Zusammenfassende Meldung








Mann hält beide Hände vor dem Mund
Mann hält beide Hände vor dem Mund
Anwaltliche Schweigepflicht

Kein Auskunftsverweigerungsrecht des Rechtsanwalts zu Umsatzsteuerdaten der Mandanten

Die Anwaltliche Schweigepflicht entbindet der Rechtsanwalt nicht von der Verpflichtung zur Angabe von umsatzsteuerrechtlichen Mandatsdaten. Der BFH bestätigte die Entscheidung des FG Köln, wonach ein Rechtsanwalt, welcher Beratungsleistungen an im EU-Ausland ansässige Unternehmer erbracht hat, die  Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung mit den darin geforderten Angaben nicht unter Berufung auf seine Schweigepflicht verweigern darf.