BMF

Übergangsfrist für grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein Konsignationslager verlängert

Das BMF hat die Übergangsfrist aus dem Schreiben v. 10.10.2017 für grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein inländisches sog. Konsignationslager verlängert.

hohe Lagerhalle

In dem Schreiben v. 10.10.2017 wurde zur Anwendung der Grundsätze als Übergangsfrist zunächst der 1.1.2018 angegeben und schließlich mit Schreiben v. 14.12.2017 verlängert auf 1.1.2019 (vgl. Kommentierung). Das BMF hat dies nun auf 1.1.2020 verlängert. 

BMF, Schreiben v. 31.10.2018, III C 3 - S 7103-a/15/10001.


0 Kommentare
Sie haben noch keinen Text eingegeben.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion