Zuordnung der bewegten Lieferung bei Reihengeschäften
In einem Schreiben an das BMF begrüßt die Kammer, dass sie bereits frühzeitig in den Diskussionsprozess zu den Reihengeschäften miteinbezogen wird. Der Vorschlag entspeche weitestgehend ihrem Vorschlag für eine Gesetzesänderung bei den Reihengeschäften, den sie dem BMF bereits im März 2014 vorgelegt habe. Weiter heißt es in dem Schreiben:
Das Thema Reihengeschäfte ist aufgrund der sich widersprechenden EuGH- und BFH-Rechtsprechung in der Praxis schwierig zu handhaben. Hinzukommt, dass es in diesem Gebiet keine Regelung in der MwStSystRL gibt und die Mitgliedstaaten dieses Thema nicht einheitlich regeln. Die Regelungen der Mitgliedstaaten beziehen sich auf die EuGH-Rechtsprechung, die jedoch von den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt wird. Diese ungünstige Konstellation führt zu Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung, Rechtsunsicherheit und verursacht erhebliche Kosten in der EU. Die EU-Kommission hat das Thema im Rahmen verschiedener Arbeitsgruppen diskutiert. Mit einer Regelung innerhalb der EU ist derzeit nicht zu rechnen.
Die Bundessteuerberaterkammer appelliert an das BMF, sich dafür einzusetzen, dass dieses Thema innerhalb der EU einheitlich geregelt wird, damit in diesem Bereich mehr Rechts- und Planungssicherheit eintritt. Eine einheitliche Regelung ist Grundvoraussetzung für das Funktionieren des Europäischen Binnenmarktes.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es, dass das BMF das Thema aufgreift und gesetzliche Neuregelungen zu den Reihengeschäften vorschlagen will. Nach Auffassung der Bundessteuerberaterkammer ist der vorliegende Diskussionsbeitrag des BMF grundsätzlich geeignet mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Unsere Stellungnahme und Anregungen zur Verbesserung des Diskussionsbeitrags können Sie den nachfolgenden Ausführungen entnehmen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier:
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