DStV: Vorschläge zur Bürokratieentlastung

Mit einem Bürokratieentlastungsgesetz III möchte die Große Koalition den Bürokratieabbau weiterführen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat dazu eigene Anregungen.

Der DStV hat im Rahmen seiner Stellungnahme S 05/18 „DStV-Vorschläge zum Bürokratieabbau im Zuge eines Bürokratieentlastungsgesetzes III“ erste Anregungen an den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) weitergegeben. Dabei fordert er u.a Folgendes:

  • Einheitliche Begrenzung der Aufbewahrungsfristen für das Handels-, das Steuer- und das Sozialrecht auf 5 Jahre
  • Anhebung der Istbesteuerungsgrenze (§ 20 UStG) auf 600.000 EUR (entsprechend der Buchführungsgrenze in § 141 AO)
  • Anhebung der Kleinunternehmergrenze nach § 19 UStG auf mindestens 21.400 EUR
  • Annäherung der Fristen für Zusammenfassende Meldung und Umsatzsteuervoranmeldung
  • Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
  • Änderung der Thesaurierungsregelung gem. § 34a EStG