Der BFH hat zwei – auch als "Goldfinger-Modelle" beschriebene – Gestaltungen akzeptiert, bei denen Personengesellschaften durch den Ankauf physischen Goldes Verluste aus Gewerbebetrieb erzielt haben. Diese Gestaltungen führen bei den Gesellschaftern zu Steuervorteilen, wenn kein sog. Steuerstundungsmodell vorliegt.mehr
Die Finanzverwaltung prüft und verprobt die eingereichten Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschussrechnungen hinsichtlich deren Schlüssigkeit. Ziel ist es auch, höhere Steuern für den Steuerpflichtigen zu bewirken. Die Finanzbeamten wenden hierzu verschiedene Verprobungsmethoden an. Dieser Beitrag beschreibt die unterschiedlichen Methoden. Werden diese Verprobungen im Unternehmen vollzogen, ist es möglich sich mit Argumenten zu wappnen, um auf Fragen der Beamten gut vorbereitet zu sein.mehr
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Der BFH hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wann bei einer im Lastschriftverfahren bewirkten Zahlung ein Einnahmen-Überschussrechner die Zahlung als Betriebsausgaben abziehen darf.mehr
Ein heißes Eisen: Bei veruntreuten Fremdgeldern stellt sich die Frage, ob sie durchlaufende Posten sind und bleiben. In einem aktuellen Urteil hat der BFH entschieden, dass die veruntreuten Beträge bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht als Betriebseinnahmen zu versteuern sind. Das heißt, Fremdgelder eines Freiberuflers sind durchlaufende Posten, die bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht in die Gewinnermittlung eingehen. Dies bleiben sie auch, wenn der Freiberufler die Fremdgelder veruntreut hat.mehr
Die Finanzverwaltung prüft und verprobt die eingereichten Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschussrechnungen, um die Schlüssigkeit festzustellen und evtl. höhere Steuern festzusetzen. Durch die Einführung der E-Bilanzen werden Verprobungen spätestens ab 2016 durch Logikprogramme einfacher und Entwicklungen über Jahre nachvollziehbar und vergleichbar. Unser Top-Thema beschreibt die verschiedenen Methoden, die die Beamten anwenden, stellt die wichtigsten Verprobungsformeln vor und rüstet Sie mit Argumenten bei möglichen Abweichungen.mehr