Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Entnahmen aus den anderen Gewinnrücklagen sind unter diesem Posten auszuweisen, soweit sie nicht zur Kap.-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden (vgl. hierzu entsprechend HdR-E, AktG § 158, Rn. 6; überdies AktG-GroßKomm. (2018), § 158, Rn. 33).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Einstellungen in satzungsmäßige Rücklagen

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Satzung kann die Bildung einer besonderen Rücklage vorschreiben, deren Dotierung auf Grundlage des § 58 Abs. 4 AktG vom Jahresüberschuss zu erfolgen hat (vgl. zur Zulässigkeit solcher Bestimmungen Müller, WPg 1969, S. 245). Die einzustellenden Beträge sind hier auszuweisen. Sofern eine Einstellung in satzungsmäßige Rücklagen erst infolge ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzgewinn/Bilanzverlust (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AktG)

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Ausweis unter diesem Posten ergibt sich als Saldo aus dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag und den Posten nach § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 AktG sowie möglicher weiterer Posten (vgl. hierzu HdR-E, AktG § 158, Rn. 20ff.). Der an dieser Stelle ausgewiesene Betrag muss mit dem entsprechenden Betrag in der Bilanz übereinstimmen und ist Grundla...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Berücksichtigung von Ertragsteuerwirkungen durch den Sonderprüfer

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Feststellung einer Unterbewertung in der HB hat grds. keine Auswirkungen auf die StB, wenn dort etwa unter Berücksichtigung besonderer steuerlicher Vorschriften keine Unterbewertung vorliegt. Etwas anderes gilt, wenn sich aufgrund des Grundsatzes der Maßgeblichkeit (vgl. § 5 Abs. 1 EStG) die Unrichtigkeit der HB in der StB fortsetzt; dann...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Nichtanwendung auf Kleinstkapitalgesellschaften (§ 158 Abs. 3 AktG)

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 158 Abs. 3 AktG sind die in Abs. 1f. enthaltenen Sondervorschriften nicht auf Kleinst-KapG (vgl. § 267a) anzuwenden, die von der Erleichterung nach § 275 Abs. 5 Gebrauch machen und insoweit lediglich eine verkürzte und vereinfachte GuV nach dieser Maßgabe aufstellen.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Höchstbetrag der Gewinnabführung (§ 301 Satz 1 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ausgangsgröße für Berechnung des Höchstbetrags der Gewinnabführung ist gemäß § 301 Satz 1 AktG der Jahresüberschuss, wie er sich bei fiktiver Betrachtung ohne Gewinnabführungsverpflichtung ergeben würde (vgl. so auch Hüffer-AktG (2025), § 301, Rn. 1); auszugehen ist dabei von dem im GuV-Gliederungsschema gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 17 bzw. Abs. 3 N...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erwerb eigener Aktien

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ab dem GJ 2010 (beginnend nach dem 31.12.2009) gelten die §§ 266, 272 in der durch das BilMoG geänderten Fassung (vgl. HdR-E, AktG § 71, Rn. 17). Nach § 272 Abs. 1a Satz 2 sind eigene Aktien unabhängig vom Erwerbsgrund nicht mehr zu aktivieren, sondern in Höhe des Nennbetrags oder rechnerischen Werts in einer Vorspalte offen vom Grundkap. ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Kapitalrücklage

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 regelt, welche Beträge in die Kap.-Rücklage einzustellen sind. Nach § 270 Abs. 1 sind die entsprechenden Einstellungen bereits bei der Aufstellung des JA vorzunehmen; Gleiches gilt für die gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG. Bei Verstößen gegen die entsprechenden Dotierungs- und Verwendungsvorschriften greife...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 34 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Bestreben, "nach einigem Hin und Her [...] einerseits den IFRS-Regeln [(vgl. HdR-E, HGB § 256a, Rn. 143ff.), d.Verf.] nach[zu]eifern (Satz 2), andererseits aber die althergebrachten Grundsätze der Imparität und der Gewinnrealisation aufrecht[zu]erhalten (Satz 1)" (Hoffmann, PiR 2011, S. 55), entschied sich der Gesetzgeber mit Verankerung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Fehlende oder unvollständige Angaben

