermieterBrief Juli 2020 unter anderem mit dem Thema "Das bedeutet die Mehrwertsteuersenkung für Sie als Vermieter“mehr
Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen, unterfällt nicht der Pauschalbesteuerung.mehr
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2017 die Kriterien des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 19.10.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.mehr
Die Europäische Kommission ist in der letzten Zeit dazu übergegangen, die Anwendung von Vorschriften aus neuen Legislativakten des Rates durch umfangreiche Veröffentlichungen auf ihrer Homepage zu begleiten. In den Veröffentlichungen erläutert die Europäische Kommission, wie die neuen Vorschriften aus ihrer Sicht anzuwenden sind.mehr