Auskunfts- und Vorlageverlangen in der Betriebsprüfung sind nicht anfechtbar
In dem Urteilsfall forderte der Finanzbeamte diverse Unterlagen im Rahmen einer Betriebsprüfung von dem Steuerpflichten an. Hiergegen und gegen weitere Prüferanfragen wurde nach erfolglosem Einspruchsverfahren Klage eingelegt. Das FG Düsseldorf entschied jedoch, dass mangels eines Verwaltungsakts die Klage unzulässig sei.
FG Düsseldorf, Urteil v. 4.4.2017, 6 K 1128/15 AO, Mitteilung des FG Düsseldorf v. 5.7.2017
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