Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.7 Gewinnabführungsverpflichtung in Umwandlungsfällen

Tz. 432 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein bei Umwandlung der OG bei dieser entstehender Übertragungsgewinn ist eine stliche Größe, denn nur in der stlichen Übertragungs-Bil kann das übergehende BV mit höheren Werten als den Bw angesetzt werden. Da der GAV an das Ergebnis der H-Bil anknüpft, stellt sich die Frage nach der Abführungspflicht für diesen Gewinn nicht. Eine andere Fra... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ruppert, Die genaue Berechnung von GewSt-Umlagen im Organkreis mit GAV seit dem KStG 1977 unter Berücksichtigung interdependenter Tatbestände, FR 1981, 53, 77; Palitsch, Konzern-St-Umlagen im Blickwinkel der neueren Rspr, BB 1983, 432; Schulze, Ertragstliche Behandlung von umsatzabhängigen Konzernumlagen, FR 1983, 92; Bullinger, Der Ausweis von St-Umlagen in der GuV von Kap-Ges... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.6 Aktivierung oder Passivierung latenter Steuern (§ 274 HGB)

Tz. 409 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 § 274 HGB idFd BilMoG regelt die Passivierung latenter St für temporäre Differenzen iSd § 274 Abs 1 HGB (dazu s Altenburg/Ossenkopp, DK 2023, 102, 103; s Spengel/Evers/Meier, DB 2015, 7; s Herzig/Vossel, BB 2009, 1174; s Dahlke, BB 2009, 878; s Oser/Roß/Wader/Drögemüller, WPg 2009, 573; s Ortmann-Babel/Bolik/Gageur, DStR 2009, 934, 938; s L... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Kennzahlen zur Steuerung de... / 2.1 Schritt 1: Bestandsaufnahme durchführen

Am besten ist es, wenn Einkauf, Logistik und Controlling zunächst eine Bestandsaufnahme durchführen und sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob man die aktuelle Vorgehensweise beibehalten kann oder Ziele und Strategien ändern muss. Dabei kann es helfen, u. a. folgende Fragen ehrlich zu beantworten: Gibt es bereits Ziele im Einkauf? Wie lauten diese? Wird nach den Zielen gearb... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.2 Verdeckte Gewinnausschüttung in der Handelsbilanz

Rz. 22 Vorgänge, die steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung einzustufen sind, entsprechen in aller Regel dem Handelsrecht und sind daher handelsrechtlich wirksam. So kennt das Handelsrecht kein Erfordernis der klaren und eindeutigen Vereinbarung (vgl. Rz. 117); auch ein Rückwirkungsverbot ist dem Handelsrecht fremd. Es gibt keine Einschränkungen für Umsatztantiemen... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Berufsrecht der selbstständ... / 2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Lohn- und Buchhaltungsbüros

Das Steuerberatungsgesetz und das Rechtsberatungsgesetz setzen Ihren Tätigkeiten enge Grenzen. Durch diese Grenzen soll zum einen der steuerberatende Beruf geschützt werden. Gleichzeitig werden im Steuerberatungsgesetz aber auch die Voraussetzungen geregelt, die vorliegen müssen, um mit einem Lohn- und Buchhaltungsbüro selbstständig zu sein. So soll sichergestellt werden, da... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.1.1 Steuerliche Auswirkung bei der Bildung

Praxis-Beispiel Steuerbelastung ohne Nutzung eines Investitionsabzugsbetrags Unternehmer Z betreibt eine GmbH und Unternehmer XY ein Einzelunternehmen. Beide Unternehmen haben einen Gewinn lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 300.000 EUR. Im Gewinn der GmbH ist das Geschäftsführergehalt des Z enthalten. So sieht die Steuerbelastung für die GmbH bzw. das Einzelunternehmen ohne N... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmen-Pkw, legt er i. d. R. d... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.4.2 Maßgeblicher Gewinn

Bei der Berechnung der 200.000-EUR-Grenze bleiben Hinzurechnungen oder Abzüge von Investitionsabzugsbeträgen immer außen vor. Der maßgebliche Gewinn berechnet sich danach wie folgt: mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5.1 Ermittlung des Unternehmenswerts unter "Berücksichtigung" der Ertragsaussichten

