Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.3 Durchbrechung der Festsetzungsfrist

Rz. 182 Abs. 4 ermöglicht zur Durchführung der danach erforderlichen Änderungen die Durchbrechung der Festsetzungsfrist. Trotz des Ablaufs der regelmäßigen Festsetzungsfrist kann noch eine Änderung des Steuerbescheids erfolgen, d. h. die Festsetzungsfrist läuft nicht ab, sondern wird entsprechend der Regelung des Abs. 4 verlängert.[1] Die Frage der Durchbrechung der Festsetz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Innenumsatz / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Innenumsätzen

Um einen Vorsteuerabzug vornehmen zu können, muss der Unternehmer den jeweiligen Eingangsumsatz einem entsprechenden Ausgangsumsatz zuordnen (maßgeblich ist für den Vorsteuerabzug immer die "Verwendungsabsicht" im Moment des Leistungsbezugs). Erst nach Prüfung der steuerlichen Folgen des geplanten oder tatsächlichen Ausgangsumsatzes kann eine Feststellung über die Vorsteuera...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.11 Beweislast

Rz. 174 Die Frage, wer den Beweis zu führen hat, ob die Tatbestandsvoraussetzungen der Änderung der Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO vorliegen, ist im Gesetz nicht geregelt. Wegen der Amtsermittlungspflicht[1] kann es im Steuerrecht abgesehen von Sonderregelungen wie § 162 Abs. 3 S. 1 AO keine subjektive Beweislast (Beweisführungslast) geben. Daher haben das FA b...mehr

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Innenumsatz / 1 Nichtsteuerbarkeit des Innenumsatzes

Eine steuerbare Leistung liegt nur dann vor, wenn der Unternehmer gegenüber einem Dritten (Unternehmer oder Nichtunternehmer) eine Leistung gegen Entgelt erbringt oder wenn er in genau definierten gesetzlichen Fiktionen eine Leistung für unternehmensfremde Zwecke[1] ausführt. An einer solchen, nach außen gerichteten Leistung fehlt es bei einem Innenumsatz, bei dem der Untern...mehr

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Innenumsatz / 2 Ausnahmen von der Nichtsteuerbarkeit

In bestimmten Fällen kann auch ein Vorgang, der im Inland zu einem nicht steuerbaren Innenumsatz führt, durch grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen zu einem steuerbaren Umsatz führen: Verbringen von Gegenständen innerhalb eines Unternehmens zwischen 2 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Innergemeinschaftliches Verbringen). In diesem Fall liegt nach § 3 Abs. 1a UStG im...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Umfang der Folgeänderung

Rz. 32 Der Umfang der Folgeänderung bestimmt sich nach dem bindenden Inhalt Grundlagenbescheid; es erfolgt keine Gesamtaufrollung (vgl. den Ausdruck "soweit" in Nr. 1).[1] Die Finanzbehörde ist zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als die Bindungswirkung des Folgebescheids reicht. Daher wird die Bestandskraft des Folgebescheids nur insowe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.5 Änderung von Steuerbescheiden bei Verlustabzug, § 10d EStG

Rz. 51 Für die Fälle des Verlustrücktrags nach § 10d EStG, die i. d. R. eine Änderung der Vorjahresveranlagung erfordert, gibt § 10d Abs. 1 S. 3 EStG eine eigenständige Änderungsvorschrift, die sowohl bei einer Änderung aufgrund erstmaliger Gewährung des Verlustrücktrags als auch bei einer Änderung der Höhe des bereits gewährten Rücktrags eingreift. Die Vorschrift ähnelt § 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.4 Kollision im Regelungsbereich der Steuerfestsetzungen

Rz. 46 § 174 Abs. 1 AO ist nur anwendbar, wenn eine Kollision in den Regelungsbereichen der Steuerbescheide vorliegt, wenn also ein Steuerbescheid einen Sachverhalt in seinen Regelungsbereich unrechtmäßig einbezogen hat (unvereinbare doppelte Berücksichtigung). Die Frage, wie oft und in welchem Steuerbescheid ein Sachverhalt zu berücksichtigen ist, beantwortet die sich aus d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Schätzung

