Rabattgewährung Dritter ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
Auch der im Rahmen des Arbeitsverhältnisses von Dritten gewährte Arbeitslohn ist steuer- und beitragspflichtig. Er unterliegt dem Lohnsteuer- und Beitragsabzug durch den eigenen Arbeitgeber, wenn dieser weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen erbracht werden. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter auf ihre gesetzliche Verpflichtung hinweisen, ihm die von Dritten gewährten Bezüge am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums anzugeben.
Bezug verbilligter Apothekenartikel durch Mitarbeiter eines Krankenhauses
In einem aktuellen Urteilsfall war die Klägerin Trägerin eines Krankenhauses. Aufgrund eines Versorgungsvertrags bezog sie von einer Fremdfirma Apothekenartikel aller Art. Darüber hinaus lieferte die Fremdfirma an die Krankenhausmitarbeiter ebenfalls Apothekenartikel aller Art, wobei die Mitarbeiter einen Nachlass auf den üblichen Apothekenendpreis erhielten. Das sog. Mitarbeiter-Vorteilsprogramm war von der Fremdfirma initiiert und den Mitarbeitern bekannt gemacht worden. Die Klägerin hatte diese Bekanntmachung in ihrem Betrieb geduldet.
Bundesfinanzhof verneint Arbeitslohncharakter
In seinem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) Arbeitslohn von dritter Seite verneint. Er begründet das damit, dass der Rabatt kein Entgelt für eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbracht hat: Vielmehr wird die Zuwendung wegen nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender (Geschäfts-)Beziehungen gewährt.
Bloße Mitwirkung des Arbeitgebers reicht nicht aus
Im Übrigen gehören Preisvorteile, die ein Dritter Arbeitnehmern einräumt, nicht allein deshalb zum Arbeitslohn, weil der Arbeitgeber an der Verschaffung der Rabatte mitgewirkt hat. Die insoweit gegenteilige Auffassung der Finanzbehörden teilt der BFH nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob die Zuwendung des Dritten Prämie oder Belohnung für eine Leistung ist, die der Mitarbeiter im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber erbringt.
Im Urteilsfall konnten die Richter ohnehin kein (ausreichend) aktives Mitwirken an der Gewährung der Rabatte erkennen (BFH, Urteil v. 18.10.2012, VI R 64/11).
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
2.350
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
2.1866
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
2.1591
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
2.11544
-
Was passiert bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze?
1.622
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
1.562
-
Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes
1.2822
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
1.280
-
Was folgt auf die gescheiterte Entlastungsprämie?
1.197
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
1.127
-
Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
09.06.20262
-
Jahresarbeitsentgeltgrenze: Besonderheiten in der Elternzeit
08.06.202624
-
Entgelttransparenz 2026: Neue Regeln, alte Fragen und ein Hauch von Kristallkugel
03.06.2026
-
Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob wird möglich
28.05.2026
-
Mutterschaftsgeld auch im Minijob
22.05.2026
-
Keine Kombination von Dienstwagen und Fahrtkostenabzug
21.05.2026
-
Beschäftigung zwischen Bachelor- und Masterstudiengang
18.05.2026
-
Was folgt auf die gescheiterte Entlastungsprämie?
08.05.2026
-
(Lohn-)steuerliche Behandlung von Repräsentationsveranstaltungen
07.05.2026
-
Neue Regelung zur Teilarbeitsunfähigkeit geplant
06.05.20261