Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Bekanntmachung und Pflege des Produktkataloges

Rz. 32 Der Produktkatalog muss den Mitarbeitern des Institutes in geeigneter Weise bekannt gemacht werden. Es ist zudem sicherzustellen, dass er den Mitarbeitern in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung steht. Es bietet sich an, den Produktkatalog in den Organisationsrichtlinien des Institutes zu veröffentlichen (→ AT 5). Andere Vorgehensweisen sind allerdings auch mög... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Kapitalplanungsprozess (AT 4.1 Tz. 9)

Mit der neuen Tz. 9 im AT 4.1 wird erstmalig ein Kapitalplanungsprozess eingefordert, der das Risikotragfähigkeitskonzept um eine stärker zukunftsgerichtete Komponente ergänzen soll. Ein solcher Prozess ist nicht nur international üblich, sondern wird auch von großen Teilen der deutschen Kreditwirtschaft heute schon aufgesetzt. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass damit nic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3.2 Besondere Funktionen

Rz. 9 Die Risikocontrolling- und die Compliance-Funktion gehören ebenfalls zum internen Kontrollsystem. Diese beiden Funktionen werden seit der vierten MaRisk-Novelle explizit genannt (→ AT 4.4.1 und AT 4.4.2). Die Risikocontrolling-Funktion ist vorrangig für die Überwachung der Risiken und die damit verbundene Berichterstattung zuständig. Die Compliance-Funktion muss in ers... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Zuweisung bestimmter Tätigkeiten

Rz. 26 Die Risikocontrolling-Funktion ist vorrangig für die angemessene Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken verantwortlich (→ AT 4.4.1 Tz. 1). Diese allgemeine Aufgabenzuordnung wurde im Rahmen der vierten MaRisk-Novelle weiter spezifiziert und ergänzt, indem der Risikocontrolling-Funktion bestimmte Tätigkeiten direkt zugeordnet wurden. Dabei werden zu ein... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Ich habe eine Ferienwohnung, die ich eigentlich zeitweise oder ganzjährig an wechselnde Feriengäste vermiete. Hat es steuerliche Konsequenzen, wenn ich sie vorübergehend und unentgeltlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung stelle?

Aus der vorübergehenden und unentgeltlichen Überlassung einer Ferienwohnung entstehen Ihnen keine nachteiligen steuerlichen Konsequenzen. Aufgrund der derzeitigen Situation ordnen die Finanzämter für die Jahre 2022 bis 2026 die vorübergehende und unentgeltliche Überlassung einer Ferienwohnung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine der sogenannten Vermietungszeit zu. Das bedeut... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Regulierungsinitiativen nach der Finanzmarktkrise

Rz. 54 Die Finanzmarktkrise führte dazu, dass das Management von Liquiditätsrisiken in den Fokus der Öffentlichkeit und somit auch in den Mittelpunkt internationaler Regulierungsinitiativen rückte.[1] Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hatte bereits im Dezember 2006 eine "Working Group on Liquidity" eingerichtet, die ursprünglich einen Überblick über die Ausgestaltung ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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ZErb 08/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1) wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Feststellungsbeschluss gem. § 352e FamFG, mit dem das Nachlassgericht die zur Erteilung eines Alleinerbscheins an den Beteiligten zu 2) erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet hat. Der Erblasser war mit der vorverstorbenen I.E. verheiratet. Die Beteiligte zu 1) ist die Schwester der Ehefrau des Erbla... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Keine aufbauorganisatorischen Anforderungen

Rz. 7 Die formellen Kontrollen können im Rahmen des üblichen Vier-Augen-Prinzips wahrgenommen werden, soweit sie nicht schon über geeignete IT-Anwendungen umgesetzt sind. Hinsichtlich der organisatorischen Zuordnung der Kreditbearbeitungskontrollen werden in den MaRisk keine Vorgaben gemacht. Sie können daher sowohl im Bereich Markt als auch in einem marktunabhängigen Bereic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Zusagenkontrolle

