Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. EStG- und KStG-Änderungs- und Vereinfachungsgesetz vom 27.06.1951, BStBl I 51, 223

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit diesem Gesetz waren zufolge Presseverlautbarungen die Reformarbeiten vorerst zu einem gewissen Abschluß gekommen. Der BdF beabsichtigte vor der Durchführung einer großen Steuerreform keine weiteren Zwischenlösungen, um die Wirtschaft in ihren Dispositionen, die sie auch jetzt noch nicht ohne den Blick auf die steuerlichen Auswirkungen tref...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hba) Der Grundsatz: Die Maßgeblichkeit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 111 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c EStG verwies auf § 4 Abs 3 EStG, dh, zunächst galten für die Frage der Ermittlung des "Gewinns" die allg Grundsätze zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG. Gewinnerhöhend waren etwa die Auflösung einer Ansparabschreibung nach § 7g EStG aF oder der Gewinnzuschlag nach § 7g Abs 5 EStG aF (BFH VIII R 29/13, DStRE...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 104. Gesetz über die Zulassung von Stückaktien vom 25.03.1998, BStBl I 1998, 379

Rn. 124 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Grundlage des Gesetzes ist die Einführung des EURO am 01.01.1999. Um die auf EURO umgerechneten "krummen" Aktien-Nennbeträge durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu glätten, wären ggf nicht unerhebliche Rücklagenbeträge in Grundkapital umzuwandeln. Das neue Gesetz sieht die Zulassung nennbetragsloser Aktien vor. Art 3, § 7 StückAG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gesetz zur Einschränkung des § 7b EStG vom 16.05.1963, BStBl I 63, 476

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 In einem dieser Vorschrift in der bisherigen Fassung angefügten Abs 7 wurde bestimmt, daß bei Gebäuden sowie Zubauten, Ausbauten und Umbauten, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 09.10.1962 und vor dem 01.04.1964 gestellt worden ist, anstelle des § 7b ein neuer § 54 anzuwenden ist. Ausgenommen waren Gebäude, Zu-, Aus- und Umbaute...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die Verkürzung des AfA-Zeitraums bei gleichbleibenden Staffelsätzen

Rn. 460 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Reduzierte sich nach Beginn der AfA-Periode das AfA-Volumen und die AfA-Bemessungsgrundlage durch eine AfaA/Teilwertabschreibung, führte dies dazu, dass der AfA-Zeitraum vorzeitig endete. Rn. 461 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beispiel: Die Gebäude-HK betrugen EUR 500 000. Nach 8 Jahren waren nach § 7 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG 8 × 5 % = 40 % = EUR 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Kein Ausschluss nach § 15 Abs 1a UStG

Rn. 48 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Mit der Einführung des § 15 Abs 1a UStG mit Wirkung ab 01.04.1999 durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 402) hatte der Gesetzgeber den Vorsteuerabzug versagt für Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs 4 S 1 Nr 1 bis 4, 7, Abs 7 oder des § 12 Nr 1 EStG gilt, Reisekosten des Unternehmers oder seines Personals, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übersicht über die Größenmerkmale

Rn. 80 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die nachstehenden Größenmerkmale waren alternativ zu verstehen ("oder"), weil der StPfl nur in eine Kategorie fallen konnte:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 149 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Summe der IAB, die im Wj des Abzugs und in den drei vorangegangenen Wj insgesamt abgezogen (§ 7g Abs 1 EStG) und nicht hinzugerechnet (Abs 2) oder rückgängig gemacht (Abs 3, 4) wurden, dürfen je Betrieb nicht EUR 200 000 übersteigen. Noch bestehende Ansparabschreibungen nach § 7g EStG aF waren auf den Höchstbetrag anzurechnen (§ 52 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 188. Gesetz zum Abbau der kalten Progression v 20.02.2013, BGBl I 2013, 283

