Zum 1.1.2020 wurden durch die sog. "Quick Fixes" der EU neue Regelungen zu den innergemeinschaftlichen Reihengeschäften aufgenommen. In Deutschland wurden diese - erweitert um Drittlandssachverhalte - gesetzlich umgesetzt. Die Finanzverwaltung hat jetzt ihre Erläuterungen hierzu umfassend überarbeitet.mehr
Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind wieder viele Änderungen im Umsatzsteuerrecht zu beachten. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Rechtsprechung und Verwaltung in 2020 sowie neue gesetzliche Regelungen für 2021.mehr
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Bei der Frage, welcher Lieferung in einem Reihengeschäft der Transportvorgang zuzuordnen ist, kann es auf die Verschaffung der Verfügungsmacht ankommen. Der BFH hat hierbei die bis 31.12.2019 bestehende Rechtslage durch sein Urteil bestätigt.mehr
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften bereitet immer noch erhebliche praktische Probleme. In diesem Überblick erfahren Sie, was grundsätzlich und nach der Änderung der MwSt-Systemrichtlinie zum 1.1.2020 gilt.mehr
Zum Jahreswechsel 2019/2020 sind wieder viele Änderungen im Umsatzsteuerrecht zu beachten. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Rechtsprechung und Verwaltung in 2019 sowie neue gesetzliche Regelungen für 2020.mehr
Zum Jahreswechsel 2018/2019 sind wieder viele Veränderungen im Umsatzsteuerrecht zu beachten. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Rechtsprechung und Verwaltung in 2018, neue gesetzliche Regelungen für 2019 sowie einen Ausblick auf anstehende Änderungen.mehr
Im entworfenen Fall liefert die A-GmbH Waren an den Zwischenhändler Y-Ltd im Vereinigten Königreich (UK). Dieser verkauft die Waren weiter an seinen Kunden in Frankreich, die X-SA. Die Ware wird wegen der örtlichen Nähe direkt vom Lager der A-GmbH in Aachen nach Frankreich gebracht.mehr
Im entworfenen Fall liefert die A-GmbH Waren an einen Zwischenhändler in Frankreich, die X-SA. Dieser verkauft die Waren weiter an seinen Kunden in das Vereinigte Königreich (UK). Die Ware wird direkt vom Lager der A-GmbH in Hamburg nach UK gebracht. Eine Bearbeitung der Ware durch X-SA oder einen Beauftragten erfolgt nicht. Jede der Vertragsparteien tritt unter der USt-ID ihres Heimatstaats/Ansässigkeitsstaats auf.mehr
Bei einem Reihengeschäft ist nur die eine Lieferung eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung, der der Warentransport in das Drittland zuzuordnen ist. Insoweit kommt es darauf an, wann und wo welchem Beteiligten die Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen, übertragen wurde.mehr
Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wichtigsten umsatzsteuerrechtlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2017/2018 und Themen, die im Laufe des Jahres 2018 zu beachten sind.mehr
Was ändert sich zum 1.1.2017 bei der Umsatzsteuer? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten umsatzsteuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel und schauen voraus, welche Themen im Jahr 2017 auf der Agenda stehen.mehr
Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte und die betreffenden Geschäftsvorfälle sind umsatzsteuerlich oft schwierig einzustufen. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums erläuterte die Voraussetzungen, die bei einem unmittelbaren Gelangen der Ware an den letzten Abnehmer erfüllt sein müssen.mehr
Für die Zuordnung der bewegten Lieferung im Rahmen von sog. Reihengeschäften bei der Umsatzsteuer wird eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Die Bundesteuerberaterkammer hat jetzt zu einem entsprechenden Vorschlag des BMF Stellung genommen.mehr
Wann sind die Voraussetzungen einer Ausfuhr- oder einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei einer sog. gebrochenen Beförderung erfüllt? Dazu hat das BMF mit Schreiben vom 7.12.2015 Stellung genommen und gleichzeitig eine Vereinfachungsregelung für Reihengeschäfte erweitert.mehr
Was ändert sich 2016 bei der Umsatzsteuer? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte und sagen auch, was im Lauf des Jahres noch relevant werden könnte.mehr
Verbleiben bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft mit drei Beteiligten und zwei Lieferungen Zweifel daran, dass der Ersterwerber dem Zweiterwerber die Verfügungsmacht noch im Inland übertragen hat, ist die Warenbewegung der ersten Lieferung zuzuordnen.mehr
Die gesetzliche Vermutung des § 3 Abs. 6 Satz 6 UStG gilt erst dann als erschüttert, wenn der Nachweis, dass die Warenbewegung dem mittleren Unternehmer zuzurechnen ist, tatsächlich geführt ist. Als Nachweis reicht auch die Mitteilung des Ersterwerbers an den Erstlieferer über einen Weiterverkauf nicht aus. Dies gilt insbesondere, wenn der Erstlieferer die Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung begehrt.mehr
Die erste Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts kann eine sog. unbewegte und damit steuerpflichtige Lieferung sein, obwohl vor der Beförderung der Ware ins Ausland eine Eigentumsübertragung an den Letztabnehmer noch nicht erfolgt ist.mehr
Der BFH hat sich mit den Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in einem Fall beschäftigt, in dem 2 Verkäufe, aber nur 1 Versendung stattgefunden hat.mehr
Geschäftsvorfälle, die Warenbewegungen über mehrere Länder betreffen, bereiten in der Buchführung häufig Kopfzerbrechen hinsichtlich der richtigen umsatzsteuerlichen Einschätzung. Heute die Fragestellung zu einem Reihengeschäft, bei dem China als so genanntes Drittland einbezogen ist und die praktische Lösung dazu.mehr