Das Bundesamt für Justiz wird vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen einleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 endet.
Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie
Nach Informationen des Bundesamts für Justiz sollen damit die Belange der Beteiligten damit angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie angemessen berücksichtigt werden.
Meldung des Bundesamts für Justiz