Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur Steuerbefreiung für Lie... / d) Kritische Würdigung

Die geänderte Auffassung des BMF überzeugt aus mehreren Gründen nicht. Zunächst ist fraglich, ob sie überhaupt mit dem Gesetzeswortlaut vereinbar ist. Dieser befreit bekanntlich Lieferungen "vor der Einfuhr" von der Umsatzsteuer. Die h.M. in der Literatur hatte hierzu bereits vertreten[31], dass die Steuerbefreiungsvorschrift auch anzuwenden sei, wenn keine Einfuhr im Inland ...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / a) Lagerfälle

Beispielfall 1: Der französische Automobilzulieferer FR verbringt Waren aus Frankreich in ein Distributions- bzw. Auslieferungslager in Deutschland. Aus diesem Lager liefert FR Gegenstände ausschließlich an verschiedene deutsche Abnehmer (B2B). Auf Basis des bisherigen Rechts hat sich FR in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen.[16] Die Vereinfachungsregel...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / b) Reihengeschäfte

Beispielfall 5: Der japanische Großhändler JPA kauft Gegenstände von dem deutschen Lieferanten D1. D1 versendet die Waren unmittelbar an den Kunden des JPA das deutsche Unternehmen D2 in Deutschland. Auf Basis des bisherigen Rechts[45] hat sich JPA in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen.[46] Die Umsätze an den deutschen Kunden D2 sind steuerbar und steue...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / a) Notwendige Einfuhr im Inland

Einfuhr als Voraussetzung? Ein wesentliches Problem war stets die Frage, ob die Anwendung des § 4 Nr. 4b UStG eine letztliche Einfuhr[7] der Ware im Inland voraussetzt oder nicht.[8] Teilweise wurde in Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen nämlich vertreten, ohne Einfuhr sei die Befreiung unanwendbar. Dies ergebe sich aus dem Normwortlaut, der nur Lieferungen "...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / b) Einfuhr im übrigen Gemeinschaftsgebiet

Es ist weder zwingend noch stets der Fall, dass eine Ware, die sich im Inland in einem besonderen Verfahren nach Art. 210 UZK befindet, auch im Inland eingeführt wird. Im Gegenteil, das Versandverfahren dient häufig dazu, eine Nicht-Unionsware in einem Mitgliedstaat zu entladen und in einen anderen zu transportieren, damit sie dann dort eingeführt wird. Das BMF macht deutlich...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / 5. Schlussbemerkung

Grundsätzlich ist das neue BMF-Schreiben sehr positiv zu bewerten. Insbesondere erhöht es die Rechtssicherheit bei Lieferungen von Waren in bestimmten Zollverfahren. Es behebt die Unsicherheit, ob bei Waren, die nie im Inland eingeführt werden, wirklich eine steuerfreie Lieferung möglich ist, und ist daher für Unternehmen von erheblicher praktischer Relevanz. Leider hat das B...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / c) Nachweisführung

Das BMF-Schreiben aus dem Jahr 2004 machte es sich weiterhin relativ einfach, was die Nachweisführung anging. Es wurde lediglich lapidar ausgeführt, der liefernde Unternehmer müsse einen "Beleg" besitzen, aus dem hervorgehe, dass sich die Ware in einem Nichterhebungsverfahren befinde. Als Beispiel wird eine Bescheinigung des Lagerhalters über die Einlagerung ("Lagerschein") b...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / a) Beendigung des Verfahrens ausreichend, keine Einfuhr erforderlich

Das BMF macht deutlich, dass jede Beendigung eines der besonderen Verfahren nach Art. 210 UZK unschädlich für die Anwendung des § 4 Nr. 4b UStG auf Vorstufenlieferungen der Ware ist.[17] Neben der Einfuhr wird explizit die Wiederausfuhr erwähnt. Beispiel: Der Unternehmer A lagert aus dem Drittland kommende Computerchips in einem Zolllager in Hamburg ein. Er verkauft Teile der...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / 1. Hintergrund der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG

