Rabatt

Reporting_Analysemeeting_Laptop_Dashboard
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Controlling rockt!

Weshalb unrunde Zahlen eine runde Sache sind

„Mehr Rabatt, mehr Umsatz!“, diese einfache Gleichung leuchtet intuitiv ein. Wir denken an den Sommerschlussverkauf, Black Friday oder die berühmten „20 % auf alles, außer Tiernahrung“. Rabatte treiben den Verkauf, das ist bekannt. Doch eine aktuelle Studie von vier US-amerikanischen Marketingprofessoren wirft dieses Prinzip über den Haufen. Sie zeigt: Nicht die Höhe des Rabatts, sondern dessen Form; genauer gesagt, krumme Rabatte beeinflussen unser Kaufverhalten. Und zwar signifikant.





KN95-Maske
KN95-Maske
Unzulässige Werbung bei FFP2-Berechtigungsscheinen

Apotheke darf FFP2-Masken nicht mit Übernahme des Eigenanteils der Berechtigten bewerben

Die Werbung mit dem Verzicht auf den Eigenanteil bei der Abgabe von FFP2-Masken gegen Berechtigungsschein für Menschen über 60 und solche mit bestimmten Erkrankungen ist unlauter und deshalb nicht zulässig. Eine Versandapotheke die sich für diese Marketingidee entschieden hatte, musste nach einem Urteil des LG Düsseldorf ihre entsprechende Werbung wieder von der Homepage nehmen.




Junge Erwachsene Mitarbeiterin die im Supermarkt Waren einräumt
Junge Erwachsene Mitarbeiterin die im Supermarkt Waren einräumt
BFH Kommentierung

Supermarkt-Rabattmodell "Mitgliedschaft" unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem Regelsteuersatz

Die entgeltliche Einräumung des Rechts zum betragsmäßig nicht begrenzten verbilligten Warenbezug in Form einer "Mitgliedschaft" stellt eine selbständige steuerbare Leistung und nicht eine Nebenleistung oder einen Zwischenschritt zum Warenkauf dar. Die Einräumung dieser Rabattberechtigung unterliegt vollumfänglich dem Regelsteuersatz, wenn die Waren des Warensortiments sowohl dem Regelsteuersatz als auch dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.


Kosten für Medikamente und Krankheit
Kosten für Medikamente und Krankheit
BGH zu Arzneimittelpreisbindung

Werbung niederländischer Versandapotheke mit „Sofort-Bonus“ für Privatpatienten zulässig

Eine Versandapotheke aus den Niederlanden warb mit einem Sofort-Bonus pro Privatrezept. Der Bonus wurde bei einer zukünftigen Bestellung eines nicht verschreibungspflichtigen Produkts gewährt. Einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung konnte der BGH darin nicht sehen. Es sei kein unmittelbarer Preisnachlass und  § 78 Abs. 1 S. 4 AMG ist laut EuGH-Rechtsprechung nicht anwendbar.