Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 7.1 Grundsatz des BUrlG

Rz. 21 Eine gesetzliche Regelung, wonach Bruchteile von Urlaubstagen abzurunden sind, gibt es nicht.[1] Allerdings enthält § 5 Abs. 2 BUrlG eine (Aufrundungs-)Regelung für Teilurlaubsansprüche, nach der ein Anspruch auf Urlaub für einen ganzen Tag begründet wird, wenn der dem Arbeitnehmer zustehende Bruchteil mindestens die Hälfte eines Urlaubstags umfasst. Früher wurde ohne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.4 Sachspenden

Rz. 519 Unentgeltliche Wertgaben führen – soweit es sich um die Wertabgaben von Gegenständen handelt – unabhängig der Motivation zu steuerbaren Umsätzen nach § 3 Abs. 1b UStG. Damit zählen auch Wertabgaben aus karitativen Gründen (z. B. Abgabe von Lebensmitteln an Tafeln) nach der systematischen Logik unzweifelhaft zu steuerbaren[1] und steuerpflichtigen Umsätzen des Unterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.3 Verdeckter Preisnachlass (bis 2021)

Rz. 73 Ein verdeckter Preisnachlass minderte – zumindest nach der früheren Rechtsauffassung – ebenfalls das Entgelt.[1] Er war insbesondere bei preisgebundenen oder mit festen Lieferpreisen versehenen Waren wie im Kfz-Handel anzutreffen. Wurde die Ware unter Inzahlungnahme eines gebrauchten Gegenstands gekauft, leistete also der Käufer nur eine Barzuzahlung, ist ein Tausch m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.12 Bemessungsgrundlage bei Mehrzweck-Gutscheinen (§ 10 Abs. 1 S. 6 UStG)

Rz. 388a Zum 1.1.2019 mussten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die schon 2016 unionsrechtlich beschlossenen[1] Vorschriften für Gutscheine in nationale Regelungen aufgenommen werden. In Deutschland wurden die Regelungen Ende 2018 in das UStG aufgenommen.[2] Die Hauptvorschriften zur Definition der Gutscheine sowie der Abgrenzung von Einzweck-Gutschein und Mehr...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 5 Einzelpositionen

In der nachfolgenden, nicht abschließenden Übersicht ist die Behandlung von Einzelpositionen bei der Ermittlung eines Übergangsgewinns bzw. -verlusts dargestellt: Behandlung beim Übergang zu einer anderen Gewinnermittlungmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.3 Vollständiges Entgelt des Leistungsaustauschs

Rz. 22 Nur das, was der leistende Unternehmer für die von ihm ausgeführte Lieferung erhält oder erhalten soll, gehört zum Entgelt. Lediglich die vom Leistungsaustausch betroffenen, also von einem Abgeltungswillen getragenen Teile einer Gegenleistung sind somit Entgelt.[1] Dazu gehören jeweils auch alle Nebenkosten wie z. B. bei den Aufschlägen zur sog. Kaltmiete[2] oder Umbu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Die Bestimmung der Bemessungsgrundlage musste schon immer Kernregelung einer Umsatzsteuergesetzgebung sein, um eine gleichmäßige Erhebung der USt sicherzustellen. So war schon im § 5 UStG 1951 die Bestimmung der Bemessungsgrundlage enthalten. Mit dem UStG 1967 [1] erfolgte dann die Übernahme in die Regelung des § 10 UStG 1967, verbunden mit der Umstellung auf die Besteu...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.3 Hausgewerbetreibende

Rz. 8 Gem. § 2 Abs. 2 HAG ist als Hausgewerbetreibender anzusehen, wer in eigener Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder Betriebsstätte) mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften oder Heimarbeitern im Auftrag von Gewerbebetreibenden oder Zwischenmeistern Waren herstellt, bearbeitet oder verpackt, wobei er selbst wesentlich am Stück mitarbeitet, jedoch die Verwertung der Arbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Umsätze an das Personal (§ 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 535 Für die entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer an sein Personal oder dessen Angehörige[1] aufgrund des Dienstverhältnisses ausführt, gilt nach § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG ebenfalls die Mindestbemessungsgrundlage, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich ist die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Anwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.4 Leistungsänderungen

