Die Intrahandelsstatistik erfasst den tatsächlichen Warenverkehr (Versendungen und Wareneingänge) zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten. Unternehmer müssen deshalb sogenannte Intrastat-Meldungen abgeben. Es besteht die Pflicht, diese elektronisch zu übermitteln. Alle für das Ausfüllen der Intrastat-Meldung wichtige Informationen finden Sie hier. .mehr
Damit der Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union erfasst werden kann, müssen Unternehmen die Intrastat-Meldung elektronisch erstellen. Dies gilt allerdings erst ab bestimmten Schwellenwerten – und zu Beginn dieses Jahres wurden diese Meldefreigrenzen erhöht.mehr
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