BMF-Schreiben zur befristeten Umsatzsteuersenkung

Die Finanzverwaltung hat in einem weiteren BMF-Schreiben zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze Stellung genommen.

Befristete Senkung der Steuersätze bei der Umsatzsteuer

Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurden umfangreiche Maßnahmen eines Konjunkturpakets umgesetzt. Im Rahmen dieses Pakets wurde eine befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020 beschlossen: Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 werden der reguläre Steuersatz von 19 % auf 16 % und der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt.

BMF-Schreiben wurden veröffentlicht 

Mit der Senkung der Steuersätze stellen sich nun jedoch auch viele Praxisfragen. Bereits in einem ersten umfangreichen BMF-Schreiben v. 30.6.2020 hat die Finanzverwaltung Stellung bezogen, beispielsweise zu Anwendungs- und Übergangsregelungen oder den Folgen der befristeten Senkung für Dauerleistungen. Tipp: Lesen Sie hierzu auch die Beiträge:

Das neue umfangreiches BMF-Schreiben erläutert weitere Praxisfragen, beispielsweise zu

  • Voraus- und Anzahlungsrechnungen,
  • Gutscheine,
  • Erstattung von Pfandbeträgen,
  • Gewährung von Jahresboni u.v.m.

BMF, Schreiben v. 30.6.2020, III C 2 - S 7030/20/10009 :004

BMF, Schreiben v. 4.11.2020, III C 2 - S 7030/20/10009 :016