Unterschiedliche  Verprobungen bei Bilanz und EÜR

Die Finanzverwaltung unterscheidet bei der Verprobung zwischen Verprobungen bei der Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) der Bilanz auf Basis der E-Bilanz.

Diese Unterscheidung ist erforderlich, da bei einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) keine Bestandsveränderungen erfasst werden, d. h., Verzerrungen der Verprobung werden durch entsprechende Formeln vorab beseitigt. In den folgenden Berechnungsschemata der Finanzverwaltung sind deren Verprobungsformeln aufgeführt. So wird deutlich, wie die Beamten bzw. deren Logikprogramme rechnen und verproben.

Verprobung: Ermittlung des Wareneingangs bei Gewinnermittlung durch EÜR

Zahlungen (Ausgaben) für Waren
+Nebenkosten der Warenbeschaffung, soweit nicht in den Zahlungen für Waren erfasst
+Tausch und Gegenlieferungen
+Einkaufsskonti, Umsatzprämien, Treuerabatte, Rabatte, Warenrückvergütungen usw., soweit diese die Zahlungen für Waren gemindert haben
+Schulden (einschließlich Schuldwechsel) aus Waren am Ende des Jahres
+Anzahlungen an Warenlieferer am Anfang des Jahres
Zwischensumme
-Schulden (einschließlich Schuldwechsel) aus Waren am Anfang des Jahres
-Anzahlungen an Warenlieferer am Ende des Jahres
Zwischensumme
=Wareneingang lt. Aufzeichnung oder Buchführung (Soll)

Verprobung: Ermittlung des Wareneingangs bei doppelter Buchführung (Bilanz) mit gemischtem Warenkonto

Sollsumme des Wareneinkaufskontos
-Warenanfangsbestand, wenn in Sollsumme enthalten
-Zahlungsabzüge der Kunden, wenn in Sollsumme enthalten
-Rücksendungen der Kunden und Storni Warenausgang
-Forderungsverluste, wenn in Sollsumme enthalten
-Rohgewinn, wenn in Sollsumme enthalten
Zwischensumme
-Rücksendungen an Lieferer und Storni Wareneingang aus Warenkonto-Haben
=Wareneingang lt. Buchführung (Soll)

Verprobung: Ermittlung des Wareneingangs bei doppelter Buchführung (Bilanz) mit reinem Warenkonto

Sollsumme des Wareneinkaufskontos
-Warenanfangsbestand, wenn in Sollsumme enthalten
-Haben-Buchungen im Laufe des Jahres
Zwischensumme
+Skonti, Rabatte und sonstige Zahlungsabzüge, soweit im Wareneinkaufskonto-Haben enthalten
=Wareneingang lt. Buchführung (Soll)

Nach Ermittlung des Wareneingangs (Soll) wird dieser Wareneingang mit dem Wareneingangsbuch (Ist) verglichen.

Praxis-Beispiel: Verprobung des Umsatzes anhand des Wareneingangs

Bei Gastwirt Bierbauch wurde der Bierumsatz anhand des Wareneingangs verprobt. Damit die Zahlen schlüssig wären, müsste Bierbauch 30 % des Bieres als Gratisgabe weitergeleitet haben. Spätestens der Betriebsprüfer wird den Umsatz durch Zuschläge erhöhen.

Unterschiede zu den branchenüblichen Werten und Margen bieten Angriffspunkte für Gewinnkorrekturen oder Zuschätzungen bei Kontrollen der Finanzverwaltung.

Technisch erfolgt dies vorab durch Nachfragen, bei denen diese Unterlagen zu liefern sind:

  • Ausdrucke oder elektronische Datenauszüge aus den Warenverbuchungen,
  • Eingangsrechnungen und
  • Bestandslisten.

Lässt sich eine Abweichung nicht schlüssig darstellen, erfolgen Korrekturen seitens des Innendiensts oder konkrete Prüfungen vor Ort durch die Betriebsprüfungsstellen.

Ursachen für Unterschiede zwischen Wareneingang und Verprobung

Nicht jede Verprobung oder Auffälligkeit muss Unredlichkeit oder vergessene Einnahmen etc. als Ursache haben. Insbesondere durch die Aussteuerung bei programmtechnischen Auffälligkeiten ist diesen zu entgegnen. Ursachen für Abweichungen zu den Verprobungsergebnissen der Finanzverwaltung – und somit auch Argumente der Gegenwehr – können sein:

  • Nicht alle eingegangenen Waren sind in das Wareneingangsbuch eingetragen.
  • Zu hoher Ausweis der Warenausgaben durch Rücksendungen, Gutschriften und Skonti, die nicht erfasst wurden.
  • Ausgaben für Waren sind nicht oder doppelt gebucht.
  • Warenschulden sind falsch ermittelt.
  • Ausgaben für Anlagegüter und für betriebsfremde Zwecke sind als Warenausgaben behandelt worden.
  • Gegenrechnungsposten sind nicht oder unvollständig verbucht worden.
  • Rechenfehler.
  • Übertragungsfehler.

Praxis-Tipp: Verdorbene Waren

Verdorbene Waren verzerren jede Art von Verprobung. Das Problem liegt jedoch im Nachweis. Hierzu bietet sich an, Bestätigungen von Mitarbeitern für entsorgte Waren oder Einlieferungsquittungen in Recyclinghöfen oder Mülldeponien aufzubewahren. Alternativ bieten sich Zeugenaussagen an.

Ermittlung des Wareneinsatzes und Verprobung:

Wareneingang einschließlich Nebenkosten und Skonti, Umsatzprämien, Rabatte, Warenrückvergütungen usw. der Lieferer
+ggf. Sicherheitszuschlag
+Warenbestand am Anfang des Jahres
Zwischensumme
-Warenbestand am Ende des Jahres
-unentgeltliche Warenabgaben an das Personal
-Warenverbrauch für eigenbetriebliche Zwecke
-Warenverluste durch Verderb, Verfallablauf, Bruch u. Ä.
-Warenverbrauch für unberechnete Leistungen (z. B. Garantie, Kulanz- oder Schadensersatzleistungen)
-Eigenverbrauch
=Wareneinsatz