BMF: Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für das Jahr 2017

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2017 die Kriterien des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 19.10.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.

Erläuterungen zu der Liste befreiten Anlagegolds

Diese Liste berücksichtigt die Beiträge der Mitgliedstaaten, die innerhalb der in Art. 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gesetzten Frist bei der Kommission eingegangen sind.

Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Art. 344 erfüllen und in diesen Mitgliedstaaten deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Kalenderjahres 2017 von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einem Feingehalt von weniger als 900 Tausendsteln.

Die Lieferung einer nicht in dieser Liste verzeichneten Münze kann dennoch von der Mehrwertsteuer befreit werden, wenn die Münze die entsprechenden Kriterien der MwSt.-Richtlinie erfüllt.

Die Liste ist in alphabetischer Reihenfolge der Länder und der Bezeichnungen der Münzen geordnet. Münzen der gleichen Kategorie sind in aufsteigender Reihenfolge ihres Werts geordnet.

Die Bezeichnung der Münzen entspricht der auf ihnen angegebenen Währung. In den Fällen, in denen die Währung auf den Münzen nicht in lateinischer Schrift angegeben ist, steht die Bezeichnung soweit möglich in Klammern.

BMF, Schreiben v. 31.10.2016, III C 1 - S 7068/07/10001-08

Schlagworte zum Thema:  Ausland, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer