Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Erleichterungen nach Art. 94 Abs. 1 CRR

Rz. 19 Maßgeblich für die korrekte Einstufung der Handelsaktivitäten eines Institutes sind zunächst einschlägige Regelungen in Art. 4 Abs. 1 Nr. 86 CRR zur Abgrenzung von Handels- und Anlagebuch.[1] Nach einer Bagatellregelung in Art. 94 Abs. 1 CRR dürfen die Institute trotz eines grundsätzlich vorhandenen Handelsbuches unter bestimmten Voraussetzungen die Eigenmittelanforde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.2 Wertpapiergeschäfte

Rz. 50 Nach einer einschlägigen Definition handelt es sich bei einem Wertpapier um eine Urkunde, die ein privates Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass es ohne ihren Besitz nicht ausgeübt werden kann.[1] Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfüllen Wertpapiere verschiedene Funktionen. Im Kapitalverkehr dienen sie insbesondere als Instrument der Kapitalaufbringung un... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiken

Rz. 112 Kontrahentenrisiken bestehen grundsätzlich bei allen Handelsgeschäften, insbesondere aber bei Termingeschäften, bei denen die Vertragsbedingungen zwar am Abschlusstag festgelegt werden, die Vertragserfüllung aber erst zu einem späteren Termin erfolgt, und bei schwebenden (noch nicht vollständig erfüllten) Kassageschäften. Die deutsche Aufsicht weist auf besondere Ris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Verwendung standardisierter Vertragstexte

Rz. 8 Das Institut hat standardisierte Vertragstexte zu verwenden, soweit dies in Anbetracht der jeweiligen Geschäftsarten möglich und zweckmäßig ist. In Anlehnung an die Regelungen im Kreditgeschäft (→ BTO 1.2 Tz. 10) sind grundsätzlich auch im Handel standardisierte Vertragstexte zu verwenden. Da auch im Handelsgeschäft viele Verträge individuell ausgehandelt werden müssen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Was versteht man unter Auslagerungen?

Rz. 110 Der Gesetzeswortlaut des § 25b Abs. 1 Satz 1 KWG stellt auf die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen ab, ohne den Begriff "Auslagerung" zu definieren. Den Tatbestand der Auslagerung sinnvoll abzugrenzen, ist alles andere als einfach. Auf der einen Seite haben weit gefasste Definitionen den Nachteil, dass nahezu jede von Dritten bezogene Le... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 12 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Wegfallende Schreiben Zweite Liste vom 30. Oktober 2007 "Wegfallende Schreiben" Zweite Liste vom 30. Oktober 2007

Folgende Rundschreiben, Verlautbarungen, sonstigen Schreiben und Protokolle werden durch die Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) abgelöst: Mindestanforderungen an das Risikomanagement Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), Rundschreiben 18/2005 vom 20.12.2005 Protokoll zur ersten Sitzung des Fachgremiums MaRisk vom 04.05.2006 Prot... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anrechnung der Geschäfte auf die einschlägigen Limite

Rz. 2 Auf der Grundlage der Risikotragfähigkeit ist ein System von Limiten zur Begrenzung der Marktpreisrisiken einzurichten (→ BTR 2.1 Tz. 1). Ohne Marktpreisrisikolimit darf kein mit Marktpreisrisiken behaftetes Geschäft abgeschlossen werden, wobei nicht zwischen Handels- und Anlagebuch unterschieden wird (→ BTR 2.1 Tz. 2). Um festzustellen, welche weiteren Geschäftsabschl... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rn. 42 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Von den Einnahmen nach § 20 Abs 1 EStG und den Gewinnen nach § 20 Abs 2 EStG – ermittelt nach den Vorschriften von § 20 Abs 4 und 4a EStG (zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus dem endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung BFH v 14.10.2017, VIII R 13/15, BStBl II 2021, 378 Tz 4) – wird nach der Verlustverrechnung gem § 20 Abs ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3.3 Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (2002)