Möglichkeit der Steuerbefreiung für grundsätzlich steuerbare Lieferungen: § 4 Nr. 4b UStG soll Art. 156 Abs. 1 Buchst. a und c und Art. 158 MwStSystRL in das nationale Recht umsetzen.[1] Diese Kannbestimmungen erlauben es einem Mitgliedstaat, für die grundsätzlich steuerbaren, im Inland[2] ausgeführten Lieferungen von nicht eingeführten Waren eine Steuerbefreiung vorzusehen....mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / c) Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung aus dem Zollverfahren

Das BMF erläutert, dass es möglich ist, mit Waren, die in einem besonderen Verfahren nach Art. 210 UZK geführt werden, im Zuge der Verfahrensbeendigung eine innergemeinschaftliche Lieferung[20] oder eine Ausfuhrlieferung[21] zu bewirken.[22]mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / I. Einleitung und Grundlagen

Die Blockchain-Technologie hat in den letzten Jahren eine disruptive Dynamik entfaltet, die weit über ihren ursprünglichen Anwendungsbereich – den dezentralen Zahlungsverkehr mit Bitcoin – hinausreicht.[1] Längst existiert ein vielfältiges Ökosystem aus Currency Token, Security Token, Utility Token, Non Fungible Token (NFTs) und komplexen DeFi-Protokollen, das neue Formen de...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / b) Registrierungspflichten im Inland

Registrierungspflicht als Umkehrschluss aus §§ 22a UStG f.: Grundsätzlich ist es ständige Verwaltungsmeinung, dass ein ausländischer Unternehmer, der im Inland steuerfreie Umsätze ausführt, dennoch zu einer Registrierung im Inland verpflichtet ist. Dies kann insbesondere im Umkehrschluss aus den §§ 22a bis 22e UStG abgeleitet werden. In § 22a UStG heißt es nämlich: "Ein Unte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erweiterung des Reverse Cha... / c) Werklieferungen und Montagelieferungen

Beispielfall 8: Der japanische Anlagenbauer JPA1 liefert eine individuell für den in Deutschland ansässigen und erfassten Unternehmer DE3 gefertigte Industrieofenanlage nach Deutschland und installiert diese auf dem Grundstück des DE3 (Werklieferung). Die zur Herstellung der Anlage erforderlichen Waren werden bei der Einfuhr in Deutschland zollrechtlich in den freien Verkehr...mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / V. Fazit, Handlungsempfehlungen und Ausblick

Die vorstehende Untersuchung zeigt ein ernüchterndes Bild: Nahezu zehn Jahre nach der Hedqvist-Entscheidung des EuGH befindet sich die umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowerten noch immer in einem Zustand erheblicher Rechtsunsicherheit. Die einzige höchstrichterlich geklärte Frage – die Steuerbefreiung des Umtauschs von Bitcoin in Fiatwährungen – betrifft den simpelsten ...mehr

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Schwierige Mitarbeitergespr... / 3.1 Emotionale Eskalation: Noch nicht verdaut und heruntergekühlt

Vermeiden Sie Kritikgespräche in Momenten, da Sie selbst unter Feuer stehen. Entweder wegen der Sache selbst oder auf Grund anderer Themen, – egal ob beruflich oder privat. Zwei Nächte drüber schlafen, mit jemandem vertraulich über das Thema reden, eine Coaching-Stunde buchen: Das wären Möglichkeiten, um das Herunterkühlen zu beschleunigen und zu professionalisieren. Aber zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 53 Soweit die Ermittlung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betroffen ist, ergibt sich kein Konflikt der Hinzurechnungsbesteuerung mit den Doppelbesteuerungsabkommen. Die Ermittlung der Einkünfte wird nicht durch das Abkommensrecht geregelt. Anders ist die Regelungslage hingegen mit der Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags für den inländischen Steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Schwierige Mitarbeitergespr... / 2.6 Schritt 6: (Teil-)Schritte vereinbaren

Sie haben gewaltigen Ärger auf Ihren Mitarbeiter, und jetzt wollen Sie in einem 20-Minuten-Gespräch zu ewigem Sonnenschein kommen? Das ist wenig realistisch. Daher ist es so wichtig, sich Etappenziele und Lösungsschritte vor einem Konfliktgespräch zu überlegen. Schon alleine, um den Druck weder auf Sie selbst, noch auf den Anderen, noch auf das Gespräch zu hoch werden zu las...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Smart Contracts, stumpfes U... / a) Lieferung oder sonstige Leistung?

