Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 MaRisk als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift

Rz. 185 In Deutschland haben sich die von BaFin und Bundesbank im Jahr 2005 erstmals veröffentlichten MaRisk zur Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 25a Abs. 1 KWG und § 25b KWG bewährt. Bei dem Rundschreiben handelt es sich um norminterpretierende Verwaltungsvorschriften, die für die Institute rechtlich nicht verbindlich sind. Sie tragen jedoch als "Benc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11 Erleichterungen in Krisenzeiten

Rz. 19 Um krisenbedingte Personalengpässe abzufedern, hat die BaFin während der COVID-19-Pandemie in Ausnahmefällen eine Flexibilisierung des Mitarbeitereinsatzes im Sinne wechselnder Aufteilung der krediterfahrenen Mitarbeiter zwischen den Bereichen Markt und Marktfolge für vertretbar gehalten, um dadurch die Operationsfähigkeit der Institute zu erhalten. Mitarbeiter des Ma... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Entwicklung der Risikotragfähigkeitskonzepte in Deutschland

Rz. 20 Die Aufsicht beobachtet seit 2004 eine deutliche methodische Weiterentwicklung der Risikotragfähigkeitskonzepte in deutschen Kreditinstituten. Anfang 2007 hat die Deutsche Bundesbank eine Befragung einzelner Institute zur internen Steuerung durchgeführt. Dabei wurden die Themenbereiche "interner Kapitalbegriff", "Ermittlung des ökonomischen Kapitalbedarfes" und "Steue... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Ereignisse unterschiedlicher Schweregrade

Rz. 232 Nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute sowohl bei Sensitivitäts- als auch bei Szenarioanalysen unterschiedliche Schweregrade berücksichtigen.[1] Rz. 233 Die Szenarien sollten so ausgestaltet sein, dass die Stresstests über den gesamten Konjunkturzyklus hinweg aussagekräftig im Hinblick auf die Stabilität des Institutes sind. Wenn eine Rezession eintritt,... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6 Anrechnung von Diversifikationseffekten bei deutschen Instituten

Rz. 288 In den Jahren 2009 und 2010 führte die Deutsche Bundesbank Umfragen bei insgesamt 150 deutschen Instituten durch, um einen tieferen Einblick in die institutsinternen Risikotragfähigkeitskonzepte zu gewinnen. Der auf Basis dieser Umfrage erstellte Bericht der Deutschen Bundesbank befasst sich auch mit dem Themenkomplex Diversifikation. Demnach ging die Mehrzahl der in... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Überblick über die Entwicklung der Anforderungen an Auslagerungen

Rz. 16 Der deutsche Gesetzgeber hat erstmals im Rahmen der sechsten KWG-Novelle im Jahr 1998 in § 25a Abs. 2 KWG a. F. für Institute Anforderungen an die Zulässigkeit und Ausgestaltung der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen festgelegt. Die Aufnahme der Regelung in das KWG stellte zugleich klar, dass die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2024. Rn. 236 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Hier werden im Folgenden Tä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Genehmigung des Konzeptes

Rz. 67 Das Konzept sowie die Aufnahme der laufenden Geschäftstätigkeit sind von den zuständigen Geschäftsleitern unter Einbeziehung der für die Überwachung der Geschäfte verantwortlichen Geschäftsleiter zu genehmigen. Diese Genehmigungserfordernisse waren grundsätzlich bereits Gegenstand der MaH[1] und der MaK[2] und wurden durch die MaRisk ausgeweitet. Durch die Bezugnahme ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 41 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 10/2021 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 16. August 2021

[…] ich freue mich, Ihnen nunmehr die finale Fassung der MaRisk vorlegen zu können, wie sie sich nach Abschluss des im Oktober 2020 angestoßenen Konsultationsverfahrens darstellt. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen sowie der Diskussionen in den drei Sitzungen des Fachgremiums MaRisk am 12. und 19.02. sowie am 04.03.2021 sind noch für eine Reihe von strittigen Punkt... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gewinnausschüttung einer "optierenden Gesellschaft"

Rn. 241a Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Infolge des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050), können ab dem VZ 2022 Personenhandels- und Partnerschaftgesellschaften gem § 1a Abs 1 S 1 KStG beantragen, wie eine KapGes (sog "optierende Gesellschaft") und ihre Gesellschafter wie nicht persönlich haftende Gesellschafter einer ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Abgrenzung zu den Vertriebsbereichen

