Auskunftspflicht














A 02.04.994
A 02.04.994
Mehr Scheinväter-Schutz

Gesetzgeber plant Auskunftspflicht für Mütter von Kuckuckskindern

Manche Mütter müssen künftig ihre früheren Sexualkontakte preisgeben. Dies sieht ein am 31.8.2016 verabschiedeter Kabinettsentwurf vor. Geschützt werden sollen sogenannte „Scheinväter“, die jahrelang für ein nur vermeintlich eigenes Kind aufkamen. Die Durchsetzung der Regressforderungen gegen den biologischen Vater wegen des geleisteten Kindesunterhalts sollen so erleichtert werden.