Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht

Tz. 6 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bei einem Gewerbebetrieb kraft Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 GewStG (Anhang 7) beginnt die Gewerbesteuerpflicht in dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlich sind (R 2.5. (1) GewStR). Bei einem Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG, Anhang 7) beginnt die Gew...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Friedensforschung

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Friedensforschung und -erziehung sind gemeinnützig. Der Begriff "Frieden" ist im Begriff der "Völkerverständigung" in § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO (Anhang 1b) enthalten und Gegenstand wissenschaftlicher Forschung. Hierzu s. § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO, Anhang 1b. Eine Körperschaft fördert auch dann ausschließlich den Frieden, wenn sie gelegentlich zu tagespoliti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sammelzuwendungsbestätigung

Tz. 156 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Beispiel: Der Verein Herzblut e. V., Herzerstr. 7, 36 251 Bad Hersfeld, wurde wegen Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO, s. Anhang 1b) zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 17.11.2024 für die Jahre 2021–2023 vom Finanzamt als steuerbegünstigte Einrichtung anerkannt. Das Vereinsmitglied Heiner Herzig hat in 2025 neben seinen Mitgliedsbeitra...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Mahlzeitengestellung bei auswärtiger Tätigkeit

Wird dem Arbeitnehmer bei einer auswärtigen Tätigkeit durch seinen Arbeitgeber oder einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, ist diese grundsätzlich als Sachbezug anzusetzen. Bis zu einem Wert der Mahlzeit von brutto 60 EUR ("übliche Mahlzeit"), ist der Wert nach § 8 Abs. 2 Sätze 8 und 6 EStG (Anhang 10) i. V. m. § 2 Abs. 1, 5 und 6 SvEV anzusetzen. Übersteigt der P...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Hinzurechnung von Finanzierungskosten

Tz. 21 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Nach § 8 Nr. 1 GewStG (Anhang 7) sind hinzuzurechnen: Entgelte für Schulden Renten und dauernde Lasten Gewinnanteile des stillen Gesellschafters Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, müssen bei der Ermittlung des Gewinns m...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Hinzurechnung von Beteiligungseinkünften

Tz. 26 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personenhandelsgesellschaft (GbR, OHG oder KG) begründet bei einer steuerbegünstigten Einrichtung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Ob ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder ein Zweckbetrieb vorliegt, ist auf Ebene der steuerbegünstigten Einrichtung zu entscheiden (AEAO ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Kürzung bei Betriebsgrundstücken

Tz. 31 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Summe des gewerblichen Gewinns und der Hinzurechnungen ist (ab dem EZ 2025) um die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz zu kürzen (§ 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG, Anhang 7). Bis einschl. EZ 2024 erfolgte eine Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ablösesummen/Ablösezahlungen

Tz. 8 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die von der Finanzverwaltung zugelassenen pauschalen Zahlungen i. H. v. 2 557 EUR (AEAO zu § 67a Abs. 3 AO Nr. 40) bzw. die tatsächlichen entstandenen Ausbildungskosten, die in jedem Einzelfall nachzuweisen sind, sind nur bei Anwendung des § 67a Abs. 3 AO) relevant. Fällt der Sportverein noch unter die Regelung des § 67a Abs. 1 Satz 1 AO (Anha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Rechtsbehelfe

Tz. 62 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Der Gewerbesteuermessbescheid ist ein Steuerbescheid i. S. d. AO (§§ 184 Abs. 1 Satz 3 i.V.m § 155 AO, Anhang 1b). Gegen den Gewerbesteuermessbescheid ist der Rechtsbehelf des Einspruchs gegeben (§ 347 AO, Anhang 1b). Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem zuständigen Finanzamt einzulegen. Dabei können insbesondere Beanstandu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sachzuwendungen/-spenden

Tz. 42 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Neben Geldzuwendungen ist auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern nach § 10b Abs. 3 Satz 1 EStG (Anhang 10) begünstigt. Bei der Zuwendung von Wirtschaftsgütern ist beim Wertansatz zwischen Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen und dem Betriebsvermögen zu unterscheiden. So bemisst sich der Wert der Zuwendung eines Wirtschaftsguts aus dem ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.1 Quantitative Zuordnungskriterien