Rz. 36 Die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) waren ein Meilenstein der qualitativen Aufsicht in Deutschland. Durch ihre Bezugnahme auf das Kreditgeschäft formulierten sie Anforderungen an das Kerngeschäft der Banken und hatten aufgrund ihrer flexiblen und praxisnahen Grundausrichtung Vorbildfunktion für die MaRisk. Rz. 37 Ausschlaggebend für die am 20. Dezember... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 115 Am 1. Januar 2011 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in London ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund des EU-Austrittes von Großbritannien hat die EBA ihren Standort inzwischen von London nach Paris verlegt.[1] Die EBA hat einen Doppelstatus: Sie ist eine europäische Behörde mit eigener Rechtspersönlichkeit und gleichzeitig ein Kooperationsgremium f... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Umsetzung der MiFID

Rz. 41 Als das "Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz" (FRUG)[1] am 11. Mai 2007 die letzte parlamentarische Hürde nahm, war der Weg frei für die Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente – kurz "Finanzmarktrichtlinie" – in nationales Recht. Die Finanzmarktrichtlinie, besser bekannt unter der Bezeichnung "MiFID" (Markets in Financial Instruments Directive)... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Geordnete und ruhige Marktverhältnisse

Rz. 266 Die von den Instituten verwendeten Methoden und Verfahren zur Risikoquantifizierung beruhen sehr häufig zumindest teilweise auf beobachteten Entwicklungen aus der Vergangenheit (z. B. VaR-Verfahren auf Basis historischer Simulation). Historische Daten bilden dann einen Teil der Berechnungsgrundlage für die Bewertung des (in die Zukunft gerichteten) Risikos. Aus diese... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 MaRisk: Beweggründe und Historie

Rz. 9 Die Bankenaufsicht muss ebenfalls ihre Lehren aus den jeweils relevanten Ereignissen der Vergangenheit ziehen. Um den grenzüberschreitenden Aktivitäten vieler Institute gerecht zu werden, muss auch die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden weiter vorangetrieben werden. Ferner werden seit einigen Jahren makroökonomische Entwicklungen bei der Beaufsichtigung der Institute... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.4 Umgang mit einem hohen NPL-Bestand

Rz. 123 Eine Auswirkung der Finanzmarktkrise, die auch viele Jahre später noch nicht vollständig beseitigt werden konnte, waren die teilweise sehr hohen Bestände an notleidenden Krediten in den Bilanzen einiger Institute. Die europäischen Institute waren davon unterschiedlich stark betroffen, wobei in einzelnen Ländern eine Konzentration dieser "Institute mit hohem NPL-Besta... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Kennzeichnung der nicht verwendeten Produkte

Rz. 27 Seit der fünften MaRisk-Novelle haben die Institute in einem angemessenen Turnus zu überprüfen, ob die im Produktkatalog enthaltenen Produkte noch verwendet werden. Produkte, die über einen längeren Zeitraum nicht mehr Gegenstand der Geschäftstätigkeit waren, sind besonders zu kennzeichnen. Im ersten Entwurf der fünften MaRisk-Novelle hatte die Aufsicht noch verlangt,... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Einheitliches Regelwerk ("Single Rule Book")

Rz. 100 Bis zur Finanzmarktkrise verfolgte die EU-Kommission bei der europäischen Bankenregulierung den Ansatz der Mindestharmonisierung. Sie beschränkte sich grundsätzlich auf die Vorgabe von aufsichtsrechtlichen Mindeststandards, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen waren. Die Einführung von Mindeststandards ermöglichte die gegenseitige Anerkennung d... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 125 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der selbstständigen Berufstätigkeit in einem Katalogberuf werden nur berufstypische Tätigkeiten zugeordnet, die dem Berufsbild eines der in § 18 Abs 1 Nr 1 EStG aufgeführten Berufe entsprechen (BFH BStBl III 1961, 210; BFH BStBl II 1986, 213; BFH BStBl II 1987, 147; BFH BStBl II 1989, 24; BFH BStBl II 1989, 797; BFH BStBl II 1990, 534; BFH ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Statische und dynamische Liquiditätsgrade

