Eine Versandapotheke aus den Niederlanden warb mit einem Sofort-Bonus pro Privatrezept. Der Bonus wurde bei einer zukünftigen Bestellung eines nicht verschreibungspflichtigen Produkts gewährt. Einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung konnte der BGH darin nicht sehen. Es sei kein unmittelbarer Preisnachlass und § 78 Abs. 1 S. 4 AMG ist laut EuGH-Rechtsprechung nicht anwendbar.mehr
Gerade dann, wenn bestimmte Eigenschaften für eine Sache wichtig sind, wie möglichst geringes Gewicht für Koffer, ist Vorsicht bei der Anpreisung geboten. Wer mit messbaren Superlativen wirbt, muss das Versprechen laut UWG einhalten. Das fiel einem EU-Unternehmen auf die Füße: Über seine Werbung für superleichtes Gepäck auf einer deutschen Messe wurde nach deutschem Wettbewerbsrecht entschieden.mehr
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Krieg der Dating-Portale vor dem OLG München: Wer ist das größte Datingportal, wer vermittelt die meisten Partnerschaften in Deutschland? Parship ist es offensichtlich nicht und darf künftig nicht mehr mit dem Slogan „Deutschlands größte Partnervermittlung“ werben.mehr
Wird der Hersteller eines Produkts in einer einstweiligen Verfügung verpflichtet, eine bestimmte Werbeaussage zu unterlassen, treffen ihn über die Unterlassung hinausgehende Pflichten: Er muss wirtschaftlich mit ihm verbundene Händler oder Endverkäufer über das Verbot informieren und sie dazu anzuhalten, die verbotene Werbeaussage ebenfalls zu unterlassen. Eine Widerrufspflicht gegenüber den Kunden besteht dagegen nicht.mehr
Schenkt man den verbreiteten Werbeaktionen Glauben, so wird in Baumärkten und Möbelhäusern fast nichts mehr ohne hohe Rabatte verkauft. Wer mit dem Slogan wirbt: „Rabatt auf fast alles“, muss dem Kunden allerdings auch Rabatt auf fast alles gewähren und darf nicht fast alles vom Rabatt ausnehmen.mehr
Auch Werbung in sozialen Netzwerken muss so gekennzeichnet sein, dass der kommerzielle Zweck auf den ersten Blick hervortritt. Ein versteckter Hashtag #ad reicht nicht. Deshalb hat das OLG Celle der Drogeriekette Rossmann ein empfindliches Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250.000 EUR für jeden weiteren Verstoß in Aussicht gestellt. Ein junger Instagram-Star hatte Rossmanns Produkte unlauter beworben.mehr
Weidemilch muss nicht von der Weide kommen. Dies hat überraschend das OLG Nürnberg entschieden. Danach verstößt die Bezeichnung „Weide-Milch“ nicht gegen das Verbot der Irreführung des Verbrauchers, auch wenn die Milch tatsächlich nicht von der Weide stammt.mehr
Unerbetene E-Mails sind eine Seuche und immer wieder ein Thema für Unterlassungsklagen. Doch nicht jede Kooperationsanfrage muss eine Werbe-Mail sein. Und: Ein Rechtsanwalt, der auf seiner Homepage zur Nachfrage seiner Autorentätigkeit per E-Mail anregt, willigt diesbezüglich in elektronische Anfragen ein.mehr
Obwohl Rechtsanwälten Werbung seit nunmehr 30 Jahren erlaubt ist, können nur wenige auf der gesamten Werbe- und PR-Klaviatur spielen. Das ist schade und gefährlich zugleich. Wer auf die richtige und zeitgemäße Ansprache potenzieller Mandanten verzichtet, riskiert langfristig den Erfolg oder gar Bestand seine Kanzlei.mehr
Supermärkte und andere Händler werben in ihren Prospekten mit Angeboten, damit die angelockten Kunden in dem Geschäft weitere, auch teurere Produkte erwerben. Häufig gehen einige der Kunden leer aus, da die beworbenen Schnäppchen schon am Vormittag ausverkauft sind. Dies verstößt ohne Vorwarnung gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften.mehr
