Durch die Verhängung des Lockdowns wurde allen Geschäften – mit Ausnahme der lebensnotwendigen Lebensmittelgeschäfte und Drogerien – eine Zwangsschließung auferlegt. Wie die Einzelhändler mit ihren Waren, die sie durch den Lockdown nicht verkauft bekommen, umgehen können, erfahren Sie hier. Außerdem erfahren Sie, wie die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen ohne umsatzsteuerliche Mehrbelastung Waren spenden können.mehr
Ernstlich zweifelhaft ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird. Weiterhin ist ernstlich zweifelhaft, ob beim Vorsteuerabzug Gutglaubensschutz nur im Billigkeitsverfahren zu gewähren ist (Bestätigung der Rechtsprechung).mehr
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Zur Verminderung des Umsatzsteuerausfalls, der sich bei Lieferungen über elektronische Marktplätze im Internet ergeben soll, ist eine neue Haftungsregelung für die Betreiber solcher Marktplätze in das Gesetz aufgenommen worden. Verbunden ist dies mit neuen Aufzeichnungsvorschriften. Die Finanzverwaltung nimmt ausführlich zu den neuen Regelungen Stellung.mehr
Das BMF hat die Übergangsfrist aus dem Schreiben v. 10.10.2017 für grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein inländisches sog. Konsignationslager verlängert.mehr
Bei einem Reihengeschäft ist nur die eine Lieferung eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung, der der Warentransport in das Drittland zuzuordnen ist. Insoweit kommt es darauf an, wann und wo welchem Beteiligten die Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen, übertragen wurde.mehr
Lieferungen über ein Konsignationslager in einem anderen Mitgliedstaat können zu einem innergemeinschaftlichen Verbringen mit einer nachfolgenden ruhenden Lieferung oder zu einer sofort mit Transportbeginn ausgeführten Lieferung führen. Nachdem der BFH die Abgrenzungskriterien festgelegt hat, setzt die Finanzverwaltung dies im UStAE um, gewährt aber bis Ende 2018 noch eine Nichtbeanstandungsregelung.mehr
Die Finanzverwaltung prüft und verprobt die eingereichten Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschussrechnungen hinsichtlich deren Schlüssigkeit. Ziel ist es auch, höhere Steuern für den Steuerpflichtigen zu bewirken. Die Finanzbeamten wenden hierzu verschiedene Verprobungsmethoden an. Dieser Beitrag beschreibt die unterschiedlichen Methoden. Werden diese Verprobungen im Unternehmen vollzogen, ist es möglich sich mit Argumenten zu wappnen, um auf Fragen der Beamten gut vorbereitet zu sein.mehr
Die Finanzverwaltung prüft und verprobt die eingereichten Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschussrechnungen, um die Schlüssigkeit festzustellen und evtl. höhere Steuern festzusetzen. Durch die Einführung der E-Bilanzen werden Verprobungen spätestens ab 2016 durch Logikprogramme einfacher und Entwicklungen über Jahre nachvollziehbar und vergleichbar. Unser Top-Thema beschreibt die verschiedenen Methoden, die die Beamten anwenden, stellt die wichtigsten Verprobungsformeln vor und rüstet Sie mit Argumenten bei möglichen Abweichungen.mehr
Checklisten erleichtern in der Praxis die Arbeit, sparen Zeit und geben Rechtssicherheit. Welche Punkte bei den Arbeiten für den Jahresabschluss 2014 hinsichtlich des Materialaufwands beachtet und geprüft werden müssen, zeigt die Praxis-Checkliste Materialaufwand.mehr
„Wohin buche ich überlagerte Ware? Muss ich bei einer Betriebsprüfung nachweisen, dass die Ware überlagert war?“, fragt ein Kunde. Unser Fachautor antwortet: Der Verderb von Waren wird nicht gebucht, weil sich die Gewinnauswirkung automatisch ergibt. Ein Nachweis für den Betriebsprüfer kann hilfreich sein.mehr