Rz. 290 Wie sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs zu Art. 2 Nr. 2 ErbStRG ergibt, ist die Wertermittlung "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten" aus Sicht des Gesetzgebers gleichbedeutend mit der Bewertung im Ertragswertverfahren. Davon gingen auch die während der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens veröffentlichten Diskussionsbeiträge in der Literatur einhelli... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Vorsteuerberichtigung, Klei... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Nachhaltigkeitscontrolling:... / 3 Beispiel: Controlling & Sustainability bei einem Logistikunternehmen

Zur Entwicklung von Steuerungskennzahlen zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit wird exemplarisch ein Logistikunternehmen betrachtet. Die Logistikbranche ist in Deutschland ein bedeutender Wirtschaftszweig und Arbeitgeber. Zudem bestehen insbesondere im Logistikmarkt große transformatorische Herausforderungen bei der Bewältigung des Umwelt-, Klima- und Ressour... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Risikodeckungspotenzial bei GuV-/bilanzorientierter RDP-Ableitung

2.1. Planergebnisse Rz. 3 Die Berücksichtigung noch nicht erzielter aber geplanter Gewinne als Risikodeckungspotenzial setzt voraus, dass sie vorsichtig ermittelt wurden. Je volatiler bzw. unsicherer Ergebniskomponenten sind, die mit positiven Ergebnisbeiträgen in einen als RDP angesetzten Plangewinn einfließen, um so mehr ist dem damit verbundenen Risiko negativer Abweichung... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Regelmäßige Plausibilisierung der Ergebnisse

Rz. 50 Bei der geforderten regelmäßigen Plausibilisierung geht es im Grunde darum, die Abweichungen zwischen den betriebswirtschaftlich und handelsrechtlich ermittelten Ergebnissen nachzuvollziehen und allgemein zu erläutern. Aus handelsrechtlicher Sicht stehen die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im Blickpunkt. Die betriebswirtschaftlich ermittelten Ergeb... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Regelmäßige Berichterstattung über die Geschäftslage

Rz. 7 Mit der siebten MaRisk-Novelle wurden Anpassungen im Hinblick auf die Geschäftsmodellanalyse vorgenommen, wobei es sich hierbei weitgehend um eine Klarstellung der Begriffe sowie bestehender Anforderungen handelt. Bezüglich der Berichterstattung wurde in den Modulen AT 4.3.2 und BT 3.1 konkretisiert, dass neben der Berichterstattung zur Risikosituation eines Institutes... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.3 Vergleich beider Verfahrensweisen

Rz. 61 Aufgrund der beschriebenen Unterschiede können ertrags- und barwertorientierte Verfahren in einzelnen Perioden sogar gegensätzliche Steuerungsimpulse liefern. So kann z. B. trotz steigenden Barwertes das handelsrechtliche Ergebnis in der betrachteten Periode sinken. Ein Vergleich beider Verfahren liefert zwar die Erkenntnis, dass die barwertorientierten Verfahren in v... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Komplementäre Steuerungsperspektiven

Rz. 44 Zur Bestimmung des Zinsänderungsrisikos kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Betracht: die Untersuchung der Auswirkungen von Zinsänderungen auf das handelsrechtliche Ergebnis, die sich im Zinsergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ablesen lassen (sogenannte "ertragsorientierte Messverfahren"), oder die Untersuchung der Auswirkungen von Zinsänderungen auf... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Täglicher Bewertungsturnus

Rz. 12 Die mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen des Handelsbuches sind täglich zu bewerten. Da die tägliche Verfügbarkeit von Marktpreisen für diesen weiten Anwendungsbereich nicht uneingeschränkt gewährleistet ist, wird nicht mehr vorgeschrieben, die Positionen täglich "zu Marktpreisen" zu bewerten. Stattdessen kann auch auf andere geeignete Bewertungsverfahren zurüc... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Gap-Risiko

Rz. 22 Das "Gap-Risiko" ist das Risiko, das sich aus der Laufzeitstruktur zinssensitiver Instrumente aufgrund von zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintretenden Änderungen ihrer Zinssätze ergibt, wobei sich die Zinsstrukturkurve gleichmäßig (paralleles Risiko) oder auch je nach Laufzeit unterschiedlich (nicht-paralleles Risiko) verschieben kann.[1] Es besteht bei steigenden M... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Relevante Informationen für bestimmte Kundengruppen

Rz. 7 Die grundsätzlichen Informationen, die für alle Kreditarten herangezogen werden, unterscheiden sich naturgemäß vor allem hinsichtlich der Kundengruppen.[1] So hängt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers in erster Linie von seinem Einkommen und Vermögen sowie seinen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen ab. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher können da... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)