Rn. 208 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 06.02.2013. § 32a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG, § 52 Abs 41 EStG: Weil der letzte Existenzminimumbericht wegen des im Sozialrecht geltenden Fortschreibungsmechanismus für den Regelbedarf (BT-Drucks 17/5550) eine Anhebung des Grundfreibetrags erforderte, steigt dieser in zwei Schritten von ausgangs 8 004 EUR:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Das Erste Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 22.06.1948

Rn. 3 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Die erste kleine Steuerreform, die im Zusammenhang mit den Währungsgesetzen vom 20.06.1948 verkündet wurde, brachte einige Erleichterungen insbes auf dem Gebiet des EStRechts. Das Erste Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 22.06.1948 mit seinem Anhang (Gesetz 64) (Landesgesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 24.09.1948 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. EStG-Änderungsgesetze vom 10.10.1952; 15.12.1952; 19.05.1953; 24.06.1953; 24.04.1954

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auch in den folgenden Jahren stand die Gesetzgebungsmaschine nicht still. Die anhaltende Reformarbeit bescherte dem viel geplagten Steuerzahler wie dem bewundernswert arbeitenden Finanzbeamten zunächst das Erste Gesetz zur Vereinfachung des EStG vom 10.10.1952 (BStBl I 52, 1017). Es brachte Erhöhung der Sonderausgabensätze von 468 auf 624 DM (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wechsel von der geometrisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2, 5a EStG zur linearen AfA

Rn. 298 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl konnte bzw kann (s Rn 297a) ohne weiteres (dh ohne Begründung, s Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 362 (04/2023)) von der degressiven zur linearen AfA übergehen (§ 7 Abs 3 S 1 EStG: "…ist zulässig"). Voraussetzung war jedoch, dass zuvor die degressive AfA zulässig war (s Rn 297a). Dies bedeutet, dass ein Methodenwechsel v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelheiten

Rn. 150 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Daraus folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hc) Sonderfall LuF?

Rn. 113 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für luf §-4-Abs-3-EStG-Rechner sollte es ausreichen (so erstaunlich großzügig BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 16; Krudewig, NWB 37/2013, 2946), wenn entweder der Gewinn nicht TEUR 100 überstieg oder der Wirtschaftswert/Ersatzwirtschaftswert iHv TEUR 125 nicht überschritten wurde. Kritisch zu dieser eigentlich nicht mit dem Gesetzeswor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übersicht über die Methodenwechsel

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begriff "Neubau"

Rn. 427 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5 EStG galt nur für Neubauten (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 1992, 808; BFH BStBl II 1993, 188; BFH BStBl II 2004, 783; BFH BFH/NV 1994, 705; H 7.4 EStH 2023 "Neubau"; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 464 (04/2023)). Dies folgte aus der Formulierung "hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschaff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / he) Unentgeltlicher unterjähriger Betriebsübergang (§ 6 Abs 3 EStG)

Rn. 115 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei unentgeltlichem unterjährigem Betriebsübertragung (§ 6 Abs 3 EStG: Buchwert-Fortführung) waren der anteilige Gewinn/Verlust von Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger zu addieren (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 18).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Steueränderungsgesetz 1961 vom 13.07.1961, BStBl I 61, 444

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Es enthält in seinem Art 1 nur wenige Änderungen und Ergänzungen des EStG 1960, deren wichtigste wohl die Erhöhung des Sonderausgabenhöchstbetrags um 500 DM bzw 1 000 DM (für Eheleute) in bestimmten Fällen nach § 10 Abs 3 Nr 3d) und die Ermächtigung nach § 34d zur verwaltungsmäßigen Zulassung von Rücklagen für Kapitalanlagen in Entwicklungslä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungszeitraum, Allgemeines