Rn. 47 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Umfang der Berichtspflicht im Anhang ergibt sich aus den §§ 284ff. sowie hinsichtlich bestimmter rechtsformabhängiger Zusatzangaben aus den §§ 58 Abs. 2a, 131 Abs. 1 und 3, 152 Abs. 2f., 158 Abs. 1 und 160 AktG (vgl. im Einzelnen BeckOK-HGB (2025), § 284, Rn. 8ff.; HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 911ff.). Allerdings ist zu beachten, dass einig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellung des Abschlussentwurfs als maßgeblicher Zeitpunkt

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die überwiegende Ansicht stellt – freilich mit unterschiedlichen Nuancierungen – auf die Herstellung des Abschlussentwurfs ab (vgl. ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 3; AktG-GroßKomm. (1973), § 261, Rn. 4; KK-AktG (2018), § 261, Rn. 8; MünchKomm. AktG (2025), § 261, Rn. 5; a. A. AktG-GroßKomm. (2021), § 261, Rn. 27, wonach auch ein bereits von Vorst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besondere Erläuterungspflicht des Vorstands

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 176 Abs. 1 Satz 3 AktG soll der Vorstand bei Erläuterung seiner Vorlagen (vgl. HdR-E, AktG § 176, Rn. 3) auch zu einem Jahresfehlbetrag (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 17 bzw. Abs. 3 Nr. 16) oder einem Verlust Stellung nehmen, der das Jahresergebnis wesentlich beeinträchtigt hat. Diese erweiterte Erläuterungspflicht wurde durch das sog. Bilanzr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätzliches

Rn. 89 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Vorstand hat nach § 312 Abs. 3 Satz ;1f. AktG am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erklären, ob die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und sie da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 143 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen wird durch IAS 21 geregelt (vgl. IAS 21.3(a)); zugleich beinhaltet dieser Standard spezifische Regelungen für die Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe, d. h. von Abschlüssen ausländischer TU (vgl. IFRS 10), Gemeinschafts-UN bzw. gemeinschaftlicher Tätigkeiten (i. S. d. IFRS ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Entnahme aus den Rücklagen (§ 301 Satz 2 AktG)

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 301 Satz 2 AktG lässt während der Laufzeit des Vertrags in andere Gewinnrücklagen eingestellte Beträge zur Entnahme und Gewinnabführung zu. Bezugspunkt sind hier die gemäß § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. d) AktG ausgewiesenen Beträge (vgl. HdR-E, AktG § 158, Rn. 13ff.). Diese erhöhen zwar nicht den jeweiligen Jahresüberschuss, zumal sie gemäß...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fragestellung in der Hauptversammlung/Protokollverlangen

Rn. 50 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mängel des Anhangs rechtfertigen den Antrag auf Sonderprüfung nur, wenn der Vorstand die fehlenden, unvollständigen oder falschen Angaben in der HV nicht nachgetragen oder richtiggestellt hat. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Ergänzung aufgrund einer Frage eines Aktionärs oder ohne derartigen Anlass erfolgt. Werden Mängel des Anhangs in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 170 AktG regelt den Umfang und Inhalt der Unterlagen, die der Vorstand dem AR zur Prüfung (vgl. § 171 AktG) vorzulegen hat. Neben dem für die Prüfung der RL erforderlichen JA (Bilanz, GuV und Anhang) und Lagebericht hat der Vorstand dem AR auch seinen Gewinnverwendungsvorschlag vorzulegen. Die Vorschrift bezweckt neben der RL-Kontrolle und P...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Notwendigkeit zur Währungsumrechnung

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Notwendigkeit zur Währungsumrechnung im JA ist immer dann gegeben, sofern es sich um Geschäftsvorfälle handelt, die zu irgendeinem Zeitpunkt in einer anderen Währung als der, in der bilanziert wird, abzuwickeln sind. Folgende Unterscheidungen lassen sich hierbei treffen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngs­ten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer ­Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.6.2 Keine Bilanz, keine Abgrenzungen

Die Jahresabrechnung ist in Form einer Gegenüberstellung aller tatsächlich in der jeweiligen Wirtschaftsperiode getätigten Ausgaben sowie erzielten Einnahmen zu fertigen.[1] Die Jahresabrechnung ist demnach gerade keine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Bilanzmäßige Darstellungen haben in Jahresabrechnungen nichts zu suchen.[2] Zu berücksichtigen ist, dass vom durchsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 2 Steuererklärungen

