Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7 Höchstbeträge ab Vz 2015 (§ 10 Abs. 3, 4 EStG)

Rz. 270 Durch das ZKAnpG (Rz. 1j) ist der Höchstbetrag ab 1.1.2015 an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung angekoppelt worden, der von der Bundesregierung im Verordnungsweg festgelegt wird. Dieser ergibt sich anhand der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes (für 2026: Beitragsbemessungsgrenze 10.400 EUR × Beitragssatz 24,7 % × 12). Im Jahr 202... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Aufwendungen setzen eine tatsächliche, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindernde Ausgabe voraus.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Gelde... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Neue, geänderte und neu gef... / 1.5 DIN-Normen

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Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.4 Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG)

Rz. 172 Durch das ZKAnpG (Rz. 1j) ist in § 10 Abs. 1a Nr. 3 mit Wirkung ab 1.1.2015 eingefügt worden. Als Sonderausgaben abziehbar sind auch Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und § 23 VersAusglG sowie § 1408 Abs. 2 und § 1587 BGB, soweit der Verpflichtete dies mit Zustimmung des Berechtigten beantragt, der diese Leistun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.2 Überblick über die Änderungen des § 10 EStG durch das Alterseinkünftegesetz

Rz. 55 Das Alterseinkünftegesetz v. 5.7.2004[1] und Folgeänderungen haben im Bereich des § 10 EStG zu folgenden – z. T. bereits wieder überholten – Änderungen geführt: § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG verweist auf die Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG für Leibrenten, die nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftliche... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.2 Begriff der Berufsausbildung – Berufsfortbildung

Rz. 134 Berufsausbildung ist die erstmalige Ausbildung zur Erlangung der Kenntnisse, die für die Ausübung eines Berufs notwendig sind (zu Einzelheiten Rz. 137). Rz. 134a Fortbildung- oder Weiterbildung sind dagegen Maßnahmen, die ein Stpfl. ergreift, um im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden und besser vorwärts zu komm... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.2.1 Verlängerter Übertragungszeitraum

Ist der Arbeitnehmer infolge Krankheit nicht in der Lage, seinen Urlaub bis zum Jahresende oder bis zum Ablauf des gesetzlich vorgesehenen Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres zu nehmen, so gilt nach der Rechtsprechung des EuGH ein verlängerter Übertragungszeitraum.[1] Das BAG hat mit Urteil vom 24.3.2009 als Reaktion auf die EuGH-Urteile aufgegeben, § 7 Abs. 3 BUrl... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 171 Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.): Sie dürfen nach Abs. 1 S. 1 weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sein. Der Sonderausgabenabzug von Renten un... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Begriff der Sonderausgaben

Rz. 2 Der Begriff Sonderausgaben ist im Gesetz nicht definiert. Nach § 10 Abs. 1 EStG sind es Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Die Erweiterung des Einleitungssatzes um "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden" ist durch G. v. 26.4.2006[1] erfolgt und bezieht sic... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die gesetzlichen Sozialversicherungen der Arbeiter und Angestellten, die ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3.3 Promotionskosten

Rz. 141 Promotionskosten waren als letzter Akt der akademischen Ausbildung grundsätzlich Ausbildungskosten.[1] Das galt auch für eine Zweitpromotion eines seit Jahren im Beruf stehenden Facharztes. Zwar stehe hier nicht die Ausbildung im Vordergrund, die Promotion berühre aber die gesellschaftliche Stellung des Stpfl.[2] Auch Aufwendungen für die Vorbereitung auf die Promoti... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.1 Alterseinkünftegesetz