Rz. 12 Die Zusagenkontrolle soll sicherstellen, dass die Kreditentscheidung im Einklang mit der institutsinternen Kompetenzordnung getroffen wird. Dies kann durch einen einfachen Abgleich der Kompetenzen der beteiligten Mitarbeiter mit den Festlegungen in der Kompetenzordnung unter Berücksichtigung der dafür relevanten Parameter des jeweiligen Engagements erfolgen. Die Zusag... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einkünfte der Mitunternehmer

Rn. 295 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Einkünfte sind nach § 18 Abs 4 EStG iVm § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (entsprechende Anwendung!) die Anteile der Mitunternehmer am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, ferner Sondervergütungen sowie Sonder-BE/Sonder-BA, vor allem im Zusammenhang mit Sonder-BV (BFH BStBl II 1979, 757; BFH BStBl II 1980, 275; BFH BStBl II 1981, 164; BFH BStBl II 1991,... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der operationellen Risiken

Rz. 1 Operationelle Risiken werden im Gegensatz zu Adressenausfallrisiken oder Marktpreisrisiken vom Institut zwar grundsätzlich nicht bewusst eingegangen, um daraus Erträge zu generieren. Allerdings müssen sich die Institute z. B. bei der Einführung neuer (komplexer) Produkte oder bei Änderungen betrieblicher Prozesse und Strukturen der damit verbundenen prozessualen, recht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Bedeutung von Auslagerungen für den Bankensektor

Rz. 3 Natürlich spielt die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte auch bei Banken und Finanzdienstleistern eine wichtige Rolle.[1] Auslagerungen fallen im Bankensektor sogar auf besonders fruchtbaren Boden, da die Institute im Vergleich zu Industrieunternehmen immer noch einen recht hohen Anteil der Leistungen in Eigenregie erstellen.[2] Dennoch geht der Trend ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.4 Rückgriff auf internes oder externes Expertenwissen

Rz. 87 An verschiedenen Stellen wurde bereits betont, dass dem speziellen Expertenwissen insbesondere im Bereich der Objekt-/Projektfinanzierungen ein ganz erheblicher Stellenwert zukommt. Von der Qualität solcher Expertisen hängen maßgeblich die Kreditentscheidung und unter Umständen der Erfolg der gesamten Finanzierung ab. Es ist daher von außerordentlicher Bedeutung, das... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Handelsunabhängige Funktionen

Rz. 3 Eine weitere Abweichung gegenüber dem Wortlaut der MaH hat konkrete Auswirkungen auf die Zuordnung bestimmter Funktionen im handelsunabhängigen Bereich. Nach den MaH war der Handel von den anderen "Bereichen" bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung zu trennen.[1] Durch die Verwendung des Begriffes "Bereich" wurde deutlich, dass die handelsunabhängigen Funkti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.1.1 Volumengrenzen

Rz. 46 Zunächst bietet sich eine einfache Volumengrenze an. Für alle Engagements ab einer bestimmten Betragshöhe sind zwei Voten einzuholen. In Abhängigkeit von der Größe des Institutes käme hierfür z. B. die Grenze des § 18 KWG in Betracht. Demzufolge wären grundsätzlich bei allen Engagements oberhalb eines Betrages von 750.000 Euro zwei Voten einzuholen. Wird damit allerdi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6. Stresstests

Rz. 63 Stresstests, die ein Institut nach AT 4.3.3 MaRisk durchzuführen hat, sollen auch die Anfälligkeit des Instituts für außergewöhnliche, aber plausibel mögliche Ereignisse aufzeigen. Sofern Institute die in Tz. 36 genannte Erleichterung in Anspruch nehmen und ihr adverses Szenario der Kapitalplanung identisch dem schweren konjunkturellen Abschwung (unter den in Tz. 36 g... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Einführung der besonderen Funktionen mit der vierten MaRisk-Novelle

