Schweiz: Ausländische Firmen vermehrt in der MwSt-Pflicht

Die Schweiz hatte per 1.1.2018 einige neue Regeln im Bereich der Mehrwertsteuer eingeführt, um ausländische Leistungserbringer in der Schweiz vermehrt der Schweizer MwSt zu unterstellen.

Durch die aktuell geltenden Regelungen soll der mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnachteil für schweizerische gegenüber ausländischen Anbietern eliminiert werden.

Ausländische Unternehmen unterstehen möglicherweise der Mehrwertsteuerpflicht

In der Praxis sind sich allerdings nach wie vor viele Unternehmen ihrer möglichen Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz nicht bewusst und wissen deshalb auch nicht, welche Elemente entscheidend dafür sein können, ob eine Schweizer Mehrwertsteuerpflicht ausgelöst wird oder nicht.

Schweiz kein Mitglied der EU: Doppelbesteuerung droht

Weiter ist zu beachten, dass die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union (EU) und damit aus Sicht der EU ein Drittstaat ist. Dies kann dazu führen, dass die Schweiz und ein EU Staat den gleichen Sachverhalt mehrwertsteuerrechtlich unterschiedlich würdigen, was im schlechtesten Fall zu einer Doppelbesteuerung führt.