Rz. 67 Die Compliance-Funktion ist grundsätzlich in einem von den Bereichen Markt und Handel unabhängigen Bereich anzusiedeln. Zwischenzeitlich waren im Rahmen der Konsultationsphase zur fünften MaRisk-Novelle Ausnahmen für Institute mit zwei Geschäftsleitern durch eine entsprechende Erläuterung vorgesehen. Bei diesen Instituten sollte die Wahrnehmung der Funktion des Compli... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Über-Kreuz-Zuständigkeiten für Marktbereiche

Rz. 15 Nicht vereinbar mit dem Grundsatz der Funktionstrennung ist ferner das Vorliegen von sogenannten "Über-Kreuz-Zuständigkeiten" der Geschäftsleiter für entsprechend aufgeteilte Marktbereiche und marktunabhängige Bereiche. Diese würden, bezogen auf das risikorelevante Kreditgeschäft, bei einem Zwei-Personen-Vorstand z. B. dann vorliegen, wenn ein Geschäftsleiter gleichz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Erstellung und Überprüfung des Produktkataloges (Tz. 2)

Rz. 20 2 Das Institut hat einen Katalog jener Produkte und Märkte vorzuhalten, die Gegenstand der Geschäftsaktivitäten sein sollen. In einem angemessenen Turnus ist zu überprüfen, ob die Produkte noch verwendet werden. Produkte, die über einen längeren Zeitraum nicht mehr Gegenstand der Geschäftstätigkeit waren, sind zu kennzeichnen. Der Abbau von Positionen ist davon unberü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.7 Entscheidungsprozess in Krisenzeiten

Rz. 106 Die BaFin hat den Entscheidungsprozess, ob ein Institut eine erforderliche Sanierung begleitet, für die Dauer der COVID-19-Pandemie ausgesetzt. Damit konnte die Kreditvergabe an Kreditnehmer auch dann erfolgen, wenn die Kapitaldienstfähigkeit krisenbedingt vorübergehend nicht gegeben bzw. im Wesentlichen vom weiteren Verlauf der Krise abhängig war. Insbesondere hat d... mehr

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ZErb 08/2026, Ehevertraglic... / 2. Abwandlung

Beispiel Das Endvermögen der Ehefrau beträgt 7 Mio. EUR. Das Endvermögen des Ehemanns beträgt 2 Mio. EUR und ist komplett durch Barzuwendungen der Ehefrau innerhalb der letzten zehn Jahre entstanden. Diese Zuwendungen wurden noch nicht gegenüber dem Finanzamt erklärt. Zudem hat F einen weiteren Sohn aus erster Ehe, der nicht Erbe werden soll und auch nur einen möglichst geri... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anteilstausch mit Barkomponente (§ 20 Abs 4a S 2 EStG)

Rn. 1462 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Erhält der StPfl in den Fällen des Anteilstausches nach § 20 Abs 4a S 1 EStG zusätzlich zu den Anteilen eine Gegenleistung, sog Barkomponente, so gilt diese insoweit als Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG. Daneben findet aber auch noch die Regelung des § 20 Abs 4a S 1 EStG Anwendung, wonach die AK der hingegebenen Anteile die AK der erhaltene... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 275 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ist eine PersGes sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig, gilt diese Tätigkeit nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Diese Regelung ist Ausdruck der sog Abfärbetheorie. Sie beruht auf der These der st höchstrichterlichen Rspr (vgl BFH BStBl II 1984, 152 mwN; BFH BStBl II 1998, 254; BT-Drs 10/3663, 8) und auc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Kritik an der Prüfungspraxis

Rz. 153 Die Öffnungsklauseln der MaRisk gestatten den Instituten erhebliche Freiräume, innerhalb derer sich passende individuelle Umsetzungslösungen realisieren lassen. Der risikoorientierte Charakter der MaRisk könnte jedoch durch eine Prüfungspraxis, die ausschließlich auf das Abhaken formaler Kriterien abstellt, konterkariert werden. Bei der Prüfung der Mindestanforderung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Objektbesichtigungen in Krisenzeiten

Rz. 176 Mit der COVID-19-Pandemie waren über einen längeren Zeitraum Reisebeschränkungen und massive Einschränkungen persönlicher Kontakte verbunden (teilweiser bzw. vollständiger "Lockdown"), womit die ansonsten obligatorische Außen- und Innenbesichtigung zu beleihender Immobilienobjekte nicht oder nur eingeschränkt möglich war. Vor diesem Hintergrund hat die BaFin vorüberg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 8 Anpassungsprozesse