Rz. 3 Die in den EBA-Leitlinien formulierten Anforderungen an das Risikocontrolling waren bereits vor der vierten MaRisk-Novelle im Jahr 2012 im Rundschreiben enthalten und stellten daher grundsätzlich keine neuen Vorgaben für die Institute dar. Im Rahmen der vierten MaRisk-Novelle wurde die Risikocontrolling-Funktion jedoch nach den Vorstellungen der EBA ausgerichtet und ih... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 17 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 11/2010 (BA) zur Überarbeitung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 15. Dezember 2010

[…] nach eingehender Prüfung Ihrer Stellungnahmen zum Entwurf der MaRisk vom 09.07.2010 und anschließender Diskussion im Rahmen des Fachgremiums MaRisk am 07.10.2010 kann ich Ihnen heute die offizielle Neufassung der MaRisk zuleiten. Die entsprechenden Dokumente sind diesem Schreiben als Anlagen beigefügt. Sie sind zudem unter www.bafin.de und www.bundesbank.de abrufbar. Über ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 500 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 BA sind die durch die selbstständige Tätigkeit veranlassten Aufwendungen, dh, soweit sie mit dieser Tätigkeit in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 4 Abs 4 EStG; BFH BStBl II 2000, 670; BFH BStBl II 2021, 14; BFH/NV 2002, 188; BFH/NV 2002 2003, 1576). Erforderlich ist ein Veranlassungszusammenhang mit einer in... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / I. MaRisk und Prüfungspraxis

Mehrere Verbände äußerten die Besorgnis, dass die flexible und risikoorientierte Grundausrichtung der MaRisk durch eine Prüfungspraxis, die allein auf das "Abhaken" formaler Kriterien abstellt, nachträglich eingeschränkt werden könnte. Solche Entwicklungen wären auch aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Die Prüfung der Mindestanforderungen verlangt einen risikoori­entierten Pr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 24 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Erster Entwurf zur Überarbeitung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 18. Februar 2016

[…] ich kann Ihnen nun den ersten Entwurf einer neuen Fassung der MaRisk vorlegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BaFin und Deutscher Bundesbank gemeinsam entwickelt haben. Seit der letzten Überarbeitung der MaRisk im Jahr 2012 sind einige Themen zum Risikomanagement in den Vordergrund gerückt, die bisher noch nicht bzw. noch nicht explizit in den MaRisk verankert w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Fragen und Hinweise zum Themenkomplex FISG

§ 1 Abs. 10: Definition Auslagerungsunternehmen Wer bestimmt die Wesentlichkeit der aus-/weiterverlagerten Aktivitäten und Prozesse? Wenn die Einstufungen der Institute herangezogen werden: Wie sollen aufsichtliche Rechte/Befugnisse (siehe u. a. § 25b Abs. 4a) für ein bestimmtes Auslagerungsunternehmen im Fall abweichender Einstufungen durch verschiedene Institute anwendbar s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.1 Formelle und materielle Prüfung

Rz. 116 Die Hereinnahme von Sicherheiten kann also dazu beitragen, dass das Risiko aus der Kreditvergabe für das Institut begrenzt wird. Der Wert einer Sicherheit kann insoweit – in Abhängigkeit von der konkreten Finanzierung – von ganz erheblicher Bedeutung für die Risikobeurteilung sein. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Sicherheiten oft zu unkritisch oder zu opt... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung

Rn. 1479 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Dem StPfl müssen Anteile zugeteilt worden sein, ohne dass eine Gegenleistung zu erbringen ist. Das ist insb dann der Fall, wenn Aktien von einer AG oder einem Dritten ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben werden und diese nicht aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel stammen, sog Bonus- oder Freiaktien (s BMF v 14... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.4 Stresstests für Marktpreisrisiken des Handelsbuches

