Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Unte... / 1 So kontieren Sie richtig!

mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Unte... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei einer Geschäftsreise entscheidet der Unternehmer selbst, welches Beförderungsmittel er nutzt. Bei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Ausland für Arb... / 1 So kontieren Sie richtig!

mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Unte... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Nebenkosten, die anlässlich einer Geschäftsreise entstehen, sind als Betriebsausgaben abziehbar.[1] Wenn der Unternehmer bei eine...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Ausnahmen bei... / 1 So kontieren Sie richtig!

mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten, Aufteilung in ... / 1 So kontieren Sie richtig!

Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto So kontieren Sie richtig! Ist eine Reise sowohl betrieblich als auch privat veranlasst, können die Aufwendunge...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Müllentsorgung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Kosten eines Unternehmens im Zusammenhang mit der Beseitigung von Müll, Abfall, Sondermüll und dergleichen sind Betriebsa...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 1 So kontieren Sie richtig!

mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Bürobedarf / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Die Aufwendungen für Bürobedarf buchen Sie auf das Konto "Bürobedarf" 4930 (SKR 03) bzw. 6815 (SKR 04). Buchungssatz: Die gesamte in der...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Unter... / 1 So kontieren Sie richtig!

mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Privatentnahmen / 1 So kontieren Sie richtig:

mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Unte... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Hat ein Unternehmer mehrere Betriebsstätten bzw. mehrere Büros, muss er entsc...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten, doppelte Verpf... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Verpflegungspauschalen lohnsteuerfrei erstatten. Aller...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Identität von Gläubiger und Schuldner (§ 43 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 250 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Ein KapSt-Abzug unterbleibt, wenn der Schuldner der KapErtr und der Gläubiger bzw beim Zinsabschlag die auszahlende Stelle und der Gläubiger dieselbe Person ist. Es handelt sich um eine persönliche Befreiung für den Abzugspflichtigen. Eine Ausnahme von der Befreiung gilt zum einen für die Fälle des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, wenn es sich um ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.5 Reformüberlegungen

Rz. 64 Das Institut der Organschaft kommt mit der steuerlichen Zusammenfassung von verbundenen Unternehmen zu einem "Steuerverbund" der Idee eines Konzernsteuerrechts näher als z. B. die verdeckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage. Die Organschaft führt dennoch nicht zu einem echten Konzernsteuerrecht. Defizite bestehen insbes. in folgenden Bereichen[1]: Notwendigk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.2 Die Organtheorie

Rz. 20 Die §§ 14ff. KStG enthalten zwar positivrechtliche Regelungen für die Organschaft, der systematische Grundgedanke, der zu diesen Vorschriften geführt hat, wird aber nicht deutlich. Diese theoretischen Grundlagen für das Organschaftsverhältnis zu erarbeiten, ist Aufgabe der Organtheorie. Im Zuge der Rechtsentwicklung sind die Angestellten-, die Filial- oder Einheits- u...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Telefon- und Internetkosten / 1 So kontieren Sie richtig!

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 6 Geschäftsordnung einer Geschäftsführung mit Ressortaufteilung

Wer sich auf eine Geschäftsführung mit Ressortaufteilung gut vorbereiten will, sollte mit seinen Mit-Geschäftsführern unbedingt eine Geschäftsordnung beschließen. Sie hilft mit Sicherheit, Streitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden. Checkliste: Diese Punkte sollten Sie klar regeln Grundlegendes Prinzip: Geschäftsführung steht den Geschäftsführern nur gemeinschaftlich zu (Prin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wahlrecht zwischen GuV und Anhang (§ 158 Abs. 1 Satz 2 AktG)

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 158 Abs. 1 Satz 2 AktG lässt die Möglichkeit zu, die Angaben nach § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG wahlweise in der GuV oder im Anhang zu machen. Bei der Darstellung im Anhang sind die verlangten Posten dabei ebenso ausführlich aufzuführen wie in der GuV, insbesondere ist auch hierbei in der Gliederung des § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG zu arbeiten und a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Ergänzende Posten in der GuV (§ 158 Abs. 1 Satz 1 AktG)

