Änderung der elektronischen Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
Die Übermittlung der ZM kann zukünftig nur noch über das ElsterOnline-Portal erfolgen. In Deutschland steuerlich nicht erfasste Unternehmer oder Massemelder übermitteln die ZM über das BZStOnline-Portal.
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Auf Grund der zu erwartenden großen Zahl von Registrierungen in den Online-Portalen müssen Sie mit sehr langen Bearbeitungszeiten rechnen.
Bitte registrieren Sie sich deshalb rechtzeitig in dem Ihren Anforderungen entsprechenden Portal!
BZSt, Meldung v. 10.10.2012
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9745
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.056
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
935
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
822
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7046
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
685
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
355
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
310
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
307
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Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
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Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
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Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
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Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026