HGB-Abschluss






Puzzleteile greifen ineinander
Puzzleteile greifen ineinander
Konzernabschluss

Übergangskonsolidierung weiterhin ungeklärt

Das DRSC hat sich mit dem E-DRS 30, der im September als DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) verabschiedet wurde, dem Thema der Übergangskonsolidierung angenommen. Die Bekanntmachung des Standards durch das Bundesjustizministerium steht aber immer noch aus. Dieses hat das DRSC beauftragt, Vorschläge für die Überarbeitung des § 301 HGB zu entwickeln, um der Übergangskonsolidierung eine gesetzliche Basis zu geben. Gleichzeitig sollen die bereits vorliegenden Regelungen im DRS 23 hierzu vorerst gestrichen werden.