Mit einem Bürokratieentlastungsgesetz III möchte die Große Koalition den Bürokratieabbau weiterführen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat dazu eigene Anregungen.
Der DStV hat im Rahmen seiner Stellungnahme S 05/18 „DStV-Vorschläge zum Bürokratieabbau im Zuge eines Bürokratieentlastungsgesetzes III“ erste Anregungen an den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) weitergegeben. Dabei fordert er u.a Folgendes:
- Einheitliche Begrenzung der Aufbewahrungsfristen für das Handels-, das Steuer- und das Sozialrecht auf 5 Jahre
- Anhebung der Istbesteuerungsgrenze (§ 20 UStG) auf 600.000 EUR (entsprechend der Buchführungsgrenze in § 141 AO)
- Anhebung der Kleinunternehmergrenze nach § 19 UStG auf mindestens 21.400 EUR
- Annäherung der Fristen für Zusammenfassende Meldung und Umsatzsteuervoranmeldung
- Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
- Änderung der Thesaurierungsregelung gem. § 34a EStG