Tz. 36 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer betrieblichen Einrichtung durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung nach den vorstehenden Kriterien, z. B. weil der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine Zuordnung verzichtet hat oder ausdrücklich erklärt, dass organisatorische Zuordnungen keine steuerliche Wirkung entfalten s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Notwendige Aufwendungen für die Unterkunft

Tz. 13 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung oder Unterkunft höchstens bis zu einem nachgewiesenen Betrag von 1 000 EUR im Monat anerkannt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG, Anhang 10). Es erfolgt insoweit keine Prüfung der ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Mitgliedsbeiträge

Tz. 153 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Beispiel: Der Nadelöhr e. V., Tannenweg 16, 36 289 Friedewald, ist wegen Förderung der Denkmalpflege nach § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO von Finanzamt durch Freistellungsbescheid vom 26.9.2024 für die Jahre 2021–2023 als steuerbegünstigte Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) anerkannt worden. Er erhebt von seinen Mitgliedern einen jä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Stundung

Tz. 5 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Gründe, die eine Stundung von Steuerbeträgen nach § 222 AO (s. Anhang 1b) rechtfertigen, sind z. B.: vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten, unvorhergesehene hohe Ausgaben für notwendige Anschaffungen, ein erheblicher Rückgang der Einnahmen, oder wenn die steuerbegünstigen Zwecken dienende Körperschaft über keinerlei Finanzierungsmöglichkeiten me...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Reisekosten bei Gewinneinkünften

Tz. 90 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 So wie für einen Arbeitnehmer eine Auswärtstätigkeit vorliegt, wenn er vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird (s. Tz. 10 ff.), ist eine Auswärtstätigkeit bei Gewinneinkünften dadurch geprägt, dass der Steuerpflichtige vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Spenden

Tz. 3 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Spenden sind Ausgaben, die vom Zuwendenden/Spender freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, besonderer gemeinnütziger, wissenschaftlicher und staatspolitischer Zwecke geleistet werden. Neben der Zuwendung von Geld ist auch die Zuwendung von Sachen begünstigt. Nicht begünstigt ist die Zuwendung von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Katastrophenfälle

Tz. 101 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 In Katastrophenfällen können Zuwendungen/Spenden auch ohne die Vorlage formeller Zuwendungsbestätigungen geltend gemacht werden, wenn der vereinfachte Zuwendungsabzug durch ein Schreiben der obersten Finanzbehörden der Länder in Abstimmung mit dem BMF (sog. "Katastrophenerlass") zugelassen wird. Weitere Voraussetzungen für den vereinfachten ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Aufbewahrungspflichten

Tz. 111 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Steuerbegünstigte Vereine haben die Vereinnahmung von Zuwendungen (Spenden, Beiträge usw.) und ihre zweckentsprechende Verwendung ordnungsgemäß aufzuzeichnen. Auch müssen sie ein Doppel der ausgestellten Zuwendungsbestätigungen aufbewahren (§ 50 Abs. 4 EStDV, Anhang 11). Bei Sachzuwendungen und Verzicht auf Erstattungsansprüche müssen sich a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Arbeitslohnspende

Tz. 41 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Häufig verzichten – insbesondere bei Katastrophen oder aktuell im Rahmen der Hilfe im Ukraine-Krieg – Arbeitnehmer eines Unternehmens auf Teile ihres Arbeitslohns, der dann von dem Unternehmen einer steuerbegünstigten Einrichtung zugeführt wird. Der Verzicht auf Arbeitslohn zugunsten einer steuerbegünstigten Einrichtung ist grundsätzlich ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einsatz von Amateurspielern