Rz. 79 Entgeltsänderungen können sich mittelbar auch durch Änderungen des Leistungsinhalts oder -umfangs ergeben. Erhält z. B. ein Abnehmer bestimmter Waren jedes 50. Stück ohne Berechnung, mindert sich an sich das Entgelt für jedes der übrigen 49 Stücke nicht, während für das 50. (Gratis-)Stück kein Entgelt vorhanden ist. Es muss für die Entgeltsermittlung jeweils die einze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3.2 Rechtsentwicklung im Einzelnen

Rz. 463 Der EuGH hatte auf Vorlage des FG München[1] entschieden, dass Art. 6 Abs. 2 S. 1 Buchst. a der 6. EG-Richtlinie [2] ausschließt, die Abschreibungen eines Betriebsgegenstands als Verwendungseigenverbrauch zu besteuern, wenn der Gegenstand wegen Erwerbs von einem Nichtsteuerpflichtigen (Nichtunternehmer) nicht zum Abzug der USt berechtigt habe.[3] Der Ausschluss von de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.1 Überblick

Rz. 25 Die §§ 4 –8 BewG regeln die verschiedenen Fälle bedingter und befristeter Erwerbe und Lasten. Sie beruhen auf dem Grundsatz, dass der am Bewertungsstichtag bestehende Zustand maßgebend sein soll und später möglicherweise eintretende Umstände zunächst nicht berücksichtigt werden.[1] Die Regelung des § 98a S. 2 BewG, wonach bei der Bewertung des Betriebsvermögens die §§ 4...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2.1 Prinzip der Ermittlung nach der Gegenleistung

Rz. 9 Umsätze werden, sofern eine Gegenleistung überhaupt vorhanden ist, nach dieser besteuert. Diese Regelung war von der EG entsprechend dem deutschen Recht auch in Art. 11 der 6. EG-Richtlinie niedergelegt worden.[1] Entsprechend Art. 73 MwStSystRL [2] ist Steuerbemessungsgrundlage bei der Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen "alles, was den Wert der Gegenleistu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 18 Bis zum 31.12.2018 war nach Abs. 1 S. 2 a. F. Entgelt "alles, was der Leistungsempfänger aufwendete, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der USt". Der Begriff war weit auszulegen. Nicht nur alles, was der Leistungsempfänger selbst, sondern auch alles, was ein Dritter aufwendete, damit der Leistungsempfänger die Leistung erhielt, gehörte zum Entgelt. Umgekehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.4 Besonders behandelte Fallgruppen

Rz. 539i Bei verbilligter Abgabe von Waren an das Personal, z. B. durch Belegschaftsrabatte, ist das vom Personal zu zahlende Entgelt meist höher als die Bemessungsgrundlage des § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG mit dem fiktiven Einkaufspreis bzw. den Selbstkosten. In diesen Fällen ist die Mindestbemessungsgrundlage nicht anwendbar. Umsatzsteuerlich sind daher nur außergewöhnlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Entgelt – Preis (Verhältnis zum Zivilrecht)

Rz. 34 Nicht zum Entgelt gehört die gesetzlich geschuldete USt (Abs. 1 S. 2 am Ende; ebenso Art. 78 S. 1 Buchst. a MwStSystRL). Als Entgelt wird vom Gesetzgeber also das Nettoentgelt angesehen. Die USt ist eine Art durchlaufender Posten, der innerhalb der Unternehmerkette die einzelnen Unternehmer – unabhängig von der Höhe des Steuersatzes – nicht belasten soll. Der umsatzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.10.1 Verbrauchsteuern (§ 10 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 336 Realisiert ein Unternehmer einen steuerbaren innergemeinschaftlichen Erwerb [1], der auch keiner Steuerbefreiung nach § 4b UStG unterliegt, sind die Verbrauchsteuern, die nicht bereits im Entgelt enthalten sind und die vom Erwerber geschuldet oder entrichtet werden, zusätzlich zum Entgelt in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, § 10 Abs. 1 S. 3 UStG [2]. Grundlage hi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten.[1] Er ist u. a. für die Bewertung der Bereicherung aus der Gewährun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Abgrenzung zum Schadensersatz

Rz. 41 Echte Schadensersatzleistungen sind kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung. Soweit Schadensersatz geleistet wird, fehlt ein Leistungsaustausch; denn Schadensersatz wird nicht geleistet im Hinblick auf eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern weil der Schädiger nach Vertrag oder Gesetz für einen Schaden einzustehen hat. Es ist daher im Einzelfall ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9 Kapitalforderungen und Schulden (§ 12 BewG)