Rz. 69 Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist lediglich eine Schlussfolgerung. Eine neue Schätzung rechtfertigt daher nicht die Änderung der Steuerfestsetzung nach § 173 AO. Es handelt sich um eine neue Schlussfolgerung, nicht um eine neue Tatsache. Auch eine Schätzung kann nur geändert werden, wenn neue Tatsachen vorliegen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass einer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Steuererheblichkeit der Tatsachen

Rz. 74 Die Tatsache muss steuererheblich (rechtserheblich) sein. Der Begriff der Rechtserheblichkeit hat eine doppelte Bedeutung. In der ersten Bedeutung sind Tatsachen rechtserheblich, wenn sie zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen und damit der Steuer führen. Die Steuererheblichkeit muss gegenüber dem Stpfl., nicht gegenüber einem Dritten bestehen.[1] Maßgeblich sin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.1 Begriff des Bekanntwerdens

Rz. 94 Tatsachen oder Beweismittel müssen "nachträglich bekannt geworden" sein, d. h., die Tatsachen oder Beweismittel müssen im maßgebenden Zeitpunkt bereits bestanden haben[1] und der Finanzbehörde bis zur Veranlagung unbekannt gewesen sein. Tatsachen, die erst nach Eintritt der Bestandskraft des Steuerbescheids entstehen, rechtfertigen daher nicht die Änderung nach § 173 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2 Begriff des materiellen Fehlers

Rz. 16 Die beiden Tatbestände des § 177 in Abs. 1 und 2 AO sehen die Berichtigung von "materiellen Fehlern" vor. In der ursprünglichen Fassung des § 177 AO v. 16.3.1976 lautete die Bezeichnung "Rechtsfehler". Dadurch waren Zweifel entstanden, was unter Rechtsfehler zu verstehen sei; insbesondere war zweifelhaft geworden, ob Unrichtigkeiten i. S. d. § 129 AO unter den Begriff...mehr

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Musterfall: Besteuerung ein... / 2.4.2 Besteuerungsrecht Deutschlands und/oder der Schweiz

Die Zuordnung des Besteuerungsrechts richtet sich nach den Art. 5 bis 8 DBA, die Besteuerung in Deutschland dazu noch nach Art. 10 Abs. 1 DBA. Besteuerungsrecht für bestimmtes Vermögen: Unbewegliches Vermögen, das ein Erblasser, der im Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte, in Deutschland besaß, kann in Deutschland besteuert werden (Art. 5 Abs. 1 DBA). Das vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3 Tatbestand der Änderungssperre

Rz. 243 Die Änderungssperre knüpft nach § 173 Abs. 2 AO an die Außenprüfung an. Der Änderungssperre unterliegen Steuerbescheide, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind. Hat die Außenprüfung nicht zum Erlass von Steuerbescheiden geführt, sind also die vor der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide unverändert geblieben, knüpft die Änderungssperre an die Mitteilung nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.3 Nachträgliches Bekanntwerden im Verhältnis zu anderen Änderungsvorschriften

Rz. 108 Der maßgebliche Zeitpunkt für das Bekanntwerden neuer Tatsachen richtet sich nach dem der letzten sachlichen Prüfung des Steuerbescheids. Ein Änderungsbescheid tritt in verfahrensrechtlicher Hinsicht an die Stelle des ursprünglichen Bescheids. Daher müssen in ihm alle bekannten oder als bekannt geltenden Tatsachen verwertet werden. Tatsachen und Beweismittel, die bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Maßgebliche Dienststelle

Rz. 118 Die Tatsache oder das Beweismittel dürfen der organisationsmäßig für die Veranlagung berufenen Dienststelle der zuständigen Finanzbehörde zum maßgebenden Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sein.[1] Maßgebliche Dienststelle ist die für den Steuerfall organisationsmäßig zuständige Stelle. Ergeben sich die Tatsachen aus der von dieser Dienststelle geführten Akten, sind sie...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3 Meldefrist und -pflicht des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter und die ggf. zu zahlende Ausgleichsquote jährlich zu melden. Dabei haben sie selbst zu prüfen, ob sie in ausreichendem Umfang schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Hinweis Meldefrist 31.3. Die unter Umständen erforderliche Meldung ist rückwirkend für das abgelaufene Kalen...mehr

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Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 7 Anschluss an Krankengeld

