Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

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Anhang nach HGB / 3.2.1 Erträge

3.2.1.1 Umsatzerlöse Rz. 179 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen, die Tätigkeitsbereiche und geographisch best...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2 Aufwendungen

3.2.2.1 Materialaufwand Rz. 191 Gemäß § 275 Abs. 1 HGB darf die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden. Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind aus dem Jahresabschluss die wesentlichen Aufwandsarten (Primäraufwendungen) erkennbar. Entscheidet sich die Kapital...mehr

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Anhang nach HGB / 1.4.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 24 Die allgemeinen Grundsätze einer gewissenhaften und getreuen Rechnungslegung für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten auch für den Anhang unvermindert.[1] Nach der Kommentierung erlangen insbesondere die folgenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung[2] für die Aufstellung des Anhangs eine besondere Bedeutung:[3] Grundsatz der Wahrheit bzw. W...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.7 Forschungs- und Entwicklungskosten

Rz. 206 Nach § 285 Nr. 22 HGB sind nur im Fall der Aktivierung nach § 248 Abs. 2 HGB im Anhang der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres sowie der davon auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag anzugeben. Rz. 207 Der Gesetzgeber begründet die Angabe der gesamten Forschungs- und Entwicklun...mehr

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Anhang nach HGB / 1.4.3 Angaben aufgrund von Empfehlungen privater Gremien sowie sonstige freiwillige Angaben

Rz. 30 Der Anhang kann über die gesetzlichen Angabepflichten hinaus erweitert werden. Derartige Angaben sind wie die übrigen Angaben des Anhangs offenlegungspflichtig und unterliegen bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften der Prüfungspflicht des Abschlussprüfers. Sollen freiwillige Angaben der gesetzlich vorgeschriebenen Publizität und Prüfung entzogen werden, so ...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.2 Angabepflichten im Hinblick auf die Einhaltung der Generalnorm

Rz. 39 Nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB hat der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln. Der Gesetzgeber misst der Einhaltung dieser Generalnorm große Bedeutung bei. Das zeigt sich unter a...mehr

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Anhang nach HGB / 5.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 251 Bis einschließlich zur Kerntaxonomie-Version 5.4 bestand im Gegensatz zu Bilanz, GuV-Rechnung, steuerlicher Überleitungsrechnung, Ergebnisverwendungsrechnung und Kapitalkontenentwicklung keine Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Befüllung des Anhangmoduls in der Taxonomie, sodass die zur Aufstellung eines Jahresabschlusses einschließlich eines Anhangs verpflichte...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.2 Personalaufwand

Rz. 193 Angabe des Personalaufwands bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8b HGB) Ebenso (vgl. Rz. 192) ist im Anhang der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB, anzugeben, Unterteilung in Löhne und Gehälter (Nr. 6a GKV) einerseits, in soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (Nr. 6b GKV) and...mehr

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Anhang nach HGB / 4.1 Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Rz. 214 Zwischen der Angabepflicht des § 285 Nrn. 3, 3a HGB bestehen nicht unerhebliche Überschneidungen, da Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB (Rz. 216) auch häufig die Voraussetzungen für eine Angabepflicht nach § 285 Nr. 3a HGB erfüllen. Gleichzeitig ist auch die Einstufung des § 285 Nr. 3 HGB im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Finanzlage ("für die Beurteilung der F...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.1.1 Umsatzerlöse

Rz. 179 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen, die Tätigkeitsbereiche und geographisch bestimmten Märkte untere...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.4 Angaben zum Honoraraufwand für den Abschlussprüfer für im Geschäftsjahr erbrachte Leistungen

Rz. 203 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) sind nach § 285 Nr. 17 HGB verpflichtet, das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar anzugeben. Darüber hinaus müssen diese Unternehmen das Honorar, welches im Regelfall unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird, aufteilen in Honorare fü...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.4 Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung

Rz. 266 Unter den "Allgemeinen Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung" werden eine Reihe den Jahres- und mittelbar auch Konzernabschluss umfassender Anhangangaben subsumiert. Im Einzelnen verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Moduls Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4807–5036):mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.1 Bilanzierung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG geht mit der Pflicht zur Anmeldung der Verschmelzung zum Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger die Pflicht zur Beifügung einer Schlussbilanz dieses Rechtsträgers einher. Die Schlussbilanz ist nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG gem. den Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung zu erstellen, womit die Vor...mehr

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Anhang nach HGB / 4.11 Angaben zu nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetretenen Vorgängen von besonderer Bedeutung nach § 285 Nr. 33 HGB

