Rn. 436

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Die Widerlegung der Teilwertvermutung für die fortgeführten AK/HK kann auch durch den Nachweis niedrigerer Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag für ein bestimmtes WG geführt werden. Möglich ist eine solche "Beweisführung" auch bei AV, doch in der Praxis geht es diesbezüglich fast ausschließlich um Vorratsvermögen. "Wiederbeschaffungskosten" umfassen dabei begrifflich unscharf auch die Fälle der Herstellung eines WG und damit die Wiederherstellungs- bzw Reproduktionskosten. Neben Produkten geht es also um die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie um (Handels-)Waren. Inhaltlich richtet sich der Wertmaßstab "Wiederbeschaffungskosten" bzw "Wiederherstellungskosten" auf die Beschaffungsseite einschließlich der Produktionskosten für Erzeugnisse (sog progressive Methode der Wertberechnung, alternativ retrograde Methode s Rn 442f).

 

Rn. 437

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Sind also derlei (kurzgefasst) Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag niedriger als die zuvor bezahlten Einstandspreise etc, ist die Teilwertvermutung widerlegt. Das entspricht st BFH-Rspr, zB

  • für unfertige und fertige Erzeugnisse, BFH BStBl II 1973, 794,
  • für Reproduktionskosten von Halberzeugnissen, BFH BStBl II 1972, 748,
  • für ein Textileinzelhandelsunternehmen bei nachhaltig gesunkenem Preisniveau (Wiederbeschaffungskosten), BFH BStBl III 1964, 426,
  • für Gebäude im AV s Rn 601.
  • für Grund und Boden bei Absinken des Richtwertes, BFH v 07.02.2002, BStBl II 2002, 294.
 

Rn. 438

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Die Widerlegung der Teilwertvermutung erschließt sich in diesen Fällen unmittelbar aus der Legaldefinition des Teilwertes; der gedachte Unternehmenserwerber wird für das konkrete WG nicht einen höheren Preis iRd gesamten Unternehmenskaufpreises aufwenden wollen, als er am Markt sonst bezahlen müsste. IRd dabei vorzunehmenden Kostenkalkulation sind die Selbstkosten (also Vollkosten) einzurechnen (Christiansen, Teilwertermittlung beim Vorratsvermögen, StBJb 1991/92, 129). Eine Teilwertabschreibung aufgrund gesunkener Wiederbeschaffungskosten ist auch dann möglich, wenn die betreffenden WG (Handelswaren) bereits zu einem festen höheren Preis, also mit Gewinn, weiterverkauft worden sind, ein Realisationsvorgang für den Weiterverkauf am Bilanzstichtag also noch fehlt (BFH BStBl III 1965, 648 bestätigt durch BFH BStBl II 1988, 338/40 str).

 

Rn. 439

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Die einschlägige BFH-Rspr erreicht bislang nicht die Gesetzesänderung durch das StEntlG 1999/2000/2002, das auch für UV eine "voraussichtlich dauernde Wertminderung" tatbestandlich für die Teilwertabschreibung voraussetzt (s Rn 450). Auch das Schreiben des BMF v 25.02.2000, BStBl I 2000, 372 äußert sich zur insoweit geänderten Rechtslage nur im Hinblick auf den Verkaufsakt (Rz 23). Einstweilen ist für die Zeit ab 1999 von einer insoweit unveränderten Rechtslage auszugehen.

 

Rn. 440–441

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

vorläufig frei

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