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Rechnungslegung nach IFRS / 5.1 Abschlussbestandteile

Prof. Dr. Stefan Müller, Laura Peters
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Rz. 27

Der Jahresabschluss gemäß IFRS setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:[1]

  • Bilanz,
  • Gesamtergebnisrechnung (ggf. weiter unterteilt in Gewinn- und Verlustrechnung sowie sonstiges Ergebnis)[2],
  • Eigenkapitalveränderungsrechnung,
  • Kapitalflussrechnung und
  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie erläuternde Anhangangaben.
  • Zusätzlich ist eine Bilanz zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode notwendig, sofern ein Unternehmen eine Rechnungslegungsmethode rückwirkend anwendet oder Posten rückwirkend im Abschluss angepasst oder umgegliedert werden.

Die ersten 4 Bestandteile werden als primary financial statements bezeichnet (IFRS 18.11).

 

Rz. 28

Neben diesen Bestandteilen müssen Unternehmen, deren Dividendenpapiere oder schuldrechtlichen Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, und Unternehmen, die die Ausgabe von Dividendenpapieren oder schuldrechtlichen Wertpapieren an einer Wertpapierbörse in die Wege geleitet haben, einen Segmentbericht gemäß IFRS 8 veröffentlichen und Angaben zu dem Ergebnis je Aktie (earnings per share) gemäß IAS 33 machen.[3]

Im Vergleich zu den HGB-Konzernvorschriften sehen die IFRS keine Lageberichterstattung als verpflichtendes Element vor. Im IAS 1.13 wird lediglich die Aufstellung einer dem deutschen Lagebericht vergleichbaren Management Discussion and Analysis (MD&A) empfohlen, für den es auch seit 2010 ein Practice Statement "Management Commentary" gibt, das im Mai 2025 in überarbeiteter Form neu veröffentlicht wurde.[4] Das überarbeitete Practice Statement soll Verbesserungen und eine stärkere globale Abstimmung von Managementkommentaren und ähnlichen Berichten unterstützen. Das überarbeitete Leitliniendokument konzentriert sich auf die Informationsbedürfnisse von Investoren und behebt Mängel in der Praxis. Es soll Regulierungsbehörden...

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