Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 § 27 Abs. 1 UStG: Gesetzesänderungen

Rz. 22 Der im Zusammenhang mit der (erstmaligen) Erhöhung der Steuersätze gem. § 12 UStG mWv 1.7.1983 in § 27 UStG geschaffene Abs. 1[1] regelt für alle zukünftigen Änderungen des Gesetzes, sofern jeweils nichts anderes durch das Änderungsgesetz bestimmt wird, deren Anwendung in der Weise, dass die Gesetzesänderungen auf die Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG anzuw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.15 § 27 Abs. 14 UStG: Erstmalige Anwendung des § 18 Abs. 9 UStG und des § 18g UStG bei nach dem 31.12.2009 gestellten Vergütungsanträgen

Rz. 76 Art. 7 Nr. 19 des Jahressteuergesetzes 2009[1] fügte dem bisherigen Text des § 27 UStG mWv 25.12.2008[2] einen Abs. 14 an. Danach waren die neuen Regelungen, die das Jahressteuergesetz 2009 für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren durch die Änderung des § 18 Abs. 9 UStG und die Einfügung des § 18g UStG in das UStG mWv ab dem 1.1.2010 geschaffen hatte, erst auf Anträge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 3. Bericht der Kommission

Am 27.6.2016 hatte der Rat eine Richtlinie zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie hinsichtlich der Behandlung von Umsätzen mit Gutscheinen ("Gutscheinrichtlinie") angenommen (EU-UStB 2016, 67). Die neuen Vorschriften gelten seit dem 1.1.2019 für nach dem 31.12.2018 ausgestellte Gutscheine. Ziel dieser Änderungen war die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der MwS...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.19 § 27 Abs. 18 UStG: Erstmalige Anwendung des § 14 Abs. 1 und Abs. 3 UStG

Rz. 82 Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[1] wurde u. a. eine Neuregelung (Erweiterung) der Möglichkeiten zur elektronischen Rechnungsstellung in § 14 UStG [2] getroffen; dies war aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 217ff. (233) MwStSystRL erforderlich geworden. Bei Einführung der Regelung bedurfte es einer Übergangsregelung, welche Inhalt des damals neu eing...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.13 § 27 Abs. 12 UStG: Erstmalige Anwendung von § 15a UStG i. d. F. ab dem 1.1.2007

Rz. 74 Durch Art. 8. Nr. 1 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft[1] wurden die Abs. 3 und 4 des § 15a UStG hinsichtlich der Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei bestimmten Wirtschaftsgütern neu gefasst. In der durch Art. 8 Nr. 2 des Gesetzes geschaffenen Übergangsregelung des § 27 Abs. 12 UStG wurde angeordnet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.36 § 27 Abs. 33 UStG: Anwendung der besonderen Besteuerungsverfahren der §§ 18i, 18j und 18k UStG

Rz. 121 MWv 1.4.2021 wurde des Weiteren der Abs. 33 in § 27 UStG eingeführt.[1] Nach dem S. 1 dieser Regelung waren die Steuererklärungspflichten der gleichfalls mit dem JStG 2020 neu eingeführten besonderen Besteuerungsverfahren der §§ 18i, 18j und 18k UStG erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgeführt wurden. In dem S. 2 des § 27 Abs. 32 UStG wurde wei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 1.1 Öffentlicher oder privater Lebensraum

Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen weder angrenzende öffentliche Bereiche und Wege, noch Nachbargrundstücke, noch gemeinsame Zugänge zu Grundstücken von einer Videokamera erfasst werden,[1] denn die Aufzeichnung mittels eines Videogeräts in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Bereich kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person erheblich beeinträchtigen. Ob ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.21 § 27 Abs. 20 UStG: Erstmalige Anwendung der Abs. 3 und 4 des § 18h UStG

Rz. 95 Durch das KroatienAnpG[1] v. 26.7.2014 war u. a. ein neuer § 18h in das UStG eingefügt worden, der die Erklärungspflichten inländischer Unternehmer bei der Anwendung des damals neuen Verfahrens des "mini-one-stop-shop-Verfahrens" (oder MOSS-Verfahren) bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronischen Dienstleistungen (= digitale Diens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.38 § 27 Abs. 35 UStG: Anwendung der neuen § 4c und § 5 Abs. 1 Nr. 8 und 9 UStG