Rz. 11 Durch die Generalverweisung in § 31 Abs. 1 KStG wird auf die Vorschriften des ESt-Rechts über Steuererklärungen Bezug genommen, insbesondere § 25 Abs. 1 EStG, §§ 56, 60 EStDV. Eine KSt-Erklärungspflicht besteht für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekte, wenn und soweit die KSt-Pflicht nicht durch Steuerabzug abgegolten ist.[1] Es gilt insowei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalerhöhung und Kapital... / 2.5 Erwerb eigener Anteile durch die Kapitalgesellschaft

Eigene Anteile sind in Höhe des Nennbetrags auf der Passivseite separat vom gezeichneten Kapital auszuweisen.[1] Eine Aktivierung der eigenen Anteile ist seit Inkrafttreten des BilMoG nicht mehr zulässig. Zuvor wurden eigene Anteile als Vermögensgegenstand aktiviert. Bei einer Veräußerung ergab sich dann entsprechend ein Gewinn oder Verlust in der GuV. Wirtschaftlich gesehen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 – Anlage Gen... / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 3–20 In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet. Zeile 3 In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 – Anlage Gen... / 3.2 Korrekturen der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 21–26 In diesen Zeilen sind bestimmte Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zu korrigieren, da sie nur Erträge, nicht aber die für die Bemessung der 10 %-Grenze maßgebenden Einnahmen enthalten. Statt der Erträge sind die entsprechenden Einnahmen anzusetzen. Zeilen 21–22 Bei der Veräußerung von Anlagevermögen (Inventar) handelt es sich um Hilfsgeschäfte, die begü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 – Anlage Gen... / 3.3 Einnahmen/Ausgaben außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 27–29 In diesen Zeilen sind Einnahmen und Ausgaben anzusetzen, die sich nicht aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Zeile 27 Zu den Einnahmen gehört die Rückzahlung von Darlehen, die die Genossenschaft bzw. der Verein erhalten hat, wenn die Darlehen eine Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr hatten. Sie sind begünstigt, wenn die Darlehen mit begünstigten Gesc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 – Anlage Gen... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck enthält Angaben zur Steuerbefreiung von Genossenschaften und Vereinen. Die Anlage Geno/Ver ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 sowie zum Steuerbescheid konzipiert. Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vorzunehmen, negative Beträge also mit Minuszeichen. Die Anlage ist in 2 Abschnitte unterteilt. Abschnitt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 2 Allgemeines

Zeile 1 In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Gem abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind, soweit nicht anders angegeben, nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen sind aber für alle 3 Jahre beizufügen. Zu diesen Unterlagen gehören die Einnahme-Überschu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie zum Steuerbescheid. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage Kassen / 2 Allgemeines

Zeile 1 In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum durch Angabe des ersten und des letzten Jahres anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Kassen abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Protokolle der Mitgliederversamml...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage WiFö / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie zum Steuerbescheid von Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Diese Anlage ist von Wirtschaftsförderungsgesellschaften aller zivilrechtlichen Rechtsformen abzugeben. Laut Finanzverwaltung[1] sollen jedoch nur Kapitalgesellschaften erklärungspflichtig sein.[2] Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind nach § 5 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zum Vordruck KSt1 dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Außerdem dient die Anlage als Anlage zum Steuerbescheid. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Forderungsberichtigung / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Repräsentationskosten / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Buchung von der Höhe nach angemessenen Repräsentati...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Bestandsve... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 3.1 Geschäfts- oder Betriebsbilanzen

Geschäfts- oder Betriebsbilanzen werden laufend in bestimmten Zeitabständen erstellt und jeweils aus der Buchführung entwickelt. Die erste zu Beginn des Geschäftsbetriebs erstellte Bilanz ist die Eröffnungsbilanz. Ihr entspricht die Anfangsbilanz, die z. B. anlässlich des Übergangs von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich aufz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 9.2 Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind selbstständige juristische Personen, die der Körperschaftsteuer unterliegen und die im Prinzip wie Einzelunternehmer bilanzieren. Die Gesellschafter treten ihnen wie Fremde gegenüber. Forderungen und Verpflichtungen ihnen gegenüber sind zu bilanzieren. Handelsrechtlich muss das haftende Eigenkapital (Grund-/Stammkapital) nebst gesetzlichen Rücklage...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel/Anlagegitter / 4 Steuerliche Notwendigkeit zur Führung eines Anlagespiegels

