Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Empfehlungen der R... / Abschluss und Prüfung 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten und Fachbeiträgen gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Übersicht Jahresabschluss-Checklisten 2025 Inventur: Checkliste zur Organisation Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktuelle Empfehlungen der R... / Abschluss und Prüfung 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten und Fachbeiträgen gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Übersicht Jahresabschluss-Checklisten 2025 Jahresabschluss: Vorbereitung der Abschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Friedhofsvereine

Die Friedhofsverwaltung obliegt in der Regel der öffentlichen Hand. Werden jedoch die grundsätzlich hoheitlichen Aufgaben des Bestattungswesens (Betrieb eines Friedhofs) durch einen Verein wahrgenommen, kann dieser als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung anerkannt werden. So gehört die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen (ab dem 29.12.2020) zu den g...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Vermögensausstattung von Stiftungen

Tz. 69 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke einer Stiftung, die die Voraussetzungen für den Empfang von Zuwendungen i. S. d. § 10b Abs. 1 Satz 2–6 EStG (Anhang 10) erfüllt und die zur Vermögensausstattung der Stiftung bestimmt ist, können auf Antrag des (Zu-)Stifters im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (Pauschalen Ausland)

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Tabelle für den steuerfreien Arbeitgeber-Ersatz von Aufwendungen bei Auslands-Dienstreisen und anderen Auswärtstätigkeiten sowie eine doppelte Haushaltsführung im Ausland (für 2014 bis 2026) [1] Spalten 1 bis 2: Aufwendungen für Verpflegung darf der Arbeitgeber höchstens bis zu den gesetzlichen Pauschbeträgen steuerfrei ersetzen; für das Ausland werd...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Ländergruppen

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 3 – S 2285/00019/007/068 vom 2. Dezember 2025 (BStBl 2025 I, 2039) Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 – SolzG

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) geändert worden ist. § 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. (2) 1Auf die Fest...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ermittlung des Abzugsbetrags

Tz. 118 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bei der Einkommensteuer sind (ab 2007) Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. v. §§ 52–54 AO (Anhang 1b) i. H. v. 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke oder alternativ 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abzugsfähig (§ 10b Abs. 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgesellschaften, die rechtsfähigen wie nichtrechtsfäh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Steuerbefreiung für Krankenhäuser, Altenheime usw.

Tz. 13 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme von pflegebedürftigen Personen und Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen sind nach § 3 Nr. 20 GewStG (Anhang 7) von der Gewerbesteuer befreit, wenn diese Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 13 – Bundeskindergeldgesetz

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107) geändert worden ist Erster Abschnitt Leistungen § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes n...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuermesszahl und Steuermessbetrag für den Gewerbeertrag

Tz. 49 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Für Zwecke der Festsetzung der Gewerbesteuer durch die hebeberechtigte Gemeinde wird von den zuständigen Finanzämtern nach Ablauf des Erhebungszeitraumes ein Steuermessbetrag vom Gewerbeertrag festgesetzt (§ 14 Satz 1 GewStG, Anhang 7). Tz. 50 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr (§ 14 Satz 2 GewStG, Anhang 7). Be...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Besonderheiten bei der Gewerbesteuer

Tz. 125 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Auch der gewerbesteuerliche Spendenabzug nach § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) ist nahezu inhaltsgleich zu § 10b EStG (Anhang 10) geregelt. Abweichend zur einkommensteuerlichen Regelung erfolgt die Ermittlung des Abzugshöchstbetrags jedoch nicht vom Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern um den um die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 9 GewStG (Anhang 7) e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abschlusszahlungen

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 (Teilweise) steuerpflichtige Vereine/Verbände, die Abschlusszahlungen zur Körperschaft-, Gewerbe- und/oder Umsatzsteuer zu entrichten haben (Grund: Steuerschuld ist höher als die geleisteten/festgesetzten Vorauszahlungen bzw. es wurden keine Vorauszahlungen festgesetzt), haben diese Beträge spätestens zum Fälligkeitstag an die zuständige Finanzkass...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Bedeutung des Zuwendungsnachweises bzw. der Zuwendungsbestätigung

Tz. 87 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zuwendungen i. S. d. §§ 10b, 34g EStG (Anhang 10) dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Zuwendungsempfänger (Verein) unter Berücksichtigung des § 63 Abs. 5 AO (Anhang 1b) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat (§ 50 Abs. 1 EStDV, Anhang 11). Die Zuwendungsbestätigu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geändertes Reisekostenrecht seit 2014/2026