Non Fungible Token (NFTs) dokumentieren mittels Blockchain-Technologie die virtuelle Einzigartigkeit einer digitalen Datei und ermöglichen deren entgeltliche Übertragung.[49] Im Unterschied zu Currency Token sind NFTs nicht austauschbar und stellen Unikate dar. Ihr Anwendungsbereich reicht von digitaler Kunst über Collectibles bis zur Tokenisierung physischer Gegenstände, wo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Smart Contracts, stumpfes U... / 1. Leistungsort bei Krypto-Transaktionen

Die Bestimmung des Leistungsorts ist bei Krypto-Transaktionen von zentraler praktischer Bedeutung, da die Beteiligten typischerweise grenzüberschreitend und pseudonym agieren.[84] Da die meisten steuerbaren Krypto-Transaktionen als sonstige Leistungen zu qualifizieren sind, gelten die allgemeinen Regeln der §§ 3a ff. UStG: Im B2B-Bereich bestimmt sich der Leistungsort nach § ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 4.5 Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD - Richtlinie (EU) 2022/2464) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 6.2.2 Ablaufhemmung nach § 16 Abs. 4a GrEStG

§ 16 Abs. 4a GrEStG ermöglicht auf Antrag eine Aufhebung oder Änderung der aufgrund des Rechtsgeschäfts nach § 1 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 3 oder Abs. 3a GrEStG festgesetzten Grunderwerbsteuer. Es erfolgt – soweit eine Grundstücksidentität herrscht – nur eine Steuerfestsetzung nach § 1 Abs. 2a oder Abs. 2b GrEStG.[2] Der Antrag bedarf keiner bestimmten Form. Er kann schriftlich, münd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Agile Prozesse einführen / 2 Ziele agiler Prozesswelten

Das bisher (meist) vorherrschende wasserfallartige Vorgehensmodell und die damit verbundenen Kulturen sowie Denkweisen in den Unternehmen kommen bei steigender Komplexität der Markt- und Kundenbedürfnisse an ihre Grenzen. Dies ist sicherlich auch der Tatsache geschuldet, dass diese Modelle suggerieren, dass die Zukunft im Detail plan- und vorhersehbar wäre und die die Zukunf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.5.2 Bewertung in Fällen des § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG (Satz 2)

Rz. 371 Nach § 10 Abs. 5 S. 2 AStG sind bei aktiven Umwandlungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG die auf die übernehmende Gesellschaft übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem bisher von der übertragenden Gesellschaft angesetzten Wert zu übernehmen. Es handelt sich bei dieser Vorschrift um eine spezielle Wertverknüpfung für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Die Reichweite der Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.1.1 Erhöhung der Kapitaleinkünfte

Rz. 188 Der Hinzurechnungsbetrag gehört nach § 10 Abs. 2 S. 1 AStG zu den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn die Beteiligung an der Zwischengesellschaft im Privatvermögen gehalten wird. Gesetzlich wird der Hinzurechnungsbetrag zwar den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet. Gleichwohl handelt es sich nach Auffassung des BFH um einen "Einkünfteerhöhungsbetra...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck, Änderungen und Inhalt

Rz. 1 Durch § 335 HGB erhält das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Möglichkeit, Verstöße gegen Offenlegungspflichten durch KapG mittels Auferlegung eines Ordnungsgelds zu sanktionieren. Der Druck auf die Unt, die sich ihren Offenlegungsverpflichtungen entziehen möchten, hat sich durch die Verfahrenseinleitung von Amts wegen, die Auferlegung der Verfahrenskosten und die fehlende...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.3.2 Änderungen durch das ATAD-UmsG

Rz. 31 § 10 AStG erhielt durch das ATAD-UmsG vom 25.6.2021 (BGBl I 2021, 2035) seine seither geltende Fassung. Das ATAD-UmsG ist auf die sog. Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) zurückzuführen, eine EU-Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken.[1] § 10 AStG i. d. F. des ATAD-UmsG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum anzuwenden, für den Zw...mehr

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Mentale Teamgesundheit: Ein... / 8 Die Rolle der Führungskraft in Sachen Teamgesundheit