Rz. 78 Als Orientierungshilfe für die institutsinterne Geschäftsmodellanalyse empfiehlt sich ein Studium der Vorgehensweise der zuständigen Behörden im Rahmen des SREP. Die Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des SREP bezieht neben einer Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit der Geschäftsstrategie des Institutes ein. Damit solle... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12.2 LSI-Stresstests

Rz. 48 Auch die deutschen Aufsichtsbehörden führen regelmäßig aufsichtliche Stresstests für die weniger bedeutenden Institute ("Less Siginificant Institutions", LSI) durch, um die Widerstandsfähigkeit dieser Institute gegenüber adversen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen ("LSI-Stresstest"). Die Ergebnisse der aufsichtlichen Stresstests werden unter anderem als ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.5 Beispiel Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch

Rz. 183 Mit Blick auf die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) sollte der Risikoappetit sowohl barwertig als auch bezogen auf das handelsrechtliche Ergebnis festgelegt werden. Dies kann z. B. durch Limite oder andere risikobegrenzende Vorgaben erfolgen (→ AT 4.2 Tz. 2, Erläuterung). Insbesondere in kleineren Instituten ist die barwertige bzw. die ertragsorientierte Sic... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.5 Sonstige Indikatoren

Rz. 78 Als sonstige Indikatoren werden von der Aufsicht beispielhaft die NPE-bezogenen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie eventuelle Rettungserwerbe oder Auslagerungsaktivitäten genannt (→ AT 4.4.1 Tz. 2, Erläuterung). Mit Blick auf die GuV sollten die Institute insbesondere die (erhaltenen und erwarteten) Zinserträge aus notleidenden Risikopositionen und die... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.7 Planszenario der normativen Perspektive

Rz. 358 Die Anforderungen an die normative Perspektive ergeben sich für bedeutende Institute aus dem ICAAP-Leitfaden. Die deutsche Aufsicht hat die Vorgaben an die normative Perspektive im RTF-Leitfaden in einer Weise konkretisiert, dass die weniger bedeutenden Institute damit gleichzeitig den Anforderungen an die Kapitalplanung nach den MaRisk vollumfänglich gerecht werden... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.1 Ermittlung des Risikodeckungspotenzials in der normativen Perspektive

Rz. 162 Das Risikodeckungspotenzial in der normativen Perspektive besteht aus regulatorischen Eigenmitteln sowie ggf. aus weiteren Kapitalbestandteilen, soweit diese aufsichtsseitig zur Abdeckung von aufsichtlichen Kapitalanforderungen und -erwartungen anerkannt werden. Namentlich werden dabei die Vorsorgereserven nach § 340f HGB genannt, die im Rahmen des ICAAP als verlusta... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2. Risikodeckungspotenzial in der normativen Perspektive

Rz. 26 Das Risikodeckungspotenzial in der normativen Perspektive besteht aus regulatorischen Eigenmitteln sowie ggf. aus weiteren Kapitalbestandteilen, soweit diese aufsichtsseitig zur Abdeckung von aufsichtlichen Kapitalanforderungen und -erwartungen (einschließlich Eigenmittelzielkennziffer) anerkannt werden (namentlich § 340f HGB-Reserven, die im Rahmen des ICAAP als verl... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinskassierer

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der Vereinskassierer (auch Kassenwart oder Schatzmeister) verwaltet die Finanzen, führt die Buchhaltung, wickelt Zahlungen ab und erstellt den Jahresabschluss. Die Aufgaben können insbesondere umfassen: Vereinskasse verwalten Kassenprüfung durchführen und den Kassenbericht erstellen Betriebsmittel und Vereinsartikel beschaffen Spendenbescheinigungen au... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.13 Kapitalbedarf für Geschäftsrisiken

Rz. 144 Geschäftsrisiken, für die es in der Fachliteratur keine einheitliche Definition gibt (→ BTR Tz. 1), werden auch aufgrund des lange Zeit vorherrschenden Niedrigzinsumfeldes immer häufiger als wesentliches Risiko eingestuft und im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigt. Üblicherweise werden darunter Abweichungen von der geplanten Gewinn- und Verlustrechnung verstan... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 38 Von den bedeutenden Instituten wird erwartet, dass sie alle als wesentlich identifizierten Risiken entweder hinreichend durch Liquidität abdecken oder ausreichend dokumentieren, aus welchen Gründen sie von jener hinreichenden Abdeckung durch Liquidität absehen.[1] Die Institute sollten daher auch beurteilen, ob wesentliche Klima- und Umweltrisiken zu erheblichen Netto... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.1.1 Grundsätzliches