Die Verteilung von Werbezetteln durch das gezielte Abfangen von Kunden in oder vor der Einfahrt zum Verkaufsgeschäft eines Wettbewerbers ist unlauter, wenn die Kunden sich der Werbeaktion als Insassen eines KfZ nur schwer entziehen können.mehr
Telefonanrufe und SMS-Mitteilungen ohne vorherige Zustimmung des Empfängers sind auch dann unzulässig, wenn das werbende Unternehmen, dessen Geschäftsgegenstand hinreichend erkennbar wird, hierdurch auf ein gemeinnütziges Projekt aufmerksam macht.mehr
"Sex sells" dachte sich möglicherweise der Anwalt aus dem fröhlichen Rheinland und schaltete für seine Kanzlei eine reißerische und sexistische Anzeigenserie. Das war ein doppelter Fehler. Dem Image tat es sicher nicht gut, aber auch die Rechtsanwaltskammer war nicht einverstanden.mehr
Ein Autohaus darf nicht mit dem Logo eines Herstellers werben, dessen Vertragshändler es nicht ist. Verfügt das Autohaus über Spezialkenntnisse für die Reparatur bestimmter Marken, so darf es dies aber werbetechnisch herausstellen.mehr
"Stellen Sie sich vor, Sie säßen in einem schnellen Zug. Würden Sie dann die Lok abkoppeln?" Das antwortete Kaugummi-Hersteller William Wrigley jr. auf die Frage, warum er so viel Geld für Werbung ausgäbe. Auch Kanzleimanager sollten nicht ohne Marketing-Lok unterwegs sein, wenn die Kanzlei nicht auf der Strecke bleiben soll.mehr
Rechtsanwälte sind immer noch meist mehr Juristen als Unternehmer und "Reklame machen" ist vielen nicht geheuer. Dabei muss und sollte das nichts mit Schaumschlägerei zu tun haben. Von Michael J. Pabst, Hochschullehrer an der Universität Memphis, stammt die Feststellung, dass erfolgreiches Marketing immer einfach ist. Es gründe sich auf solide Arbeit und, am wichtigsten, auf Wahrheit.mehr
Klappern gehört auch zum "Handwerk" des Rechtsanwalts. Doch wie formt er die Kanzlei zu einer Marke? Was bewirkt, dass die Mandanten bleiben bzw. wiederkommen. Und wie schafft es ein Anwalt, seine Honorare wenn es nötig wird anzuheben, ohne dass die Mandanten murren? Fragen, die auf das Herzstück des Kanzleierfolgs abzielen: das richtige Marketing.mehr
Nach dem Heilmittelwerbegesetz ist es verboten, bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen mit Vorher/Nachher-Fotos zu werben. Damit soll verhindert werden, dass sich Patienten überstürzt einer solchen, medizinisch vielleicht nicht notwendigen oder sinnvollen, Operation unterziehen.mehr
Um Mandate zu gewinnen und sein persönliches Image und das Ansehen seiner Kanzlei zu steigern, sollte der Anwalt nicht nur gelegentlich in Fachzeitschriften glänzen. Auch ein seriöser, aber gut lesbarer Aufsatz in populären Medien sorgt für Sichtbarkeit und kann Kompetenz vermitteln. Er darf allerdings nicht an der Zielgruppe vorbei konzipiert sein.mehr
Ein Rechtsstreit um eine automatisch generierte Antwort-E-Mail mit einer Werbung im Abspann ist vom Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden worden. Die Richter stellten sich dabei auf die Seite des Klägers, der gegen diese unerwünschte Werbung geklagt hatte und werteten das Vorgehen als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.mehr
Jedenfalls darf der Fruchtsaft nach einer grundlegenden Entscheidung des BGH mit diesen Attributen beworben werden. Die in der EU geltende „Health-Claim-VO“ hat der BGH überraschend weit und damit herstellerfreundlich ausgelegt.mehr
Viele Unternehmen nutzen automatisch generierte Antwort-Mails, um darin zusätzlich auch Werbebotschaften an den Absender zu übermitteln. Doch dieses Vorgehen ist nicht unumstritten, ein Streit um diese Art der E-Mail-Kommunikation ist vor dem BGH gelandet.mehr
Gewerkschaften haben zur Zeit mächtig Aufwind. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich weit aus dem Fenster gelehnt – zu weit, wie kürzlich das Oberlandesgericht Koblenz entschied. Die DGB-Rechtsschutz GmbH, die Mitglieder kostenlos in Rechtsangelegenheiten berät und vertritt, hatte sich mit dem Superlativ nicht nur selbst beweihräuchert, sondern auchgegen das UWG verstossen. mehr
Mit geschmacklosen sexistischen Motiven darf ein Anwalt keine Werbung für seine Kanzlei betreiben. Hier ging es um eine bizarr bebilderte Kaffeetasse. Sie hatte mit ihren Sex & Crime-Bildchen schon dem BGH nicht gefallen. Jetzt hat das BVerfG dessen Anti-Schockwerbung-Rechtsprechung bestätigt und eine Verfassungsbeschwerde des beharrlich schockwillligen Anwalts nicht zur Entscheidung angenommen.mehr
Für gesetzliche Krankenkassen gelten bei Verbraucherwerbung dieselben Regeln wie für Unternehmen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte, dass sich auch Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts an das EU-weite Verbot irreführender Werbung halten müssen.mehr
Ein Pharmaunternehmen darf mit dem Gewichtsvorteil ihres Diabetesmedikaments werben. Wird in der Werbeaussage allerdings Bezug zu einer wissenschaftlichen Studie genommen, handelt es sich um eine unzulässige irreführende Werbung, wenn nicht auf die beschränkte Aussagekraft der Studie hingewiesen wird.mehr
Ein Aufkleber „Keine Werbung“ auf einem Briefkasten hindert den Einwurf kostenloser Anzeigenblätter nicht, auch wenn in diese lose Werbeprospekte eingelegt sind.mehr
Wer im Wertpapierhandel mit dem Slogan „ausgewogene Konditionen“ wirbt, muss diese auch bieten. Der Begriff ist nämlich nicht inhaltsleer, sondern weckt beim Anleger die Vorstellung einer soliden Geldanlage, bei der das Verhältnis von Anleger- und Anbieterinteressen eine ausgewogene Balance aufweist.mehr
Die Ausgabe von Genussscheinen ist ein beliebtes Instrument der Kapitalbeschaffung von Unternehmen. Bei Anlegern erzeugen die Ausreicher dieser Wertpapiere oft die unrichtige Vorstellung, es handle sich um eine sichere Geldanlage.mehr
Wenn Anbieter alkoholische Getränke bewerben, müssen sie sich eine Menge einfallen lassen, um nicht mit Verbraucherschutzvorschriften in Kollision zu geraten. Die Werbeverbote haben zwar noch nicht das für Nikotinprodukte herrschende Niveau erreicht, jedoch ziehen die Gerichte die Grenzen immer rabiater.mehr
Bescheidenheit zählt wohl nicht zu den Primärtugenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): im Internet und in Printmedien warb er unter der Bezeichnung „DGB Rechtsschutz: Größte Deutsche Fachkanzlei“ und „Größte Deutsche Fachkanzlei“ mit seiner Rechtsexpertise. Das untersagte ihm das LG Koblenz.mehr
Die Gründung einer Anwaltskanzlei erfordert Mut und Elan, für ihre Etablierung und dauerhafte Wirtschaftlichkeit bedarf es außerdem eines festen und wachsenden Mandantenzustroms. Für die Gewinnung von Mandanten und Marktanteilen ist geeignete Akquisition wichtig, denn die Behauptung in einem extrem kompetitiven Beratungsmarkt ist eine enorme Herausforderung. Kenntnis des standesrechtlich Zulässigen ist unverzichtbar, aber auch die neueren Entwicklungen sollten nicht verschlafen werden.mehr
Der BGH hat entschieden, dass Händler nur dann mit Billigangeboten werben dürfen, wenn diese nicht bereits kurz nach Angebotsstart ausverkauft sind. Für Flachbildschirme gilt: Sie müssen bis mindestens 14 Uhr des Angebotstages erhältlich sein. Alltagswaren wie Lebensmittel müssen sogar den ganzen Tag vorrätig sein.mehr