Rz. 247c Im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG wurde die vormals im Lagebericht verortete sog. Nachtragsberichterstattung (vgl. § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB a. F.) in den Anhang verlagert. Grundlage hierfür bildet die Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchstabe q der Richtlinie 2013/34/EU. Ebenso – wie bislang bei der Nachtragsberichterstattung im Lagebericht – si...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 3 Das Wesentlichkeitskonzept im Kontext der Finanzberichterstattung

Das Wesentlichkeitskonzept ist ein in der klassischen Finanzberichterstattung bedeutendes Konstrukt. Es kann beispielsweise im Zuge der Anwendung von Ansatz-, Bewertungs- oder Ausweisfragen zum Tragen kommen. Gemäß IAS 1.7 sind "Informationen wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung die Entscheidung...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.2.2 Wechsel vom GKV nach IFRS auf das UKV nach IFRS

Unabhängig von einem etwaig kombinierten Ausweis der Gewinn- und Verlustrechnung mit der Gesamtergebnisrechnung[1] unterscheiden sich nach GKV und UKV gemäß IFRS analog zum HGB nur wenige Positionen, wobei die Mindestanforderungen nach IFRS aus handelsrechtlicher Perspektive relativ niedrig sind und sich allgemeingültige Zuordnungs- bzw. Überleitungsregeln nicht wie im HGB d...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 4 Fazit

Ein Wechsel der Gliederungssystematik der GuV erfordert tiefgreifende Eingriffe in die Systeme eines Unternehmens. Von herausragender Bedeutung ist dabei die Implementierung des neuen Schematas zunächst ergänzend in der Buchhaltung, da Vorjahreswerte für die neue Form der GuV zu liefern sind. Darüber hinaus gehen mit einem Wechsel der Bedarf zur Anpassung auch der vor- und n...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtkosten- auf das Umsatzkostenverfahren

1 Einleitung Im Rahmen der handelsrechtlichen Jahresabschlusserstellung sind mit dem Gesamtkostenverfahren (GKV) gemäß § 275 Abs. 2 HGB sowie dem Umsatzkostenverfahren (UKV) nach § 275 Abs. 3 HGB zwei Gewinnermittlungsverfahren zulässig. Gleiches gilt gemäß dem ab 2027 durch den angekündigten IFRS 18 abzulösenden IAS 1.102 und IAS 1.103 i. V. m. IAS 1.104 grundsätzlich auch f...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 1 Einleitung

Im Rahmen der handelsrechtlichen Jahresabschlusserstellung sind mit dem Gesamtkostenverfahren (GKV) gemäß § 275 Abs. 2 HGB sowie dem Umsatzkostenverfahren (UKV) nach § 275 Abs. 3 HGB zwei Gewinnermittlungsverfahren zulässig. Gleiches gilt gemäß dem ab 2027 durch den angekündigten IFRS 18 abzulösenden IAS 1.102 und IAS 1.103 i. V. m. IAS 1.104 grundsätzlich auch für die Gewin...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 2 Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren

2.1 Grundlagen Handelsrecht Das Gesamtkostenverfahren.[1] sieht eine Gliederung der Aufwendungen und Erträge nach Aufwands- und Ertragsarten vor. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens erfolgt dagegen eine Gliederung der betrieblichen Aufwendungen nach Kostenbereichen. Analog zur Mindestgliederung der Bilanz geht es bei den GuV-Gliederungsschemata um die Sicherung eines Min...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3 Verfahrensumstellung

3.1 Grundlagen, Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren Eine Umstellung vom GKV auf das UKV erfordert tiefgreifende Eingriffe in die Systeme eines Unternehmens. Von herausragender Bedeutung ist dabei die Implementierung des UKV in der Buchhaltung. Die notwendige funktionsbezogene Kostenerfassung und -verbuchung im Kontenplan respektive die Umgliederung von Kostenpositionen erford...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.2 Zuordnung der Einzelpositionen

3.2.1 Wechsel vom GKV auf das UKV nach HGB Ausgehend von den handelsrechtlichen GuV-Gliederungsvorschriften für Unternehmen ohne größenabhängige Befreiungen kann infolge der Deckungsgleichheit der Positionen 1 und 4 sowie 8 bis 17 GKV mit den Positionen 1 und 4 sowie 7 bis 16 UKV diesbezüglich zunächst eine Postenübernahme erfolgen. Die Erhöhungen/Verminderungen des Bestands a...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 2.1 Grundlagen Handelsrecht

Das Gesamtkostenverfahren.[1] sieht eine Gliederung der Aufwendungen und Erträge nach Aufwands- und Ertragsarten vor. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens erfolgt dagegen eine Gliederung der betrieblichen Aufwendungen nach Kostenbereichen. Analog zur Mindestgliederung der Bilanz geht es bei den GuV-Gliederungsschemata um die Sicherung eines Mindeststandards an Informatio...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 2.3 Praxis-Beispiel