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Anschluss an den Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" der nach § 275 aufzustellenden GuV sind in Fortführung der Nummerierung gemäß § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG die dort genannten Posten – bei Vorhandensein (vgl. § 265 Abs. 8) – darzustellen. § 158 Abs. 1 Satz 2 AktG lässt auch einen Ausweis im Anhang zu. I. Gewinn- bzw. Verlustvortrag aus ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vermerk der Unterschiedsbeträge sowie Ausweis der Summe in Bilanz und GuV (§ 261 Abs. 1 Satz 5f. AktG)

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 261 Abs. 1 Satz 5 AktG sind bei den einzelnen Posten der Jahresbilanz die Unterschiedsbeträge zu vermerken, um die aufgrund von Satz 1f. Aktivposten zu einem höheren Wert oder Passivposten mit einem niedrigeren Betrag angesetzt worden sind. Unterschiedsbeträge i. d. S. sind die sich aus der Sonderprüfung ergebende Werterhöhung (bzw. fü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG Vorwort zur 48. Ergänzungslieferung

Basierend auf der Darstellung zu den Grundlagen der Bilanzierung und ausgewählter Bilanzierungsfragen enthält das Werk ausführliche Kommentierungen sämtlicher einschlägiger Normen des HGB, PublG, AktG und GmbHG für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung einzelgesellschaftlicher (Jahres-)Abschlüsse. Im Anschluss an die Kommentierung der jeweiligen Vorschriften des HGB beinh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausweis von Währungsumrechnungsdifferenzen

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Auswirkungen einer Währungsumrechnung i. S. d. § 256a finden in der unmittelbaren Anpassung der jeweiligen Wertansätze betreffender Bilanzposten ihren Niederschlag. Hierbei entstehen infolge von Wechselkursänderungen regelmäßig Kursgewinne bzw. Kursverluste. Soweit sie nicht Teil von Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 sind, statuiert § 27...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Einstellungen in die Kap.-Rücklage sind nicht in die GuV-Ergänzungsrechnung des § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG einzubeziehen, da diese gemäß § 272 Abs. 2 grds. erfolgsneutral vorzunehmen sind (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 275 HGB, Rn. 323; Hüffer-AktG (2025), § 240, Rn. 4). Jedoch kommen für die GuV-Ergänzungsrechnung erfolgswirksame Einstellungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anhang

Rn. 130 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ungeachtet ihrer Größe (i. S. d. § 267), haben KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungsmethoden im Anhang anzugeben (vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1); dazu gehören seit BilRUG auch die "Grundlagen für die Umrechnung in Euro [...], soweit der Jahresabschluss Posten enthält, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entnahmen aus der Kapitalrücklage (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AktG)

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Entnahmen aus einer nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 oder den §§ 231f. AktG gebildeten Kap.-Rücklage sind nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gestattet (vgl. §§ 150 Abs. 3f., 229 Abs. 2 AktG, sowie HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 10f.). Mit Ausnahme des § 150 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 AktG dienen die Entnahmen sämtlichst zur Abdeckung von Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Darstellung

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 152 Abs. 2f. AktG ermöglichen die Darstellung entweder in der Bilanz oder im Anhang. Zur Entlastung und besseren Übersichtlichkeit der Bilanz empfiehlt es sich jedoch, die Angaben im Anhang zu machen, da dann ebenfalls ein doppelter Ausweis hinsichtlich der GuV entfällt, weil die Angaben nach § 158 AktG wahlweise auch im Anhang gemacht werd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung (§ 240 Satz 1 AktG)

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die bei der vereinfachten Kap.-Herabsetzung angefallenen Buchgewinne sind gemäß § 240 Satz 1 AktG gesondert als "Ertrag aus der Kapitalherabsetzung" zu bezeichnen und hinter dem Posten "Entnahmen aus Gewinnrücklagen" auszuweisen. Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 240 Satz 1 AktG schreibt den Ausweis der Erträge aus einer Kap.-Herabsetzung in ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage (vgl. zur Zulässigkeit HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 8ff.) gilt wie bei der Entnahme aus der Kap.-Rücklage eine gesonderte Ausweispflicht, sofern die Entnahme zum Ausgleich eines Verlusts verwendet wird (vgl. § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 lit. a) AktG). Dienen die Entnahmen dagegen einer Kap.-Erhöhung aus ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einstellungen in Gewinnrücklagen (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AktG)