Rz. 54 Der Gesetzgeber ist der Aufforderung des BVerfG nachgekommen und hat mit Wirkung ab Vz 2005 die Besteuerung der Alterseinkünfte mit dem Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Hierzu hatte das BMF zuvor eine Kommission unter Vorsitz von Prof. Bert Rürup eingesetzt, die innerhalb des vom BVerfG vorgegebenen Rahmens Lösungsvorschläge einer umfassenden Reform entwickeln soll... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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DIN EN ISO 14001:2015: Umweltmanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 133 § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG begünstigt die eigene Berufsausbildung des Stpfl. Bei Ehegatten/Lebenspartnern (§ 2 Abs. 8 EStG), die die Voraussetzung des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen, gilt dies für jeden Ehegatten/Lebenspartner. Die Vorschrift gilt ab 1.1.1969 und sollte bewirken, der Unterscheidung zwischen Ausbildungskosten, die früher überhaupt nicht abziehbar waren, und Fo... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.2 Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG

Rz. 62 Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Nr. 2 Buchst. b EStG Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Basisrente-Alter), ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkei... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.8 Ausländische Sonderausgaben

Rz. 17 Zahlungen an Empfänger im Ausland sind nur dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn das Gesetz keine Einschränkungen vorsieht. Im Einzelnen gilt: Unterhaltsleistungen (Abs. 1a Nr. 1) setzen grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht des Empfängers voraus (Rz. 170f; zu Ausnahmen Rz. 170g). Lebenslange wiederkehrende Versorgungsleistungen (Abs. 1a Nr. 2 ) müssen an einen un... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Aufwandsentschädigungen aus anderen öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 S. 2 EStG)

Rz. 17 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG setzt voraus, dass die betroffenen Bezüge aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen als Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, die weder für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden, noch den Aufwand des Empfängers offenbar übersteigen und im Haushaltsplan der gewährenden Körperschaft des öffentli... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.5 Geschäfte in Waren

Rz. 60 Die Bankenaufsicht hatte lange Zeit erhebliche Bedenken gegen die Durchführung von Warentermingeschäften. 1974 teilte das damalige BAKred den Instituten mit, dass die Durchführung solcher Geschäfte wegen der damit verbundenen Risiken nicht vereinbar sei mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung.[1] Erst im Jahr 1997 wurde dieses Geschäftsverbot aufgehoben.[... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Gibt es Nachweiserleichterungen nach § 50d Absatz 8 Einkommensteuergesetz für Arbeitnehmer, die im Jahr 2021 bzw. 2022 in der Ukraine tätig waren und dort besteuert wurden?

Hat ein Steuerpflichtiger in einem oder mehreren Veranlagungszeiträumen zwischen 2021 und 2026 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine von der Besteuerung freizustellen sind, so kann für die Anwendung von § 50d Absatz 8 Einkommensteuergesetz auf den erforderlichen Nachweis (Steuerbescheid und Zahlungsnachweis/... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien

Rz. 62 Der Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien zielt auf Institute im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 3 CRR ab, also auf gemäß Art. 8 CRD IV zugelassene Kreditinstitute und gemäß Art. 8a Abs. 3 CRD IV zugelassene Wertpapierfirmen. Mit Blick auf den Anwendungsbereich ist zudem § 1a Abs. 1 KWG zu beachten. Die Anforderungen sollten auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidiert... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Verzicht auf Beispiele

Rz. 216 Die BaFin hat – im Unterschied zum Rundschreiben 11/2001 – ebenfalls darauf verzichtet, Beispiele für "nicht wesentliche" Auslagerungen in den Regelungstext der MaRisk aufzunehmen. Als "nicht wesentlich" waren nach dem Rundschreiben 11/2001 u. a. die folgenden Sachverhalte einzuordnen: das Inkassowesen, die Geldautomatenversorgung, die Wartung technischer Geräte (auc... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Voraussetzungen für Ausnahmen

Rz. 15 Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen vom Erfordernis marktgerechter Bedingungen abweichen zu können. Eine derartige Ausnahme, die sich jedoch nur auf die Prolongation von Devisentermin- oder -optionsgeschäften zum Kurs bzw. Basispreis des ursprünglichen Geschäftes bezog ("alte Kursbasis" oder "historical rate rollover"), sahen berei... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1.2 Handelsgeschäfte