Rz. 100 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 BewG sind Kapitalforderungen, die nicht unter § 11 Abs. 1 BewG fallen, und Schulden mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder niedrigeren Wert begründen. Unter Kapitalforderungen sind Forderungen zu verstehen, die auf einen Geldbetrag gerichtet sind, z. B. Darlehensforderungen, Forderungen aus Bankguthaben, Loh...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 4 Gewinnkorrekturen

Durch Gewinnkorrekturen im Zeitpunkt des Übergangs soll verhindert werden, dass bestimmte Vorgänge, verursacht durch die unterschiedlichen Zeitpunkte einer Berücksichtigung, sich überhaupt nicht oder aber doppelt auf den Gewinn auswirken.[1] Dieses trifft auf folgende Grundfälle zu: Ein Vorgang hat sich bereits ausgewirkt und wird sich nach einem Wechsel nochmals auswirken. Ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.2 Skonto, Rabatt, Bonus

Rz. 70 Der Skonto mindert als Zahlungsabzug das Entgelt.[1] Skonti werden entweder aufgrund einer Vereinbarung oder einseitig vom Leistenden gewährt. Sie werden regelmäßig in v. H.-Sätzen ausgedrückt. Meist wird der Skonto eindeutig auf den Rechnungsbetrag bezogen. Aber auch wenn nur ein Vermerk, wie z. B. "2 % Skonto bei Barzahlung", vorhanden ist, muss grundsätzlich der Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Minderungen des Entgelts kommen im Wirtschaftsleben viel häufiger und vielfältiger vor als Entgeltserhöhungen. In Betracht kommen hier vor allem Skonti, Rabatte, Boni und sonstige Preisnachlässe. Außerdem gehören zurückgezahlte Beträge und Gutschriften[1] dazu. In die Ermittlung der zutreffenden Bemessungsgrundlage sind aber auch diejenigen Fälle des § 17 Abs. 2 UStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1.1 Abgrenzung gegenüber ähnlichen Fällen

Rz. 402 Die Lieferungen – auf jeder Seite können es auch mehrere sein (Rz. 400) – müssen sich beim Tausch als Leistung und Gegenleistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs gegenüberstehen.[1] Kein Tausch liegt vor, wenn zwei Personen jeweils wechselseitig an den Erbringer der anderen Lieferung auch eine Lieferung tätigen, ohne dass zwischen den Lieferungen ein unmittelbarer...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.2 Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind

Rz. 135 Auf bestimmte Zeit beschränkte Nutzungen oder Leistungen liegen vor, wenn der Endzeitpunkt kalendermäßig bestimmt ist oder von einem sicher eintretenden Ereignis abhängt, dessen Zeitpunkt sich am Bewertungsstichtag bestimmen lässt.[1] Nach § 13 Abs. 1 S. 1 BewG ist der Kapitalwert mit dem aus Anlage 9a zum BewG zu entnehmenden Vervielfältiger des Jahreswerts anzusetz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Aufwendungs- und Auslagenersatz

Rz. 50 Ersetzt der Leistungsempfänger dem leistenden Unternehmer die oder einen Teil der Aufwendungen oder Auslagen, erhält der leistende Unternehmer auch diesen Betrag für die von ihm ausgeführte Leistung. Die ersetzten Beträge gehören also zum Entgelt. Im Einzelfall kann das Entgelt sogar ausschließlich in einem Auslagenersatz bestehen. Eine Gewinnerzielung oder aber auch ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.1 Ertragswertverfahren als maßgebliche Bewertungsmethode

Rz. 322 Die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens ist davon abhängig, dass der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten zu ermitteln ist. Dies setzt voraus, dass zu bewertende Anteile an Aktiengesellschaften und an Kommanditgesellschaften auf Aktien nicht an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, weil sie in diesem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.1 Abgrenzung bei Zuschüssen außerhalb der Landwirtschaft bzw. über diese hinaus

Rz. 192 ABS-Gesellschaften: Gesellschaften, die zur Arbeitsförderung, Beschaffung und Strukturentwicklung meist in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden, erhalten für ihre Leistungen z. B. gegenüber Grundstückseigentümern, aber auch für Projekte im Umweltschutz oder Altlastensanierung Entgelte, die voll zu versteuern sind. Zuschüsse und andere Ersatzleistungen, die die ...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 3.2 Treue- und Rücksichtnahmepflicht