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung bis zum 6.4.2025. Krankengeld bezieht sie in der Zeit vom 7.4.2025 bis zum 10.5.2025. Ab dem 11.5.2025 bis zum 17.6.2025 nimmt sie unbezahlten Urlaub in Anspruch. Am 18.6.2025 nimmt sie die Arbeit wieder auf. Ergebnis Im Anschluss an den Bezug von Krankengeld bleibt die versicherungspflichtige Besc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.4 Maßgebender Zeitpunkt bei neuen Beweismitteln

Rz. 117 Diese Grundsätze gelten auch für Beweismittel. Auch Beweismittel rechtfertigen eine Änderung der Steuerfestsetzung nur, wenn sie vor dem maßgebenden Zeitpunkt bereits bestanden, der maßgebenden Stelle aber nicht bekannt waren.[1] Das bedeutet, dass ein nachträglich angefertigtes Gutachten eine Änderung der Steuerfestsetzung nicht rechtfertigen kann. Ebenso ist ein na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.1 Anwendungsbereich und Regelungsgrund

Rz. 131 Abs. 4 regelt den Fall, dass ein Steuerbescheid aufgrund eines Rechtsbehelfs durch Einspruchsentscheidung bzw. gerichtliches Urteil oder auf Antrag des Stpfl. zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert worden ist. Die Folge einer solchen Änderung oder Aufhebung des ursprünglichen Bescheids ist eine "negative widerstreitende Steuerfestsetzung" weil ein Sachverhalt, a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.3 Abwägung der beiderseitigen Pflichtverletzungen

Rz. 159 Liegt eine Pflichtverletzung sowohl der Finanzbehörde als auch des Stpfl. vor, hat eine Abwägung der gegenseitigen Pflichtverletzungen zu erfolgen.[1] Eine Pflichtverletzung durch den Stpfl. wiegt bei gleichem Maß des Verschuldens grundsätzlich schwerer als eine solche der Finanzbehörde. Aufgrund der Steuererklärungspflicht ist es primäre Aufgabe des Stpfl., der Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Diese Vorschrift stellt den Versuch dar, das Problem der widerstreitenden Steuerfestsetzungen gesetzgeberisch zu lösen. Eine widerstreitende Steuerfestsetzung liegt vor, wenn aus einem Sachverhalt unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen werden, die sich nach der gesetzlichen Wertung gegenseitig ausschließen.[1] Beispielsweise kann es vorkommen, dass derselbe Vorgan...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Einzubeziehende Einkünfte (Einnahmen)

Wie sich aus Art. 6 Abs. 4 (Fassung OECD-MA) ergibt, hat das o. g. Belegenheitsprinzip Vorrang vor allen anderen Verteilungsnormen. Im Gegensatz zum nationalen Recht fallen sämtliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unter diese Norm, da die Nutzung von Grund und Boden im Vordergrund steht. Aber auch Einkünfte aus unbeweglichem Betriebsvermögen, sei es in einem Gewerbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.6 Steuer- und Satzungsklauseln

Rz. 141 Aus § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ist die Lösung des Problems der Steuer- und Satzungsklauseln abzuleiten. Eine Steuerklausel liegt vor, wenn die Parteien eines Rechtsgeschäfts diesem die Bestimmung beifügen, es solle nur wirksam sein, wenn die von den Parteien übereinstimmend unterstellten steuerlichen Wirkungen einträten. Sollte die Finanzverwaltung aus dem Sachverhal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung, Abs. 2 S. 2

Rz. 162 Durch Gesetz v. 9.12.2004[1] ist Abs. 2 durch einen neuen S. 2 ergänzt worden. Danach gilt die nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung nicht als rückwirkendes Ereignis. Die Gesetzesänderung ist mit BFH v. 6.3.2003, XI R 13/02, BStBl II 2003, 554, BFH/NV 2003, 959 begründet, wonach es sich bei der Spendenbescheinigung nach § 48 Abs. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Berichtigung anlässlich der Durchbrechung der Bestandskraft