Rz. 124 Mit dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht v. 21.12.2021[1] wurde mWv 1.1.2022 ein neuer Abs. 35 in § 27 UStG eingefügt. Mit dieser Vorschrift wurden die Umsetzungszeiträume der zum selben Zeitpunkt eingeführten neuen § 4c und § 5 Abs. 1 Nr. 8 UStG geregelt, die bereits (rückwirkend) ab dem 1.1.2021 gelten sollten. Diese Regelungen w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.35 § 27 Abs. 32 UStG: Anwendung des § 24 Abs. 1 UStG

Rz. 120 MWv 29.12.2020 wurde der Abs. 32 in § 27 UStG eingeführt.[1] Nach dieser Regelung war der gleichfalls durch das JStG 2020 geänderte § 24 Abs. 1 UStG erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 bewirkt wurden. Diese beiden Regelungen waren nicht Inhalt des ursprünglichen Gesetzentwurfs[2], sie wurden erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens eingefügt.[3] ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.24 § 27 Abs. 22a UStG: Anwendung des § 2b UStG

Rz. 102 Mit Art. 1 des Gesetzes vom 19.6.2020 wurde § 27 Abs. 22a UStG neu eingefügt.[1] Mit dieser Vorschrift wurde die in §27 Abs. 22 UStG (Rz. 97) geregelte großzügige Übergangsregelung der für die Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts geltenden Regelung des bereits im Jahr 2016 eingeführten § 2 Abs. 3 UStG zunächst bis zum 31.12.2022 verlängert. Danac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.23 § 27 Abs. 22 UStG: Anwendung des § 2b UStG

Rz. 97 Mit der durch das Gesetz v. 2.11.2015[1] mWv 1.1.2016 eingeführten Regelung des § 27 Abs. 22 UStG und der Streichung des § 2 Abs. 3 UStG wurden bestimmte Fragen zum Anwendungszeitraum im Zusammenhang mit der zum 1.1.2017 neu geregelten Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) in dem damals neu eingeführten § 2b UStG festgelegt.[2] Nach der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 § 27 Abs. 1a UStG: Umsätze von Sprachheilpädagogen in der Zeit vor dem 1.1.2000

Rz. 35 Art. 7 Nr. 20 des StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] fügte einen neuen Abs. 1a in den bisherigen § 27 UStG ein.[2] Anlass dafür war, dass es in Deutschland – außer in Niedersachsen – für Sprachheilpädagogen keine Berufsordnung gab. Damit war die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für heilberufliche Umsätze nicht unmittelbar für die Umsätze von Sprachheilpädagoge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 27 Abs. 7 UStG: Anwendungszeitpunkt von § 13c und § 13d UStG 2004

Rz. 57 § 27 Abs. 7 UStG wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2004 durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. d i. V. m. Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003[1] an den unverändert gebliebenen § 27 Abs. 6 UStG (1999) angefügt. § 27 Abs. 7 S. 1 UStG regelte dabei die erstmalige Anwendung des gleichfalls durch das StÄndG 2003 neu in das UStG eingefügten § 13c UStG zur Haftung des Abtretungsempfängers bei Abtret...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.17 § 27 Abs. 16 UStG: Erstmalige Anwendung der §§ 3 Abs. 9a, 15 Abs. 1b und 15a Abs. 6a und Abs. 8 S. 2 UStG für Wirtschaftsgüter i. S. d. § 15 Abs. 1b UStG

Rz. 79 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde mWv 1.1.2011 ein neuer Abs. 16 in § 27 UStG eingefügt. Diese Übergangsregelung war insbesondere durch die Schaffung (der zuvor unbesetzten Regelung) des § 15 Abs. 1b UStG für solche Wirtschaftsgüter (Grundstücke) erforderlich geworden, welche aufgrund eines rechtswirksamen Vertrags vor dem 1.1.2011 angeschafft worden sind; mi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.5 Ausscheiden aus dem tariflichen Geltungsbereich