Tz. 5 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Sportliche Veranstaltungen, bei denen Amateurfußballspieler zum Einsatz kommen, erfüllen im Regelfall die Voraussetzungen des § 67a AO (Anhang 1b). Es liegt in diesen Fällen ein steuerbegünstigter Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" vor (s. § 65 AO i. V. m. § 67a AO, Anhang 1b), wenn an den Veranstaltungen "unbezahlte Sportler" teilnehm...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (§ 2 AO, Anhang 1b), die von den Städten und Gemeinden erhoben wird. Zur Vermeidung von allzu großen Differenzen hinsichtlich der Gewerbesteuerhöhe ("Gewerbesteuer-Oasen") sind die Städte und Gemeinden seit dem 01.01.2004 verpflichtet, eine Gewerbesteuer zu erheben (§ 1 GewStG, Anhang 7). Hierbei müssen si...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Veranlasserhaftung

Tz. 142 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungs-/Spendenbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet nach § 10b Abs. 4 Satz 2 2. Alt. EStG (Anhang 10). Während bis zum 31.12.2013 bereits ein leicht fahrlässiges Verhalten zur Veranlasserhaftung führen konnte, ist ab dem 01.01.2014 – wie bei der A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gemeinnützigkeit

Tz. 6 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bei der Verschmelzung eines gemeinnützigen Vereins auf einen anderen Verein ist die satzungsmäßige Vermögensbindung des übertragenden Vereins zu berücksichtigen (§ 61 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, Anhang 1b), d. h. die Regelung, was bei einer Auflösung mit dem Vermögen des Vereins zu geschehen hat (durch die Verschmelzung des Vereins auf ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuerbefreiungen

Tz. 10 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Neben der Befreiung für steuerbegünstigte Einrichtungen i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) nach § 3 Nr. 6 GewStG gibt es auch Befreiungen für andere Betätigungen, die zwar dem Grunde nach steuerbegünstigte Tätigkeitsfelder darstellen, bei denen jedoch nicht die Anerkennung als steuerbegünstigte Einrichtung erforderlich ist. Dazu zählen beispie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewerbeertrag

Tz. 19 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Gewerbeertrag ist bei einer steuerbegünstigten Einrichtung der nach körperschaftsteuerlichen (einkommensteuerlichen) Vorschriften ermittelte Gewinn aus dem einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b), der bei der Ermittlung des Einkommens für den Erhebungszeitraum des entsprechenden Veranlagu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fußballtrainer

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Trainer können ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger ausüben. Der Bund Deutscher Fußballlehrer hat einen Mustervertrag für Trainer als Arbeitnehmer entwickelt. Eine Anwendung kommt insbesondere bei umfangreicher Tätigkeit in Betracht. Kleinere Fußballsportvereine beschäftigen im Regelfall nebenberufliche Übungsleiter. Nebenberufliche Üb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Zuwendungsbestätigung über Geldzuwendungen

Tz. 90 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Zuwendungs-/Spendenbestätigung über Geldzuwendungen muss enthalten: Name und Anschrift des Zuwendungs-/Spendenempfängers; Name und Anschrift des Zuwendenden/Spenders; Art der Zuwendung (Geld- oder Sachspende); Betrag der Zuwendung/Spende in Ziffern/in Buchstaben/Tag der Zuwendung/Spende; Hinweis, ob es sich um einen Verzicht auf die Erstattun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufwands- bzw. Vergütungsspenden

Tz. 20 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Unter dem Begriff der Aufwandsspende werden regelmäßig zwei unterschiedliche Sachverhalte gefasst. Zum einen wird damit der Verzicht auf einen Aufwandsersatzanspruch (§ 10b Abs. 3 Satz 5 EStG, Anhang 10) bezeichnet. Zum anderen den Verzicht auf einen Vergütungsanspruch ("Vergütungsspende"). Der Verzicht auf einen Vergütungsanspruch (Vergütung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einsatz von Lizenzspielern

Tz. 3 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 In den Fußballvereinen der 1. und 2. Bundesliga werden Lizenzspieler (Berufsfußballer) nach den Statuten dieser beiden höchsten Spielklassen eingesetzt. Diese Vereine können die Steuervergünstigungen, die anderen Sportvereinen gewährt werden, nicht in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Der Einsatz von Lizenzspielern nach dem Bundesligastatut d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Mehrere Tätigkeitsstätten

