Außendienstmitarbeiter einer Krankenversicherung haben bei verschiedenen Autoherstellern als Großkunde Rabatte erhalten. Nach einem Urteil des Finanzgerichts müssen die Rabatte nicht als Arbeitslohn von dritter Seite versteuert werden.mehr
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Rabatte, die Außendienstmitarbeiter einer Krankenkasse beim Autokauf von Autoherstellern erhalten, nicht als Arbeitslohn versteuert werden müssen.mehr
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Die entgeltliche Einräumung des Rechts zum betragsmäßig nicht begrenzten verbilligten Warenbezug in Form einer "Mitgliedschaft" stellt eine selbständige steuerbare Leistung und nicht eine Nebenleistung oder einen Zwischenschritt zum Warenkauf dar. Die Einräumung dieser Rabattberechtigung unterliegt vollumfänglich dem Regelsteuersatz, wenn die Waren des Warensortiments sowohl dem Regelsteuersatz als auch dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.mehr
Die Sachbezugsermittlung bei der Anwendung des Rabattfreibetrags stellt auf den Endpreis für die konkret zu bewertende Leistung ab. Wird Arbeitnehmern – anders als einem fremden Endkunden – tatsächlich keine Überführungsleistung eines Fahrzeugs erbracht, gibt es insoweit auch keinen geldwerten Vorteil. mehr
Eine Versandapotheke aus den Niederlanden warb mit einem Sofort-Bonus pro Privatrezept. Der Bonus wurde bei einer zukünftigen Bestellung eines nicht verschreibungspflichtigen Produkts gewährt. Einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung konnte der BGH darin nicht sehen. Es sei kein unmittelbarer Preisnachlass und § 78 Abs. 1 S. 4 AMG ist laut EuGH-Rechtsprechung nicht anwendbar.mehr
Bei der Ermittlung des Rabattfreibetrags wendet die Finanzverwaltung die BFH-Rechtsprechung an. Demnach gibt es im Lohnsteuerabzugsverfahren ein Wahlrecht zwischen mehreren Bewertungsmethoden.mehr
Der EuGH soll entscheiden, ob eine Apotheke, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an gesetzliche Krankenkassen liefert, aufgrund einer Rabattgewährung an die gesetzlich krankenversicherte Person umsatzsteuerrechtlich zu einer Steuervergütung für die an die Krankenkasse ausgeführte Lieferung berechtigt ist.mehr
Nach einem aktuellen Urteil handelt es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn ein Autohersteller den Mitarbeitern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf gewährt wie seinen eigenen Mitarbeitern (Werksangehörigenprogramm). Ein weiteres Urteil lässt Rabatte im Konzern unbesteuert.mehr
Hier ein Brötchen-Gutschein für den Bäcker um die Ecke, da ein Ein-Euro-Gutschein für den nächsten Einkauf in der Apotheke und schon sind die Kunden geneigt, dort ihre Medikamente zu kaufen, wo es diese kleinen Werbegaben obendrauf gibt. Der BGH verbietet das nun, jedenfalls für rein deutsche Sachverhalte.mehr
Der Rabattfreibetrag kommt auch dann zur Anwendung, wenn einem Ruheständler vom vormaligen Arbeitgeber Vorteile, wie Freifahrten mit der Deutschen Bahn, eingeräumt werden. So entschied das Finanzgericht aktuell. Dabei sah es als unerheblich an, dass die speziellen Fahrtberechtigungen für Dritte am Markt nicht erhältlich waren.mehr
Der für die 1 %-Regelung anzuwendende Listenpreis ist nicht der für bestimmte Berufsgruppen gewährte Sonderpreis (hier: Taxigewerbe), sondern der Preis, zu dem ein privater Kunde das Fahrzeug erwerben könnte.mehr
Erhalten Mitarbeiter bei einem mit ihrem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen beim Einkauf Rabatte, ist zu prüfen, ob es sich dabei um Arbeitslohn handelt. Entscheidend dabei ist das eigenwirtschaftliche Interesse des Unternehmens. mehr
Das FG Köln hat entschieden, dass Rabatte, die ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens ebenso wie eigenen Mitarbeitern (Werksangehörigenprogramm) gewährt, nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn einzustufen sind. mehr
Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass dahingehend geändert, dass Zahlungen des Herstellers auf Grundlage des § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel an private Krankenversicherungen und an die Träger der Beihilfe die Bemessungsgrundlage für die gelieferten Arzneimittel mindern.mehr
Der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro jährlich kann bei Konzernunternehmen angewendet werden, wenn dem eigentlichen Arbeitgeber "lediglich" die Vertreibereigenschaft für die Waren und Dienstleistungen zuzurechnen ist. Dies stellte der Bundesfinanzhof klar; eine konzernweite Anwendung des Rabattfreibetrags lehnt er aber ab.mehr
