Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
§§ 267, 267a, 293 HGB | Die Schwellenwerte für die Einordnung der Kapitalgesellschaften in die Größenklassen sollen erhöht werden:
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Für nach dem 31.12.2023 beginnende Geschäftsjahre | Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften | Gesetzesentwurf des BMJ vom 22.12.2023. Änderungsantrag der Bundesregierung vom 17.1.2024. |
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