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Posten "Einstellungen in Gewinnrücklagen" stellt den entsprechenden Gegenposten zu den "Entnahmen aus Gewinnrücklagen" des vorgenannten § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AktG dar und ist ebenso vierfach gegliedert. Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Es sind als Ergänzung der GuV nur diejenigen Beträge aufzunehmen, die nicht erst aufgrund eines Gewin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 158 Abs. 1 AktG betrifft die GuV und ergänzt die in § 275 Abs. 2 (GKV) bzw. Abs. 3 (UKV) verankerten Gliederungsschemata, die jeweils mit dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" enden, um weitere Posten, die die in § 268 Abs. 1 zugelassene vollständige oder teilweise Verwendung des Jahresergebnisses betreffen, aufzuzeigen (vgl. so ADS ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gewinn- bzw. Verlustvortrag aus dem Vorjahr (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG)

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei dem Gewinnvortrag handelt es sich um den Betrag des Bilanzgewinns des VJ-Abschlusses, der nicht an die Aktionäre ausgeschüttet, in die Gewinnrücklagen eingestellt, als Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses gemindert oder durch die HV einer anderweitigen Verwendung (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 2 AktG) zugeführt wurde. Dieser Restbetra...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veräußerung eigener Aktien

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Werden eigene Aktien veräußert, ist die offene Absetzung vom gezeichneten Kap. in Höhe des Nennbetrags bzw. rechnerischen Werts der Aktien zu kürzen (vgl. auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 52ff.). Soweit das UN in Übereinstimmung mit der z. T. vertretenen Auffassung analog § 237 Abs. 5 AktG eine Rücklage in Höhe des Nennbetrags der eigenen Aktien g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Entnahmen aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Voraussetzungen für die Entnahme aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN regelt § 272 Abs. 4 Satz 4. Eine solche Entnahme ist möglich bei Ausgabe, Veräußerung oder Einziehung der Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN bzw. bei Ansatz eines niedrigeren Betrags gemäß § 253 A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsätzliche Regelung

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Offenlegungspflicht für den JA betrifft bei allen unmittelbar nach § 325 offenlegungspflichtigen UN gemäß § 264 die Bilanz, die GuV sowie den Anhang. In den §§ 326, 327 sind allerdings Erleichterungen für kleine und mittelgroße KapG sowie Kleinst-KapG kodifiziert. Diese befreien kleine KapG von der Pflicht zur Offenlegung der GuV sowie de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Vertraglich zu leistender Ausgleich für außenstehende Gesellschafter (§ 158 Abs. 2 AktG)

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Vorschrift des § 158 Abs. 2 AktG regelt Teilaspekte von GAV aus Sicht des beherrschenden UN (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 158, Rn. 9). Eine entsprechende Definition des Begriffs "Gewinnabführungsvertrag" findet sich in § 291 Abs. 1 AktG, die eines TGAV in § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG. Hat betreffende Gesellschaft als herrschendes UN aus einem GA...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bilanzgewinn (Nr. 1)

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Position (vgl. § 174 Abs. 2 Nr. 1 AktG) entspricht dem in Bilanz (vgl. § 268 Abs. 1 Satz 2) bzw. GuV (vgl. § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AktG) auszuweisenden Betrag. Der Bilanzgewinn versteht sich dabei einerseits als Kontroll- und andererseits als Ausgangsgröße für die sich anschließenden Gewinnverwendungsmaßnahmen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Entnahmen aus satzungsmäßigen Rücklagen

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die Entnahme aus satzungsmäßigen Rücklagen sind die entsprechenden Vorschriften der Satzung maßgeblich. Satzungsmäßige Rücklagen entstehen nur dann, wenn die Satzung solche "Pflichtrücklagen" (Hüffer-AktG (2025), § 158, Rn. 4) ausdrücklich vorschreibt. Rücklagen, die aufgrund einer Ermächtigung in der Satzung gebildet werden können, gehör...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einstellungen in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Pflicht zur Einstellung in eine Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN ergibt sich aus § 272 Abs. 4 Satz 1ff. Die Rücklage kann aus dem Jahresüberschuss oder anderen frei verfügbaren Gewinnrücklagen (vgl. § 272 Abs. 4 Satz 3) gebildet werden. Dabei wird eine direkte Umbuchung von frei verfügbaren Gewin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Es handelt sich hierbei um Einstellungen in andere Gewinnrücklagen, die aufgrund der Regelungen in § 58 Abs. 1, 2 und 2a AktG vorgenommen werden. Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Einstellung in satzungsmäßige Rücklagen (vgl. HdR-E, AktG § 158, Rn. 17) analog.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einstellung in Gewinnrücklagen (Satz 2 Nr. 2)

