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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 15 ... / bl) Buchführung/Verfahrensfragen/Umfang des BV

Dr. Horst Bitz
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Schrifttum:

IDW RS IFA 3 vom 20.01.2023, Ausweis von Immobilien des AV und UV in der HB sowie der zugehörigen Aufwendungen und Erträge in der GuV, IDW Life 4/2023, 414;

Riepolt, Bilanzierung von Immobilien bei einem Grundstückshändler, BBK 20/2023, 906; Zwirner/Schöffel, Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3, StuB 2023, 441.

Verwaltungsanweisungen:

OFD Düsseldorf v 24.04.2001, FR 2001, 700 (Buchführungspflicht bei gewerblichem Grundstückshandel);

OFD Hannover v 13.05.2002, DB 2002, 1193 (Buchführungspflicht bei gewerblichem Grundstückshandel; Rechtslage nach dem Handelsrechtsreformgesetz 1999, BGBl I 1998, 1474);

BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 33 f (Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel).

 

Rn. 134a

Stand: EL 183 – ET: 08/2025

Mit dem Zeitpunkt des Beginns der gewerblichen Betätigung (im Einzelnen s Rn 131b) ist der Grundbesitz aus dem PV in das BV überführt. Die im Zeitraum der Zugehörigkeit zum PV entstandenen stillen Reserven werden einkommensteuerlich iR von § 23 EStG erfasst, insoweit sie nicht § 15 EStG unterfallen: s Rn 131a. Hat die gewerbliche Tätigkeit im Hinblick auf den engen sachlichen Zusammenhang der Immobilienerwerbe untereinander mit dem Erwerb der ersten Immobilie begonnen (s Rn 131b), gehören die Immobilien seit diesem Zeitpunkt zum BV: BFH v 26.07.1995, BFH/NV 1996, 202; bestätigt BFH v 10.09.1999, BFH/NV 2000, 557; implizit FG BBg v 18.01.2022, 8 K 8008/21 zu 3.b. Abs 4, nrkr, Az BFH III R 12/22 ("die Klägerin konnte bei Erwerb nicht mit Sicherheit davon ausgehen, dass sie die Grundstücke mit einem Geschäft an einen Erwerber verkaufen kann").

Abschreibungen nach § 7 EStG sind auch bei vorgelagerter Vermietung nicht zulässig (s FG Düsseldorf v 04.06.2019, EFG 2019, 1...

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