Rz. 101 Zur Berechnung der verschiedenen Liquiditätskoeffizienten, die als Maß für die Liquidität verschiedenen Grades dienen können, werden unterschiedlich abgegrenzte Bestandteile der Liquiditätspuffer zu jenen Positionen in Beziehung gesetzt, die mit kurzfristigen Auszahlungsverpflichtungen verbunden sind.[1] Rz. 102 In der Fachliteratur[2] wird zwischen statischen und dyn... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Europäische Umsetzung von Basel II durch die Capital Requirements Directive (CRD)

Rz. 22 Auf europäischer Ebene war in diesem Zusammenhang die am 28. September 2005 vom Europäischen Parlament verabschiedete "Capital Requirements Directive" (CRD) von entscheidender Bedeutung. Mit deren Hilfe hat die EU-Kommission die Anforderungen von Basel II in europäisches Recht transformiert. Dieser Umsetzungsprozess betraf die Neufassung der Bankenrichtlinie[1] sowie ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Konkrete Umsetzung durch die MaRisk ("erste MaRisk-Novelle")

Rz. 132 Zahlreiche der an dieser Stelle nur ausschnittweise abgehandelten Richtlinienvorgaben der MiFID waren in Deutschland bereits durch § 25a KWG bzw. die MaRisk umgesetzt. Insgesamt hielt sich dadurch der Änderungsbedarf auf der Ebene des Gesetzes in Grenzen (→ AT 1 Tz. 1). Bei den MaRisk waren im Jahr 2007 richtlinienbedingt vor allem die folgenden Anpassungen von Bedeu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8 Anlassbezogene Prüfung des Neu-Produkt-Prozesses (Tz. 8)

Rz. 83 8 Treten im Neu-Produkt-Prozess Häufungen von Fällen auf, bei denen die in den Konzepten getroffenen Annahmen und die damit verbundenen Analysen des Risikogehalts der Aktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten im Wesentlichen unzutreffend waren oder die in den Konzepten und aus den Testphasen gezogenen Konsequenzen im Wesentlichen unzutreffend waren oder gemäß... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.1 Herausforderungen für die Institute

Rz. 174 Bei der Durchführung von Stresstests werden die Institute und Aufsichtsbehörden grundsätzlich mit denselben Problemen konfrontiert, wie beim Management von ESG-Risiken dargestellt (→ AT 4.1 Tz. 1 und AT 4.3.2 Tz. 1). Um z. B. einen Klimarisiko-Stresstest durchzuführen, müssen zunächst jene Exposures identifiziert werden, die von klimabezogenen Risiken betroffen sind.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.14 Entwicklungsstand von Stresstests

Rz. 66 Im Jahr 2006 hatten die Deutsche Bundesbank und die BaFin eine Umfrage zur Verwendung von Stresstests durchgeführt, an der sich zwölf große deutsche Institute beteiligt haben. Damals wurden nur im Marktrisikobereich von allen befragten Instituten regelmäßig Stresstests durchgeführt. Im Bereich der anderen Risikoarten, wo die Modellierungsprobleme größer sind, wurde be... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.1 Situation vor der COVID-19-Pandemie

Rz. 28 Der Abschluss von Handelsgeschäften erfolgte bis zur COVID-19-Pandemie regelmäßig in den Geschäftsräumen des Institutes oder in institutseigenen Büros an wichtigen Börsenplätzen, die ebenfalls als Geschäftsräume angesehen werden. Aufgrund von plötzlichen Marktentwicklungen, die ein unverzügliches Handeln erforderlich machen, konnte es jedoch auch in der Vergangenheit... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Sonstige Kapitalforderungen, die keine Finanzinnovationen sind