Rz. 137 Stresstests sind auch für die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken im Handelsbuch erforderlich. Dabei geht es in erster Linie um jene Risiken, die sich aus nachteiligen Wertänderungen von Positionen wie Rohstoffen, Krediten, Aktien, Wechselkursen und Zinssätzen aufgrund von Marktpreisschwankungen ergeben. Die Institute sollten mit Blick auf die entspr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1 Auslandsgeschäfte

Rz. 19 Wenn Gegenbestätigungen bei Auslandsgeschäften nicht eingeholt werden können, hat das Institut auf andere geeignete Weise die Existenz und den Inhalt der Geschäfte zu verifizieren (→ BTO 2.2.2 Tz. 2, Erläuterung). Bis zur zweiten MaRisk-Novelle im August 2009 war die Einholung von Gegenbestätigungen im Auslandsgeschäft nur erforderlich, sofern dies den internationalen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Weitere Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bejaht wurde die unterrichtende Tätigkeit zu Unrecht bei einem Informationsfahrtbegleiter (FG Berlin EFG 1977, 316). Die FinVerw nimmt bei nebenberuflicher Lehrtätigkeit von Handwerksmeistern an Berufs- und Meisterschulen idR freiberufliche Einkünfte an (H 18.1 EStH 2024 "Lehrtätigkeit"). Ebenso hat der BFH IV R 186/85 – insoweit in BFH BSt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Berichterstattung über die Ergebnisse des ICAAP und ILAAP

Rz. 17 Der BCBS erwartet im Risikobericht risikorelevante Kennzahlen wie aufsichtsrechtliches und ökonomisches Kapital, Aussagen zur Angemessenheit der Kapitalausstattung, Prognosen der Kapital- und Liquiditätskennzahlen sowie Refinanzierungspositionen und -pläne.[1] Mit der fünften MaRisk-Novelle wurde diese Anforderung ergänzt. Damit rücken neben der Darstellung der Risiko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 "Liste der Vertragselemente" im Überblick

Rz. 295 Aufgrund der Bedeutung des Auslagerungsvertrages für das Management auslagerungsspezifischer Risiken (→ BTR 4) ist es nicht überraschend, dass diverse Vertragselemente aufgezählt werden, die das auslagernde Institut mit dem Auslagerungsunternehmen im Auslagerungsvertrag zu vereinbaren hat. Die Anforderungen sind eher allgemeiner Natur und berücksichtigen natürlich in... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7 Rolle der Risikocontrolling-Funktion

Rz. 84 Die operative Umsetzung der Vorgaben aus dem Implementierungsplan obliegt in erster Linie den darauf spezialisierten "NPE-Abwicklungseinheiten" ("NPE-Workout Units" bzw. "NPE-WU"). Diese Einheiten müssen grundsätzlich vom Kreditvergabeprozess getrennt und in einem Bereich außerhalb des Marktes angesiedelt sein. Wenn Überschneidungen mit den an der Kreditvergabe beteil... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Zwei-Voten-Prinzip

Rz. 20 Insbesondere bei einer Neuordnung von Engagements werden auch Kreditentscheidungen getroffen, die per definitionem weit gefasst sind (→ AT 2.3 Tz. 2). Dafür gelten in der Intensivbetreuung grundsätzlich dieselben Vorgaben wie in der Normalbetreuung (→ BTO 1.1 Tz. 2, 4 und 5). Die Aufsicht sieht die Intensivbetreuung in Abgrenzung zur Problemkreditbearbeitung auch eher... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.1 Verwendung alternativer Messansätze bis Ende 2024

Rz. 61 Die regulatorischen Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken sind in Art. 312 ff. CRR niedergelegt. Demnach haben die Institute noch bis Ende 2024 die Wahl zwischen den folgenden Ansätzen, deren Verwendung mit unterschiedlich anspruchsvollen Voraussetzungen verknüpft ist: Der sogenannte "Basisindikatoransatz" ("Basis Indicator Approach", BIA) nach Art. 315 un... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Risikoanalyse