Eine Verlängerung der Tarifbindung bis zur Beendigung des Tarifvertrags nach § 3 Abs. 3 TVG tritt nur ein, wenn mit Ausnahme der Verbandsmitgliedschaft die Voraussetzungen für die Geltung des Tarifvertrags gegeben wären. Es ist ausreichend, wenn zu einem früheren Zeitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 TVG bestanden hat. Von dem Ende der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.3 Steuerpflicht und Steuerfreiheit

Rz. 59 In der gesonderten Gewinnfeststellung ist auch über die Steuerpflicht [1] oder Steuerfreiheit der Einkünfte zu entscheiden. Damit ist auch darüber zu entscheiden, ob Liebhaberei vorliegt[2], ob Teile der Einkünfte unter einen Tatbestand des § 3 EStG fallen und ggf. welche Aufwendungen nach § 3c EStG nicht abgezogen werden können. In den Fällen der Steuerfreiheit oder f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.6.1 Zeitlicher Regelungsbereich bei den einzelnen Einkunftsarten

Rz. 85 Die Frage nach dem zeitlichen Geltungsbereich der Gewinnfeststellung ist die Frage nach dem Zeitraum, für den die Einkünfte festgestellt werden. Ausdrücklich geregelt ist der zeitliche Geltungsbereich nicht, er ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelungen. Die gesonderte Feststellung nach §§ 179, 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist im Zusa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.2 Anlaufhemmung, wenn die steuerliche Anwendung der Einheitswerte oder der Grundsteuerwerte hinausgeschoben ist

Rz. 31 Eine weitere Anlaufhemmung für die Feststellungsfrist von Einheitswerten bzw. von Grundsteuerwerten enthält Abs. 4. Danach beginnt die Feststellungsfrist auf keinen Fall vor Ablauf des Kalenderjahrs, auf dessen Beginn die Einheitswerte bzw. die Grundsteuerwerte erstmals steuerlich anzuwenden sind. Wirkungen entfaltet diese Vorschrift dann, wenn die Einheitswerte bzw. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.4 Sonderfälle

Rz. 31 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus oder überträgt er bei einer zweigliedrigen Mitunternehmerschaft seinen Anteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter, bleibt die Identität der Mitunternehmerschaft gewahrt. Der Ausscheidende ist daher am Feststellungsverfahren für den Feststellungszeitraum des Ausscheidens noch beteiligt....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 8.3 Abschließende Anmerkungen zur Haftung des Betriebsübernehmers

Der Erwerber haftet nach § 75 AO auch dann, wenn ihm die Steuerschulden des Veräußerers nicht bekannt waren. Ein vertraglicher Haftungsausschluss zwischen Veräußerer und Erwerber ist gegenüber dem Steuergläubiger unwirksam und begründet allenfalls einen zivilrechtlichen Rückgriffsanspruch des Erwerbers. Bei mehrfachem Erwerb desselben Betriebs innerhalb kurzer Zeit kann sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.7 Inkrafttreten, § 11

Rz. 177 § 11 der VO enthält nur allgemeine Vorschriften über das Inkrafttreten der Tatbestände. Zum Inkrafttreten des Tatbestands des § 8 vgl. Rz. 177. Zum Inkrafttreten des Tatbestands des § 9 vgl. Rz. 184. Die Vorschriften der VO zu § 180 Abs. 2 AO traten am 20.12.1986 in Kraft. Allerdings ist § 180 Abs. 2 AO in der alten Fassung schon am 25.12.1985 außer Kraft getreten (vg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 8.1.1 Zulässigkeit des Ergänzungsbescheids

Rz. 96 Nach Abs. 3 kann eine Feststellung, die in einem Feststellungsbescheid hätte getroffen werden müssen, aber unterblieben ist, in einem Ergänzungsbescheid nachgeholt werden. Der Zweck des Ergänzungsbescheids liegt nur in der Vereinfachung des Verfahrens. Die Notwendigkeit einer Aufhebung und eines Neuerlasses des Feststellungsbescheids soll auf gravierende Fälle beschrä...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.3 Nicht dem Unternehmer gehörig