Rn. 1366 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Weiterhin erfasst § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG auf der Vermögensebene realisierte Wertzuwächse (und Wertminderungen) bei Kapitalforderungen, die nach der Rechtlage bis VZ 2008 nur innerhalb der einjährigen Behaltefrist nach § 23 EStG aF (bis VZ 2008) besteuert wurden (zB Gewinne aus der Veräußerung festverzinslicher Wertpapiere). Rn. 1367 Stand... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Art. 14 Abs. 2 lit. g der MiFID-Durchführungsrichtlinie

Rz. 268 Die Kontinuität und Qualität der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse im Fall der vom Institut beabsichtigten Beendigung der Auslagerung sicherzustellen, klingt zunächst nach einer Selbstverständlichkeit. Jedes Institut wird schon aus wohlverstandenem Eigeninteresse darauf achten, dass der Wechsel oder die Abwicklung einer Auslagerungsmaßnahme insbesondere mit Blic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Stärkere Risikoorientierung

Rz. 9 Die strikten Regelungen zur Funktionstrennung aus den MaH[1] waren vor allem für kleinere Institute mit beschränkten Ressourcen nicht immer leicht umzusetzen. Bei Instituten mit unter Risikogesichtspunkten überschaubaren Handelsaktivitäten stellte sich in diesem Zusammenhang die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Regelungen. Zwar gab es für sehr kleine Institute mi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.9 Anforderungen an bedeutende Institute

Rz. 68 Einer ersten Bestandsaufnahme der EZB vom August 2020 zufolge waren in den Instituten beim Management von klimabedingten Risiken noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Bis Mitte 2020 hatten zwar nahezu 75 Prozent der untersuchten bedeutenden Institute klimabezogene Risiken bei ihrer Risikoinventur berücksichtigt. Davon war aber nur ein Drittel zu dem Schluss geko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 2 Die zunehmende Arbeitsteilung sowie die Globalisierung haben dazu geführt, dass die Finanzmärkte immer mehr von Konzernen dominiert werden, deren Aktivitäten regelmäßig weit über ihr eigentliches Sitzland hinausgehen. Über Gruppenstrukturen lassen sich erhebliche Effizienzgewinne generieren. Wissen kann vernetzt, Synergien gehoben und die Produktivität gesteigert werde... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 725 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ist zum einen subsidiär gegenüber § 20 Abs 1 Nr 1 EStG . § 20 Abs 1 Nr 9 EStG steht in Konkurrenz zu § 22 Nr 1 S 2 EStG . Hiernach sind stpfl wiederkehrende Bezüge solche, die von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse außerhalb der Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke iSd §§ 52–54 AO gewährt werden und... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3.1 Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (1995)

Rz. 29 Bei der am 23. Oktober 1995 veröffentlichten Verlautbarung über die Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH) handelte es sich um das erste qualitative Rahmenwerk der deutschen Bankenaufsicht, das sich mit dem "Handelsgeschäft" auf einen kompletten Geschäftsbereich bezog. Allerdings hatten auch die MaH ihre Vorläufer. Dazu zählten die "Mindesta... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Gegenstand der EBA-Leitlinien

Rz. 53 Die EBA nennt verschiedene Regelwerke, auf deren Vorgaben sich ihre Leitlinien beziehen:[1] Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die Unternehmensführung (Governance) gemäß Art. 74 Abs. 1 CRD IV, Anforderungen im Hinblick auf das Kreditrisiko und das Kontrahentenrisiko (Gegenparteiausfallrisiko) gemäß Art. 79 CRD IV, die unter dem Begriff Adressenausfallrisiko zusam... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Ausgestaltung des Auslagerungsvertrages

Rz. 292 Die konkrete Ausgestaltung des Vertrages ist insbesondere bei komplexen Auslagerungsmaßnahmen alles andere als ein leichtes Unterfangen. Abstrakt gehaltene Formulierungen können sich dabei im Nachhinein als genauso problematisch erweisen wie ein zu hoher Detaillierungsgrad. Auslagerungsverträge haben typischerweise eine mehrjährige Laufzeit, so dass Anpassungen, die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Aufsichtliche und institutsinterne Stresstests

