Auskunftsanspruch eines Journalisten gegen ein kommunales Versorgungsunternehmen
Hintergrund: Beiträge zur Unterstützung einer Partei zu Wahlkampfzeiten
Es bestand der Verdacht, dass der Versorger, der in der privaten Rechtsform einer AG betrieben wird und dessen Anteile mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand (Kommunen) stehen, durch überhöhte Zahlungen für angebliche vertragliche Leistungen an Internet-Blogs den Wahlkampf der SPD finanziert hat, denn auf den Internet-Blogs waren zu Wahlkampfzeiten Beiträge und Dokumente zur Unterstützung der SPD veröffentlicht worden. Der Journalist begehrte vom Versorger deshalb Auskunft über die den Internet-Blogs erteilten Aufträge und dafür gezahlte Vergütungen.
Versorger ist „Behörde“ (Urteil des BGH v. 16.03.2017 – Az I ZR 13/16)
Der BGH hat entschieden, dass kommunale Versorgungsunternehmen, die sich im mehrheitlichen Anteilsbesitz der öffentlichen Hand befinden, verpflichtet sind, Journalisten Auskunft auf begründete Presseanfragen zu erteilen. Nach den Pressegesetzen der Bundesländer sind Behörden verpflichtet, Pressevertreten Auskünfte zu erteilen, soweit dies der Pressearbeit dient. Der BGH hat einen Auskunftsanspruch nach dem Pressegesetz von NRW anerkannt und dabei den Versorger als „Behörde“ im presserechtlichen Sinn angesehen. Der presserechtliche Begriff der Behörde – so der BGH – erfasse auch juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand beherrscht und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben etwa im Bereich der Daseinsvorsorge eingesetzt werden. Das Interesse des Versorgers an der Geheimhaltung seiner Vertragskondition stehe im konkreten Fall gegenüber dem Auskunftsinteresse des Journalisten zurück. Vielmehr bestehe ein gewichtiges Informationsinteresse der Öffentlichkeit im Hinblick darauf, ob und in welchem Umfang sich ein kommunal beherrschtes Unternehmen politisch betätige.
Anmerkung: Presse kann Auskunft von kommunalen Unternehmen verlangen
In der Praxis müssen sich die Vertreter von kommunalen Unternehmen der Möglichkeit bewusst sein, dass Pressevertreter zukünftig Auskunft über die Tätigkeit des Unternehmens verlangen können, wenn dies für die Pressearbeit erforderlich ist. Die Auskunftsverlangen können auf allgemeine Fragen zur Geschäftspolitik bis hin zu konkreten Vertragsbeziehungen und Konditionen in Verträgen mit Dritten bezogen sein. Auch die Geschäftspartner der Unternehmen sollten sich bei den Vertragsverhandlungen bewusst sein, dass die Konditionen möglicherweise offengelegt werden müssen. Insofern sollten die Vertragspartner zumindest darauf achten, dass die Unternehmen sie von entsprechenden Anfragen benachrichtigen, um sich auf etwaige Nachfragen einzustellen.
Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Riegger, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg
Weitere News zum Thema:
Auskunftspflicht privater Daseinsvorsorge-Unternehmen gegenüber der Presse
-
Einbau von Klimaanlage bei Eigentumswohnung: Anspruch auf Zustimmung?
1.403
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
8202
-
Wohnungseigentümerin kann Einbau einer Klimaanlage nicht verhindern
456
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
335
-
Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet
330
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
328
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
255
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
2521
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
242
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
233
-
Bundesnetzagentur wird nationale Marktüberwachungsbehörde bei der KI-Aufsicht
16.07.2026
-
Übertragung von unverbrieften Aktien in der Familien-AG
15.07.2026
-
Produktkrise und Rückruf: Ein kompakter Leitfaden für Hersteller
14.07.2026
-
Anfechtung von D&O-Policen: Urteil beanstandet marktübliche Severability-Klauseln
09.07.2026
-
BGH zur Auslegung von Mehrheitsklauseln in Gesellschaftsverträgen
08.07.2026
-
China verschärft Korruptionsstrafrecht: Neue Risiken bei Handelsvertreter- und Agenturmodellen
17.06.2026
-
Beendigung einer GbR durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in der Hand
17.06.2026
-
Der Teufel ist Schleichwerbung – oder: was Meryl Streep mit dem Medienrecht zu tun hat
16.06.2026
-
Das EU-Mercosur-Abkommen ab dem 1. Mai 2026: Zollvorteile und neue Anforderungen für Unternehmen
15.06.2026
-
Organhaftung: Überwachungspflicht des Aufsichtsrats bei Geschäftsstillstand
20.05.2026