Tz. 2 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Änderungen im mit Wirkung ab 2014 reformierten (und zuletzt mit Wirkung ab 2026 angepassten) Reisekostenrecht betreffen folgende Vorschriften: § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10): Reisekostenerstattungen aus öffentlichen Kassen (Nr. 13) und außerhalb des öffentlichen Dienstes (Nr. 16); § 4 Abs. 5 Nr. 5 und 6a EStG (Anhang 10): Mehraufwendung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bildungsveranstaltungen

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bildungsveranstaltungen von Volkshochschulen und anderen Einrichtungen (belehrender Art) sind Zweckbetriebe, soweit sie selbst Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen (s. 68 Nr. 8 AO, Anhang 1b). An die Art der "Belehrung" werden keine hohen Anforderungen gestellt. Typischerweise stellt eine "B...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften

Tz. 61 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Nach § 5 Abs. 2 KStG können auch beschränkt steuerpflichtige Körperschaften eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erhalten (vgl. EuGH vom 27.01.2009, BStBl II 2010, 440). Beschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch inländische Einkünfte i. S. d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Parteispenden

Tz. 81 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zuwendungen an politische Parteien sind bei der Einkommensteuer nach § 34 g EStG (Anhang 10) und § 10b EStG (Anhang 10) steuerlich – der Höhe nach oben begrenzt – begünstigt. Zu den berücksichtigungsfähigen Zuwendungen zählen sowohl Mitgliedsbeiträge als auch Spenden. Bei der Gewerbesteuer und bei der Körperschaftsteuer sind Parteispenden nic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Spendenabzug

Tz. 39 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Der gewerbesteuerliche Spendenabzug wird durch § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) geregelt. Danach können Zuwendungen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer steuerbegünstigten Körperschaft bis zur Höhe von 20 % des Gewinns aus Gewerbebetrieb oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten L...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, BGB-Gesellschaft

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) gemäß §§ 705ff. BGB ist keine Körperschaft i. S. v. § 51 AO (Anhang 1b). Eine eigenständige Steuerbegünstigung einer GbR gemäß §§ 51ff. AO ist damit nicht möglich. Eine Steuerbegünstigung kann gegebenenfalls bei einer eingetragenen GbR erreicht werden, wenn eine Option zur Körperscha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Nichtabziehbare Mitgliedsbeiträge

Tz. 16 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Grundregel, das Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Körperschaften abzugsfähig sind, wird jedoch durch § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1–4 EStG (Anhang 10) dahingehend eingeschränkt, dass Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die den Sport (§ 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1 EStG, Anhang 10), kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der F...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 43 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) und § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Anhang 3) schreiben ausdrücklich vor, dass die Zuwendungen/Spenden beim Spendenempfänger unmittelbar für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen, damit beim Zuwendungs-/Spendengeber eine Berücksichtigung als Sonderausgaben erfo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gewerbesteuersubjekte

Tz. 2 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG (Anhang 7) unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer (Gewerbebetrieb kraft Tätigkeit). Die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gelten stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG, Anhang 7; Gewerbebetrieb kraft Rechtsf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freizeitaktivitäten/-gestaltung

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Freizeitgestaltung ist grundsätzlich nicht steuerbegünstigt (gemeinnützig). Freizeitgestaltung dient in erster Linie der Erholung durch Unterhaltung und Zerstreuung. Eine sinnvolle Freizeitgestaltung liegt bei zunehmender Arbeitszeitverkürzung zwar im allgemeinen Interesse der Bevölkerung, diese Tatsache reicht aber für die Anerkennung der Steue...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Steuerbefreiung für steuerbegünstigte Einrichtungen

Tz. 11 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen) Zwecken dienen (§§ 51–68 AO, Anhang 1b), sind nach § 3 Nr. 6 GewStG (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Hinzurechnung von Streubesitzdividenden

Tz. 24 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Hält eine steuerbegünstigte Einrichtung zu Beginn des Kalenderjahrs in dem Betriebsvermögen ihres steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft von mindestens 10 %, sind Ausschüttungen nach § 8b Abs. 1 KStG (Anhang 3) im Rahmen der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb steuerfr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg

Tz. 36 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Ist eine steuerbegünstigte Einrichtung an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft zu Beginn des Erhebungszeitraums zu mind. 15 % beteiligt, sind die Gewinne aus Anteilen (Dividenden), die im Gewinn aus Gewerbebetrieb enthalten sind, nach § 9 Nr. 2a GewStG (Anhang 7) zu kürzen. Tz. 37 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Eine Kürzun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Gewerbeverlust