Rz. 7 Vom weiten Kreditbegriff des § 19 Abs. 1 KWG werden auch Handelsgeschäfte erfasst, da diese i. d. R. Adressenausfallrisiken unterliegen. Zu den Handelsgeschäften gehören nach den MaRisk grundsätzlich alle Abschlüsse, die ein Finanzinstrument im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG in Form eines Geldmarktgeschäftes, Wertpapiergeschäftes, Devisengeschäftes, Geschäftes in handelbar... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Bezug zu erlaubnispflichtigen Geschäften oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen

Rz. 130 In der bis zum 1. November 2007 geltenden Fassung des § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG a. F. (jetzt § 25b KWG) wurde der Tatbestand der Auslagerung durch die Bezugnahme auf erlaubnispflichtige Geschäfte (Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen) eingeschränkt.[1] Bankgeschäfte sind in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG, Finanzdienstleistungen in § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG legal definiert. Dam... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Allgemeine Service- und Unterstützungsleistungen

Rz. 151 Nicht als Auslagerung im aufsichtsrechtlichen Sinne einzustufen sind allgemeine Service- und Unterstützungsleistungen sowie die Nutzung von Infrastruktureinrichtungen, wie z. B. Geldautomatenversorgung, Kantinenbetrieb, Reinigungsdienst, Wachdienst, Fuhrpark, Betriebsarzt, technisches Gebäudemanagement, Strom, Wasser oder Postzustellung.[1] Diese Leistungen ohne eine... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Handelsbuch- und Anlagebuchpositionen

Rz. 47 Die Zuordnungskriterien für bestimmte Positionen zum "Handelsbuch" ergeben sich, wenngleich sie institutsindividuell zu spezifizieren sind, grundsätzlich aus Art. 4 Abs. 1 Nr. 86 CRR.[1] Als zentrales Abgrenzungskriterium dient die sogenannte "Handelsabsicht", d. h. der Zweck, aus dem die jeweiligen Positionen (Finanzinstrumente und Waren) gehalten werden.[2] In Abgr... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Gegenparteiausfall-, Abwicklungs- und Vorleistungsrisiken

Rz. 10 Das Abwicklungsrisiko ("Settlement Risk") bzw. Lieferrisiko ("Delivery Risk") stellt eine Unterkategorie der Adressenausfallrisiken bei Handelsgeschäften dar. Das Abwicklungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass eine Gegenpartei ihre Zahlungs- bzw. Lieferverpflichtungen aus dem Geschäftsabschluss zum vereinbarten Zeitpunkt (noch) nicht erfüllt. Deshalb müssen die Instit... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Finanzdienstleistungsinstitute gemäß § 1 Abs. 1a KWG

Rz. 19 Finanzdienstleistungsinstitute sind nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KWG Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind. Welches Unternehmen insofern als Finanzdienstleistungsinstitut zu qualifizieren ist, bestimmt sic... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Handelsgeschäfte (Tz. 3)

Rz. 45 3 Handelsgeschäfte sind grundsätzlich alle Abschlüsse, die ein Finanzinstrument im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG in Form eines zur Grundlage haben und die i... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.6 Marktpreisrisiken aus Warengeschäften bzw. Warenpositionsrisiken

Rz. 27 Das Warenpositionsrisiko bezeichnet das aus Warenpreisbewegungen erwachsende Verlustrisiko. Es ist als Unterkategorie der Marktpreisrisiken zu berücksichtigen[1] und spielt in den MaRisk insofern eine Rolle, als die Geschäfte in Waren zu den Handelsgeschäften gerechnet werden (→ AT 2.3 Tz. 3). Dazu zählen insbesondere der Handel mit Edelmetallen und Rohwaren sowie der... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Hat es umsatzsteuerliche Konsequenzen, wenn Unternehmen Personal oder Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) unentgeltlich bereitstellen?

