Katja Roland
, Antje Teichert
Schematische Übersicht
Wie im TV-L und anders als beim Bund wird die neue Entgeltordnung nicht als eigenständiger Tarifvertrag, sondern als Anlage 1 zum TVöD konzipiert.
Die Entgeltordnung gliedert sich in 4 Bereiche:
Die Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) enthalten 10 Nummern mit grundsätzlichen Bestimmungen und Definitionen, die in den nachfolgenden Teilen A und B generell gelten, also sozusagen vor die Klammer gezogen sind.
Teil A – Allgemeiner Teil ist in 2 Abschnitte untergliedert. Abschn. I enthält nur Allgemeine Tätigkeitsmerkmale und ist seinerseits in 4 Ziffern untergliedert. Die Ziffer 1 enthält das Allgemeine Tätigkeitsmerkmal zur Entgeltgruppe 1, die Ziffer 2 die Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale zu den handwerklichen Tätigkeiten (Entgeltgruppen 2 bis 9a), die Ziffer 3 zu den Tätigkeiten im Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst (Entgeltgruppen 2 bis 12) und die Ziffer 4 Tätigkeiten auf der Ebene der wissenschaftlichen Hochschulbildung (Entgeltgruppen 13 bis 15).
Abschn. II enthält spezielle Tätigkeitsmerkmale von 6 Berufsgruppen, die in allen Sparten vorkommen können und daher auch in den Allgemeinen Teil vorgezogen worden sind.
Teil B – Besonderer Teil enthält alphabetisch geordnet in 32 Abschnitten einzelne Berufsgruppen, die nur in bestimmten Sparten vorkommen.
Nach Teil B findet sich ein Anhang zu den Regelungskompetenzen der VKA und der Kommunalen Arbeitgeberverbände.
Für jede der 6 Sparten des TVöD-VKA wird gesondert eine durchgeschriebene Fassung der Entgeltordnung erstellt. Diese enthält in allen Sparten gleichermaßen die Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen), d...