Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist neben der Bilanz ein notwendiger Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Sämtliche Erträge und Aufwendungen eines bestimmten Zeitraumes werden hier zusammengestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist  deshalb eine Zeitraumrechnung, in der der Erfolg eines Unternehmens ermittelt und  in der die Quellen dieses Erfolgs dargestellt sind.

Im Gegensatz dazu ist die Bilanz eine Zeitpunktrechnung, in der die Höhe des Betriebsvermögens an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen verglichen wird. Auch aus ihr lässt sich der Erfolg, also der Gewinn oder Verlust des Unternehmens ablesen.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, sind die Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und durch Datenfernübertragung zu ermitteln (§ 5b Abs. 1 EstG).


Serie 02.11.2023 Symposium Konsolidierung 2023

Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung kann in zwei Formen aufgebaut werden: In Kontenform oder in Staffelform. Da die Gewinn- und Verlustrechnung aus den Erfolgskonten der Buchhaltung entwickelt wird, sollte aus Gründen der Übersichtlichkeit die Gliederung des jeweiligen Kontenplanes in der Gewinn- und Verlustrechnung übernommen werden. Im Handelsrecht bestehen für Kapitalgesellschaften nach § 275 HGB bestimmte Gliederungsvorschriften. Es wird die Staffelform der GuV vorgeschrieben, wobei zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren gewählt werden kann.

Special 04.04.2024 Schnell und sicher

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News 17.03.2022 BGH

In einem Grundsatzurteil hat der BGH einem Gastronomen sowohl Entschädigungs- als auch Schadenersatzansprüche gegen den Staat nach einer coronabedingten Schließung seines Gastronomiebetriebs verweigert.mehr

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Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Bescheidkorrektur wegen offenbarer Unrichtigkeit gelten auch bei Einreichung elektronischer Steuererklärungen (hier: versehentlich unterlassene Angaben in der KSt-Erklärung zum Erhalt einer Gewinnausschüttung).mehr

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News 07.01.2019 Auszug aus HGB Bilanz Kommentar

§ 275 HGB regelt die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). In der sog. Staffelform werden die Aufwendungen und Erträge untereinander positioniert. Zu wählen ist zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren. Unser Beitrag zeigt Ihnen, worin die Unterschiede dieser beiden Varianten bestehen und was bei der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung zu beachten ist.mehr

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News 06.12.2016 Aus der Praxis - für die Praxis

Unter der Rubrik „Aus der Praxis - für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Diesmal: Welche Kosten müssen in der GuV nach GKV den Umsätzen nach BilRUG zugeordnet werden?mehr

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Durch die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) steigen ab 1. Januar 2015 die Anforderungen an die Dokumentation von Verrechnungspreisen.mehr

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