Ob bei dem Begriff "gehören" auf die zivilrechtliche Definition des Eigentums abzustellen ist, ist abschließend nicht geklärt. Eine strenge Anlehnung an das Zivilrecht würde die Beschränkung der Haftung auf Sachen rechtfertigen, da das BGB nur bei Sachen vom Eigentum spricht, bei Rechten dagegen vom Inhaber, Gläubiger usw. Auf § 39 AO ist auf jeden Fall nicht abzustellen.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.4 Feststellung beim Übergang zu Liebhaberei, § 8

Rz. 178 Beim Strukturwandel eines (gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder freiberuflichen) Betriebs zur Liebhaberei sind die in der betrieblichen Zeit angesammelten stillen Reserven steuerlich verhaftet (verstrickt), die später während der Liebhaberei entstehenden stillen Reserven aber nicht. Der Übergang zur Liebhaberei stellt keine Betriebsaufgabe/Entnahme dar,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Gegenstand der Feststellung

Rz. 20 Gegenstand der Feststellung sind Besteuerungsgrundlagen. Welche Besteuerungsgrundlagen, in Abweichung von § 157 Abs. 2 AO gesondert festgestellt werden, bestimmen § 180 AO sowie die Vorschriften in Einzelsteuergesetzen.[1] Rz. 21 Der Begriff der Besteuerungsgrundlagen ist im Gesetz nicht geklärt. Es liegt nahe, § 199 Abs. 1 AO als Legaldefinition aufzufassen. Besteueru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.2 Im KStG geregelte gesonderte Feststellungen

Rz. 29 § 6 Abs. 5a S. 6 KStG: Bei Unterstützungskassen ist der Zuwendungsbetrag auf den 31.12.2015 sowie der auf den 31.12. des jeweiligen Folgejahres verbleibende Zuwendungsbetrag gesondert festzustellen.[1] Rz. 30 § 8 Abs. 9 S. 8 KStG: Soweit Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG ein Dauerverlustgeschäft betreiben, ist der Verlust den einzelnen Gesc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4.1 Rechtsformabhängige Steuerfreistellungen und -ermäßigungen

Rz. 69a Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn die Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) Einkünfte bezieht, die steuerlich freigestellt sind oder ermäßigt besteuert werden, bei denen die Steuerfreistellung oder -ermäßigung aber von der Rechtsform des Stpfl. abhängt. In diesem Fall richtet sich die Anwendbarkeit der Steuerfreistellung oder der Steuerermäßigung nicht nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.7 Verhältnis der verschiedenen Feststellungen zueinander

Rz. 75 Der Gewinnfeststellungsbescheid kann in seinem sachlichen Regelungsbereich eine Mehrzahl von Feststellungen (Höhe der Einkünfte, Einkunftsart, Steuerbarkeit der Einkünfte, Steuerermäßigungen, Nebenentscheidungen) enthalten. Es stellt sich die Frage, ob jede dieser Feststellungen in einem eigenständigen, wenn auch äußerlich mit anderen Feststellungen zusammengefassten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.2 Feststellung der Einkünfte, wenn das Betriebsfinanzamt nicht auch das Wohnsitzfinanzamt ist (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 96 Fallen Wohnsitz und Betriebs- bzw. Tätigkeitsort auseinander, so ist nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit (nicht die übrigen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) auch dann eine gesonderte Gewinnfeststellung vorzunehmen, wenn nicht mehrere an den Einkünften beteiligt si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.3 Besonderheiten bei Verlustfeststellungsbescheiden

Rz. 44 Abs. 5 hat besondere Bedeutung bei der Feststellung verbleibender Verlustvorträge nach § 10d Abs. 4 EStG. Der Verlustabzug in einem späteren Jahr ist davon abhängig, dass der noch abzugsfähige Verlust auf den Schluss des vorangegangenen Jahrs gesondert festgestellt worden ist. Ohne eine solche Feststellung ist der Verlustabzug nicht zulässig. Ist die Verlustfeststellu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Verpflichtung zur Feststellungserklärung, Abs. 2

