Ausländische Unternehmen unterstehen möglicherweise der Mehrwertsteuerpflicht
In der Praxis sehen wir sowohl ausländische Unternehmen, die sich ihrer Pflichten in der Schweiz (noch) nicht bewusst sind, als auch Unternehmen, die befürchten, sie müssten sich in der Schweiz für Mehrwertsteuerzwecke registrieren, aber dann von einer Ausnahme profitieren können. Nachfolgend wird dargelegt, welches die maßgebenden Aspekte sind.
Schweiz kein Mitglied der EU: Doppelbesteuerung droht
Weiter ist zu beachten, dass die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union (EU) und damit aus Sicht der EU ein Drittstaat ist. Dies kann dazu führen, dass die Schweiz und ein EU-Staat den gleichen Sachverhalt mehrwertsteuerrechtlich unterschiedlich würdigen, was im schlechtesten Fall zu einer Doppelbesteuerung führt.