Rz. 169 Die MaRisk enthalten im Hinblick auf die Risikoanalyse keine konkreten Vorgaben. Es gilt der Grundsatz der Proportionalität. Die Intensität der Analyse hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse ab. Die MaRisk verlangen lediglich, dass die maßgeblichen Organisationseinheiten bei der Erstellung der Risikoanalyse einz... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

Rn. 1675 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323). Rn. 1676 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränk... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches/Entwicklung der Rechtsnorm

Rn. 1450 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Mit dem durch das JStG 2009 v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794 eingeführten § 20 Abs 4a EStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die AbgSt für StPfl und für Quellensteuerabzugsverpflichtete, insb für Kreditinstitute praktikabel auszugestalten. Insb bei Kapitalmaßnahmen, bei denen die Erträge nicht als Geldzahlung, sondern insb in Form von Ante... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.4 Grundsätzliche Anforderungen an Auslagerungen (§ 25b Abs. 1 und 2 KWG)

Rz. 58 Nach § 25b Abs. 1 Satz 1 KWG muss ein Institut bei einer Auslagerung von Aktivitäten oder Prozessen auf ein anderes Unternehmen, die für die Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder institutstypischen Dienstleistungen wesentlich sind, angemessene Vorkehrungen treffen, um übermäßige zusätzliche Risiken zu vermeiden. Die alte Regelung des § 25a Abs. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Die gemeinsame Plattform

Rz. 129 Die Umsetzung der MiFID[1] und ihrer begleitenden Durchführungsrichtlinie im Jahr 2007 machte Anpassungen in verschiedenen Regelwerken erforderlich. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Umsetzung des Art. 13 MiFID i. V. m. den Art. 5, 7, 8, 9, 13 und 14 MiFID-Durchführungsrichtlinie dar. Die dort statuierten Vorgaben sind schwerpunktmäßig organisatorische... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 22 Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise hat der Gesetzgeber im Rahmen des Trennbankengesetzes Regelungen in das Kreditwesengesetz aufgenommen, die es ermöglichen, zukünftig Pflichtverletzungen im Risikomanagement auch von Geschäftsleitern auf Gruppenebene strafrechtlich zu sanktionieren (§ 54a KWG). Die Anforderungen an die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 § 25a Abs. 1 KWG: Von der 6. KWG-Novelle bis zum CRD IV-Umsetzungsgesetz

Rz. 4 § 25a Abs. 1 KWG kann als zentraler gesetzlicher Anknüpfungspunkt der qualitativen Bankenaufsicht auf eine etwas längere Geschichte zurückblicken. Die gesetzliche Regelung wurde seit ihrer Einfügung in das KWG im Rahmen der 6. KWG-Novelle mehrmals angepasst und terminologisch geschärft. In ihrer ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1998 forderte die Bestimmung u. a. "ge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.5 Umgang mit gehebelten Transaktionen

Rz. 140 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen haben bei der Festlegung ihrer Strategie auch die Anforderungen von Abschnitt 4.3.2 (Gehebelte Transaktionen) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Die EBA erwartet von den Instituten zunächst, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsbereiche übe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 3, AT 5 – Risikokultur, Verhaltenskodex

Die Hintergründe, das Thema Risikokultur expliziter in den MaRisk zu verankern, habe ich schon im Begleitschreiben zum Konsultationsentwurf im Februar 2016 dargelegt. An dieser Stelle möchte ich nochmals betonen, dass mit der Anforderung, eine angemessene Risikokultur im Institut zu verankern, beileibe kein neuer Risikomanagementansatz gefordert wird. Mir ist aber wichtig, d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Definition notleidender Risikopositionen

Rz. 71 Unter "notleidenden Risikopositionen" ("non-performing exposures", NPE)[1] sind nach Anhang V Teil 2 Abschnitt 17 Nr. 213 Meldewesen-DVO solche Risikopositionen zu verstehen, die unter Art. 47a Abs. 3 Satz 1 CRR aufgeführt sind. Demnach werden für die Zwecke des Art. 36 Abs. 1 lit. m CRR die folgenden Risikopositionen als "notleidend" eingestuft: eine Risikoposition, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6 Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft

