DStV

Vorschläge zur Bürokratieentlastung


Stapel von Aktenordnern mit Aufschrift Bilanz vor Aktenschränken

Mit einem Bürokratieentlastungsgesetz III möchte die Große Koalition den Bürokratieabbau weiterführen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat dazu eigene Anregungen.

Der DStV hat im Rahmen seiner Stellungnahme S 05/18 „DStV-Vorschläge zum Bürokratieabbau im Zuge eines Bürokratieentlastungsgesetzes III“ erste Anregungen an den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) weitergegeben. Dabei fordert er u.a Folgendes:

  • Einheitliche Begrenzung der Aufbewahrungsfristen für das Handels-, das Steuer- und das Sozialrecht auf 5 Jahre
  • Anhebung der Istbesteuerungsgrenze (§ 20 UStG) auf 600.000 EUR (entsprechend der Buchführungsgrenze in § 141 AO)
  • Anhebung der Kleinunternehmergrenze nach § 19 UStG auf mindestens 21.400 EUR
  • Annäherung der Fristen für Zusammenfassende Meldung und Umsatzsteuervoranmeldung
  • Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
  • Änderung der Thesaurierungsregelung gem. § 34a EStG

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