1 Einführung und Überblick Rz. 1 Aufgrund des technologischen Fortschrittes sowie umfangreicher Marktliberalisierungen sind die Finanzmärkte heutzutage dynamischer und vernetzter als je zuvor. Das wirkt sich zunächst einmal auf die Entwicklung von Produkten aus. Private und institutionelle Nachfrager von Finanzdienstleistungen haben auf der einen Seite ständig Bedarf an neuen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnerzielungsabsicht

Rn. 25 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ihre Bedeutung als subjektives Tatbestandselement wird von einer offenbar im Vordringen begriffenen Auffassung bestritten: mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Diskontierung Pensionsverpflichtungen

Die angehängte und in der Sitzung vorgestellte Präsentation enthält Klarstellungen und ergänzende Hinweise zum RTF-Leitfaden von 05/2018 und veranschaulicht die Konsequenzen anhand von Beispielen. Ein Vertreter der Kreditwirtschaft merkte dazu an, dass er mit der vorgetragenen Auslegung leben könne. Der RTF-Leitfaden sei jedoch nicht eindeutig, daher bedürfe es einer offiziel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Geeignete Verfahren

Rz. 57 Für die Marktgerechtigkeitskontrolle sind, ggf. differenziert nach Handelsgeschäftsarten, geeignete Verfahren einzurichten. Dabei sollte sichergestellt werden, dass sich die Kontrolle auf den Zeitpunkt des Abschlusses bezieht. Verzögerungen können in Abhängigkeit von der Volatilität der Märkte zu Abweichungen führen, die das Ergebnis der Marktgerechtigkeitskontrolle v... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Überprüfung der Vorgaben durch die Aufsichtsbehörden im Rahmen des SREP

Rz. 38 Die Aufsicht muss sich im Rahmen des SREP intensiv mit den Methoden, Prozessen, Verfahren und Strategien der Institute auseinandersetzen und diese u. a. hinsichtlich ihrer Angemessenheit bezüglich einer dauerhaften Sicherstellung der Risikotragfähigkeit beurteilen. Dabei misst sie bei der Beurteilung des ICAAP verstärkt der Datenhaltung sowie den Management-Informatio... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Wechselwirkungen mit dem Bewertungsturnus

Rz. 14 Grundsätzlich empfiehlt es sich nicht, stark von Parameterschwankungen abhängige Bestände nur alle drei Monate zu bewerten und gleichzeitig bei der Festlegung der Limite auf eine nahezu hundertprozentige Auslastung abzustellen, weil damit bereits kleine Änderungen der zugrunde liegenden Marktrisikoparameter eine Limitüberschreitung zur Folge haben könnten. Außerdem wä... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Sinngemäße Anwendung des § 15b EStG (§ 20 Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 1553 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Werden im Bereich des KapVerm Verluste aus einem Steuerstundungsmodell erzielt, sind diese Verluste weder mit anderen Einkünften aus KapVerm noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechenbar. Dies ergibt sich aus der gesetzlich in § 20 Abs 7 EStG fixierten sinngemäßen Anwendung von § 15b EStG (Verluste im Zusammenhang mit Steuers... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Verwendung interner Modelle

Rz. 94 Die Verwendung interner Modelle für die Zwecke der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung ist seit Jahren immer wieder umstritten. Zwar war dies seit 1996 (für Marktpreisrisiken) bzw. 2004 (für Adressenausfallrisiken und operationelle Risiken) grundsätzlich möglich. Allerdings sind bei Untersuchungen zu den Berechnungen für vorgegebene Beispielportfolios sehr untersc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1.1 Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo)

Rz. 230 Die prominenteste Schwester der MaRisk für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute waren die im Januar 2009 von der BaFin veröffentlichten "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen" (MaRisk VA).[1] Die MaRisk VA gaben auf der Basis des damaligen § 64a des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) einen Rah... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriffsdefinitionen

Rn. 204 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gewinnanteile sind nur ausgeschüttete Gewinne der Gesellschaft. Nicht erfasst werden demnach von der Gesellschaft in Rücklagen eingestellte bzw auf neue Rechnung vorgetragene Beträge. Andererseits ist es unbedeutend, ob die Ausschüttungen aus dem laufenden Gewinn, einem Gewinnvortrag oder aus einer Gewinnrücklage geleistet werden. Gewinnaus... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundzüge des Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens

Rn. 20 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch die KSt-Reform 1977 sollte die seinerzeit bestandene Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne nach dem KStG und EStG beseitigt werden. Dieses geschah in einem zweistufigen Anrechnungsverfahren, wobei die endgültige Besteuerung beim Anteilseigner nach § 20 EStG nach dessen individuellen Einkommens- und Progressionssituation erfolgte. Di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.2 Basisrisiko

