Ab dem 01.01.2013 kann für die elektronische Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung nicht mehr genutzt werden.
Die Übermittlung der ZM kann zukünftig nur noch über das ElsterOnline-Portal erfolgen. In Deutschland steuerlich nicht erfasste Unternehmer oder Massemelder übermitteln die ZM über das BZStOnline-Portal.
Bitte beachten Sie:
Auf Grund der zu erwartenden großen Zahl von Registrierungen in den Online-Portalen müssen Sie mit sehr langen Bearbeitungszeiten rechnen.
Bitte registrieren Sie sich deshalb rechtzeitig in dem Ihren Anforderungen entsprechenden Portal!
BZSt, Meldung v. 10.10.2012