BMF

Übergangsfrist für grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein Konsignationslager verlängert


Grenzüberschreitende Warenlieferungen in Konsignationslager

Das BMF hat die Übergangsfrist aus dem Schreiben v. 10.10.2017 für grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein inländisches sog. Konsignationslager verlängert.

In dem Schreiben v. 10.10.2017 wurde zur Anwendung der Grundsätze als Übergangsfrist zunächst der 1.1.2018 angegeben und schließlich mit Schreiben v. 14.12.2017 verlängert auf 1.1.2019 (vgl. Kommentierung). Das BMF hat dies nun auf 1.1.2020 verlängert. 

BMF, Schreiben v. 31.10.2018, III C 3 - S 7103-a/15/10001.


Schlagworte zum Thema:  Waren , Umsatzsteuer , Frist , BMF-Schreiben
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