Rz. 61 Der Anlagespiegel nach Handelsrecht unterscheidet sich von dem nach Steuerrecht durch einige steuerliche Bilanzierungsvorbehalte sowie durch das Verbot der Übernahme rein steuerlicher Werte in die Handelsbilanz. Es kommt ggf. zu Abweichungen bei den Herstellungskosten und selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter sind steuerlich nicht ansatzfähig. Damit geht di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 2.1 Begriffsbestimmungen

Rz. 3 Handelsrechtlich findet der Oberbegriff der Änderung des Jahresabschlusses Verwendung. Darunter ist jede Änderung von Form und Inhalt nach Feststellung bzw. Billigung eines geprüften Jahresabschlusses zu verstehen. Im Einzelnen kann es sich sowohl um die Änderung fehlerfreier als auch fehlerhafter Bilanzierung handeln, aber auch um die Änderung des Abschlusses aus ande...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzsteuerrecht und Grund... / Zusammenfassung

Überblick Eine Bilanz dient der Gegenüberstellung des Vermögens und des Kapitals zu einem Stichtag. Sie stellt zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens dar. Darüber hinaus dient sie der periodengerechten Erfassung des der Ertragsbesteuerung zugrunde zu legenden Gewinns. Für die Erstellung einer Bilanz sind wichtige handelsre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.1 Grundlagen

Rz. 9 Ein Jahresabschluss ist fehlerhaft, wenn er objektiv unrichtig ist und die Gesellschaft im Zeitpunkt der Abschlussfeststellung bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen. Spätere lediglich wertaufhellende Umstände machen den Jahresabschluss dagegen nicht fehlerhaft.[1] Eine Bilanzberichtigung als handelsrechtlicher Unterfall d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.7 Abschreibungen des Geschäftsjahres

Rz. 37 Für Abschreibungen des Geschäftsjahres besteht kein Ausweiswahlrecht mehr, sie sind seit dem Geschäftsjahr 2016 als Anhangangabe im Anlagespiegel aufzuführen. Diese Regelung entspricht der als am zweckmäßigsten anzusehenden Umsetzung der Informationspflicht, indem die Abschreibungen des Geschäftsjahres in den Abschreibungsspiegel integriert werden. Rz. 38 Zwischen den ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Begriffe "Bilanzberichtigung" und "Bilanzänderung" entstammen dem Steuerrecht.[1] Der Steuergesetzgeber spricht zwar selbst nur von der Bilanzänderung. Gleichwohl unterscheiden Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur diesen Oberbegriff in Bilanzberichtigung und Bilanzänderung.[2] Rz. 2 Handelsrechtlich wird dagegen typisierend von der Änderung des Jahresabsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.4 Verfahren der Bilanzberichtigung

Rz. 90 Das Verfahren, dem bei der Bilanzberichtigung zu folgen ist, ist nicht durch spezielle Vorschriften gesetzlich geregelt. Vielmehr sind auch auf die Bilanzberichtigung die Vorschriften des Festsetzungs- und ggf. des Rechtsbehelfsverfahrens anzuwenden, sodass sich die Bilanzberichtigung insoweit als unselbständiger Teil des allgemeinen Festsetzungsverfahrens darstellt.[...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel/Anlagegitter / 3.3.1 Beteiligungen

Rz. 53 Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sind grundsätzlich zu den Anschaffungskosten zu erfassen. Dies gilt auch dann, wenn die vertraglich vereinbarte Einlage bei einer Neugründung oder bei einer Kapitalerhöhung noch nicht in voller Höhe geleistet wurde; in diesem Fall gehen die Anschaffungskosten in voller Höhe in den Anlagespiegel ein, in Höhe des noch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel/Anlagegitter / 3.2.1 Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Rz. 46 Zur selbstständigen Nutzung fähige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um darin enthaltene Vorsteuer, 800 EUR nicht übersteigen, dürfen seit dem Wirtschaftsjahr 2018 (vorher 410 EUR) steuerrechtlich nach § 6 Abs. 2 EStG als sog. geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgesetzt werden, was in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 5.4 Steuern in der E-Bilanz

Rz. 201 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Die hierfür vorgesehenen (Kern-)Taxonomien sehen eine Differenzierung des Verpflichtungsgrads der einzelne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.2 Ausweis bei nicht publizitätspflichtigen Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co)

Rz. 53 Für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co), die nicht dem PublG unterliegen, enthält das HGB kein Gliederungsschema. Aus der gesetzlichen Verpflichtung, dass sämtliche Aufwendungen und Erträge unsaldiert, klar und übersichtlich gegenüberzustellen und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten sind, ergibt sich b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr