Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.4.1 Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften

Als zentrale Erleichterung wird im § 326 HGB bestimmt, dass kleine Gesellschaften keine Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen haben.[1] Auch können alle Angaben, die sich im Anhang auf die GuV beziehen, unterlassen werden. Zudem müssen kleine Kapitalgesellschaften sowie die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter keinen Lagebericht ...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.4.2 Mittelgroße Kapitalgesellschaften

Mittelgroße Gesellschaften haben zwar grundsätzlich die Bilanz nach den ausführlichen Gliederungsvorschriften zu erstellen, dürfen aber für die Veröffentlichung sich auch auf die Angabe der Oberpositionen (Buchstaben und römische Ziffern) beschränken, wobei in der Bilanz oder im Anhang jedoch die folgenden Posten des § 266 Abs. 2, 3 HGB zusätzlich gesondert anzugeben sind:mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 1 Offenlegungspflichten im Überblick

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen entweder kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co. KG etc.) oder die über das Publizitätsgesetz zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, haben die Pflicht, die offenzulegenden Rechnungslegungsdaten an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln. U...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Satzung einer GmbH & Co. KGaA

Rz. 155 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.33: Satzung einer GmbH & Co. KGaA Satzung der TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 10. Pflicht zur Duldung von Kontrollen durch den Hersteller

Rz. 29 In Vertragshändlerverträgen sind häufig Klauseln zu finden, wonach der Hersteller sich das Recht zur Einsicht in sämtliche Unterlagen des Vertragshändlers und zur Kontrolle aller Betriebsabläufe vorbehält. Dieses Recht des Herstellers bedarf jedoch einer sachlichen Rechtfertigung. Bei der Überprüfung sind strenge Anforderungen zu stellen. Dem Vertragshändler kann nich...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Auskunftsverlangen gegen M

Rz. 65 Die Auskunftsverpflichtung des M nach § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB beinhaltet voraussetzungslos die Verpflichtung zur Vorlage von Belegen, auch wenn diese nur zu Kontrollzwecken verlangt werden.[115] Die Auskunft muss alle wertbildenden Faktoren beinhalten und den berechtigten Ehegatten in die Lage versetzen, die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände ungefähr selbst zu e...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / f) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / e) Anmerkungen zum Muster

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§ 32 Personengesellschaften / g) Wirtschaftsjahr/Konten

Rz. 65 Bei Neugründung sind die Gesellschafter steuerrechtlich frei, ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr zu wählen. Wollen sie zu einem späteren Zeitpunkt vom Kalenderjahr abweichen, ist dies nur im Einvernehmen mit der Finanzbehörde zulässig.[114] Aufgrund des Kapitalgesellschaften & Co. Richtlinien-Gesetzes vom 8.3.2000 (KapCoRiLiG) gelten die §§ 264 bis 289 HGB...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer OHG

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Gesellschaftsvertrag der A, B, C OHG Zwischen wird folgender Vertrag über die Errichtung einer Offenen Handelsgesellschaft geschlossen: § 1 Rechtsform, Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist e...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Gläubiger- und Schuldnerverzeichnis

Rz. 17 Hinweis: Der Schuldner hat den Eröffnungsgrund substantiiert und nachvollziehbar darzulegen, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 4 InsO. Erforderlich ist insoweit die Mitteilung von Tatsachen, die die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrundes erkennen lassen. Die Angaben müssen die Finanz- und ggf. Vermögenslage des Schuldners nachvollziehbar darstellen.[22] Muster in ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Auskunftserteilung

Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.9: Zugewinnausgleich: Aufforderung zur Auskunftserteilung Sehr geehrter Herr _________________________, Sie wissen aus der Ihnen am _________________________ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift, dass wir Ihre Ehefrau im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vertreten. Ihre Ehefrau hat uns beauftragt, die Fra...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 108 Wird (ausreichende) Auskunftserteilung verweigert, wird sich empfehlen, zunächst den Auskunftsanspruch gerichtlich geltend zu machen und nicht etwa auf der Basis vermuteter Zahlen sofort Zahlung zu beantragen. Die Erhebung eines isolierten Auskunftsantrags während der Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens ist zwar möglich, führt aber nicht zum Verbund mit der Ehesc...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 299 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.42: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Muster: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt

Rz. 263 Eine Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt, die den Verzug ab dem Monatsersten auslöst, in welchem dem Unterhaltsschuldner das Schreiben des Bevollmächtigten des Unterhaltsgläubigers zugegangen ist, könnte wie folgt formuliert sein: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.40: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 301 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch der – zunächst ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 96 Neben der Verwertung der Vermögensgegenstände im Regelinsolvenzverfahren kann eine Verwertung auch auf der Grundlage eines Insolvenzplanes erfolgen, und zwar regelmäßig mit dem Ziel, den Rechtsträger als solchen zu erhalten und zu sanieren. Planinhalt kann aber auch sein, das Unternehmen zu übertragen oder zu liquidieren. Planvorlageberechtigt sind ausschließlich der ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 316 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.46: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 400 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.52: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt haben...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 243 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihr Sohn/Ihre Tochter _________________________ wird von uns vertreten. Er/Sie hat uns beauftragt, seine/ihre Unterhaltsansprüche gegen Sie geltend zu machen. Für die Höh...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 202 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _________________________) wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, die Un...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.49: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 6. Der Wertnachweis bei Sacheinlagen

Rz. 18 Zur Literatur s. Rz. 16. Bereits vor der Reform 1980 war zumindest an größeren Registergerichten bereits seit geraumer Zeit stillschweigende Praxis geworden: Das Verlangen nach geeigneten Wertnachweisen bei Sacheinlagen. Wie dies erfolgt, wurde bereits oben in § 5 Rz. 67 f. dargelegt. Die Art des Nachweises hängt vom Gegenstand der Sacheinlage ab, z.B. Sachverständige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Abstimmung und Gegenstand der Feststellung – Nichtigkeit des Feststellungsbeschlusses

Rz. 12 Der Feststellungsbeschluss ist mit einfacher Mehrheit zu fassen, soweit die Satzung nicht eine abw. Mehrheit vorsieht. Stimmberechtigt sind auch die Gesellschafter-Geschäftsführer (Noack § 46 Rz. 9; Scholz/ K. Schmidt/Bochmann § 46 Rz. 16; Rowedder/Pentz/Koppensteiner § 46 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 46 Rz. 4). Rz. 13 Gegenstand des Feststellungsbeschlusses sind die Jah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 8 Inhalt der Anmeldung

Kommentierung Entscheidungen: BGH NJW 2018, 2794 – zur aktuell erforderlichen Gesellschafterliste; BGH v. 17.12.2013 – II ZB 6/13, Rz. 9; BGH v. 14.2.2012 – II ZB 18/10, FGPRAX 2012, 128 – zur Betreuungsgebühr des Notars bei Einholung einer Stellungnahme der IHK vor Anmeldung einer GmbH; BGH v. 17.5.2010 – II ZB 5/10 – Versicherung nach § 8 Abs. 3 – ausreichend: "er sei" noch...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Durchlaufende Posten / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Durchlaufende Posten sind Beträge, die ein Unternehmer bzw. Freiberufler im Namen und für Rechnung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Gesellschaften / H. Begriffe

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.1.2.1 740

Die Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Absatz 3 EStG) als Gewinnermittlungsart ist für die optierende Gesellschaft nicht zulässig (§ 1a Absatz 3 Satz 6 KStG). Besteht für die zivilrechtlich fortbestehende Personengesellschaft eine Buchführungspflicht nach dem HGB oder einer ausländischen Rechtsnorm, so gilt diese auch für die optierende Gesellschaft. Besteht eine solche Buchfü...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.3.1 747

Die folgenden Regelungen eignen sich zum einen, um bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung ohne Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher sowie eine Bilanzierung gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 64c HGB zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Führt das vereinfachte Ertr... / 1. Berechnungsgrundsätze

In der Regel wird sich der Wert einer Unternehmensgruppe nicht aus zeitnah erfolgten Veräußerungsvorgängen unter fremden Dritten ableiten können. Auch wird gerade in Mittelstandsstrukturen auf die Einholung eines oftmals kostenintensiven Wertgutachtens verzichtet. Stattdessen wird das vereinfachte Ertragswertverfahren angewendet; der parallel zu ermittelnde Substanzwert muss...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8 Besonderheiten bei Kauf einer Gesellschaftsbeteiligung

Dem Steuerberater ist es erlaubt, Gesellschaftsverträge nebst Gesellschafterbeschlüssen z. B. unter dem Gesichtspunkt der Gewinnverteilungsregelungen (steuerliche Auswirkungen beim Mandanten) zu sichten. Im Zusammenhang mit Bilanzen, Abschlüssen, Gewinn- und Verlustrechnungen kann und muss er den Käufer-Mandanten über offensichtliche wirtschaftliche Risiken aufklären, z. B. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 5b Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen

Schrifttum: Hey, Die Steuerbegünstigung der gemeinnützigen Tätigkeiten der öffentlichen Hand, Gedanken der Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts auf die öffentliche Hand, StuW 2000, 467; Drüen/Hechtner, Rechts- und Sicherheitsfragen der elektronischen USt-Voranmeldung im Projekt "ELSTER", DStR 2006, 821; Meyer-Pries/Mersmann, Web-Publizität mit XBRL iRd EHUG, Technische Umsetzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Auswirkungen auf die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 50 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die GuV-Posten nach § 275 HGB sind für die steuerliche Deklaration ebenfalls zu untergliedern. So ist bspw der GuV-Posten "Umsatzerlöse", der nach § 277 Abs 1 HGB die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen abzgl USt und Erlösschmälerungen beinhaltet und nach § 27...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 122 § 274 Abs. 2 Satz 3 HGB sieht die Erfassung erfolgswirksamer Veränderungen der bilanzierten Steuerlatenzen und der GuV-Position "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" vor. Wie beim tatsächlichen Steueraufwand kann dies im Einzelfall dazu führen, dass aus dem Aufwandsposten ein Ertragsposten wird. Praxis-Beispiel Die GuV des Unt weist ein Ergebnis vor Steuern i. H. v. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 33 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zusätzlich zu den in § 5b Abs 1 S 1, 5–6 EStG genannten Pflichtbestandteilen postulieren die Schreiben des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855, Anlage zu Rz 11 und BMF v 06.06.2018, BStBl I 2018, 714 weitere Bestandteile, die ebenfalls elektronisch zu übermitteln sind:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. E-Bilanzen

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Seit 2011 müssen Bilanzen, aber auch Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch (sog. E-Bilanz) an die Finanzbehörden übermittelt werden (s. § 5b EStG i. V. m. § 52 Abs. 11 EStG, Anhang 10). Diese Tatsache betrifft auch Verbände und Vereine, soweit diese ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 5 EStG (Anhang 10) oder § 5a EStG (Anhan...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Zusätzliche Angabepflichten nach IAS 27 und IFRS 12

Tz. 60 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Angabepflichten nach IAS 27 und IFRS 12 bleiben von den iRd. IAS 24 zu machenden Angaben unberührt. Nach IFRS 12 sind zusätzliche zusammenfassende Finanzinformationen zu assoziierten und zu Gemeinschaftsunternehmen anzugeben, die die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Unternehmen betreffen. Hingegen verlangt IAS 24 Angaben zu d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.8. Anwendung der Lohnsummenregelung nur auf EU-/EWR-Staaten

Rz. 83 Zumal auch Beteiligungen in EU-/EWR-Staaten in die Lohnsummenregelung einzubeziehen sind, werden dem Steuerpflichtigen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gem. § 13a Abs. 8 ErbStG entsprechende Nachweispflichten auferlegt. Diese können aber nicht derart weit gefasst sein, dass die lokalen Gewinn- und Verlustrechnungen auf Kontenebene entsprechend den allgemeinen V...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Aktuelle Entwicklungen – ED IAS 33

Tz. 39 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Das bevorstehende Endorsement von IFRS 18 bringt auch Änderungen für IAS 33. Künftig dürfen Unternehmen zusätzliche EPS-Zahlen (Earnings per Share) im Anhang nur noch dann ausweisen, wenn der Zähler eine der in IFRS 18 definierten Gesamt- oder Zwischensummen der Gewinn- und Verlustrechnung oder eine unternehmensspezifische Leitungskennzahl is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechnerisch notwendige Positionen

Rn. 45 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für eine erfolgreiche Übermittlung muss der Datensatz den in der Taxonomie hinterlegten Rechenregeln genügen. Folglich sind Positionen, die auf Mussfeld-Ebene stehen und nicht die Positionseigenschaften "Summenmussfeld" oder "Mussfeld" innehaben, als "rechnerisch notwendig, soweit vorhanden" gekennzeichnet (s Technischer Leitfaden zur HGB-Ta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung iSd § 5b Abs 1 EStG

Rn. 27 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach dem Wortlaut des § 5b Abs 1 EStG erstreckt sich die Übermittlungspflicht auf mehr Bestandteile als den JA, im Einzelnen die Bilanz, die GuV, ggf die Überleitungsrechnung, die unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden, den Anlagenspiegel und das diesem zugrunde liegende Anlagenverzeichnis, den Anhang, den Lagebericht, den Prüfungsbericht...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Regelungsbereich

Rz. 1 Das Betriebsergebnis nach § 202 Abs. 1 BewG ist die Ausgangsbasis für die Ermittlung des Jahresertrages i. S. d. § 201 Abs. 2 BewG. Die Ermittlung der Betriebsergebnisse orientiert sich gem. § 202 Abs. 1 Satz 1 HS 1 BewG sowohl bei Personenunternehmen als auch bei KapG am Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG als Ausgangswert (s. R B 202 Abs. 2 Satz 1 ErbStR). Bei Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.5. Begriff der Lohnsumme

Rz. 56 Die Lohnsumme wird in § 13a Abs. 3 Satz 6 bis 10 definiert und orientiert sich an Anh. I VO (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28.09.2006, ABl L 281/15 (s. auch R E 13a.5 ErbStR). Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es nicht zu beanstanden, wenn stattdessen aus Vereinfachungsgründen auf den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwand (§ 275 Abs. 2...mehr