Einer der zentralen Nebenpflichten jedes Arbeitsverhältnisses ist die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB. Hiernach sind die Arbeitsvertragsparteien dazu verpflichtet, Rücksicht auf die Interessen der anderen Partei zu nehmen und den Vertragszweck zu fördern bzw. nicht zu gefährden. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.6.1 Regelbewertung

Rz. 141 § 14 Abs. 1 BewG regelt die Bewertung von Nutzungen und Leistungen, die von der Lebensdauer einer oder mehrerer Personen abhängen, und stellt eine Spezialvorschrift zu § 13 BewG dar. Obwohl die Lebensdauer einer Person bis zu ihrem Tod objektiv ungewiss ist, behandelt § 14 Abs. 1 BewG die lebenszeitabhängigen Nutzungen und Leistungen wie solche von bestimmter Dauer[1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.1 Fotovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung

Rz. 490 Die umsatzsteuerrechtliche Erfassung der regenerativen Energien unterlag in den vergangenen Jahren diversen Veränderungen, die im Wesentlichen auf externe Faktoren, im Besonderen die unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen, zurückzuführen waren. (Privat-)Personen, die regenerativ erzeugte Energie in ein Netz einspeisen, führen damit eine unternehmerische Tätigkeit[1] a...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 BUrlG knüpft den Anspruch auf den Vollurlaub daran, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit – 6 Monate – im Arbeitsverhältnis stand, bevor er den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub geltend machen kann. Diese vom Gesetz so bezeichnete Wartezeit zählt zu den Grundsätzen des Urlaubsrechts, die schon vor dem Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) allgemein...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.4.1.2 Abzug der Bodenwertverzinsung

Rz. 537 Nach § 185 Abs. 2 S. 1 BewG ist der Reinertrag des Grundstücks um den Betrag zu verringern, der sich durch eine angemessene Verzinsung des Bodenwerts ergibt; dies ergibt den Gebäudereinertrag. Der Abzug der Bodenwertverzinsung trägt dem Umstand Rechnung, dass die vertraglich vereinbarte bzw. die übliche Jahresmiete des Grundstücks nicht nur den Ertrag des Gebäudes da...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.4.1 Allgemeines

Geht der Unternehmer freiwillig zur Buchführung über, ist er grundsätzlich für 3 Wirtschaftsjahre an diese Wahl gebunden. Nur bei Vorliegen eines besonderen wirtschaftlichen Grundes, z. B. Einbringung nach § 24 UmwStG, kann er vor Ablauf dieser Frist zurückwechseln.[1] Das Wahlrecht ist formal allein durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung begrenzt. Allerdings hat ein n...mehr

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Arnold/Tillmanns , EÜG Urla... / 2 Fortgeltung des EÜG und der EÜGV

Rz. 3 Das EÜG stammt in seiner Urfassung aus dem Jahre 1956, das BUrlG aus dem Jahr 1963. Letzteres zählt in § 15 Abs. 1 die Gesetze auf, die trotz des BUrlG weiter gelten – das EÜG ist nicht genannt. Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BUrlG treten die landesrechtlichen Vorschriften über den Erholungsurlaub außer Kraft. Über das EÜG äußert sich das BUrlG nicht. Daraus wird teilweise ge...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 2.2.3 Fall 3: Herabwürdigende Aussage zu einem Kollegen

Im Juni 2019 entschied das LAG Köln einen Rechtsstreit, der eine wörtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Arbeitnehmern zum Gegenstand hatte. Einer der Arbeitnehmer quittierte die Diskussion gegenüber seinem dunkelhäutigen Kollegen mit dem Ausspruch "Ugah Ugah".[1] Dabei waren andere Kollegen anwesend. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich und fris...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.3 Feststellung von Anteilswerten (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG)

Rz. 208 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG betrifft die Feststellung des Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 11 Abs. 2 BewG, d. h. solchen Anteilen, die am Stichtag nicht an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren oder für die innerhalb von 30 Tagen vor dem Stichtag kein Kurs notiert wurde.[1] Näh...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3.3 Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften

Rz. 626 Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften gehören nicht zum ausländischen Betriebsvermögen i. S. d. § 12 Abs. 7 ErbStG.[1] Ihre Bewertung richtet sich nach § 11 BewG. Soweit die Anteile am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, ist der niedrigste am Stichtag oder der letzte innerhalb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2 Als entgeltlich geltende sonstige Leistungen (§ 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 u. Nr. 3 UStG)

Rz. 474 Die Bemessungsgrundlagen für die beiden Arten der in § 3 Abs. 9a UStG geregelten als entgeltlich geltenden sonstigen Leistungen richten sich übereinstimmend nach den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben. Bis zum 30.6.2004, also vor der Gesetzesänderung durch das Richtlinien-UmsetzungsG[1] mit (Rück-)Wirkung ab 1.7.2004, stellten § 10 Abs. 4 S. 1 Nr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Begriff

Rz. 60 Nach § 9 Abs. 1 BewG ist bei Bewertungen – soweit nichts anderes vorgeschrieben ist – der gemeine Wert zugrunde zu legen. Der gemeine Wert wird nach § 9 Abs. 2 S. 1 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.3 Besonderheiten für Arbeitnehmer-Sachzuwendungen

Rz. 509 Seit dem 1.4.1999 findet sich in § 1 UStG keine besondere Regelung mehr zur Steuerbarkeit von Arbeitnehmer-Sachzuwendungen. Sie werden auch nicht mehr ausdrücklich in den Vorschriften zur Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Leistungen[1] genannt. Sind sie unentgeltlich, werden sie nach § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 UStG als Lieferungen gegen Entgelt bzw. nach § 3 Abs. 9a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.5 Zusammengefasstes Entgelt für mehrere Leistungen

Rz. 27 Eine Mehrzahl von Leistungen, die trotz des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Leistung jeweils selbstständig sind oder kraft Gesetzes als Einheit zu betrachten sind[1] und auch nicht im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung stehen, wird bisweilen durch ein zusammengefasstes Entgelt angeboten. Diese Zusammenfassung des Entgelts kann – trotz § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 3 Übergangsgewinn bzw. -verlust

Unabhängig davon, welche Gewinnermittlungsart gewählt wird, muss der Gesamtgewinn, den der Unternehmer im Laufe seiner unternehmerischen Tätigkeit erzielt, immer gleich sein. Allerdings können sich in den einzelnen Gewinnermittlungsperioden je nach Gewinnermittlungsart unterschiedliche Periodengewinne ergeben, die sich im Zeitablauf automatisch wieder ausgleichen. Praxis-Bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Anwendungsbereich zur Ermittlung einer Bemessungsgrundlage

Rz. 7a Die Ermittlung einer Bemessungsgrundlage nach § 10 UStG setzt dem Gesetz folgend einen steuerbaren Umsatz voraus. Dazu ist erforderlich, dass ein Unternehmer im Inland eine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs ausführt. Allerdings wird die Rechtsgrundlage der Bemessungsgrundlage auch analog für im Inland nicht steuerbare Umsätze herangezogen, die aber dennoch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Grundsätzliche Regelung

Rz. 467 Der Gesetzgeber hatte ursprünglich bei der Schaffung der Bemessungsgrundlage für die unentgeltlichen Umsätze aus Vereinfachungsgründen das Bestreben gehabt, die Bemessungsgrundlagen möglichst eng an die im Einkommensteuerrecht maßgebenden Wertansätze anzulehnen.[1] Gegen diese Anlehnung des Umsatzsteuerrechts an das Einkommensteuerrecht sind vielfach ernst zu nehmend...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.5 Bewertung unbebauter Grundstücke

Rz. 520 Unbebaute Grundstücke sind nach § 178 Abs. 1 S. 1 BewG solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit.[1] Gebäude sind – unabhängig von der Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde – als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu ben...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.3 Vergleichswertverfahren (§ 182 Abs. 2 BewG, § 183 BewG)

Rz. 527 Nach dem Vergleichswertverfahren werden grundsätzlich Wohnungs- und Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser bewertet. Eine Anwendung auf andere Grundstücksarten ist ausgeschlossen. Beim Vergleichswertverfahren wird der Marktpreis i. d. R. aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen anderer Grundstücke abgeleitet. Zur Ermittlung des gemeinen Werts kommt es daher nu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.2 Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 253 Bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäischen Gesellschaften) sowie bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG gehören alle Wirtschaftsgüter, die diesen Gesellschaften gehören, zum Betriebsvermögen.[1] Diese Gesellschaften habe...mehr