Rz. 24 Das "Basisrisiko" ist das Risiko, das sich aus den Auswirkungen relativer Zinsänderungen auf zinssensitive Instrumente ergibt, die zwar ähnliche Laufzeiten aufweisen, deren Preise jedoch auf unterschiedlichen Zinsindizes basieren. Es resultiert aus einer nicht perfekten Korrelation bei der Anpassung der Zinserträge und -aufwendungen verschiedener zinssensitiver Instru... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Ergänzungen im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle

Rz. 5 Auf Basis der überarbeiteten EBA-Leitlinien zur internen Governance sowie entsprechender Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis hat die deutsche Aufsicht die Anforderungen an die besonderen Funktionen im Zuge der fünften MaRisk-Novelle im Jahr 2017 an verschiedenen Stellen ergänzt. Für die Interne Revision waren mit der fünften MaRisk-Novelle vor allem Anpassungen im Hinb... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausländische Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse

Rn. 1478 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die zugeteilten Anteile müssen von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse herrühren, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat. Diese Einschränkung auf ausländische Subjekte erfolgte mit dem JStG 2020 v 28.12.2020, BStBl I 2020, 3096 mit Wirkung zum 01.01.2021. Zuvor waren auch Inlandsfälle von der Norm umfasst. mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3 Nationale Umsetzung der CRD

Rz. 27 Die Art. 22 und 123 der Bankenrichtlinie wurden in Deutschland durch eine Präzisierung des § 25a Abs. 1 KWG umgesetzt. Auf der "untergesetzlichen Ebene" wurden ferner Anforderungen an ein gesamtbankbezogenes holistisches Risikomanagement entwickelt. Ergebnis waren die MaRisk in der Fassung vom 20. Dezember 2005, die auf der Basis des § 25a KWG einen qualitativen Rahme... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / II. Kleine Kreditinstitute

Bei kleinen Kreditinstituten führte die in den MaK vorgesehene Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge bis einschließlich in die Ebene der Geschäftsleitung häufig zu Umsetzungsproblemen. Insbesondere waren aufgrund der begrenzten Zahl von qualifizierten Mitarbeitern im Kreditgeschäft keine sachgerechten Vertretungsregelungen darstellbar. Um dieser Problematik abzuhelfen, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Lehren aus anderen Extremsituationen

Rz. 23 Nicht nur die Finanzmarktkrise und die COVID-19-Pandemie waren für die Kreditwirtschaft – und natürlich auch die Realwirtschaft – mit enormen Herausforderungen verbunden. Auch die aktuellen Kriege und kriegsähnlichen Zustände in verschiedenen Regionen der Welt, die in einer kultivierten Gesellschaft eigentlich der Vergangenheit angehören sollten, gehen nicht spurlos a... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 1206 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bis zur Einführung der AbgSt wurden die Gewinne aus der Veräußerung von im PV gehaltene Kapitalanlagen grundsätzlich den nicht steuerbaren Vorgängen auf privater Vermögensebene zugeordnet. § 20 Abs 2 EStG (bis VZ 2008) unterwarf ausnahmsweise Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen der Besteuerung, wenn die Kapital- bzw Ertragsforderung get... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Liquiditätsreserven – neues Untermodul BTR 3.2

Die Anforderung angemessener Liquiditätsreserven für Liquiditätsengpässe ist für sich genommen nicht neu und auch schon in der aktuellen Fassung der MaRisk enthalten (Erläuterung zu BTR 3 Tz. 5). Aufgrund der Konvergenzarbeiten von CEBS ("Guidelines on Liquidity Buffers") ergeben sich allerdings künftig deutlich detailliertere Vorgaben hinsichtlich der quantitativen und qual... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte

Rz. 275 Im Rahmen der vierten MaRisk-Novelle wurden im Modul AT 4.1 einige Aspekte aus dem Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte ("RTF-Leitfaden") vom Dezember 2011[1] aufgegriffen. Gleichzeitig wurde in die MaRisk der explizite Hinweis aufgenommen, dass sich Einzelheiten zur weiteren Auslegung der Anforderungen aus diesem Leitfad... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Votierung und Prozesse bei Entscheidungen der Geschäftsleiter

Rz. 68 Unberührt von dieser Ausnahmeregelung bleibt allerdings die grundsätzliche Verpflichtung zur Einholung der Voten aus den Bereichen Markt und Marktfolge und zur ordnungsgemäßen Kreditbearbeitung (→ BTO 1.1 Tz. 5, Erläuterung). Insoweit sind die Funktionstrennung und die Prozessanforderungen von der Ausnahmeregelung nicht betroffen. Das Einholen der Voten kann dabei der... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Verantwortung der Geschäftsleitung