Tz. 42 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Ein Arbeitnehmer kann je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte haben (s. § 9 Abs. 4 Satz 5 EStG, Anhang 10). Hingegen kann ein Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen auch mehrere erste Tätigkeitsstätten haben (je Dienstverhältnis jedoch höchstens eine). Erfüllen mehrere Tätigkeitsstätten in einem Dienstverhältnis die qu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fremdenverkehrsvereine

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Förderung des örtlichen Fremdenverkehrs ist kein gemeinnütziger Zweck, weil nicht ausschließlich und unmittelbar der Nutzen der Allgemeinheit gefördert wird. Die Fremdenverkehrsvereine fördern insbesondere auch die privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit (Hotels, Pensionen, private Zimmervermieter usw.) und somit ihre Einzelmitglieder. Bei überr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerschuldner

Tz. 9 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer (§ 5 Abs. 1 GewStG, Anhang 7). Als Unternehmer gilt derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird (§ 5 Abs. 1 Satz 2 GewStG, Anhang 7). Das ist bei einer steuerbegünstigten Einrichtung die Körperschaft, Stiftung oder der Verein. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Gewerbest...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Haftungshöhe

Tz. 146 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Der Haftungssatz für die entgangene Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer beträgt jeweils pauschal 30 % des in der Zuwendungsbestätigung ausgewiesenen Betrags und für die entgangene Gewerbesteuer pauschal 15 % (§ 10b Abs. 4 EStG, Anhang 10; § 9 Abs. 3 KStG, Anhang 3 und § 9 Nr. 5 Satz 14 GewStG, Anhang 7).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts/öffentliche Dienststellen

Tz. 50 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zu den begünstigten Zuwendungsempfängern zählen insbesondere die inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder die inländischen öffentlichen Dienststellen (§ 10b Abs. Satz 2 Nr. 1 EStG, Anhang 10). Dazu gehören nicht nur die juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Deutschland, sondern auch die juristischen Personen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dirigent

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Vermitteln Dirigenten im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten, ist ihre Tätigkeit unter dem Begriff "Übungsleiter" einzuordnen. Dirigenten können bezüglich ihrer nebenberuflichen Tätigkeit einen steuerfreien Betrag (s. § 3 Nr. 26 EStG, Anhang 10) i. H. v. 3 300 EUR erhalten. Voraussetzung ist, dass die nebenberufliche Tät...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Doppelter Haushalt

Tz. 3 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand (Hauptwohnung) unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (Zweitwohnung), die Anzahl der Übernachtungen ist dabei unerheblich. Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Besonderheiten bei ausländischen Zuwendungsempfängern

Tz. 91 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zuwendungen an eine nicht im Inland ansässige (ausländische) steuerbegünstigte EU/EWR-Körperschaft können ab 2025 nur noch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn diese über die erhaltene Zuwendung (Spende) eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat (§ 50 Abs. 1 Satz 2 EStDV, Anhang 11). Das setzt v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Überblick

Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Das steuerliche Reisekostenrecht umfasst Regelungen zu Aufwendungen und deren Erstattung, die Steuerpflichtigen anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstehen. Darunter fallen: Fahrtkosten Kosten für Verpflegung Übernachtungskosten Reisenebenkosten Für die steuerliche Behandlung gilt bei Arbeitnehmern: Aufwendungen können durch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Elektronische Zuwendungsbestätigung

Tz. 98 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zuwendungsbestätigungen können auch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Voraussetzung für die Übermittlung ist, dass der Zuwendende (Spender) den Zuwendungsempfänger hierzu bevollmächtigt und diesem seine Identifikationsnummer (§ 139b AO, Anhang 1b) mitteilt (§ 50 Abs. 2 EStDV, A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hinweise zur 147. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 147. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 23.04.2026. Folgende vier Stichworte und Themen lassen sich aus diesem umfassenden Update besonders hervorheben: Doppelte Haushaltsführung (ausführliche Betrachtung und Stellungnahme zu den Vorgaben des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG mit strukturierter Darstellung der im einzel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.2 Keine Negativfestlegung