Rn. 119 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum Anwendungszeitraum der Neuregelung s Rn 5. Rn. 120 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 strich begrüßenswerter Weise die verschiedenen Größenmerkmale zusammen und kennt seitdem nur noch eine einheitliche Gewinngrenze iHv TEUR 200 (während des Gesetzgebungsverfahrens waren ursprünglich nur TEUR 150 geplant (s BT-Drs 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Wahlrecht zwischen linearer und degressiver Gebäude-AfA

Rn. 455 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl konnte wählen (s Rn 2a, 2b), ob er sein Gebäude(-teil) linear oder degressiv abschrieb, falls die Tatbestandsvoraussetzungen auch der degressiven AfA gegeben waren (BFH BStBl II 2005, 51; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 461 (04/2023)). Dieses Wahlrecht musste er zum Beginn des AfA-Zeitraums ausüben (bis zur Bestandskraf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Der Grundsatz: kein Methodenwechsel

Rn. 456 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach Ansicht des BFH ist der StPfl grds an die einmal getroffene Wahl für eine degressive AfA gebunden und somit der Wechsel zu einer anderen AfA-Methode daher grds ausgeschlossen (BFH BStBl II 2001, 599; BFH BStBl II 2018, 646). Grds unzulässig waren daher (BFH BStBl II 1987, 618; BFH BStBl II 2001, 599; BFH BStBl II 2018, 646; FG Nürnberg ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 107 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für Gewerbetreibende, Selbstständige oder LuF, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln, durfte der (je Betrieb zu ermittelnde, s Rn 82) Gewinn vor Inanspruchnahme des IAB nicht TEUR 100 überschreiten – eine Verschlechterung gegenüber der früheren Rechtslage, s § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst a Hs 2 EStG aF, bei der es darauf nicht ankam. "Im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verlängerung der Investitionsfristen durch das 4. Corona-SteuerhilfeG (2022)

Rn. 9 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 3 Nr 8 Buchst d Viertes Corona-SteuerhilfeG v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911 verlängerte die Investitionszeiträume des § 7g Abs 3 S 1 EStG. Der Gesetzgeber verlängerte sie aufgrund der Tatsache, dass damals wegen noch anhaltender Corona-Einschränkungen und den damit auch verbundenen Lieferschwierigkeiten in vielen Fällen Investitionen in 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die Verlängerung des AfA-Zeitraums bei gleichbleibenden Staffelsätzen

Rn. 462 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachträgliche AK/HK erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und führten am Ende des AfA-Zeitraums, den § 7 Abs 5 EStG vorsah, zu einem noch nicht verbrauchten AfA-Volumen (Zitzmann, BB 1986, 103). Hier war dann linear nach § 7 Abs 4 EStG abzuschreiben (BFH BStBl II 1987, 491; offengelassen von BFH BStBl II 2018, 646), da § 7 Abs 4 EStG anders a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Die jahresweise AfA für nachträgliche AK/HK im Entstehungsjahr (R 7.4 Abs 9 S 3 EStR 2012)

Rn. 220 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachträgliche AK/HK können für die AfA im Jahr ihrer Entstehung so berücksichtigt werden, als wären sie zu Beginn dieses Jahres aufgewendet worden (R 7.4 Abs 9 S 3 EStR 2012), dh, insoweit ist die gesamte Jahres-AfA zulässig (auch s Rn 176). Die Behandlung nachträglicher AK/HK regelt § 7a Abs 1 S 2 EStG (s § 7a Rn 19 (Handzik)). Rn. 221 Stan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitversetzte Auswirkungen