Buchung von Herstellungskosten i. e. S.[1] nach GKV:[2] Bei der Herstellung von 2.000 Stück eines Fertigerzeugnisses fallen folgende Einzelkosten an: Verr. Materialeinzelkosten (MEK) i. H. v. 4.000 EUR Verr. Fertigungseinzelkosten (FEK) i. H. v. 3.000 EUR Verr. Sondereinzelkosten der Fertigung (SEKF) i. H. v. 1.000 EUR Nach Schlüsselung und Verbuchung über das BAB-Sammelkonto kön...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 2.2 Beispiel für die Herstellungskostenerfassung

Die Ermittlung und Verbuchung der Herstellungskosten sind durch die alternativen GuV-Gliederungen in den jeweiligen Kontenplänen unterschiedlich durchzuführen. Grundsätzlich ergeben sich nach dem GKV die in Abbildung 1 dargestellten Zusammenhänge.[1] Abb. 1: Kontenmäßige Darstellung der Zusammenhänge beim GKV Im Unterschied zum UKV werden den Erlösen dabei alle Kosten, die in ...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.1 Grundlagen, Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren

Eine Umstellung vom GKV auf das UKV erfordert tiefgreifende Eingriffe in die Systeme eines Unternehmens. Von herausragender Bedeutung ist dabei die Implementierung des UKV in der Buchhaltung. Die notwendige funktionsbezogene Kostenerfassung und -verbuchung im Kontenplan respektive die Umgliederung von Kostenpositionen erfordert zunächst die Ausweitung des Kontenplans oder di...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.2.3 Wechsel vom GKV nach HGB auf das UKV nach IFRS

Sofern etwa infolge einer Konzernzugehörigkeit eine Überleitung des handelsrechtlichen Abschlusses in einen IFRS Abschluss erfolgt, sind in Abweichung zum Wechsel von GKV auf UKV nach HGB hinsichtlich der Umstellung der GuV-Gliederung Besonderheiten zu beachten bzw. erweitern sich die Zuordnungsanforderungen. Aufgrund der geringeren Mindestgliederungsanforderungen nach IFRS k...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.2.1 Wechsel vom GKV auf das UKV nach HGB

Ausgehend von den handelsrechtlichen GuV-Gliederungsvorschriften für Unternehmen ohne größenabhängige Befreiungen kann infolge der Deckungsgleichheit der Positionen 1 und 4 sowie 8 bis 17 GKV mit den Positionen 1 und 4 sowie 7 bis 16 UKV diesbezüglich zunächst eine Postenübernahme erfolgen. Die Erhöhungen/Verminderungen des Bestands an un-/fertigen Erzeugnissen (Position 2 GK...mehr

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Kosten- und Leistungsrechnu... / 3.5 Schritt 5: Erfolgsrechnung für den Gesamtbetrieb aufstellen

Eine wichtige Aufgabe der Kostenrechnung ist die Durchführung einer Umsatz-, Kosten- und Ergebnisplanung. Und zwar detailliert auf Monatsbasis für das kommende Jahr und möglichst quartalsweise für die nächsten beiden Jahre. Diese Arbeit hat der Kostenrechner nach Abschluss der Vorbereitungen und Zuordnung der zunächst unklaren Geschäftsfälle durchgeführt und eine Plan-Erfolgs...mehr

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Maklergebühren / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Sind Maklergebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wirtschaftsguts entstanden, erfolgt die Buchung auf das jeweilige Sachanlagenkonto, z. B. auf das Konto "Geschäftsbauten" 0090/0240 (SK...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 3.2.1 Ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 bis 228 AktG

Rz. 26 Für die Herabsetzung des Grundkapitals gibt es hinsichtlich der Durchführung lediglich die Möglichkeit der Herabsetzung der Nennbeträge der Aktien oder die Zusammenlegung von Aktien (vgl. § 222 Abs. 4 AktG). Die ordentliche Kapitalherabsetzung kann nur mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen werden.[1] ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.2 Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 35 Kleinstkapitalgesellschaften können bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen: Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB brauchen Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgeno...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.3 Offenlegungspflichtige Unterlagen

Rz. 12 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 HGB haben alle publizitätspflichtigen Gesellschaften – von größenabhängigen Ausnahmen abgesehen – die folgenden Unterlagen offenzulegen: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang,[1] den Lagebericht, bei prüfungspflichtigen Gesellschaften: den Bestätigungsvermerk des...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8.3 Erleichterungen für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