Tz. 21 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die gesetzliche Vorschrift des § 9 Abs. 4 Satz 1–3 EStG (Anhang 10) sieht die Möglichkeit einer Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers zu einer bestimmten Tätigkeitsstätte vor. Der Arbeitgeber kann dienst- oder arbeitsrechtlich daher nicht festlegen, dass der Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte hat (Negativfestlegung). Tz. 22 Stand: EL ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sachzuwendungen an einen Sportverein

Tz. 152 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Beispiel: Peter Punker spendet dem gemeinnützigen Sportverein "TSV Grün Weiß e. V.", Grüne Str. 7, 36 251 Bad Hersfeld, am 20.01.2025 für die E-Jugend 20 Trikots, die er am Tag zuvor erworben hat. Den Wert der Trikots konnte Peter Punker dem Verein durch Vorlage einer Rechnung nachweisen. Der Rechnungsbetrag lautet über einen Betrag i. H. v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Aufwandsspenden

Tz. 21 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Nach § 10b Abs. 3 Satz 5 und 6 EStG (Anhang 10) kann der Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen zugunsten einer spendenempfangsberechtigten Körperschaft im Rahmen des Spendenabzugs abgezogen werden, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung der Aufwendungen verzic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Gewerbesteuerzerlegung

Tz. 58 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Der Gewerbesteuermessbetrag ist zu zerlegen, wenn eine Betriebsstätte in mehreren Gemeinden belegen ist, eine Betriebsstätte von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt wird oder mehrere Betriebsstätten in mehreren Gemeinden betrieben werden (§ 28 Abs. 1 GewStG, Anhang 7). Zerlegungsmaßstab ist regelmäßig das Verhältnis der Summe der Arbe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Tz. 123 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Aufwendungen i. S. v. § 10b EStG (Anhang 10), die von Personengesellschaften getätigt werden, dürfen bei diesen den Gewinn nicht mindern. Sie sind daher im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung als Privatentnahmen der einzelnen Gesellschafter zu erfassen. Im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte werden die Sp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Vorliegen von Sponsoring

Tz. 4 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Reit- und Fahrvereine erhalten bei der Ausrichtung ihrer Turniere für die angesetzten Prüfungen häufig Geld- und/oder Ehrenpreise gestiftet. Geld- und/oder Ehrenpreise können unter dem Gesichtspunkt des Sponsorings zu beurteilen sein. Tz. 5 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 D. h., erbringt der Reit- und Fahrverein für den Geber (Sponsor) eine entspre...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Aufwendungen für die Haushaltsführung gehören grundsätzlich zu den Kosten der privaten Lebensführung, die unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen (Anhang 10). Führt aber ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt und entstehen ihm dadurch notwendige Mehraufwendungen, so kann das Mehr an Aufwendungen im Rahmen des § 9...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Steuerbefreiung für Bildungseinrichtungen

Tz. 12 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen sind nach § 3 Nr. 13 GewStG (Anhang 7) befreit, soweit ihre Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit sind. Nicht erforderlich ist, dass diese Einrichtungen auch als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen anerkannt sind.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Steuerzahlungen (Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen, ggf. zuzüglich Zinsen und anderer steuerlicher Nebenleistungen) können für Steuerpflichtige, somit auch für partiell steuerpflichtige steuerbefreite Körperschaften, im Einzelfall eine erhebliche Härte darstellen. Beispielsweise können gelegentlich Zahlungen nur unter erschwerten Bedingu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG

Tz. 70 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Lohnsteuer kann vom Arbeitgeber mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden, wenn dem Arbeitnehmer Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit i. S. v. § 9 Abs. 4a Satz 3, 5 und 6 EStG (Anhang 10) gezahlt werden, soweit diese die danach dem Arbeitnehmer zustehenden Verpflegungspauschalen ohne Anwe...mehr