Wenn Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) oder Personal aus einem Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können diese Lieferungen oder Leistungen als sogenannte unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzsteuer unterliegen. Zur Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen siehe 2.5. Wenn Unternehmen aber Gegenstände oder Personal für humanitäre Zwecke unent... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Billigkeitsregelungen in Katastrophenfällen

Tz. 20 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Zur Vermeidung der Umsatzsteuerbelastung bei Hilfeleistungen in Katastrophenfällen verzichtet die Finanzverwaltung auch einmal auf die Erhebung der Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben. Hierzu gab in den letzten Jahren zu folgenden Anlässen entsprechende Billigkeitsregelungen: Flutkatastrophe Juli 2021 Bei unentgeltlichen Wertabgaben im ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.4 Geschäfte in handelbaren Forderungen

Rz. 57 Handelbare Forderungen, wie z. B. der Handel in Schuldscheinen, stellen in der Liste der Handelsgeschäfte eine Besonderheit dar, da es bei der Frage der Qualifikation als Handelsgeschäft im Unterschied zu den ansonsten im Katalog aufgezählten Geschäften auf den Verwendungszweck ankommt. Forderungen sind dann als Handelsgeschäfte zu qualifizieren, wenn von Seiten des ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung

Rz. 69 Vom geschäftsbezogenen Anwendungsbereich werden nur jene Handelsgeschäfte erfasst, die im eigenen Namen und für eigene Rechnung des Institutes abgeschlossen werden. Keine Handelsgeschäfte im Sinne der MaRisk sind daher Abschlüsse, die im fremden Namen oder für fremde Rechnung – also im Rahmen einer offenen Stellvertretung – abgeschlossen werden (Abschlussvermittlung)... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der Marktpreisrisiken

Rz. 1 Marktpreisrisiken sind grundsätzlich als wesentliche Risiken einzustufen (→ AT 2.2 Tz. 1). Dies betrifft sowohl Institute mit aktivem Eigenhandel, der gemäß CRR dem "Handelsbuch" zugeordnet werden muss[1], als auch Institute, die ihre Marktpreisrisikopositionen im Wesentlichen über das Anlagebuch begründen.[2] Dabei sind nicht nur Handelsgeschäfte des Anlagebuches, son... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 WpHG

Rz. 11 Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 WpHG sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, insbesondere Aktien, andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Unternehm... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Berücksichtigung von Risikokonzentrationen

Rz. 68 Eine Definition von "Risikokonzentrationen" findet sich an anderer Stelle (→ BTR, Einführung und Überblick). Auf die Berücksichtigung von Risikokonzentrationen im Zusammenhang mit Adressenausfallrisiken wird von der deutschen Aufsicht besonders hingewiesen (Risikokonzentrationen im Kreditgeschäft). Hierbei handelt es sich um Adressen- und Sektorkonzentrationen, region... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.7 Geschäfte in Kryptowerten

Rz. 63 Mit dem Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, FinmadiG)[1] wird § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG in der Weise geändert, dass die Definition von Kryptowerten auf Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung über Märkte für Kryptowerte ("Markets in Crypto-Assets Regulation", MiCAR)[2] bezogen wird. Demnach bezeichnet der Ausdruck "Kryptowert... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.1 Analyse der Finanzlage des Kreditnehmers

Rz. 63 Die Institute sollten sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage des Kreditnehmers einschließlich der Bilanzen sowie die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. anhand der Schuldendienstfähigkeit) auch im Fall möglicher widriger Ereignisse analysieren. Zu diesem Zweck sollten auch Sensitivitätsanalysen durchgef... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11.1 EBA-Leitlinien zu Auslagerungen

Rz. 94 Die von der EBA im Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zu Auslagerungen[1] aktualisieren die CEBS-Leitlinien aus dem Jahr 2006 und integrieren die Empfehlungen der EBA zu Outsourcing an Cloud-Anbieter. Darüber hinaus konkretisieren sie die Anforderungen an die Überwachung der Auslagerungen im SREP. Ziel der Leitlinien ist es, die Anforderungen an Auslagerungen eu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Haas, Zur Einnahme eines RA aus Streitvorteilsvereinbarung, DStZ/A 1982, 308; Degen, Bürgschaftsinanspruchnahme und deren steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit, DStR 1996, 1749. Rn. 470 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach hM berühren Tätigkeiten eines Freiberuflers, die nach der Verkehrsauffassung seinem Beruf fremd sind, die Einkünfte aus der freiberuflichen Praxis nicht. Diese ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 122 Im Rahmen der Kreditbearbeitung ist außerdem sicherzustellen, dass die Auswirkungen von ESG-Risiken in die Beurteilung einbezogen werden (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Diese Anforderung wurde im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle ergänzt, da sich ESG-Risiken zukünftig verstärkt auf die Kreditwürdigkeit auswirken werden, insbesondere bei Unternehmenskunden in bestim... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Maßgebliche Abschlussdaten