Tz. 44 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Ergibt sich nach den Hinzurechnungen und Kürzungen ein Fehlbetrag (Verlust), ist dieser im Rahmen einer Verlustfeststellung festzustellen. Der festgestellte Fehlbetrag kann dann mit den maßgebenden Gewerbeerträgen der Folgejahre im Rahmen der Mindestbesteuerung verrechnet werden (§ 10a Satz 1 und 2 GewStG, Anhang 7). Ein Verlustrücktrag in d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Prüfschema für den Ansatz von Reisekosten

Tz. 11 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Falls Reisekosten geltend gemacht werden sollen, ergibt sich folgendes Prüfschema: Ist die Reise beruflich oder privat veranlasst? Wenn beruflich veranlasst: Sucht der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte auf? Wenn nicht die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, liegen "Reisekosten" vor. Tz. 12 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Mit der Frage der b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Förderungswürdige Zwecke

Tz. 48 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Geld- und Sachzuwendungen müssen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–53 AO geleistet werden (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, Anhang 10). Hierzu gehören: die Förderung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 1–25 AO, Anhang 1b), die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO, Anhang 1b), die Förderung kirchlicher Zwecke (§ 54 AO, Anhan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Haftungsbescheid

Tz. 147 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Eine Spendenhaftung darf nur innerhalb der Festsetzungsfrist (§ 169 AO, Anhang 1b) erfolgen. Nach § 10b Abs. 4 Satz 5 EStG (Anhang 10) ist der Ablauf der Festsetzungsfrist an die Körperschaftsteuerveranlagung des Zuwendungsempfängers gekoppelt. Danach läuft sie nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für die vom Zuwendungsempfänger geschuld...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Durchlaufspenden an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. inländische öffentliche Dienststellen

Tz. 65 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Das Durchlaufspendenverfahren ist für Zuwendungen/Spenden nach dem 31.12.1999 keine zwingende Voraussetzung mehr für die steuerliche Begünstigung von Zuwendungen. So sind ab dem 01.01.2000 alle steuerbegünstigten Körperschaften i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3), unabhängig von ihrem steuerbegünstigten Zwecken, zum unmittelbaren Empfan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freizeitwinzervereine

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Freizeitwinzervereine können grundsätzlich wegen der Förderung des Heimatgedankens bzw. der Heimatpflege (s. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO a. F.; vgl. heute Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO) steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen. Andere gemeinnützige Zwecke, wie die Förderung des Landschaftsbildes und Landschafts...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dritte-Welt-Läden

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Der Vertrieb von Waren aus der Dritten Welt kann nicht in den Tätigkeitsbereich der steuerbegünstigten Zweckbetriebe i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zugeordnet werden. Das hat seinen Grund in der allgemeinen Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO, da der Wettbewerb zu anderen, steuerpflichtigen Unternehmern (Importeuren) nicht unvermeidbar ist (§ 65 Nr....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Zuwendungen und Vereinsgründung in 2026

Tz. 154 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Praxis-Beispiel Der Naturschutzverein Grüne Lunge e. V., Waldweg 14, 36 275 Kirchheim, wurde am 6.1.2026 gegründet. Lt. Satzung fördert der Verein den Naturschutz. Am 25.1.2026 spendet Ernst Eichbaum dem Verein 2 000 EUR. Mit Feststellungsbescheid vom 17.5.2026 stellte das Finanzamt Bad Hersfeld die formell ordnungsgemäße Satzung nach § 60a ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zu Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung

Tz. 8 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Besteht eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung, können als notwendige Fahrtkosten die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden. Dazu zählen die Reisekosten (R 9.11 Abs. 5 und 6 LStR i. V. m. R 9.5 Abs. 1 LStR, Anhang 8a) z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Vergütungsspenden

Tz. 26 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist die Zuwendung von Nutzungen und Leistungen nicht spendenfähig (§ 10b Abs. 3 Satz 1 EStG, s. Anhang 10). Tz. 27 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Aus dem Ausschluss von "Nutzungen und Leistungen" folgt nicht, dass Aufwendungen, z. B. anlässlich erbrachter Arbeitsleistungen des Zuwendenden/Spenders, die aus dessen Vermögen effektiv a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Zuwendungs-/Spendenvortrag