Das Team kümmert sich also um sich, einzelne Teammitglieder auch um andere, aber die Führungskraft hat definitiv drei unterschiedliche Aktionsebenen: Die (emotionalen) Ermüdungserscheinungen machen auch vor Führungskräften nicht halt. Daher muss sie sich zunächst um ihre eigene mentale Gesundheit kümmern – andernfalls kann sie nicht konstruktiv agieren und definitiv kein Vorb...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.5.1 Begriffsverständnis des Verlusts

Rz. 315 Nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG sind Verluste in entsprechender Anwendung des § 10d EStG abzuziehen, wenn sie die nach § 9 AStG außer Ansatz zu lassenden Einkünfte übersteigen und bei Einkünften entstanden sind, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist. Die gesonderte Vorschrift zum Verlustabzug ist erforderlich, da § 10d EStG eine Einkommensermittlu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.5.3 Verhältnis zu § 9 AStG

Rz. 340 Die Verlustverrechnung nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG ist ungeachtet der Freigrenze nach § 9 AStG vorzunehmen. Die nach § 9 AStG von der Hinzurechnungsbesteuerung auszunehmenden Einkünfte verlieren ihre "Eigenschaft als passive Einkünfte" nicht und sind daher mit vorhandenen Verlustvorträgen zu verrechnen.[1] § 9 AStG ist zwar bereits auf Ebene der ausländischen Gesellsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.2 Einfuhr für das Unternehmen

Rz. 272 Die EUSt kann nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG abgezogen werden, wenn Gegenstände für das Unternehmen eingeführt worden sind. Ob ein Gegenstand für das Unternehmen des Abzugsberechtigten eingeführt worden ist, ist im Wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen wie beim Abzug der USt nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Der eingeführte Gegenstand muss im Unternehmen d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 256 Allgemeines Mit dem Inkrafttreten des UStG 1967 trat die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an die Stelle der vorher geltenden Umsatzausgleichssteuer. Gegenstand der Besteuerung war bis Ende 1992 die Einfuhr von Waren aus dem Ausland in das Zollgebiet. seit dem 1.1.1993 die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet[1] in das Inland. Seit dem 1.1.2004 ist die Einfuhr v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.3 Besonderheiten bei Werkleistungen und Werklieferungen

Rz. 281 Abschn. 15.8 Abs. 8 UStAE [1] gibt eine Vereinfachungsregelung bei Werkleistungen und Werklieferungen mit ausländischen Auftraggebern. Ein Praxis-Beispiel Ein ausländischer Auftraggeber überlässt einem inländischen Unternehmer einen Gegenstand zur Ausführung einer Werkleistung (z. B. Lohnveredelung), oder stellt der einem inländischen Unternehmer einen Gegenstand zur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Ausnahmen vom Vorsteuerabzugsverbot des § 15 Abs. 2 UStG gem. § 15 Abs. 3 UStG

Rz. 385 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug tritt gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG nicht ein, wenn die erworbenen oder eingeführten Gegenstände sowie die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen der Ausführung von Umsätzen dienen, die nach § 4 Nr. 1 bis 7, § 25 Abs. 2 oder § 26 Abs. 5 UStG steuerfrei sind. Diese Umsätze werden also durch die Steuerbefreiung i. V. m. de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Ertragsteuerliche Auswirkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 443 Mit der Einführung der MwSt zum 1.1.1968 hat sich auch eine Reihe von ertragsteuerlichen (und ehemals vermögensteuerlichen) Problemen ergeben, die gesetzlich geregelt werden mussten. Neben der Klärung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter[1], der Regelung über die Behandlung der USt beim Eigenverbrauch (bis Ende März 1999), ab 1.4.1999 bei den den entgelt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Erleichterungen bei der Aufteilung von Vorsteuern gem. § 43 UStDV

Rz. 422 Die Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit Geldforderungen, die schon nach Abschn. F Teil IV Abs. 1 bis 3 des BdF-Einführungserlasses zu § 15 UStG 1967 von der Verwaltung zugelassen worden waren, sind ab dem 1.1.1980 – unter Anpassung an die Änderungen des § 15 UStG zu diesem Zeitpunkt – in § 43 UStDV übernommen worden, sodass sie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht zur Gewäh...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.2 Schlussrechnung