Rz. 46 Beim handelsrechtlichen Ergebnis stehen die Ertragskennzahlen ("Earnings Measures") im Fokus der Betrachtung. Sie sind ein Maß für die Veränderung der erwarteten zukünftigen Rentabilität des Institutes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes aufgrund von Zinsschwankungen.[1] Mit den ertragsorientierten Verfahren werden also die negativen Auswirkungen der Zinsänderungen... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Behandlung von Zinsänderungsrisiken im SREP

Rz. 70 Außerdem sollten die zuständigen Behörden das Zinsänderungsrisiko, welches sich aus den zinssensitiven Positionen aus bilanzwirksamen und bilanzunwirksamen Geschäften im Anlagebuch ergibt ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB), einschließlich der Absicherungen für diese Positionen bewerten. Die ebenso erforderliche Bewertung des Kreditspreadrisikos im Anlag... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.2 Barwert der Verwaltungskosten

Rz. 173 Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikodeckungspotenzials müssen in konsistenter Weise auch die Verwaltungskosten berücksichtigt werden, die für die Fortführung und Verwaltung der Positionen über die gesamte Laufzeit voraussichtlich erforderlich sind. Der Verwaltungskostenbarwert umfasst dabei alle mit der Pflege des Bestandsportfolios in Verbindung stehenden Kost... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Marktpreisrisiken des Anlagebuches

Rz. 3 Für die Positionen des Anlagebuches spielen vor allem die Zinsänderungsrisiken eine wesentliche Rolle. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Institut in großem Umfang "Fristentransformation" betreibt, d. h. Festzinskredite für einen längeren Zeitraum ausreicht und sich im Gegenzug mit kürzeren Laufzeiten günstiger refinanziert. Auf diese Weise können durch Ausnutzung de... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Rechnungswesen und (Risiko-)Controlling

Rz. 47 Das Rechnungswesen eines Institutes umfasst im weiteren Sinne sowohl das "externe Rechnungswesen" (Rechnungswesen im engeren Sinne) als auch das "interne Rechnungswesen". An dieser Stelle beziehen sich die MaRisk auf das externe Rechnungswesen, das in erster Linie für die periodische Darstellung der finanziellen Situation des Institutes gegenüber interessierten Dritt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.2.1 Grundsätzliches

Rz. 55 Bei der Betrachtung des wirtschaftlichen Wertes ("Economic Value Measures") geht es um die Veränderung des Kapitalwertes (Markt- oder Barwertes) der zinssensitiven Instrumente aufgrund von Zinsänderungen. Dabei werden die Wertveränderungen über die gesamte Restlaufzeit betrachtet, d. h. bis alle Positionen ausgelaufen sind.[1] Der Barwert einer Position erfasst also a... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Risikoorientierte Prüfungsplanung

Rz. 7 Das grundlegende Prinzip besteht darin, zunächst das Institut nach bestimmten Kriterien in verschiedene Prüfungsobjekte aufzuteilen und anschließend deren Risikogehalt und Relevanz zu analysieren und zu bewerten, um auf dieser Basis eine risikoorientierte Prüfungsplanung aufzustellen. Die Einteilung der Prüfungsobjekte kann sich in Abhängigkeit vom verwendeten (prozess... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Verwendung des neuen Standardansatzes ab Anfang 2025

Rz. 64 Für die regulatorische Eigenmittelunterlegung nach den Vorgaben der ersten Säule werden deshalb ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich die Vorgaben des BCBS vom Dezember 2017[1] maßgeblich sein. Die EU-Kommission hatte am 27. Oktober 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der CRR vorgelegt. Anschließend haben sich die EU-Institutionen damit beschäftigt. Die Veröffentlich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.4 Stresstests für Marktpreisrisiken des Handelsbuches

Rz. 137 Stresstests sind auch für die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken im Handelsbuch erforderlich. Dabei geht es in erster Linie um jene Risiken, die sich aus nachteiligen Wertänderungen von Positionen wie Rohstoffen, Krediten, Aktien, Wechselkursen und Zinssätzen aufgrund von Marktpreisschwankungen ergeben. Die Institute sollten mit Blick auf die entspr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Überprüfung der Strategien