Rn. 12 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ungeachtet der Erfolgsneutralität der abzugsfähigen USt kommt es in vielen Fällen zu einer zeitversetzten Auswirkung auf den Gewinn. So entsteht die Verpflichtung des StPfl zur Abführung der USt bei Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG) bereits in dem VZ, in dem der Umsatz ausgeführt wird (§ 13 Abs 1 Nr 1 UStG). Führt der StPfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zugehörigkeit des veräußerten WG und Ersatz-WG zum AV einer inländischen Betriebsstätte (§ 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 209 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Als Veräußerungs- und Ersatzbeschaffungsobjekte kommen nur WG des AV in Betracht. Das Steuerrecht kennt keinen eigenständigen Begriff des AV. Deshalb ist zur Auslegung auf das Sachverhaltsmerkmal nach § 247 Abs 2 HGB abzuheben ("dauernd"). Wegen der Zugehörigkeit zum AV bzw UV s §§ 4,5 Rn 608 (Briesemeister). Wichtig ist: Die Verkaufsabsicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 98. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohnungseigentumsförderung vom 15.12.1995 BStBl I 1995, 775

Rn. 118 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das neue Gesetz, das 15 Artikel umfaßt, ist durch den Bundestag am 27.10.1995 und durch den Bundesrat am 24.11.1995 verabschiedet worden. Das Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) ist in Art. 1 geregelt und umfaßt 19 Paragraphen. Art. 2 ändert die Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO, Art. 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 67. Fünftes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22.12.1988, BGBl I 88, 2615

Rn. 82 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Artikel 4 des 5. Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze wurde § 10b EStG wie folgt geändert: Gemäß Urteil des BVerfG vom 14.07.1986–2 BvE 2/84, BGBl I 86, 1279, war die bisherige Fassung von § 10b Abs 1 S 1 des EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22.12.1983 (vgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 131. Fünftes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen v 23.07.2002, BGBl I 2002, 2715

Rn. 151 Stand: EL 55 – ET: 02/2003 § 3c Abs 2 S 3 u 4 EStG: Erst durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – s Rn 146 – wurde das hälftige Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit voll stpfl Erträgen aus der Veräußerung oder Entnahme einbringungsgeborener Anteile innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist ab 01.01.2002 aufge­hoben. Im Gesetzgebungsverfahren war ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 52. Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26.06.1985, BStBl I 85, 391

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz hat im wesentlichen folgende Zielsetzungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) ABC bzgl Neubauten

Rn. 428 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Altbauteil Eine Verwendung von Altbauteilen war für die Frage des Neubaus unschädlich, wenn deren Teilwert 10 % des Teilwerts des (neu) hergestellten WG nicht überschritt (BFH BStBl II 1984, 631; FG Münster EFG 1997, 463 rkr). Anbau Anbauten sind ein Neubau, wenn dadurch selbstständige WG geschaffen werden oder die Anbauten mit dem bestehenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 161 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 1 Nr 4 Buchst b Doppelbuchst bb JStG 2020 v 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) fügte in § 7g Abs 2 einen neuen S 2 ein, so dass der bisherige S 2 zu S 3 wurde (s Rn 5, 167). Rn. 162 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum zeitlichen Anwendungszeitraum s Rn 5. Rn. 163 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber (BT-Drs 19/22850, 79) will damit ungewollt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 145. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht u zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v 09.12.2004, BGBl I 2004, 3310

Rn. 165 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 Im Bereich des EStG erfolgt durch dieses Gesetz die Umsetzung der Änderungen der Mutter-/Tochterrichtlinie (Änderung v 22.12.2003, ABIEU Nr L 7, 41) in nationales Recht. Das Gesetz ist darüber hinaus ein "Omnibusgesetz" u dadurch zum "SteueränderungsG 2004" mutiert: s Stellungnahme des FinMin NRW in DB 2004, 2660 ff. Im Einzelnen: § 11 Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsfolgen bei Rücklagenbildung und Steuerfolgen bei Rücklagenauflösung

Rn. 111 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG gewährt dem StPfl die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs 3 EStG im Wj der Veräußerung. Diese Rücklage ist steuerwirksam und mindert den steuerlichen Gewinn. Eine tatsächliche Reinvestitionsabsicht ist nicht Voraussetzung für ihre Bildung. Sollte der StPfl innerhalb der sog Reinvestitionsfrist ein Ersatz-WG anscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die AfA-Bemessungsgrundlage bei einer Reduktion ex nunc

