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Umsatzsteuerregeln in der Schweiz für ausländische Unternehmen

Schweiz: Ausländische Unternehmen vermehrt in der Mehrwertsteuerpflicht


Schweiz: Ausländische Firmen vermehrt in der MwSt-Pflicht

Seit Anfang 2018 werden ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz aktiv sind, schneller mehrwertsteuerpflichtig in der Schweiz. Immerhin wurden mit einer Teilrevision des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes ab 2025 – für alle Unternehmen – gewisse administrative Erleichterungen eingeführt, die sich gerade auch für ausländische Akteure positiv auswirken.

Ausländische Unternehmen unterstehen möglicherweise der Mehrwertsteuerpflicht

In der Praxis sehen wir sowohl ausländische Unternehmen, die sich ihrer Pflichten in der Schweiz (noch) nicht bewusst sind, als auch Unternehmen, die befürchten, sie müssten sich in der Schweiz für Mehrwertsteuerzwecke registrieren, aber dann von einer Ausnahme profitieren können. Nachfolgend wird dargelegt, welches die maßgebenden Aspekte sind.

Schweiz kein Mitglied der EU: Doppelbesteuerung droht

Weiter ist zu beachten, dass die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union (EU) und damit aus Sicht der EU ein Drittstaat ist. Dies kann dazu führen, dass die Schweiz und ein EU-Staat den gleichen Sachverhalt mehrwertsteuerrechtlich unterschiedlich würdigen, was im schlechtesten Fall zu einer Doppelbesteuerung führt.

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