Damit die EU-Staaten innergemeinschaftliche Lieferungen, Dienstleistungen und Verbringungen kontrollieren und ggf. besteuern können, müssen Unternehmen eine Zusammenfassende Meldung (ZM) bestimmter Daten abgeben. Diese können die Finanzämter einsehen. Daher sollte die ZM korrekt und fristgerecht eingereicht werden.mehr
Der Bundestag hat am 19.6.2015 den Entwurf des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) beschlossen, der Bundesrat hat am 10.7.2015 keinen Antrag auf Prüfung des BilRUG gestellt, so dass das BilRUG (in der Fassung BR-Drucksache 285/15) nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft treten kann. Inhalt ist die Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in nationales Recht, wobei der Gesetzgeber wie angekündigt weitestgehend eine Umsetzung 1 zu 1 vorgenommen hat. Die Anwendung der geänderten Vorschriften ist für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr gefordert, wobei für die § 267, § 267a Abs. 1, § 277 Abs. 1 und § 293 mit erhöhten monetären Schwellenwerten bereits rückwirkend für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 angewendet werden dürfen, allerdings nur gemeinsam.mehr
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Der Bundestag hat am 19.6.2015 den Entwurf des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) beschlossen, der Bundesrat hat am 10.7.2015 keinen Einspruch eingelegt. Mit dem Gesetz wird die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU nahezu 1 zu 1 in nationales Recht umgesetzt. Die geänderten Vorschriften gelten für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr, wobei § 267, § 267a Abs. 1, § 277 Abs. 1 und § 293 HGB mit erhöhten monetären Schwellenwerten bereits rückwirkend für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 angewendet werden dürfen, allerdings nur gemeinsam.mehr
Der Bundestag hat am 19.6.2015 den Entwurf des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) beschlossen, der Bundesrat hat keinen Antrag auf Prüfung des BilRUG gestellt. Somit ist das BilRUG (in der Fassung BR-Drucksache 285/15) Ende Juli in Kraft getreten. Inhalt ist die Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in nationales Recht. Die Anwendung der Änderungen ist für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr gefordert, wobei für die § 267, § 267a Abs. 1, § 277 Abs. 1 und § 293 mit erhöhten monetären Schwellenwerten bereits rückwirkend für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 angewendet werden dürfen, allerdings nur gemeinsam.mehr
Die Bundesregierung hat am 7. Januar 2015 den Entwurf des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) veröffentlicht. Eine Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in nationales Recht hat bis zum 20. Juli 2015 zu erfolgen, wobei eine Anwendung spätestens für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr gefordert wird. Nach dem Regierungsentwurf sollen die meisten Gesetzesänderungen auch nicht früher verpflichtend anzuwenden sein.mehr
Die neue EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen ist am 26.6. verabschiedet und am 29.6.2013 im Amtsblatt der EU (L 182/19-76) veröffentlicht worden.mehr
Die Arbeiten am zweiten Entwurf zur neuen EU-Bilanzrichtlinie sind in vollem Gange. Neben der Änderung der Größenklassenkategorien zielt die EU auf eine weitere Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften ab.mehr
Die Arbeiten am zweiten Entwurf zur neuen EU-Bilanzrichtlinie sind in vollem Gange. Ein Schwerpunkt dabei bildet eine Änderung der Größenklassen sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss.mehr