Rz. 1 Abs. 1 und 2 enthalten gleichlautende Vorschriften für die Berichtigung von Steuerbescheiden zugunsten und zuungunsten des Stpfl. § 177 AO ist die Konsequenz einerseits aus dem Grundsatz, dass bei einer Änderung des Bescheids keine Gesamtaufrollung erfolgt, und andererseits aus dem Grundsatz der Bestandskraft. Da bei Änderung eines Verwaltungsakts keine Gesamtaufrollun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 32 Die Berücksichtigung von materiellen Fehlern nach § 177 AO hängt eng mit dem Prinzip der Bestandskraft zusammen (vgl. Rz. 1). Daraus folgt, dass eine Berichtigung nur möglich ist, soweit die Bestandskraft bereits durch die Änderungsvorschrift durchbrochen ist. Über den Umfang der Durchbrechung der Bestandskraft durch diese Änderungsvorschrift darf die Berichtigung nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Begriff der Rückwirkung

Rz. 72 "Rückwirkend" ist ein den steuerlich relevanten Sachverhalt änderndes Ereignis, wenn die Änderung zeitlich nach dem Entstehen des Steueranspruchs erfolgt und daher nachträglich der Finanzbehörde bekannt wird. Das Ereignis muss zu einer Änderung des Sachverhalts führen und nicht nur zu einer anderen rechtlichen Beurteilung des gleich gebliebenen Sachverhalts.[1] Tritt...mehr

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Innenumsatz / 4 Vorsteuerberichtigung bei Innenumsatz

Eine Vorsteuerberichtigung kann sich ergeben, wenn Gegenstände des Anlagevermögens, Gegenstände des Umlaufvermögens, bezogene sonstige Leistungen oder andere, nachhaltig genutzte Leistungen anders für zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsleistungen verwendet werden, als dies zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs geplant war. Im Zusammenhang mit Innenumsätzen ist eine Vorsteu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 2 Die Willensbildung des Betriebsrats erfolgt ausschließlich, indem der Betriebsrat einen Beschluss fasst. Die Übertragung der Willensbildung auf den Vorsitzenden oder andere Personen ist nicht möglich; soweit anstelle des Betriebsrats Ausschüsse tätig werden sollen, ist § 27 BetrVG zu beachten. Nur im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse kann er durch seinen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Erforderliche Mehrheit für einen Beschluss

Rz. 5 Welche Stimmenmehrheit erforderlich ist, um einen Beschluss zu fassen, ist unterschiedlich geregelt. Sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist, genügt nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, einschließlich der Ersatzmitglieder des Betriebsrats (einfache Mehrheit). Mitglieder, die anwesend sind, aber erklärt haben, nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Tatbestand

Rz. 11 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO eröffnet die Möglichkeit, einen Folgebescheid an den für ihn maßgebenden Grundlagenbescheid anzupassen. Gleichzeitig begründet § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO auch die Pflicht der Finanzbehörde, den Folgebescheid an einen erlassenen, geänderten oder aufgehobenen Grundlagenbescheid anzupassen. Der Finanzbehörde steht insoweit kein Ermessensspielra...mehr

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Übergangsregelung für den W... / Hintergrund

Die Umsatzsteuerlagerregelung (§ 4 Nr. 4a UStG) ermöglichte es Unternehmen, bestimmte Waren steuerfrei in ein Steuerlager einzulagern oder zwischen Steuerlagern zu liefern. Die Umsatzsteuer fiel erst bei der Auslagerung der Ware an. Diese Regelung wird nun aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands und der geringen wirtschaftlichen Bedeutung für die meisten Unternehmen abgeschafft.mehr

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Übergangsregelung für den W... / Inkrafttreten

Die Aufhebung der Umsatzsteuerlagerregelung tritt am 1.1.2026 in Kraft. Die Übergangsregelung gilt für bis zum 1.1.2026 eingelagerte Gegenstände und endet spätestens am 31.12.2029. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgelagerte Waren werden steuerlich so behandelt, als wären sie am 31.12.2029 ausgelagert worden.mehr

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Übergangsregelung für den W... / Das ändert sich

Ab dem 1.1.2026 entfällt die Möglichkeit, neue Gegenstände steuerfrei in ein Umsatzsteuerlager einzulagern oder zwischen Lagern zu liefern. Für Gegenstände, die bis zum 1.1.2026 in ein Steuerlager eingebracht wurden, gilt eine Übergangsregelung: Die Steuerbefreiung bleibt für diese Waren bis zu deren Auslagerung weiterhin bestehen.mehr