Rz. 212 Im Jahr 2007 wurden erstmalig branchenweite Liquiditätsrisiko-Stresstests nach vorgegebenen Rahmenszenarien der Deutschen Bundesbank durchgeführt, die aus den Resultaten wichtige Rückschlüsse zum Krisenmanagement sowie zur Stabilität der befragten Institute unter angespannten Marktbedingungen ziehen konnte. Die Auswirkungen der Stressszenarien wurden mithilfe der int... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Flexibilität durch Öffnungsklauseln

Rz. 134 Die Anforderungen zum Risikomanagement müssen der Heterogenität des deutschen Banken­sektors sowie der Schnelllebigkeit der internen Strukturen, die aufgrund der Entwicklungen auf den Finanzmärkten einem ständigen Anpassungsdruck ausgesetzt sind, gerecht werden. Sie sollten praxisgerecht ausgestaltet und darüber hinaus so konstruiert sein, dass zwischen betriebswirts... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Risikoorientierte Prüfung

Rz. 63 Auf die Notwendigkeit "risikoorientierter Prüfungshandlungen" hat die Bankenaufsicht schon in der Vergangenheit in einschlägigen qualitativen Regelwerken hingewiesen. In den MaIR und den MaK war der Grundsatz der Risikoorientierung fest verankert, in den etwas älteren MaH aus dem Jahr 1995 allerdings noch nicht. Diese sahen bestimmte Prüfungsfelder vor, die von der In... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 561 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zinsen aus Lebensversicherungen waren bis VZ 1974 keine Einnahmen aus KapVerm, da sie nach Ansicht des BFH v 20.02.1970, VI R 11/68, BStBl II 1970, 314 weder Ertrag einer Kapitalbeteiligung noch das Entgelt für die Überlassung von Kapital, sondern Rückzahlung im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses darstellten. Sie waren demzufolge nach ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze

Rz. 25 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) überprüft seit Veröffentlichung des BCBS 239 in 2013 die Einhaltung dieser Grundsätze. Von 2013 bis 2015 hat er drei Berichte veröffentlicht, die auf den Selbsteinschätzungen der 30 von ihm als global systemrelevant eingestuften Banken[1] zur Umsetzung der Grundsätze beruhten.[2] Der im März 2017 veröffentlichte Bericht ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Weiterleitung der Berichte an Aufsichtsorgan und Interne Revision

Rz. 116 Die Geschäftsleitung ist für die Einhaltung der allgemeinen Compliance im Sinne einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG zuständig. Daher wird auch die Berichterstattung an das Aufsichtsorgan regelmäßig durch die Geschäftsleitung erfolgen. Unabhängig davon sind die Berichte des Compliance-Beauftragten an das Aufsichtsorgan und die Interne Rev... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4.4 Organisierte Märkte

Rz. 74 Ausnahmen von der Marktgerechtigkeitskontrolle waren schon den Auslegungen der MaH zufolge nicht nur bei Handelsgeschäften möglich, die über inländische Börsen abgewickelt werden. Eine analoge Anwendung galt auch für vergleichbare ausländische Börsenplätze. Dazu gehörten neben den Börsenplätzen des EWR auch andere europäische oder außereuropäische Börsen. Die Bankena... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das BVerfG v 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die gekl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 16 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Erster Entwurf zur Überarbeitung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 9. Juli 2010

[…] wie in der Sitzung des Arbeitskreises Bankenaufsicht am 22.03.2010 in Aussicht gestellt, übersende ich Ihnen hiermit einen ersten Entwurf für eine Überarbeitung der MaRisk, den Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank und meiner Behörde entwickelten. Nachdem die MaRisk bereits im letzten Jahr einer umfangreichen Überarbeitung unterzogen worden waren, mag es auf den ersten Bli... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung

Mit der nun eingeläuteten MaRisk-Überarbeitung sollen insbesondere die Inhalte des Baseler Papiers BCBS 239 zur Risikodatenaggregation und zur Risikoberichterstattung in die Aufsichts­praxis übernommen werden. Erklärtes Ziel ist es, die IT-Infrastruktur der großen, systemrelevanten Institute dahingehend zu verbessern, dass eine umfassende, genaue und zeitnahe Aggregation der... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5.2 Vorgaben der ersten Säule

Rz. 139 Für Institute, die ihre Eigenmittelunterlegung für die Positionen des Handelsbuches auf der Basis interner Modelle ermitteln, stellt die Anforderung eines Backtesting im Bereich der Marktpreisrisiken keine Neuerung dar. Schon vor mehr als zehn Jahren war die Prognosegüte eines Risikomodells nach der damaligen Solvabilitätsverordnung und ergänzenden Schreiben[1] im Ra... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.5 Grenzen des Value-at-Risk-Konzeptes

Rz. 79 Jedes Institut sollte sich über die Grenzen der auf Wahrscheinlichkeiten basierenden Value-at-Risk-Ansätze im Klaren sein. Der Markt ist und bleibt ein launischer Spieler. Die Risiken sind häufig vielschichtig und können sich überraschend ändern, so dass die Modelle trotz ihrer mathematisch-statistischen Komplexität die Realität nie vollständig abbilden können. Rz. 80... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Umgang mit IDV

Rz. 204 Den Vorgaben der EBA zufolge sollen die ermittelten Geschäftsfunktionen, Unterstützungsprozesse und IT-Assets unter Berücksichtigung der Schutzziele im Hinblick auf ihre "Kritikalität" ("criticality") eingestuft werden.[1] Eng damit verbunden ist die Umsetzung verschiedener Anforderungen. Folglich wird von der deutschen Aufsicht gefordert, dass die Anforderungen aus ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Finanzinstrumente gemäß § 1 Abs. 11 KWG

Rz. 46 Kreditgeschäfte im Sinne der MaRisk sind grundsätzlich alle Geschäfte nach § 19 Abs. 1 KWG. Diese Verknüpfung zwischen KWG und MaRisk ist hinsichtlich der Definition der Handelsgeschäfte nicht ganz eindeutig. Im Rahmen verschiedener Sitzungen des MaRisk-Fachgremiums wurde in der Vergangenheit über den Rückgriff auf die Definition der Finanzinstrumente des KWG diskuti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Zunehmende Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 1 Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts konnten sich Kreditinstitute Liquidität auf ungedeckter Basis über Inhaberschuldverschreibungen selbst und weitgehend problemlos an den Geld- und Kapitalmärkten beschaffen, so dass Liquiditätsrisiken überwiegend als gering eingeschätzt wurden. Darauffolgende Turbulenzen auf den Finanzmärkten, wie etwa der Zusammenbruch des Hedgefo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Die "dritte MaRisk-Novelle": Fassung vom 15. Dezember 2010

Rz. 48 Hauptgrund für die erneute Überarbeitung der MaRisk[1] waren zunächst Regulierungsinitiativen, die auf europäischer Ebene vorangetrieben wurden. CEBS hatte in den Jahren 2009 und 2010 eine ganze Reihe von Leitlinien ausgearbeitet, die sich mit unterschiedlichen Aspekten des Risikomanagements auseinandersetzen. Änderungsbedarf für die MaRisk ergab sich dadurch vor alle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Kreditwürdigkeitsprüfung in Krisenzeiten

Rz. 159 Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) konnte im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme diverse Erleichterungen in Anspruch nehmen, die vor allem dem Ziel dienten, den Kreditnehmern in Not möglichst schnell zu helfen. Dazu gehörten u. a. gewisse Erleichterungen bei der Einholung von Unterlagen zur Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse (→ BTO 1.2 Tz. 9). Daneben wurde... mehr