Rz. 26 Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements und somit insbesondere auch für die ordnungsgemäße Steuerung und Überwachung der Risiken aus dem Kreditgeschäft. Sie wird dieser Verantwortung nur gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung treffen kann (→ AT 3 Tz. 1). We... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Erstellung eines Konzeptes

Rz. 11 Das Konzept baut auf der Risikoanalyse auf. Soweit sich hieraus wesentliche Konsequenzen für das Management der Risiken ergeben, sind diese neben den Ergebnissen der Risikoanalyse im Konzept darzustellen. Die Darstellung der Konsequenzen muss im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen. Insofern empfiehlt es sich, diese Darstellung mit Handlungsempfehlunge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Risikomanagement auf Institutsebene nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 147 Gesetzliche Grundlage der MaRisk und Anknüpfungspunkt für die Umsetzung des "Supervisory Review Process" (SRP) ist § 25a Abs. 1 KWG, der von den Instituten eine "ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" fordert. Das KWG zielt diesbezüglich in erster Linie auf ein aus qualitativer Sicht angemessenes Risikoumfeld in den Instituten ab, das zur Stärkung des Risikobewusstsei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.1 Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT)

Rz. 282 Die Grundsätze des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung[1] enthalten nicht nur Vorgaben für das Risikomanagement (→ Kapitel 2.6.1), sondern betreffen in einem hohen Maße auch die Informationstechnologie. Die IT-relevanten Vorgaben wurden erstmals im November 2017 als Konkretisierung der M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Regelungen zur Auslagerung von Bereichen auf ein anderes Unternehmen (2001)

Rz. 44 Der Gesetzgeber hatte bereits 1998 mit § 25a Abs. 2 KWG (jetzt § 25b KWG) einen gesetzlichen Rahmen für die Auslagerungsaktivitäten der Institute geschaffen. Obwohl sich die Industrie eine Präzisierung der gesetzlichen Anforderungen wünschte, dauerte es eine ganze Weile, bis die Aufsicht Verwaltungsvorschriften zu § 25a Abs. 2 KWG vorlegen konnte. Der endgültigen Fass... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.4 Aufhebung der Einstufung als "notleidend"

Rz. 98 Nach Anhang V Teil 2 Abschnitt 17 Nr. 228 Meldewesen-DVO sind bisher als notleidend eingestufte Risikopositionen nicht mehr als notleidend anzusehen, wenn alle Voraussetzungen gemäß Art. 47a Abs. 4 CRR erfüllt sind. Rz. 99 Laut Art. 47a Abs. 4 CRR werden Risikopositionen, die nicht Gegenstand einer Stundungsmaßnahme waren, für die Zwecke des Art. 36 Abs. 1 lit. m CRR ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Berücksichtigung des spezifischen Risikos eines Emittenten

Rz. 133 Vom Anwendungsbereich der MaRisk werden grundsätzlich alle Kreditgeschäfte im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG erfasst. Dazu zählen u. a. auch gehandelte Aktien. Die Limitierung und Überwachung der Positionen bei gehandelten Aktien erfolgen regelmäßig im Zuge des Marktpreisrisikocontrollings. Sie werden jedoch i. d. R. nicht auf Emittentenlimite im Rahmen des Kreditrisikoco... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zurechnung

Rn. 81a Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Einkünfte nach § 18 EStG sind demjenigen zuzurechnen, der einen entsprechenden Tatbestand verwirklicht (BFH BStBl II 1990, 377). Nach Übertragung des Urheberrechts durch einen Autor (§ 8 Abs 3 UrhRG aF) waren Honorare nicht vom Urheber, sondern vom Empfänger zu versteuern (BFH BStBl III 1964, 206 zum in einem Orden gebundenen Autoren). Ents... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1350 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus Renten- und Lebensversicherungen gem § 20 Abs 1 Nr 6 EStG auch Veräußerungsgewinne der in § 20 Abs 1 Nr 6 genannten Renten- und Lebensversicherun... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Anwendung für die AbgSt

Rn. 806 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die AbgSt ist für Leistungen nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG gem § 52 Abs 37a EStG idF StSenkG erstmals auf Leistungen anzuwenden, die der Gläubiger der Leistung nach Ablauf des ersten Wj des BgA erzielt, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist. Bei einem kalendergleichen Wj des BgA wären es somit erstmals Leistungen, d... mehr