Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat auch Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Das IDW hat bereits im März 2022 einen fachlichen Hinweis "Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung und deren Prüfung" veröffentlicht und inzwischen 4 Updates dazu herausgegeben. mehr
Der aktuelle Prüfungsschwerpunkt der BaFin bezieht sich auf einen Dauerbrenner in der Finanzberichterstattung: Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (IAS 24).mehr
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Das FG Münster musste in einem Streitfall entscheiden, ob die Kosten für die Erstellung eines Konzernabschlusses nach § 3c Abs. 2 EStG nur teilweise abzugsfähig sind.mehr
Der Konzernbilanz kommt hohe Bedeutung zu, weil sie entscheidungsnützliche Informationen einem breiten Interessentenkreis vermitteln soll, beispielsweise den Gesellschaftern, Gläubigern, Mitarbeitenden oder auch der interessierten Öffentlichkeit. Entsprechend anspruchsvoll und komplex ist die Erstellung eines Konzernabschlusses. Die Neuauflagen bewährter Fachbücher können diese Aufgabe unterstützen.mehr
Der nun verabschiedete DRS 26 ersetzt die alten Regelungen zur Abbildung von assoziierten Unternehmen nach DRS 8.mehr
Der Konzernabschluss ist ein wesentliches Instrument der Berichterstattung und damit eine wichtige Informationsquelle für alle, die Interesse an den Konzernergebnissen haben. Bilanzierung und Konsolidierung stellen hohe Anforderungen. Deshalb präsentiert Alfred Biel diese Neuauflage.mehr
Das DRSC hat sich mit dem E-DRS 30, der im September als DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) verabschiedet wurde, dem Thema der Übergangskonsolidierung angenommen. Die Bekanntmachung des Standards durch das Bundesjustizministerium steht aber immer noch aus. Dieses hat das DRSC beauftragt, Vorschläge für die Überarbeitung des § 301 HGB zu entwickeln, um der Übergangskonsolidierung eine gesetzliche Basis zu geben. Gleichzeitig sollen die bereits vorliegenden Regelungen im DRS 23 hierzu vorerst gestrichen werden.mehr
Im August 2000 hatte das DRSC mit DRS 4 erstmalig einen Standard zur Darstellung von Unternehmenserwerben im Konzernabschluss verabschiedet. Zuletzt wurde der Standard aufgrund des BilMoG geändert und daraufhin im Februar 2010 vom BMJ bekannt gemacht.mehr
Der Bundestag hat am 19.6.2015 den Entwurf des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) beschlossen, der Bundesrat hat am 10.7.2015 keinen Antrag auf Prüfung des BilRUG gestellt, so dass das BilRUG (in der Fassung BR-Drucksache 285/15) nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft treten kann. Inhalt ist die Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in nationales Recht, wobei der Gesetzgeber wie angekündigt weitestgehend eine Umsetzung 1 zu 1 vorgenommen hat. Die Anwendung der geänderten Vorschriften ist für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr gefordert, wobei für die § 267, § 267a Abs. 1, § 277 Abs. 1 und § 293 mit erhöhten monetären Schwellenwerten bereits rückwirkend für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 angewendet werden dürfen, allerdings nur gemeinsam.mehr
Der Bundestag hat am 19.6.2015 den Entwurf des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) beschlossen, der Bundesrat hat am 10.7.2015 keinen Einspruch eingelegt. Mit dem Gesetz wird die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU nahezu 1 zu 1 in nationales Recht umgesetzt. Die geänderten Vorschriften gelten für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr, wobei § 267, § 267a Abs. 1, § 277 Abs. 1 und § 293 HGB mit erhöhten monetären Schwellenwerten bereits rückwirkend für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 angewendet werden dürfen, allerdings nur gemeinsam.mehr
Der Bundestag hat am 19.6.2015 den Entwurf des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) beschlossen, der Bundesrat hat keinen Antrag auf Prüfung des BilRUG gestellt. Somit ist das BilRUG (in der Fassung BR-Drucksache 285/15) Ende Juli in Kraft getreten. Inhalt ist die Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in nationales Recht. Die Anwendung der Änderungen ist für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr gefordert, wobei für die § 267, § 267a Abs. 1, § 277 Abs. 1 und § 293 mit erhöhten monetären Schwellenwerten bereits rückwirkend für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 angewendet werden dürfen, allerdings nur gemeinsam.mehr
Die Bundesregierung hat am 7. Januar 2015 den Entwurf des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) veröffentlicht. Eine Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in nationales Recht hat bis zum 20. Juli 2015 zu erfolgen, wobei eine Anwendung spätestens für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr gefordert wird. Nach dem Regierungsentwurf sollen die meisten Gesetzesänderungen auch nicht früher verpflichtend anzuwenden sein.mehr
Das Bundesministerium der Justiz hat am 2. April 2014 den Standard DRS 21 „Kapitalflussrechnung“ bekannt gemacht (Bundesanzeiger 8. April 2014 B2), der für nach dem 31. Dezember 2014 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend zu beachten ist – eine frühere Anwendung ist erlaubt. DRS 21 ersetzt DRS 2 sowie die branchenspezifischen Vorgaben für Versicherungen und Kreditinstitute.mehr
Die Arbeiten am zweiten Entwurf zur neuen EU-Bilanzrichtlinie sind in vollem Gange. Ein Schwerpunkt dabei bildet eine Änderung der Größenklassen sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss.mehr
Der Hauptfachausschuss des IDW hat am 25.11.2011 die Stellungnahme „Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Konzernabschluss und Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises“ verabschiedet.mehr