Rz. 150 Da die relevanten Annahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die Umsetzung der Strategie sind, müssen sie einer mindestens jährlichen und anlassbezogenen Überprüfung unterzogen werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Institut zeitnah reagieren kann, wenn die Realität von den maßgeblichen Annahmen abweicht.[1] Eine anlassbezogene Überprüfung der Strategi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Solvenz- und Liquiditätsstresstests

Rz. 24 Die EBA unterscheidet zwischen "Solvenzstresstests", bei denen die Kapitalrisiken im Vordergrund stehen, und "Liquiditätsstresstests". Bei den Solvenzstresstests wird untersucht, wie sich bestimmte Entwicklungen auf die gesamte Kapitalposition eines Institutes, einschließlich seiner Mindesteigenmittelanforderungen, auswirken. Dabei sollen seine Schwachstellen hervorge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.8 Kapitalbedarf für Fehlverhaltensrisiken

Rz. 120 Die Institute sollten berücksichtigen, dass das verhaltensbezogene Risiko, als Teil des Rechtsrisikos innerhalb des operationellen Risikos, durch das gegenwärtige oder künftige Risiko von Verlusten aufgrund der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen und der damit verbundenen Prozesskosten, einschließlich der Fälle eines vorsätzlichen oder fahrlässigen F... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.3 Ablauf von Szenarioanalysen

Rz. 93 Im Fokus einer Szenarioanalyse steht jeweils ein bestimmtes Portfolio. Als Stressereignisse für die Konstruktion von Szenarien dienen oftmals makroökonomische Schocks oder Krisensituationen.[1] Die beiden großen Herausforderungen bestehen darin, einerseits ein Szenario zu konstruieren, das alle Facetten des ökonomischen Umfeldes in geeigneter Weise berücksichtigt (→ A... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4. Kapitalplanung in der normativen Perspektive

Rz. 31 Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit hat jedes Institut eine Kapitalplanung zu erstellen, die sich zum Zeitpunkt der Erstellung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erstreckt und mindestens jährlich fortgeschrieben wird. Rz. 32 Erwartete Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit oder der strategischen Ziele, Veränderungen des Markt- und Wettbewerbsum... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Grundsätzliche Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement

Rz. 85 Die regulatorischen Entwicklungen schlagen sich auch in den MaRisk nieder, indem die Anforderungen an das Management von Liquiditätsrisiken im Rahmen der zweiten bis fünften MaRisk-Novelle jeweils massiv überarbeitet und erweitert wurden. Während mit der sechsten MaRisk-Novelle Anpassungen in nur noch überschaubarem Maße vorgenommen wurden, beschränken sich die aktuel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Mindestbestandteile des Verlustdatensatzes

Rz. 159 Gemäß Art. 317 Abs. 1 CRR müssen die Institute über Regelungen, Prozesse und Mechanismen zur Einrichtung und kontinuierlichen Aktualisierung eines Verlustdatensatzes verfügen, der für jedes verzeichnete, durch operationelle Risiken bedingte Ereignis die Bruttoverlustbeträge, Rückflüsse aus Versicherungen sowie anderen Quellen, Bezugspunkte und gruppierten Verluste en... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.3 Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten

Rz. 90 Hinweise darauf, wann es als "unwahrscheinlich" gilt, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten ohne Verwertung von Sicherheiten in voller Höhe begleichen wird, finden sich in Art. 178 Abs. 3 CRR: Das Institut verzichtet auf die laufende Belastung von Zinsen. Das Institut erfasst eine erhebliche Kreditrisikoanpassung, weil sich die Bonität nach der Vergabe des Kredites... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.9 Stresstests für IKT-Risiken

Rz. 159 Das "Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiko" (IKT-Risiko) wurde zunächst als Risiko von Verlusten aufgrund der Unzweckmäßigkeit oder des Versagens der Hard- und Software technischer Infrastrukturen verstanden, welche die Verfügbarkeit, Integrität, Zugänglichkeit und Sicherheit dieser Infrastrukturen oder der Daten beeinträchtigen können.[1] Neueren Defini... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.2 Empfehlungen der EBA

Rz. 343 Der interne Refinanzierungsplan dient ausschließlich internen Steuerungszwecken und kann bzw. sollte sogar, abhängig von Art und Umfang der Liquiditätsrisiken, institutsindividuell ausgestaltet werden. Davon zu unterscheiden sind Refinanzierungspläne, wie sie gemäß den entsprechenden EBA-Leitlinien[1] gefordert und von bestimmten Instituten bei der EBA eingereicht we... mehr