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aufgrund des Gewinnverwendungsvorschlags können, neben der i. R.d. Feststellung des JA durch die Verwaltung (Vorstand und AR) vorgenommenen Einstellung in die Gewinnrücklagen (vgl. § 58 Abs. 2 AktG und § 268 Abs. 1), durch die HV gemäß § 58 Abs. 3 AktG weitere Gewinnrücklagen gebildet werden (vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 24f.). Es geht hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahres- bzw. Einzelabschluss

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Pflicht zur Vorlage erstreckt sich auf Unterlagen des Vorstands, also Bilanz, GuV (vgl. § 242), Anhang (vgl. §§ 264 Abs. 1, 284f.) und Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289ff.). Unterliegt das UN gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 der Pflicht zur AP, so ist auch der Prüfungsbericht des AP vorzulegen, wobei die Vorlagepflicht des Prüfungsberichts dur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzgewinn (Satz 2 Nr. 4)

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als vierter und letzter Punkt des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands ist im gesetzlichen Gliederungsschema der Bilanzgewinn auszuweisen. Er enthält die Summe der ersten drei Punkte und muss mit dem in der Bilanz (vgl. § 268 Abs. 1 Satz 2) sowie GuV (vgl. § 158 Abs. 1 Nr. 5 AktG) oder im Anhang ausgewiesenen Bilanzgewinn übereinstimmen.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Art und Umfang der Unterlagen

Rn. 147 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 sind offenzulegen: der KA (nach § 297 Abs. 1 bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, KFR und EK-Spiegel (soweit auf fakultativer Grundlage ein Segmentbericht erstellt wird, ist dieser ebenfalls offenzulegen); bei nach § 315e erstellten KA bestehend aus allen Komponenten, die durch die einschlägigen I...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Obergrenze für die jährliche Zuführung

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 150 Abs. 2 AktG beträgt die Obergrenze der jährlichen Zuführung 5 % des Jahresüberschusses abzgl. eines Verlustvortrags. Der Jahresüberschuss ergibt sich aus der GuV. Im Gegensatz zum Verlustvortrag ist ein Gewinnvortrag nicht zu berücksichtigen, da dieser bereits im VJ Berechnungsgrundlage für die gesetzliche Rücklage gewesen ist (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zuständigkeit der Hauptversammlung (Satz 1)

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die HV ist nach § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG zuständig für die Beschlussfassung über den Bilanzgewinn. Er ergibt sich gemäß § 158 Abs. 1 AktG aus dem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) unter Berücksichtigung von VJ-Ergebnissen sowie etwaigen Einstellungen in bzw. Entnahmen aus Rücklagen (vgl. HdR-E, AktG § 158, Rn. 1ff.). Hier ergibt si...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Ausweis der Kapitalrücklage (§ 152 Abs. 2 AktG)

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 152 Abs. 2 AktG schreibt die gesonderte Angabe von Veränderungen der Kap.-Rücklage, also der Beträge, die während des GJ eingestellt und für das GJ entnommen wurden, wahlweise in der Bilanz oder im Anhang vor. Mit dieser Vorschrift sowie mit der entsprechenden Regelung für die GuV in § 158 Abs. 1 AktG soll die Bewegung der Kap.-Rücklagen lüc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entnahmen aus Gewinnrücklagen (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AktG)

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Ausweis von Entnahmen aus den Gewinnrücklagen wird im Gesetz unterteilt in Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage, Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN sowie aus satzungsmäßigen Rücklagen und anderen Gewinnrücklagen. Eine Saldierung von Entnahmen aus und Einstellungen in die Gewinnrücklagen im gleich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einstellungen in die gesetzliche Rücklage

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In erster Linie sind Beträge aus dem Jahresüberschuss gemäß § 150 Abs. 2 AktG einzustellen (vgl. zum Begriff sowie zur Höhe der gesetzlichen Rücklage HdR-E, AktG §§ 58, 150 AktG, Rn. 3ff.). Darüber hinaus können auch bei einer vereinfachten Kap.-Herabsetzung i. S. d. § 231 Satz 1 AktG Beträge in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden. In...mehr