Rn. 174 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei einer Reduktion der Bemessungsgrundlage ex nunc (s dazu § 7a Abs 1 S 3 EStG, s § 7a Rn 30 ff (Handzik)) errechnet sich die AfA nach hier vertretener Ansicht wie folgt: Fall 1: Bisherige Abschreibung des WG nach § 7 Abs 1 EStG (= lineare AfA) Bewegliches WG, AK EUR 12 000, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 12 Jahre, Anschaffung im Januar ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Wirtschaftsgebäude (§ 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 434 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG bezog sich auf Gebäude iSd § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG, dh auf sog Wirtschaftsgebäude. Gemeint waren aufgrund dessen: Gebäude(-teile), die zu einem BV gehören und nicht Wohnzwecken dienen, falls der Bauantrag vor dem 01.01.1994 gestellt wurde. Ferner verlangte § 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG als weitere Voraussetzung, dassmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Entstehungsgeschichte der Gebäudeabschreibung

Rn. 309 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4, 5 EStG sind durch das Gesetz zur Neuregelung der AfA bei Gebäuden v 16.06.1964 (BGBl I 1964, 353, kritisch dazu Zachert/Mandler, FR 2025, 23) eingefügt worden: § 7 Abs 4 EStG (lineare Abschreibung) sollte die Berechnung der Nutzungsdauer für Gebäude vereinfachen, vereinheitlichen und für den StPfl günstiger gestalten. § 7 Abs 5 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beispielhafte Darstellung der Übertragungsmöglichkeiten

Rn. 92 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Übertragung der stillen Reserven zwischen (zB) zwei Mitunternehmerschaften mit gleicher Beteiligungsstruktur (Schwester-PersGes) kann erfolgen, wenn es sich um dasselbe WG (Grundstückstransfer) handelt (so Strahl in Korn, § 6b EStG Rz 59 mwN (09/2002); bestätigt durch OFD Münster, DStR 2004, 1041, s Rn 177, zu beachten sind die Auswirkun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 62. Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 vom 14.07.1987, BStBl I 87, 523

Rn. 70 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auf der Währungskonferenz von Paris (Louvre-Abkommen) am 22.02.1987 sowie auf dem Wirtschaftgipfel in Venedig am 09.06.1987 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die wirtschaftlichen Wachstumskräfte weiter zu stärken und zu einer Verstetigung der insgesamt nach oben gerichteten wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Daraufhin hat die B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vorbesitzzeit des veräußerten WG (§ 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 195 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die nach § 6b Abs 4 Nr 2 EStG seit jeher vorgeschriebene Vorbesitzzeit von 6 Jahren soll spekulativem Missbrauch der Begünstigungsvorschrift vorbeugen. Wegen der Verkürzung auf 2 Jahre im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Entwicklungs- oder Sanierungsmaßnahmen s Rn 131. Rn. 196 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zur Währungsumstellung 1948

Rn. 2 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Nach mehrfacher Änderung während des zweiten Weltkrieges, die hauptsächlich die Einführung von Kriegszuschlägen, die Schaffung der steuerlichen Vergünstigung des nichtentnommenen Gewinns nach § 3 StÄV, die Aufhebung der Bürgersteuer und außerhalb des EStG vor allem die Erfassung von Übergewinnen durch eine Mehreinkommensteuer und später Gewinn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Der Praxiswert eines Freiberuflers (§ 18 EStG)

Rn. 203 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 1 S 3 EStGmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Arithmetisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2a EStG

Rn. 10f Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Genauso wenig ist es verfassungswidrig, dass der Gesetzgeber in Art 1 Nr 2 Buchst b des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v 14.07.2025, BGBl I 2025 Nr 161 für reine E-Fahrzeuge eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung für den Anschaffungszeitraum 01.07.2025–31.12...mehr