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Einführung von IFRS / 2 Umstrukturierung der Finanzbuchhaltung

Dr. Norbert Lüdenbach
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Das deutsche Recht verlangt weiterhin die Erstellung und Hinterlegung von HGB-Einzelabschlüssen. Für die nächsten Jahre muss sich daher der IFRS-Anwender darauf einstellen, zwei getrennte Bewertungsbereiche in den Büchern zu führen:

  • einen Bewertungsbereich mit HGB-Zahlen und
  • einen weiteren Bewertungsbereich mit IFRS-Zahlen.

Diese "doppelte" Buchführung bedeutet nicht, dass jeder Vorgang zweifach zu buchen ist. Eine effiziente Organisation der Buchhaltung muss sich vielmehr den Umstand zunutze machen, dass Geldkonto Geldkonto bleibt und Kreditorenkonto Kreditorenkonto. Daher können viele Buchungen für beide Bewertungsbereiche gleichermaßen gelten.

Zunächst ist aber eine Entscheidung über die führende Bewertung zu treffen. Sollen die Geschäftsvorfälle primär nach IFRS erfasst und für den Einzelabschluss nach HGB überführt werden oder soll umgekehrt das HGB den führenden Bewertungsbereich bilden. Bei der Entscheidung über den führenden Bewertungsbereich ist insbesondere Folgendes zu bedenken: In einigen IT-Systemen erlaubt nur die führende Bewertung uneingeschränkten Online-Zugriff und durchgängige Abstimmbarkeit mit anderen Modulen, insbesondere Controlling (CO), Sales and Distribution (SD), Lagerwirtschaft etc. Der zweite Bewertungsbereich ist hingegen in der Verknüpfung mit anderen Modulen und in der Reporting- und Auswertungsfunktionalität beschränkt. Im grenzüberschreitenden Konzern wird auch deshalb die Entscheidung regelmäßig zugunsten von IFRS als führendem Bewertungsbereich ausfallen.

Für die konkrete Generierung des zweiten Bewertungsbereichs gibt es zwei in Abb. 3 und Abb. 4 dargestellte Lösungen:

Abb. 3: Parallelbuchungen[1]

Abb. 4: Differenzbuchungen (Deltatechnik)

  • Neben den gemeinsamen Konten (z. B. Geldkonten) werden reine IFRS-Konten [z. B. Forderung aus ("unfer...

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