Rz. 81 Nach § 66 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter bei der Beendigung seines Amtes Rechnung zu legen (sog. Schlussrechnung). Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Dennoch hat der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO zunächst dem Insolvenzgericht vorzulegen. Dieses leitet sie nach eigener Prüfung an den Gläu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Grundsätze

Rz. 400 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG im Besonderen bereiten in der Praxis keine Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Werden jedoch in einem Unternehmen sowohl Umsätze getätigt, die zum Vorsteuerabzug ber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Vorsteuerabzugsverbot bei bestimmten steuerbefreiten Umsätzen (§ 15 Abs. 2 UStG)

Rz. 358 § 15 Abs. 2 UStG ordnet den Ausschluss des Vorsteuerabzugs an: - in Nr. 1 bei steuerfreien Umsätzen und i - n Nr. 2 bei Umsätzen im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden. Diese Einschränkung der Neutralität der MwSt im Unternehmerbereich war bereits in der 2. EG-MwSt-Richtlinie v. 11.4.1967 systemkennzeichnend enthalten. Durch dieses Abzugs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6.2 Probleme bei Gebäuden

Rz. 239 Große Vielfalt weisen die Sachverhalte bzw. Gestaltungsformen bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden auf. In der Praxis ist besonders die umsatzsteuerliche Beurteilung der Errichtung von Gebäuden auf Ehegattengrundstücken oft schwierig, weil in diesem Bereich vielfach mangels eindeutiger Absprachen und Verträge keine klaren Rechtsverhältnisse herrschen. Rz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen

Rz. 329 Gestützt auf § 15 Abs. 5 Nr. 2 UStG ist in § 40 UStDV der Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen geregelt. Diese Ermächtigungsvorschrift bietet die Möglichkeit, in Härtefällen die dem Leistungsempfänger zustehende Berechtigung zum Vorsteuerabzug[1] auf einen anderen zu übertragen, wenn dieser andere ein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung anstelle des...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6 Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 297 Obwohl ein spezieller Buchnachweis für den Vorsteuerabzug nicht gefordert wird, ist der Unternehmer nach § 22 UStG verpflichtet, zur Festsetzung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung[1] Aufzeichnungen zu machen. Für den Vorsteuerabzug müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 bis 9 UStG folgende Angaben aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein: Praxis-Beispiel die Entgelte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.3 Inrechnungstellung der Vorsteuer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Rz. 65 Der Vorsteuerbetrag muss dem Unternehmer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen berechnet worden sein. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass grundsätzlich nur für steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen[1] Rechnungen mit Steuerausweis gem. § 14 Abs. 4 UStG erteilt werden. Nach dem Sinn und Zweck des § 15 UStG berechtigen nur Steuerbeträ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Anforderungsprofile und Kom... / 3.2 Anforderungen auf Stellenebene ableiten

Die fachlichen, methodischen, sozialen und persönlichen Anforderungen könnten für die obige exemplarische Position wie folgt aussehen:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corporate Identity / 2.4 Schritt 4: Corporate Identity Programm erstellen und umsetzen

Corporate Identity Programm konzipieren Genügt die bestehende Unternehmenskultur nicht den Anforderungen des Leitbildes oder verfügt das Unternehmen noch nicht über eine ausgeprägte Unternehmenskultur, ist ein Corporate Identity Programm zu konzipieren, mit dem die Unternehmenskultur an das Leitbild angepasst werden soll. Als Format bietet sich hier ein Workshop an, in dem mö...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Anforderungsprofile und Kom... / 3.3 Aufbau eines Anforderungsprofils

Es gibt verschiedene Formen des Aufbaus, wobei sich zentrale Inhalte wiederfinden. Die obigen beiden Teile zusammengesetzt ergeben ein weiteres Beispiel[1] für die Position einer Personalleitung:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrechtliche Grundlagen des § 15 UStG

Rz. 21 § 15 UStG beruhte in der Zeit vor dem 1.1.2006 auf Art. 17 der 6. EG-Richtlinie, der zum 1.1.1993 durch Art. 28f an die Binnenmarkt-Übergangsregelung angepasst wurde. Die weiteren Einzelheiten zu Art. 17 regelte Art. 18 der 6. EG-Richtlinie. Seit dem 1.1.2007 stellen die Art. 167 bis Art. 183 der zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen MwStSystRL v. 28.11.2006[1] die un...mehr