Kleinstkapitalgesellschaften können Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch nehmen. In unserem Top-Thema erhalten Sie einen Überblick.mehr
Ergänzend zu den von der European Securities and Markets Authority (ESMA) am 28.10.2022 veröffentlichten gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten will die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den Konzernabschlüssen 2022 auch schwerpunktmäßig Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen prüfen.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) sieht Gesellschaft, Politik und Wirtschaft derzeit vielschichtigen, z.T. interdependenten Herausforderungen ausgesetzt, die zu erheblichen Unsicherheiten und Risiken führen und in den Jahresabschlüssen berücksichtigt werden sollten. Daher wurde ein Fachlicher Hinweis des IDW veröffentlicht zur Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds und Auswirkungen auf Finanzberichte zum oder nach dem 30.9.2022.mehr
Los geht die neue News-Reihe diesen Monat mit der Verabschiedung des ISA [DE] 315 (Revised 2019) durch das IDW sowie der IDW Stellungnahme zu den Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen.mehr
Die Änderungen an IAS 1 konkretisieren, in welchem Umfang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in einem IFRS Anhang zu erläutern sind. Durch die Änderung an IAS 8 wird erstmals eine Definition des Begriffs einer „rechnungslegungsbezogenen Schätzung“ eingeführt.mehr
Das Coronavirus hat angesichts der politischen Maßnahmen mit Verhängung eines Kontaktverbots große reale Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung. In den aktuell im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlüssen 2019 sind die Auswirkungen jedoch primär nur im Anhang und Lagebericht zu finden, was für die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage zu berücksichtigen ist.mehr
Für Jahresabschlüsse, die im Laufe des Jahres 2020 ihren Stichtag haben, besteht die Notwendigkeit, sich mit den Folgen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Berichterstattung darüber zu beschäftigen. Fraglich ist somit, wie dies im Anhang nach HGB zu berücksichtigen ist.mehr
In der Rubrik „Aus der Praxis für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen aus dem Bereich Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute geht es u. a. um die Frage, inwieweit die Angabe der zugrunde liegenden Rechnungslegungsvorschriften im Anhang verpflichtend anzugeben ist.mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis – für die Praxis“ greifen wir aus den Bereichen Buchführung, Bilanzierung und Steuern im Unternehmen Kundenanfragen auf und ein Fachautor gibt die Antworten: Wie sind Arbeitnehmer in Elternzeit und Mutterschutz im Jahresabschluss zu behandeln?mehr
Der Jahresabschluss ist ein komplexes Zahlenwerk. Über die Bilanzanalyse und über den Anhang lassen sich eine erhöhte Transparenz und damit ein vertieftes Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gewinnen. Diese Sammelbesprechung stellt hierzu aktuelle Neuauflagen vor.mehr
Mit dem BilRUG sind für kleine Kapitalgesellschaften viele weitere Erleichterungen vom Gesetzgeber auf Vorgabe der EU in das HGB hineingenommen worden. Nur in wenigen Fällen kommt es zu einer Ausweitung von Angabepflichten.mehr
Angaben im Anhang der Kapitalgesellschaften: In seiner Neufassung der Stellungnahme zur Rechnungslegung des IDW RS HFA 36 stellt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) klar, welche Angaben von betroffenen Gesellschaften im Anhang zum Jahresabschluss im Hinblick auf die Honorare von Abschlussprüfern zu machen sind.mehr
Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag dem Grund und der Höhe nach bestimmt und dem Unternehmer bekannt sind, müssen ohne Rücksicht auf die Fälligkeit handelsrechtlich und steuerrechtlich passiviert werden. Kapitalgesellschaften müssen weitere Angaben im Anhang machen.mehr
Personengesellschaften sind nach HGB bzw. AO verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Anforderungen sind unterschiedlich, je nachdem, um welche Art es sich handelt, welche wirtschaftliche Aktivitäten ausgeübt werden. Auch die Größe der Gesellschaft hat Bedeutung für die Art und den Umfang der Rechnungslegung. Die letzten größeren Änderungen in der handelsrechtlichen Rechnungslegung haben sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und das Bilanzrichtlinieumsetzungsgesetz (BilRUG) ergeben.mehr
Der Anhang ergänzt und erklärt einzelne Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die Informationsbeschaffung und die Erstellung eines aussagekräftigen und prüfungssicheren Anhangs stellen hohe Anforderungen. Daher präsentiert Alfred Biel zwei Bücher zu diesem Thema.mehr
Nach § 285 Nr. 29 HGB ist im Anhang anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist.mehr
Hier finden Sie einen Kurzüberblick über die wichtigsten Änderungen und zahlreiche Fragen & Antworten zu dem Thema.mehr
Der Bundestag hat am 19.6.2015 den Entwurf des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) beschlossen, der Bundesrat hat am 10.7.2015 keinen Antrag auf Prüfung des BilRUG gestellt, so dass das BilRUG (in der Fassung BR-Drucksache 285/15) nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft treten kann. Inhalt ist die Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in nationales Recht, wobei der Gesetzgeber wie angekündigt weitestgehend eine Umsetzung 1 zu 1 vorgenommen hat. Die Anwendung der geänderten Vorschriften ist für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr gefordert, wobei für die § 267, § 267a Abs. 1, § 277 Abs. 1 und § 293 mit erhöhten monetären Schwellenwerten bereits rückwirkend für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 angewendet werden dürfen, allerdings nur gemeinsam.mehr
Der Bundestag hat am 19.6.2015 den Entwurf des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) beschlossen, der Bundesrat hat am 10.7.2015 keinen Einspruch eingelegt. Mit dem Gesetz wird die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU nahezu 1 zu 1 in nationales Recht umgesetzt. Die geänderten Vorschriften gelten für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr, wobei § 267, § 267a Abs. 1, § 277 Abs. 1 und § 293 HGB mit erhöhten monetären Schwellenwerten bereits rückwirkend für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 angewendet werden dürfen, allerdings nur gemeinsam.mehr
Der Bundestag hat am 19.6.2015 den Entwurf des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) beschlossen, der Bundesrat hat keinen Antrag auf Prüfung des BilRUG gestellt. Somit ist das BilRUG (in der Fassung BR-Drucksache 285/15) Ende Juli in Kraft getreten. Inhalt ist die Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in nationales Recht. Die Anwendung der Änderungen ist für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr gefordert, wobei für die § 267, § 267a Abs. 1, § 277 Abs. 1 und § 293 mit erhöhten monetären Schwellenwerten bereits rückwirkend für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 angewendet werden dürfen, allerdings nur gemeinsam.mehr
Die Bundesregierung hat am 7. Januar 2015 den Entwurf des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) veröffentlicht. Eine Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in nationales Recht hat bis zum 20. Juli 2015 zu erfolgen, wobei eine Anwendung spätestens für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr gefordert wird. Nach dem Regierungsentwurf sollen die meisten Gesetzesänderungen auch nicht früher verpflichtend anzuwenden sein.mehr
Personengesellschaften sind nach HGB bzw. AO verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Anforderungen sind unterschiedlich, je nachdem, um welche Art es sich handelt, welche wirtschaftliche Aktivitäten ausgeübt werden; auch die Größe der Gesellschaft hat Bedeutung für die Art und den Umfang der Rechnungslegung. In unserem Top-Thema stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Anforderungen ausführlich vor.mehr
Die EFRAG hat die Ergebnisse einer ergänzenden Studie zu den Auswirkungen von IFRS 10 auf die Konsolidierung von Zweckgesellschaften veröffentlicht. Die Ergebnisse sind ernüchternd.mehr