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Einführung von IFRS / 1 Einführungsplanung

Dr. Norbert Lüdenbach
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Die alten Germanen hatten den weisen Brauch, jede wichtige Entscheidung zweimal zu bedenken: einmal im nüchternen Zustand, damit es nicht an Vernunft mangelte, ein zweites Mal im trunkenen Zustand, um die nötige Phantasie, Entschlussfreude und Durchsetzungskraft zu finden. Manches um die Jahrtausendwende zu unrühmlichen Schlagzeilen gelangte Unternehmen hatte diese gute Regel auf den Kopf gestellt. Erst wurden (über-)mutig Phantasien aufgebaut, dann von realitätsverlustigen Finanzvorständen in der Wirtschaftspresse verkündet, "dass man kein typischer Buchhalter sei und Kommunikation für wichtiger halte, als das HGB auswendig zu lernen", um später doch durch die Ereignisse und Investoren zum Blick in die eigenen Bücher und Bilanzen gezwungen zu werden. Shareholder value, Investor Relations und vergleichbare Konzepte sind dadurch in Verruf geraten. Aber nicht die Konzepte sind falsch, sondern der vernunftfreie Umgang mit ihnen.

Was den (rationalen) Anteilseigner interessiert, ist die Fähigkeit des Unternehmens, zukünftig positive Ergebnisse bzw. Cashflows zu erzielen. Die objektivste Beurteilungsgrundlage hierfür bleiben die tatsächlichen Zahlen der Gegenwart und Vergangenheit, sofern sie

  • tatsachengetreu,
  • relevant und
  • (im Interesse der Trendbeurteilung) vergleichbar sind.

Damit sind die Kriterien genannt, die das IFRS-Regelwerk im Conceptual Framework in den Mittelpunkt stellt. Der Nutzen für die Entscheidung (decision usefulness) und nicht ein gläubigerschutzorientiertes Vorsichtsprinzip soll diese Rechnungslegung bestimmen.

Die Rechnungslegung nach IFRS befindet sich europaweit und global auf dem Vormarsch. Dies hat die EU und den deutschen Gesetzgeber veranlasst, IFRS ab 2005 für Konzernbilanzen börsennotierter Unternehmen vorzuschreiben und für andere Unternehmen zuzulass...

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    Einführung von IFRS
    Einführung von IFRS

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