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Nutzung der zentralen Zolla... / Hintergrund

Mit dem Unionszollkodex (UZK) wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmen Zollanmeldungen zentral in einem EU-Mitgliedstaat abgeben können, auch wenn sich die Waren physisch in einem anderen Mitgliedstaat befinden. Diese mitgliedstaatübergreifende Entkoppelung von Gestellungsort und Ort der Zollanmeldung soll nun auch im deutschen Umsatzsteuerrecht nachvollzogen werden.mehr

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Ausdehnung des Automatische... / Hintergrund

Mit der Umsetzung der DAC 8-Richtlinie (EU) 2023/2226 wird der automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten weiter ausgebaut. Bisher umfasste der Austausch vor allem Informationen zu Finanzkonten, die bei Banken oder anderen Finanzinstituten geführt werden. Dividenden aus Anteilen, die außerhalb von Bankdepots gehalten werden, waren bi...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.5 Voraussetzungen der Rabattregelung

Die Rabattregelung (Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag) darf nur angewendet werden, wenn der Arbeitgeber bei der Überlassung von Waren und Dienstleistungen bestimmte Grundsätze beachtet. Voraussetzungen für die Anwendung der Rabattfreibetragsregelung sind, dass der Arbeitgeber (und nicht etwa ein Dritter) dem Arbeitnehmer den Preisvorteil einräumt, der Arbeitgeber einen R...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.5.2 Preisnachlässe in Konzernunternehmen

Keine begünstigten Belegschaftsrabatte begründen Preisnachlässe, die im Rahmen eines Konzerns in einem vom Arbeitgeber betriebenen Mitarbeiter-Verkaufsladen für Waren der Mutter- oder Schwestergesellschaft eingeräumt werden.[1] Der verbilligte Bezug von Waren und Dienstleistungen ist im Rahmen eines Konzerns nur insoweit begünstigt, als diese vom arbeitsrechtlichen Arbeitgeb...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.2.2 Rabattfreibetrag für Belegschaftsrabatte

Neben dem Bewertungsabschlag von 4 % erhält der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Rabattfreibetrag von 1.080 EUR im Kalenderjahr, wenn er verbilligt Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens erhält. Zahlt also ein Arbeitnehmer ein geringeres Entgelt, als sich aufgrund des Bewertungsabschlags ergibt, ist der hierdurch entstehende geldwerte Vorteil nur ins...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.2 Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag

Nach der lohnsteuerlichen Definition fallen unter den Begriff "Arbeitslohn" alle Leistungen, die durch das individuelle Arbeitsverhältnis veranlasst sind und die nicht ausdrücklich steuerbefreit sind. Daher gehören auch Rabatt- oder Preisvorteile, die der Arbeitgeber bei der Abgabe von Waren und Dienstleistungen gewährt, zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Allerdings best...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.5.1 Rabatte des arbeitsrechtlichen Arbeitgebers

Begünstigt sind nur solche Waren und Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Hersteller einer Ware können gleichzeitig mehrere Arbeitgeber sein. Bei Verlagserzeugnissen ist z. B. nicht nur der Herausgeber begünstigt, sondern auch die herstellende Druckerei.[1] Deshalb können z. B. Druckerei-Mitarbeiter, die für einen anderen Zeitung...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.4 Prüfungsschema Belegschaftsrabatt

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.6 Nutzungsüberlassungen

1.6.1 Zusätzliche Anforderungen Der Rabattfreibetrag darf auch für steuerpflichtige geldwerte Vorteile aus einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Grundstücken, Wohnungen, Kraftfahrzeugen, Maschinen oder anderen beweglichen Sachen, etwa zinslose bzw. zinsverbilligte Darlehen, in Anspruch genommen werden. Der geldwerte Vorteil aus einer Nutzungsüberlassung ist a...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1 Besondere Bewertungsregelung für Belegschaftsrabatte

1.1 Bewertung des geldwerten Vorteils Sind die Sachbezüge weder als nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse oder kraft Gesetz steuerfrei, muss der Arbeitgeber von dem Arbeitslohn in Geldeswert die Lohnsteuer, ggf. den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer berechnen und einbehalten. Die praktische Schwierigkeit be...mehr