Rz. 13 § 181 Abs. 2 AO enthält besondere Bestimmungen zur Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärungen. Die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Einheitswerte bzw. Grundsteuerwerte[1] ist nicht in Abs. 2 geregelt, sondern in § 28 BewG für die Einheitswerte und in § 228 BewG für die Grundsteuerwerte. Danach hat derjenige, dem die wirtschaftliche Einheit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.6 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 175 Der Feststellungsbescheid sowie der Nichtfeststellungsbescheid nach § 4 der VO zu § 180 Abs. 2 AO sind mit dem Einspruch anzufechten. Anfechtungsberechtigt sind nach § 352 Abs. 2 AO alle Mitberechtigten, d. h. alle Personen, bei denen nach dem Feststellungsbescheid Besteuerungsgrundlagen mit steuerlicher Wirkung zu erfassen sind, sowie diejenigen Personen, deren Mitb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.1 Begriff der einheitlichen Feststellung

Rz. 28 Sind an dem Gegenstand der Feststellung mehreren Personen beteiligt, hat die gesonderte Feststellung diesen Personen gegenüber nach § 179 Abs. 2 S. 2 AO einheitlich zu erfolgen. Die gesonderte Feststellung wird zur einheitlichen und gesonderten Feststellung. Die einheitliche Feststellung verwirklicht in besonderem Maß den Grundsatz, dass die gesonderte Feststellung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.2 Feststellung, wenn die Einkünfte bei den Beteiligten zu verschiedenen Einkunftsarten gehören ("Zebragesellschaften")

Rz. 37 Zu Problemen bei der einheitlichen Feststellung kann es kommen, wenn die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen bei den einzelnen Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern zu unterschiedlichen Einkunftsarten gehören. Zu unterschiedlichen Einkunftsarten kann es z. B. kommen, wenn bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft einer oder mehrere der Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verbrauchsteuern

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer, Rechnungen

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 4.2 Regelung ab dem 1.1.2019

Mit dem JStG 2018[1] erfolgte eine Halbierung des Ansatzes der Abschreibung bzw. Leasingaufwendungen für Anschaffungen von Elektro- und Hybridfahrzeugen in dem Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2021. Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen. Hybridfahrzeuge, die n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verlustabzug

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Elektrofahrzeuge

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerberichtigung, Klei... / 3 Berichtigung der Vorsteuer bei Kleinunternehmern bei Wechsel zur Regelbesteuerung

Zu einer Berichtigung der Vorsteuer kann es also kommen, wenn Kleinunternehmer zur normalen Umsatzbesteuerung wechseln oder umgekehrt.[1] Der Unternehmer kann freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. Wenn sein Vorjahresumsatz 22.000 EUR (ab 2025: 25.000 EUR) übersteigt, hat er keine Wahl. Er muss zur Regelbesteuerung wechseln.[2] Bei der Vorsteuerkorrektur ist die Bagatellgr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 4.3 Regelung ab dem 1.1.2020

Durch das JStG 2019[1] wurden die Regelungen des JStG 2018 hinsichtlich der im Ergebnis nur jeweils hälftigen Bemessungsgrundlage bei Elektro- und Hybridfahrzeugen im Rahmen von 1 %-Regelung und Fahrtenbuchmethode bis zum 31.12.2030 verlängert. Für Elektrohybridfahrzeuge gilt eine stufenweise Regelung hinsichtlich des zulässigen CO2-Ausstoßes und der Mindestreichweite des Ele...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Plattformarbeit: Varianten ... / 4.2 Das "Crowdworker-Urteil" des BAG

Der Ansicht, dass es sich bei Crowdworkern grundsätzlich nicht um Arbeitnehmende handeln kann, widersprach das BAG[1] jedoch. Das Gericht hatte hier über die Arbeitnehmereigenschaft eines Crowdworkers zu entscheiden, der über eine App kleine Aufgaben annehmen konnte, bei denen er die Präsentation von Markenprodukten im Einzelhandel kontrollieren sollte. Zwischen dem Crowdwor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Balkonkraftwerke (Allgemein) / 8 Registrierung

Die bürokratischen Hürden, um ein Balkonkraftwerk zu betreiben, waren bis vor Kurzem noch hoch. Das wurde durch das Solarpaket I, einem Gesetzespaket zu PV-Anlagen, in wichtigen Punkten geändert. Bereits zum 1.4.2024 wurde die Registrierung von Balkonkraftwerken vereinfacht. Der Netzbetreiber muss nicht mehr über die Installation informiert werden. Ausreichend ist eine Regist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

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