Rz. 305 Die Bankenaufsicht der BaFin hatte bereits im Juli 2017 ein Konsultationsverfahren gestartet, um die EBA-Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft vom 15. Juli 2015[1] in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.[2] Die Leitlinien der EBA enthalten insbesondere Regelungen für den Umgang mit Immobiliar- und Allgemein-Verbrauch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Schriftliche Fixierung und Vorlage der Prüfungsberichte

Rz. 2 Nach jeder Revisionsprüfung ist zeitnah ein schriftlicher Bericht zu erstellen. Der Prüfungsbericht ist somit das zentrale Informationsinstrument der Internen Revision. Zudem werden von der Aufsicht gewisse Vorgaben zur Gliederung bzw. zu den Mindestinhalten des Berichtes gemacht, die sich auf folgende Punkte beziehen: eine Darstellung des Prüfungsgegenstandes, eine Dars... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.3 Gesonderte Fremdwährungsstresstests

Rz. 324 Für Liquiditätsrisiken sind zudem regelmäßig angemessene Stresstests durchzuführen. Dabei sind sowohl institutseigene als auch marktweite Ursachen für Liquiditätsrisiken in die Betrachtung einzubeziehen. Das Institut hat die Stresstests individuell zu definieren, wobei den Stresstests zumindest unterschiedlich lange Zeithorizonte zugrunde zu legen sind (→ BTR 3.1 Tz.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Elemente der Organisationsrichtlinien

Rz. 23 Unter inhaltlichen Gesichtspunkten decken die Organisationsrichtlinien zunächst wesentliche Elemente des Risikomanagements gemäß § 25a Abs. 1 KWG ab. Darzustellen sind die aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen, die Regelungen zu den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen sowie zur Internen Revision. Zusätzlich muss aus den Organisationsrichtlinien hervor... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Wesentliche Veränderungen

Rz. 2 Die Institute haben sich bei wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation mit deren Auswirkungen auf ihre internen Kontrollverfahren und -prozesse sorgfältig auseinanderzusetzen. Wegen der besonderen Bedeutung für nahezu sämtliche Risikomanagementprozesse erwartet die Aufsicht eine vergleichbare Analyse auch bei wesentlichen Veränderungen in den IT-... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 29 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 10/2017 (BA) zu den BAIT Übermittlungsschreiben vom 3. November 2017

[…] die Informationstechnik ist – und deshalb steht sie auch zunehmend im Fokus von Angriffen – die Basisinfrastruktur für sämtliche bankfachlichen, aber auch alle nichtbankfachlichen Prozesse in den Instituten. In einer globalisierten Finanzwelt, in der immer mehr Menschen digital bezahlen bzw. Geld transferieren und in der viele Anleger ihre Geldanlage online bestreiten, sin... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Regelmäßige Berichterstattung über die Geschäftslage

Rz. 7 Mit der siebten MaRisk-Novelle wurden Anpassungen im Hinblick auf die Geschäftsmodellanalyse vorgenommen, wobei es sich hierbei weitgehend um eine Klarstellung der Begriffe sowie bestehender Anforderungen handelt. Bezüglich der Berichterstattung wurde in den Modulen AT 4.3.2 und BT 3.1 konkretisiert, dass neben der Berichterstattung zur Risikosituation eines Institutes... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 609 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bereits in § 12 S 1 des Preußischen EStG (pEStG) v 24.06.1891 (Preußische Gesetzessammlung 1891, 175) wurden "Zinsen, Renten und geldwerte Vorteile aus KapVerm jeder Art" der Besteuerung unterworfen. Ähnliche Formulierungen lassen sich in § 8 Abs 1 Nr 4 EStG 1920 (RGBl I 1920, 359), § 37 Abs 1 Nr 4 EStG 1925 (RGBl I 1925, 189) und in § 20 A... mehr