Rz. 74 Die Handelsgeschäfte sind nach Geschäftsabschluss mit allen maßgeblichen Abschlussdaten vom Handel zu erfassen. Aus Sicht der BaFin sind folgende Abschlussdaten als maßgeblich anzusehen (→ BTO 2.2.1 Tz. 5, Erläuterung): die Geschäftsart, das Volumen, die Konditionen (z. B. Kurse, Zinssätze, Optionspreise) und Fälligkeiten, der Kontrahent, das Datum und die Uhrzeit des Absc... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Termingeschäfte iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG

Rn. 1306 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Das Termingeschäft ist in § 20 Abs 2 EStG nicht definiert. Nach der Rspr des BFH folgt der Begriff des Termingeschäftes den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Termingeschäfte idS sind nach § 2 Abs 2 Nr 1 WpHG aF (bis 02.01.2016, BGBl I 1998, 2708) unter anderem Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu er... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Derivate-Definitionen in KWG und CRR

Rz. 78 Im KWG existieren zwei Derivate-Definitionen. Die erste Definition wurde zuletzt durch die Vorgaben der "MiFID"[1] angepasst, wonach derivative Instrumente für den Transfer von Kreditrisiken, also Kreditderivate, explizit als Finanzinstrumente anzusehen sind. Gemäß § 1 Abs. 11 Satz 6 KWG sind Derivate als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete Festgeschäfte oder O... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anforderungen an Aufbau- und Ablauforganisation im Handel

Rz. 2 Bereits in den Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH)[1] wurde der Organisation im Handelsgeschäft ein hoher Stellenwert eingeräumt. Aufbau- und ablauforganisatorische Anforderungen im Handelsgeschäft sind auch Gegenstand der MaRisk. Allerdings wurden die Anforderungen der MaH im Rahmen der Integration in die MaRisk deutlich flexibilisiert. D... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Abgrenzung der Geschäftsarten

Rz. 7 Maßgeblich für die Zuordnung der betriebenen Geschäfte zu den Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditbereich (→ BTO 1), im Handelsbereich (→ BTO 2) oder im Immobilienbereich (→ BTO 3) sind die Definitionen im allgemeinen Teil des Rundschreibens (→ AT 2.3). Während bei den Kreditgeschäften von Anfang an auf den weiten Kreditbegrif... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 2.3 Geschäfte

Rz. 1 Das Rundschreiben konkretisiert und erläutert ferner Einzelheiten zu den besonders risikorelevanten Geschäftsarten Kreditgeschäft, Handelsgeschäft und Immobiliengeschäft. Rz. 2 Kreditgeschäfte sind grundsätzlich Geschäfte (Bilanzaktiva und außerbilanzielle Geschäfte) mit Adressenausfallrisiken. Erläuterung: Kreditgeschäfte Die Einstufung als Kreditgeschäft gilt unabhängig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.1 Definition und Arten von Risikokonzentrationen

Rz. 65 Unter "Risikokonzentrationen" werden allgemein Gefährdungen innerhalb oder zwischen verschiedenen Risikokategorien verstanden, die so hohe Verluste verursachen können, dass sich das Gesamtrisikoprofil des Institutes wesentlich ändert oder seine Stabilität bzw. seine Fähigkeit zum Betreiben seines Kerngeschäftes gefährdet sind.[1] Wenngleich diese Definition vornehmlic... mehr