Derjenige, der eine Ware oder Dienstleistung nach den Vorgaben seines Auftraggebers vertreibt, kann vertreibender Arbeitgeber i.S. des § 8 Abs. 3 EStG sein.mehr
Schenkt man den verbreiteten Werbeaktionen Glauben, so wird in Baumärkten und Möbelhäusern fast nichts mehr ohne hohe Rabatte verkauft. Wer mit dem Slogan wirbt: „Rabatt auf fast alles“, muss dem Kunden allerdings auch Rabatt auf fast alles gewähren und darf nicht fast alles vom Rabatt ausnehmen.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass Herstellerrabatte für niederländische Versandapotheken nicht die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die inländische Krankenkasse erhöhen.mehr
Nach einem neuen Finanzgerichtsurteil ist der Rabatt, den ein Reiseveranstalter Reisebüroangestellten auf den Reisepreis gewährt, kein Arbeitslohn. Dieser Entscheidung dürfte insbesondere für die Touristikbranche große Bedeutung zukommen.mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis - für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen auf, die ein Fachautor für uns beantwortet: Wann wirken sich Skonti und Rabatte anschaffungspreismindernd aus?mehr
Vorlage an den EuGH zur Minderung der Bemessungsgrundlage für Rabatte zugunsten der Privaten Krankenversicherung nach dem Arzneimittelrabattgesetz.mehr
Welche Bedeutung dem Gleichhandlungsgrundsatz bei der Lieferung von Arzneimitteln im Umsatzsteuerrecht zukommt, möchte der BFH vom EuGH wissen. Entscheidungserheblich ist dabei die EU-Grundrechtecharta (EUGrdRCh).mehr
Die Bundesregierung hatte Ende 2014 im Bundesrat angekündigt, noch offene Ländervorschläge Anfang 2015 in einem Steuergesetz aufzugreifen. Dazu hat das Bundesfinanzministerium nun einen Gesetzentwurf vorgelegt. Anders als erwartet fehlen ausgerechnet die lohnsteuerlichen Vorschläge.mehr
Checklisten erleichtern in der Praxis die Arbeit, sparen Zeit und geben Rechtssicherheit. Welche Punkte bei den Arbeiten für den Jahresabschluss 2014 hinsichtlich des Materialaufwands beachtet und geprüft werden müssen, zeigt die Praxis-Checkliste Materialaufwand.mehr
Der BFH hat mit Urteilen vom 18.10.2012 (Az. VI R 64/11) und vom 10.4.2014 (Az. VI R 62/11) seine Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung der Rabatte, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden, weiterentwickelt und konkretisiert. Die Urteile sind unter Beachtung folgender Grundsätze über die entschiedenen Einzelfälle hinaus anzuwenden:mehr
Den Anschlusskunden gewährte Preisnachlässe einer Einkaufsgenossenschaft (Zentralregulierer) mindern nicht die Bemessungsgrundlage für deren Leistungen gegenüber den Lieferanten.mehr
Werden Rabatte sowohl Arbeitnehmern von Geschäftspartnern als auch einem weiteren Personenkreis eingeräumt, liegt kein Arbeitslohn vor.mehr
Die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel sind in Deutschland einheitlich festgelegt. Der BGH bestätigt in einem aktuellen Urteil das Verbot von Rabatten auch bei Bestellung im Ausland und Abholung in einer deutschen Apotheke.mehr
Die Zuwendung eines Dritten kann nur ausnahmsweise Arbeitslohn sein. Voraussetzung ist, das hat der BFH zuletzt bestätigt, dass die Zuwendung als Entgelt für eine Leistung gilt, die der Mitarbeiter im Rahmen seines Dienstverhältnisses erbringt, erbracht hat oder erbringen soll.mehr
Preisvorteile und Rabatte, die Mitarbeiter von Dritten erhalten, zählen nur dann zum Arbeitslohn, wenn sie einen Ertrag für die erbrachte Arbeitsleistung darstellen und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen. Es reicht nicht allein aus, wenn der Arbeitgeber mitgewirkt hat, die Rabatte zu verschaffen oder von der Rabattgewährung nur Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.mehr
Arbeitslohn setzt voraus, dass der Dritte eine Arbeitsleistung entgilt. Daran fehlt es, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung der Rabatte lediglich mitgewirkt hat (entgegen BMF-Schreiben).mehr
Endpreis i.S. des § 8 Abs. 3 EStG ist der am Ende der Verkaufsverhandlungen als letztes Angebot stehende Preis. Er umfasst deshalb auch Rabatte.mehr
Rabatte, die der Arbeitgeber auch fremden Dritten einräumt, begründen insoweit keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer kann den geldwerten Vorteil nach § 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag und ohne Rabattfreibetrag oder mit diesen Abschlägen nach § 8 Abs. 3 EStG bewerten lassen.mehr
Der BFH hat in zwei Urteilen entschieden, dass nicht jeder Rabatt, den ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt.mehr