Rn. 133
Stand: EL 164 – ET: 04/2023
Schrifttum: Figgener/von der Tann, Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von PersGes und Gemeinschaften, DStR 2012, 2579; Schöne, Der Einfluss des Investments in Fonds auf die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel auf Ebene des Fondsanlegers im Einkommensteuerrecht, DStR 2022, 1644.
Auch s Rn 131a zu (9).
Ebene der PersGes
Auf der Ebene der einzelnen vermögensverwaltenden (zB vermögensverwaltende GbR oder Erbengemeinschaft) wie auch der gewerblichen PersGes ist das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze allein aufgrund der durch die Gesellschaft selbst getätigten Grundstücksveräußerungen zu beurteilen. Dabei sind auch Veräußerungen an beteiligungsidentische (gewerbliche) Schwester-PersGes zu berücksichtigen: BFH v 01.12.2005, BStBl II 2006, 259, I.2.c. der Gründe.
Die von einem Gesellschafter allein durchgeführten Grundstücksverkäufe sind auf der Ebene der PersGes selbst bezüglich des Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze durch die PersGes nicht mitzuzählen: BFH v 17.12.2008, BStBl II 2009, 529. Auch Grundstücksgeschäfte eines Gesellschafters iR weiterer, sogar ggf beteiligungsgleicher PersGes sind dabei auf Ebene der PersGes idR nicht zu berücksichtigen: BFH v 17.12.2008, BStBl II 2009, 795 und implizit BFH v 08.10.2010, BFH/NV 2011, 244 zu Rz 14. Auch aus dem Gesamtschau-Beschluss des GrS v 03.07.1995 (BFH BStBl II 1995, 617) ist nicht herzuleiten, dass für die Frage, ob eine vermögensverwaltende PersGes, die selbst weniger als vier Objekte veräußert, den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat, auch Grundstücksverkäufe seitens einer ganz oder teilweise gesellschafteridentischen gewerblichen Grundstückshandels-Schwester-PersGes heranzuziehen wären: so ...