Reihengeschäft

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BFH

Beiladung des Ersterwerbers bei Reihengeschäften nicht zwingend nötig

Bei einem Reihengeschäft mit drei Beteiligten und zwei Lieferungen muss der Ersterwerber zu einem Rechtsstreit des ersten Lieferers nicht notwendigerweise beigeladen werden. In der bis 2019 geltenden Rechtslage muss zudem nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden, ob eine Warenbewegung durch den ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer in der Reihe vorliegt. Im Entscheidungsfall wurde dies verneint.








Transportfahrzeug wird mit Schiffscontainer beladen
Transportfahrzeug wird mit Schiffscontainer beladen
"Harter" Brexit und Steuerrecht

Brexit in Fällen: Reihengeschäft mit Lieferung in das Vereinigte Königreich

Im entworfenen Fall liefert die A-GmbH Waren an einen Zwischenhändler in Frankreich, die X-SA. Dieser verkauft die Waren weiter an seinen Kunden in das Vereinigte Königreich (UK). Die Ware wird direkt vom Lager der A-GmbH in Hamburg nach UK gebracht. Eine Bearbeitung der Ware durch X-SA oder einen Beauftragten erfolgt nicht. Jede der Vertragsparteien tritt unter der USt-ID ihres Heimatstaats/Ansässigkeitsstaats auf.








A 06 05 978 HR
A 06 05 978 HR
FG Kommentierung

Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der bewegten Lieferung

Die gesetzliche Vermutung des § 3 Abs. 6 Satz 6 UStG gilt erst dann als erschüttert, wenn der Nachweis, dass die Warenbewegung dem mittleren Unternehmer zuzurechnen ist, tatsächlich geführt ist. Als Nachweis reicht auch die Mitteilung des Ersterwerbers an den Erstlieferer über einen Weiterverkauf nicht aus. Dies gilt insbesondere, wenn der Erstlieferer die Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung begehrt.