Rz. 53 Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute können gem. § 9 Abs. 2, 3 PublG bei der Offenlegung des Jahresabschlusses die folgenden Erleichterungen in Anspruch nehmen:[1] Anstelle der Gewinn- und Verlustrechnung kann nach § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG eine Anlage zur Jahresbilanz veröffentlicht werden. In dieser Anlage sind folgende Angaben zu machen: die Umsatzerlöse i...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8.2 Umfang der Offenlegung

Rz. 50 Gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 PublG i. V. m. § 325 Abs. 1 HGB sind folgende Unterlagen offenzulegen: der festgestellte oder gebilligte Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang), der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers oder der Vermerk über dessen Versagung, der Bericht des Aufsichtsrats, sofern ein solches Gremium besteht, der Lageberich...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2 Mittelgroße Gesellschaften

Rz. 24 Auch für mittelgroße Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB sind Erleichterungen bei der Offenlegung vorgesehen (§ 327 HGB). Grundsätzlich sind der vollständige Jahresabschluss und der Lagebericht an den Betreiber des Unternehmensregisters elektronischen zu übermitteln. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann jedoch in der nach § 276 HGB "verkürzt" aufgestellten Form offen ge...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 13 Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rz. 73 Nach § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht im Sinne des § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, unter bestimmten ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.1 Kleine Gesellschaften

Rz. 21 Nach § 326 HGB unterliegen kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB lediglich einer eingeschränkten Publizität. Als nicht prüfungspflichtige Gesellschaften i. S. d. § 316 Abs. 1 HGB brauchen diese nur folgende Unterlagen an die das Unternehmenregister betreibende Stelle zu übermitteln: Die Bilanz in der nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugelassenen verkürzten Form. Nach § ...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 3.2.2 Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 31 Die Vorschriften über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung finden sich in §§ 229-236 AktG. Die Intentionen für die Durchführung einer vereinfachten Kapitalherabsetzung können wie folgt umschrieben werden:[1] Ausgleich von Wertminderungen (Buchsanierung) Deckung sonstiger Verluste Verlustvorsorge im Wege der Dotierung der Kapitalrücklage.[2] Der Beschluss über eine verein...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.13 Aufwendungen für Updates und Releasewechsel

Die Aktualisierung von Software erfolgt durch Updates, Upgrades oder Releasewechsel. Diese warten und aktualisieren die vorhandene Software, verbessern die Gebrauchsfähigkeit oder schaffen ggf. neue Funktionen. Hinsichtlich der buchhalterischen Behandlung sind nach IDW RS HFA 11.21 daher folgende Fälle zu unterscheiden: Wartung bzw. Modernisierung: Die Software-Aktualisierungs...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 7 Zusammenfassende Darstellung der offenzulegenden Unterlagen

Rz. 46 Eine zusammenfassende Darstellung der offenzulegenden Unterlagen enthält die nachfolgende Übersicht.[1] Dabei haben offenlegungspflichtige Gesellschaften in Abhängigkeit von der Größenklasse folgende Unterlagen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln:mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 3.2.3 Kapitalherabsetzung durch Aktieneinziehung

Rz. 36 Für eine Kapitalherabsetzung auf diesem Wege gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder werden die Aktien zwangsweise eingezogen oder nach dem Erwerb der Aktien durch die Aktiengesellschaft. Beide Optionen ergeben sich aus § 237 Abs. 1 Satz 1 AktG. Die Einziehung selbst kann nach § 237 Abs. 2 AktG als ordentliche Einziehung oder nach § 237 Abs. 3 AktG als vereinfachte Einziehu...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 2.2 Zwischenfazit zur Abgrenzungsproblematik

Rz. 14 In Bezug auf die vorstehend genannten Kriterien materiellen Eigenkapitals bleibt demnach herauszustellen, dass zumindest eine vertragliche Abrede, die im Rahmen der Kapitalüberlassung eine Verlustteilnahme, eine Nachrangigkeit, eine Längerfristigkeit der Überlassung und eine Gewinnabhängigkeit der Vergütung vorsehen, indiziell dazu führt, dass diese Beträge dem materi...mehr

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Umsatzsteuer, Zuordnung von... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Firmen-Pkw, Inzahlunggabe / 1 So kontieren Sie richtig!

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PayPal / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Der Einsatz von PayPal ist zunächst kostenlos. Der Kunde zahlt keine Gebühren, wenn er PayPal für seinen Geldtransfer nutzt. Unternehmer, die PayPal als Zahlungsweg...mehr

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Festwert / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Festwerte können für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gebildet werden. F...mehr

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Umsatzsteuer, Kaffeeverkauf... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Wenn ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft wird und kein Vorsteuerabzug g...mehr