Datenschutz: Kritik an Datenerhebung der Krankenkassen

Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar hat kritisiert, dass einige Krankenkassen von ihren Versicherten zu viele Informationen sammeln.

Vor allem die sogenannten Selbstauskunftsbögen, die Versicherte ausfüllen sollen, sobald sie Krankengeld beziehen, sind Schaar ein Dorn im Auge. «Da wird bewusst versucht, die Datenschutzmechanismen, die wir haben, auszuhebeln», sagte Schaar am 9.10.2012 dem Radiosender NDR Info.

Krankenkassen dürfen nicht alles fragen

Seine Behörde untersuche Fälle, in denen Patienten etwa nach ihrem familiären Umfeld, Urlaubsplänen oder dem Verhältnis zum Arbeitgeber befragt worden seien, so der Bundesdatenschutzbeauftragte. Einigen Versicherten soll gar mit der Einstellung des Krankengeldes gedroht worden sein, wenn sie den Bogen nicht ausgefüllt zurückschickten. Nach Ansicht von Schaar dürfen die Krankenkassen nur harte Fakten abfragen: «Liegt Arbeitsunfähigkeit vor? Wie lange liegt sie vor? Ist abzusehen, wann sie beendet ist?»

Das Problem ist nicht neu. Der Datenschutzbeauftragte kritisierte bereits in seinem Tätigkeitsbericht 2005/2006 ein solches Vorgehen der Kassen. Welche Kassen genau in der Kritik stehen, wollte Schaar nicht preisgeben. Sie sollen die Möglichkeit zur Stellungnahme haben.

Für Leistungsentscheidung erforderliche Daten dürfen erhoben werden

Nach Angaben des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV) sollen die Bögen den Kassen helfen, sich einen «ersten, möglichst objektiven Eindruck der Situation» zu machen. Sie seien in Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom April 2009 seien Krankenkassen "zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Sozialdaten berechtigt sind, soweit diese zur Prüfung der Leistungspflicht und der Gewährung von Leistungen an Versicherte erforderlich sind", so der GKV-Spitzenverband.

Drohen den Kassen nun Konsequenzen?

Außer dem Datenschutzbeauftragten sieht auch das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesversicherungsamt das Verhalten der Kassen kritisch.

Als Waffe gegen auffällige Kassen könnten die Datenschützer die Beanstandung einsetzen. Sie würden die Kassen im nächsten Tätigkeitsbericht namentlich nennen, die an ihrer derzeitigen Praxis festhalten.

Scharfe Kritik am Vorgehen der Kassen kam von der Linkspartei. Sollten Kassen tatsächlich ihren Versicherten mit dem Entzug von Leistungen gedroht haben, sei dies Erpressung und müsse harte Konsequenzen nach sich ziehen, erklärte der Linke-Bundestagsabgeordnete Jan Korte.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Datenschutz, Krankengeld, Auskunftspflicht