Tz. 126 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Übersteigen die Zuwendungen an steuerbegünstigte Einrichtungen innerhalb eines Kalenderjahrs die Höchstbeträge nach § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), geht der den Höchstbetrag übersteigende Betrag nicht unter, sondern kann in den darauffolgenden Kalenderjahren, im Rahmen der Höchstbeträge des § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), steuerlich abgezogen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausstellerhaftung

Tz. 135 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungs-/Spendenbestätigung ausstellt, haftet für die entgangene Steuer. Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspricht; dabei bezieht sich die Unrichtigkeit auf die Angaben, die für den Abzug gem. § 10b EStG wesentlich sind,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Ausländische Zuwendungsempfänger

Tz. 62 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Begünstigt sind auch Zuwendungen an eine im EU/EWR-Ausland belegene Körperschaft, wenn diese nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) befreit sein würde, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würde (d. h. wenn sie beschränkt bzw. unbeschränkt steuerpflichtig wäre; § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG, Anhang 10) und diese Staaten Amtshilfe und Unte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Weitere Folgen einer Spendenhaftung

Tz. 149 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b) umfassen nicht nur die ordnungsgemäße Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, sondern auch der ordnungsgemäße Umgang mit Zuwendungen und das Ausstellen steuerlicher Zuwendungs-/Spendenbestätigungen. Bei Missbräuchen auf diesem Gebiet, z. B. Aus...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fußballverein

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Fußballvereine sind wegen der "Förderung des Sports" als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Der Zweckverwirklichung dient insbesondere der Trainingsbetrieb und der Wettkampf im Rahmen des § 67a AO (Anhang 1b). Eintrittsgelder sind unter Beachtung der Bedingungen, die der Gesetzgeber für ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Ein großer Anreiz des Gemeinnützigkeitsrechts ist die damit verbundene Möglichkeit, den Mitgliedern, Spendern und sonstigen Förderern von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen den steuermindernden Abzug ihrer Spenden und (teilweise) der von ihnen geleisteten Mitgliedsbeiträge zu ermöglichen. So ist erfahrungsgemäß die Bereitschaft eine...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Sachzuwendungen

Tz. 14 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Sachzuwendungen/-spenden sind in einen Geldwert umzurechnen. Für die Bewertung einer Sachzuwendung/-spende aus dem Privatvermögen ist als Bewertungsmaßstab grundsätzlich der gemeine Wert (Einzelveräußerungspreis) anzusetzen (§ 9 Abs. 2 BewG, Anhang 9a; BFH vom 23.05.1989, BStBl II 1989, 879). Wird ein Wirtschaftsgut eines Betriebsvermögens u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Blindenfürsorge

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Förderung der Fürsorge für Blinde ist als Unterfall der Wohlfahrtspflege ein besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck, § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO (s. Anhang 1b). Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. ist als Wohlfahrtsverband anerkannt. Vereine, die die Fürsorge Blinder betreiben, sind unmittelbar (direkt) zum Empfang von Zuw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.2 Prüfung der quantitativen Zuordnungskriterien durch die Finanzverwaltung

Tz. 41 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bei der quantitativen Prüfung kommt es somit allein auf den Umfang der an der Tätigkeitsstätte zu leistenden arbeitsvertraglichen Arbeitszeit (mind. 1/3 der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit oder zwei volle Arbeitstage wöchentlich oder arbeitstäglich) an. Dies bedeutet:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Bezahlte Sportler

Tz. 6 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Wenn die in § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) vom Gesetzgeber geforderte Bedingung – Bruttoeinnahmen aus allen Zweckbetrieben "Sport" nicht mehr als 50 000 EUR (s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) erfüllt wird, können bezahlte Sportler auch bei Veranstaltungen des Zweckbetriebs eingesetzt werden. Wird diese Bedingung eingehalten, führt eine Bezahlung vo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Haftung

Tz. 132 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Als Kompensation für den Steuerausfall, der aufgrund des gewährten Vertrauensschutzes beim Spender eintritt, wurde für die Körperschaften, die die Zuwendungsbestätigungen ausstellen, eine pauschalierte Spendenhaftungsregelung geschaffen (§ 10b Abs. 4 Satz 2 ff. EStG, Anhang 10). Danach haftet für die entgangene Steuer, wer vorsätzlich oder g...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sammelpunkt bei einem Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG)

Tz. 46 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Liegt keine erste Tätigkeitsstätte (s. Tz. 17, s. Tz. 22 s. Tz. 33 und s. Tz. 38) vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft (s. Tz. 29 ff.) typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einf...mehr